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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hameln - Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Grundschule Afferde -Generalplanerleistungen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025020301571085032 / 73962-2025
Veröffentlicht :
03.02.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
04.03.2025
Angebotsabgabe bis :
04.03.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
DEU-Hameln: Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions-
und Ingenieurbüros und Prüfstellen Grundschule Afferde
-Generalplanerleistungen

2025/S 23/2025 73962

Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und
Prüfstellen Grundschule Afferde - Generalplanerleistungen
OJ S 23/2025 03/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mail: vergabestelle@hameln.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Grundschule Afferde - Generalplanerleistungen
Beschreibung: Generalplanerleistungen
Kennung des Verfahrens: e99be99b-b591-4a9a-8ef4-6cf9cd4f4aa2
Interne Kennung: S-HAMELN-2024-0106
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land, Gliederung (NUTS): Hameln-Pyrmont (DE923)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügungunter: https://www.deutsches-
ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2024-0106 Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt,
gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein
möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als
registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den
Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie
umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf
Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die
Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten,

frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal
Deutsches Ausschreibungsblatt (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de) erfolgt.
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in §
160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere
verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen
Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der
Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. §
263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. §
124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der

Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19
MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben
unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Grundschule Afferde - Generalplanerleistungen
Beschreibung: Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe einer Generalplanerleistung für
den Erweiterungsbau der Grundschule Afferde in 31789 Hameln/OT Afferdel in der Breslauer
Str. 34. Der Erweiterungsbau umfasst Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung
(Verpflegung und Betreuungsräume) sowie den Ausbau von einer 2,5-zügigen Schule zu einer
3-zügigen Schule inkl. entsprechender Infrastruktur (Lagerflächen, Sanitäranlagen etc.). Ab
Schuljahr 2027/2028 ist mit ca. 300 Schülerinnen und Schülern an der Schule zu rechnen.
Hinzu kommen die pädagogischen Fachkräfte und Mitarbeiter der Schule mit ca. 40 Personen.
Die Fertigstellung wird für Ende 2027 angestrebt. Es liegt ein Raumprogramm mit einem
Bedarf von rund 640 qm Nutzfläche vor. Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen
zu erbringen: 1. Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2021 § 34, LP 1-9 2.
Objektplanung Freianlagen gem. HOAI 2021 § 39, LP 1-9 3. Objektplanung Tragwerksplanung
gem. HOAI 2021 § 51, LP 1-6 3. Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 § 55,
LP 1-9 der Anlagengruppen 1 bis 5 und 7 bis 8 sowie weitere besondere und zusätzliche

Leistungen innerhalb der Leistungsphasen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die
Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im
Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere
Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber
entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch
stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Interne Kennung: LOT-0000

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land, Gliederung (NUTS): Hameln-Pyrmont (DE923)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 32 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auszug bzw. eine Kopie der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes und Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der
Berufskammern der Länder (oder vergleichbar). Bei Bietern außerhalb Deutschlands ist aus
einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine
Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist,
erforderlich. Der Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen
(Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder
einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden. Der Zulassungsbereich
umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der
Vertragsparteien des WTOÜbereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die
fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen
Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den

Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht. Mindestanforderungen:
- Auszug nicht älter als 12 Monate nach Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union und - Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen
Architekt/in für Objektplanung Gebäude und Innenräume oder - Nachweis der Berechtigung
zur Führung der Berufsbezeichnungen Ingenieur/in (erfolgreicher Abschluss eines
mindestens 3-jährigen Studiums der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Energie- und
Gebäudetechnik oder vergleichbar an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss
Bachelor, Diplom oder Master) und - Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 53
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften
sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie im
Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Es ist ein Nachweis über eine bestehende Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in
einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen vorzulegen. Bei
Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende
Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die
Eintragung in diesem Bereich ist für den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft
vorzunehmen. Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen,
so ist vom Bieter zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch
welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber
uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.
Mindestanforderungen: - Personenschäden mindestens 2 Mio. je Schadensfall und - Sach-
und Vermögensschäden mindestens 1 Mio. je Schadensfall und - Versicherungsschein nicht
älter als 6 Monate nach Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen
Union Hinweis: Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine
Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder
eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die
Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese
Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf
eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem
Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassen ist. Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU)
2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Es sind drei Nachweise über vergleichbare ausgeführte
Generalplanerleistungen aus den 7 letzten abgeschlossenen Kalenderjahren (Referenzen)
einzureichen. Es werden auch geplante und nicht realisierte sowie in Planung oder
Ausführung befindliche Projekte gewertet, sofern die einzelnen Leistungsphasen zu 100%
abgeschlossen sind. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über

