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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Neunkirchen - Deutschland Elektrische Lampen und Leuchten Gestaltungskonzept Rahmenvertrag Beleuchtung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025020401190885335 / 74288-2025
Veröffentlicht :
04.02.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
04.05.2027
Angebotsabgabe bis :
12.03.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
31500000 - Elektrische Lampen und Leuchten
31520000 - Leuchten und Beleuchtungszubehör
31521000 - Leuchten
31521200 - Stehlampen
DEU-Neunkirchen: Deutschland Elektrische Lampen und Leuchten
Gestaltungskonzept Rahmenvertrag Beleuchtung

2025/S 24/2025 74288

Deutschland Elektrische Lampen und Leuchten Gestaltungskonzept Rahmenvertrag
Beleuchtung
OJ S 24/2025 04/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
E-Mail: vergabestelle@rps.aok.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Gestaltungskonzept Rahmenvertrag Beleuchtung
Beschreibung: Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt ein
Gestaltungskonzept im Losverfahren in 4 Fachlosen aus. Gegenstand dieser Auschreibung
ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beleuchtung (Los 1)
Kennung des Verfahrens: 61f772fa-b5b4-420c-ba5b-8dfa24547be6
Interne Kennung: AOK24115-383
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31500000 Elektrische Lampen und Leuchten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31520000 Leuchten und Beleuchtungszubehör, 31521000
Leuchten, 31521200 Stehlampen

2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die derzeitig bekannten Orte, in denen zum jetzigen Zeitpunkt
Kundencenter und Verwaltungsgebäude geplant sind, entnehmen Sie bitte dem beigefügten
Standortverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen).

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 094 100,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YDX5BY8 1) Allgemeiner Hinweis
Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit
Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt
5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des
Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur
Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und

Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich
gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu
beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt
5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für
Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist
jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der
schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die
Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die
geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den
Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung
zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit
zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar
sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und
Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten
Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche
Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand
des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu
vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen.
Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die
erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende
Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären
lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die
Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens
nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt
werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es
wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des
Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als
Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des
Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht
oder höher ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der
Vergabeunterlagen).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung
gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe
Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der
Vergabeunterlagen).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage
Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124
GWB der Vergabeunterlagen).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der
Vergabeunterlagen).
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124
GWB der Vergabeunterlagen).
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124
GWB der Vergabeunterlagen).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124
GWB der Vergabeunterlagen).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage
Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§
123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung
gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124
GWB der Vergabeunterlagen).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung
gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124
GWB der Vergabeunterlagen).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der
Vergabeunterlagen).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der
Vergabeunterlagen).

Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB (siehe Anlage Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage
Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB der Vergabeunterlagen).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Stehleuchte und Tischleuchte
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung
über den Kauf, die Anlieferung frei Verwendungsstelle und Montage von
Beleuchtungseinrichtungen. Los 1 beinhaltet Arbeitsplatzstehleuchten und Tischleuchten (ca.
900 Stück) Los 2 beinhaltet Pendelleuchten mit Leuchtenschirm (ca. 300 Stück) Los 3
beinhaltet Stehleuchten für Wartebereiche (ca. 30 Stück)
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31500000 Elektrische Lampen und Leuchten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31520000 Leuchten und Beleuchtungszubehör, 31521200
Stehlampen

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die derzeitig bekannten Orte, in denen zum jetzigen Zeitpunkt
Kundencenter und Verwaltungsgebäude geplant sind, entnehmen Sie bitte dem beigefügten
Standortverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen).

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 04/05/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr,
wenn nicht bis zum 30.11. des laufenden Vertragsjahres eine der beiden Vertragsparteien
schriftlich gekündigt hat. Spätestens 48 Monate nach Zuschlagserteilung endet die
Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Teststellung Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Verifizierung
ihrer Leistungsbeschreibung und der angebotenen Produkte entsprechende Muster zu
verlangen. Dabei werden nach Abschluss der Angebotswertung die bestplatzierten Bieter je

Los aufgefordert, die je nach angebotenem Los die angebotenen Muster als Muster zur
Teststellung zu liefern. Los 1 - Stehleuchte und Tischleuchte Los 2 - Pendelleuchte mit
Leuchtenschirm Los 3 - Stehleuchte für Wartebereich

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
(Anlage 8) Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Eigenerklärung über je 2 Leistungen (Referenzen) pro Los, die in den letzten
drei Jahren erbracht wurden und die in Art un Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es ist jeweils eine Kurzbeschreibung der
erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der
günstigste Gesamtnettopreis erhält die volle Punktzahl. Alle weiteren Angebote werden
rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis der Preise zueinander gestellt und mit Punkten
entsprechend anteilmäßig bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 35