mehrere Referenzen möglich (Kombinationen z.B. Referenz A: Lph. 1-4 HOAI und Referenz
B: Lph. 5-9 HOAI sind zulässig). Eine allgemeine Firmenbroschüre ohne besondere
Kennzeichnung der entsprechenden Referenzprojekte wird nicht in die Wertung mit
einbezogen. Es werden ausschließlich die drei ausgefüllten Formulare A4 gewertet. Eine
Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich.
Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen,
dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren
Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Bei Bietergemeinschaften muss
klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft
zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden
der Bietergemeinschaft zugerechnet. Referenzbescheinigungen können eingereicht werden,
zwingend gefordert sind diese jedoch nicht. Mindestanforderungen: - Übernahme der
Generalplanung der angefragten Leistungen in mindestens 3 Projekten (Neubau, Umbau,
Modernisierung, Erweiterung oder vergleichbar) aus den letzten 7 Kalenderjahren (Stichtag:
01.01.2018) mit Baukosten der KG 200 bis 500 von mindestens 2,5 Mio. netto und
mindestens 80% der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 nach HOAI in den angefragten
Leistungsbildern; Gebäude und Freianlagen mindestens HZ III, Technische Ausrüstung
Anlagengruppe 1-5 mindestens in der HZ II und - davon mindestens 1 Schulbaumaßnahme
oder eine vergleichbare Maßnahme aus den Bereichen Ausbildung, Wissenschaft, Forschung,
Gesundheit, Betreuung, Gastgewerbe (z.B. Altenheim, Hotel, Kita, Krankenhaus,
Justizvollzugsanstalt) Es ist die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang
mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, sowie die technische Ausrüstung im
Büro im Formular A5 anzugeben. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht
genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und
der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren.
Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die
sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. Die Angaben beziehen sich nur auf
den Bieter bzw. auf jedes Büro einer Bietergemeinschaft. Mitglieder von Bietergemeinschaften
werden nicht hinzuaddiert, sondern separat betrachtet. Mindestanforderungen: -
jahresdurchschnittliche Beschäftigte des Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft
in den Jahren 2022, 2023 und 2024: mindestens 4 MA in Vollzeit/ Jahr und - davon technische
Fachkräfte: mindestens 3 MA in Vollzeit/ Jahr mit entsprechender Berufsbefähigung Die
Inanspruchnahme der Kapazitäten von Nachunternehmern zur Ausführung von Teilen des
Auftrags ist möglich. Sofern eine Unterbeauftragung für Teile der Leistung beabsichtigt ist,
sind diese zu benennen. Mindestanforderungen: - mindestens Übernahme der Gebäude- und
Innenraumplanung nach HOAI § 34 für die Leistungsphasen 1 bis 5 durch den Bieter und -
Erfüllung aller Eignungskriterien inkl. Nachweisführung durch die/ den Nachunternehmer

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätssicherung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten
Personals
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-
HAMELN-2024-0106

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-
2024-0106
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/03/2025 14:30:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/03/2025 14:30:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird
auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch
die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage

nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Registrierungsnummer: 032520006006-0-70
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land, Gliederung (NUTS): Hameln-Pyrmont (DE923)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mail: vergabestelle@hameln.de
Telefon: +49 51512021417
Fax: +49 51512021569
Internetadresse: https://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3306

Fax: +49 413115-2943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d6db89bb-533c-4058-a6ff-53e6c31f9796 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/01/2025 07:33:11 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 23/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/02/2025

Referenzen:
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2024-0106
https://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202502/ausschreibung-73962-2025-DEU.txt

 
 
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