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit, Service, Garantie
Beschreibung: Beim Kriterium Qualität wird die Gesamtpunktzahl (55) aus der Summe der
Kriterien - Lieferzeit (10 Punkte), - Service [Auftragseingang bis Abnahme] (25 Punkte), -
Service [Reklamation] (10 Punkte) und - Garantie (10 Punkte) gebildet.
Gewichtung (Punkte, genau): 55

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeit
Beschreibung: Bei diesem Kriterium werden die Nachhaltigkeit und die Recyclingfähigkeit in
Bezug auf den Bieter und das angebotene Produkt bewertet. Die maximal zu erreichende
Punktzahl ist 10 Punkte. Beim Kriterium Nachhaltigkeit wird die Gesamtpunktzahl aus der
Summe der Kriterien - Recyclingfähigkeit (maximal 6 Punkte), - Entfernung der
Produktionsstätte/n (maximal 4 Punkte), gebildet.
Gewichtung (Punkte, genau): 10

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/03/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/03/2025 12:01:00 (UTC+1)
Ort: Die Bindefrist endet am 02.05.2025.
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland -
Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung
zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin,
dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem
Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf
Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der
Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlagen siehe Vergabeunterlagen). Bei der
Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung
zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen
10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen
der EU (Anlage siehe Vergabeunterlagen).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des

Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit
gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die
Gesundheitskasse
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Pendelleuchte mit Leuchtenschirm

Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung
über den Kauf, die Anlieferung frei Verwendungsstelle und Montage von
Beleuchtungseinrichtungen. Los 1 beinhaltet Arbeitsplatzstehleuchten und Tischleuchten (ca.
900 Stück) Los 2 beinhaltet Pendelleuchten mit Leuchtenschirm (ca. 300 Stück) Los 3
beinhaltet Stehleuchten für Wartebereiche (ca. 30 Stück)
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31520000 Leuchten und Beleuchtungszubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31521000 Leuchten

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die derzeitig bekannten Orte, in denen zum jetzigen Zeitpunkt
Kundencenter und Verwaltungsgebäude geplant sind, entnehmen Sie bitte dem beigefügten
Standortverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen).

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 04/05/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr,
wenn nicht bis zum 30.11. des laufenden Vertragsjahres eine der beiden Vertragsparteien
schriftlich gekündigt hat. Spätestens 48 Monate nach Zuschlagserteilung endet die
Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Teststellung Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Verifizierung
ihrer Leistungsbeschreibung und der angebotenen Produkte entsprechende Muster zu
verlangen. Dabei werden nach Abschluss der Angebotswertung die bestplatzierten Bieter je
Los aufgefordert, die je nach angebotenem Los die angebotenen Muster als Muster zur
Teststellung zu liefern. Los 1 - Stehleuchte und Tischleuchte Los 2 - Pendelleuchte mit
Leuchtenschirm Los 3 - Stehleuchte für Wartebereich

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
(Anlage 8) Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Eigenerklärung über je 2 Leistungen (Referenzen) pro Los, die in den letzten
drei Jahren erbracht wurden und die in Art un Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es ist jeweils eine Kurzbeschreibung der
erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der
günstigste Gesamtnettopreis erhält die volle Punktzahl. Alle weiteren Angebote werden
rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis der Preise zueinander gestellt und mit Punkten
entsprechend anteilmäßig bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 35

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit, Service, Garantie
Beschreibung: Beim Kriterium Qualität wird die Gesamtpunktzahl (55) aus der Summe der
Kriterien - Lieferzeit (10 Punkte), - Service [Auftragseingang bis Abnahme] (25 Punkte), -
Service [Reklamation] (10 Punkte) und - Garantie (10 Punkte) gebildet.
Gewichtung (Punkte, genau): 55

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeit
Beschreibung: Bei diesem Kriterium werden die Nachhaltigkeit und die Recyclingfähigkeit in
Bezug auf den Bieter und das angebotene Produkt bewertet. Die maximal zu erreichende
Punktzahl ist 10 Punkte. Beim Kriterium Nachhaltigkeit wird die Gesamtpunktzahl aus der
Summe der Kriterien - Recyclingfähigkeit (maximal 6 Punkte), - Entfernung der
Produktionsstätte/n (maximal 4 Punkte), gebildet.
Gewichtung (Punkte, genau): 10

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/03/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/03/2025 12:01:00 (UTC+1)
Ort: Die Bindefrist endet am 02.05.2025.
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland -
Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung
zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin,
dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem
Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf
Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der
Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlagen siehe Vergabeunterlagen). Bei der
Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung
zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen
10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen
der EU (Anlage siehe Vergabeunterlagen).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit
gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag

oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die
Gesundheitskasse
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Stehleuchte für Wartebereich
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung
über den Kauf, die Anlieferung frei Verwendungsstelle und Montage von
Beleuchtungseinrichtungen. Los 1 beinhaltet Arbeitsplatzstehleuchten und Tischleuchten (ca.
900 Stück) Los 2 beinhaltet Pendelleuchten mit Leuchtenschirm (ca. 300 Stück) Los 3
beinhaltet Stehleuchten für Wartebereiche (ca. 30 Stück)
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31500000 Elektrische Lampen und Leuchten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31521200 Stehlampen

5.1.2. Erfüllungsort

Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Die derzeitig bekannten Orte, in denen zum jetzigen Zeitpunkt
Kundencenter und Verwaltungsgebäude geplant sind, entnehmen Sie bitte dem beigefügten
Standortverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen).

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 04/05/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr,
wenn nicht bis zum 30.11. des laufenden Vertragsjahres eine der beiden Vertragsparteien
schriftlich gekündigt hat. Spätestens 48 Monate nach Zuschlagserteilung endet die
Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Teststellung Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Verifizierung
ihrer Leistungsbeschreibung und der angebotenen Produkte entsprechende Muster zu
verlangen. Dabei werden nach Abschluss der Angebotswertung die bestplatzierten Bieter je
Los aufgefordert, die je nach angebotenem Los die angebotenen Muster als Muster zur
Teststellung zu liefern. Los 1 - Stehleuchte und Tischleuchte Los 2 - Pendelleuchte mit
Leuchtenschirm Los 3 - Stehleuchte für Wartebereich

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
(Anlage 8) Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Eigenerklärung über je 2 Leistungen (Referenzen) pro Los, die in den letzten
drei Jahren erbracht wurden und die in Art un Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es ist jeweils eine Kurzbeschreibung der
erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis

Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der
günstigste Gesamtnettopreis erhält die volle Punktzahl. Alle weiteren Angebote werden
rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis der Preise zueinander gestellt und mit Punkten
entsprechend anteilmäßig bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 35

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit, Service, Garantie
Beschreibung: Beim Kriterium Qualität wird die Gesamtpunktzahl (55) aus der Summe der
Kriterien - Lieferzeit (10 Punkte), - Service [Auftragseingang bis Abnahme] (25 Punkte), -
Service [Reklamation] (10 Punkte) und - Garantie (10 Punkte) gebildet.
Gewichtung (Punkte, genau): 55

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeit
Beschreibung: Bei diesem Kriterium werden die Nachhaltigkeit und die Recyclingfähigkeit in
Bezug auf den Bieter und das angebotene Produkt bewertet. Die maximal zu erreichende
Punktzahl ist 10 Punkte. Beim Kriterium Nachhaltigkeit wird die Gesamtpunktzahl aus der
Summe der Kriterien - Recyclingfähigkeit (maximal 6 Punkte), - Entfernung der
Produktionsstätte/n (maximal 4 Punkte), gebildet.
Gewichtung (Punkte, genau): 10

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/03/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/03/2025 12:01:00 (UTC+1)
Ort: Die Bindefrist endet am 02.05.2025.

Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland -
Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung
zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin,
dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem
Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf
Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der
Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlagen siehe Vergabeunterlagen). Bei der
Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung
zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen
10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen
der EU (Anlage siehe Vergabeunterlagen).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit
gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die
Gesundheitskasse
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE271900642
Postanschrift: Knappschaftsstr. 1
Stadt: Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@rps.aok.de
Telefon: +49 6821102753
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 55113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 89289136-292c-4642-ad11-
96b193c1bfc5-01

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

Beschreibung: Anpassung der Termine: Ende Bieterfragen Ende Angebotsfrist Eröffungstermin

10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Ende der Bieterfragen von 26. Februar 2025 auf 05. März
2025 Anpassung der Angebtosfrist von Mittwoch 05. März 2025 (12:00 Uhr) auf Mittwoch, 12.
März 2025 (12:00 Uhr) Anpassung Eröffnung der Angebote von Mittwoch 05. März 2025 (12:
01 Uhr) auf Mittwoch, 12. März 2025 (12:01 Uhr) Die Änderungen betreffen alle Lose: Los 1:
Steheleuchte und Tischleuchte Los 2: Pendelleuchte mit Leuchtenschirm Los 3: Stehleuchte
für Wartebereich In der Bekanntmachung muss es heißen: 5.1.11: Bieterfragen statt:
26.02.2025 muss es heißen: 05.03.2025 5.1.12: Angebotsfrist statt: 05.03.2025 (12:00 Uhr)
muss es heißen: 12.03.2025 (12:00 Uhr) 5.1.12: Angebotseröffnung statt: 05.03.2025 (12:01
Uhr) muss es heißen: 12:03.2025 (12:01 Uhr)

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 73701b3f-66de-460d-a9c9-423f2d1a1e7d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/02/2025 09:16:51 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 24/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/02/2025

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5BY8/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202502/ausschreibung-74288-2025-DEU.txt

 
 
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