Titel :
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DEU-Landshut - Deutschland Elektroinstallationsarbeiten Lieferung und Installation der Elektrotechnik Niederspannung
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025011501251636338 / 26478-2025
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Veröffentlicht :
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15.01.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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01.07.2028
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Angebotsabgabe bis :
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05.02.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45311200 - Elektroinstallationsarbeiten
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DEU-Landshut: Deutschland Elektroinstallationsarbeiten Lieferung und
Installation der Elektrotechnik Niederspannung
2025/S 10/2025 26478
Deutschland Elektroinstallationsarbeiten Lieferung und Installation der Elektrotechnik
Niederspannung
OJ S 10/2025 15/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Lieferung und Installation der Elektrotechnik Niederspannung
Beschreibung: Lieferung und Installation der Elektrotechnik Niederspannung
Kennung des Verfahrens: 6f9043ce-8fc7-48c6-a60e-b3575e192c81
Interne Kennung: 2024-091-BL
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84036
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Landkreis (DE227)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale
Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr).
Betrugsbekämpfung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB
(Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der öffentliche Auftraggeber
kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der
öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Schweres berufliches Fehlverhalten: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der
öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Lieferung und Installation der Elektrotechnik Niederspannung
Beschreibung: Lieferung und Installation der Elektrotechnik Niederspannung
Interne Kennung: 2024-091-BL
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84036
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Landkreis (DE227)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2028
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in der Europäischen Union zugelassenen
Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den
Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: - Personenschäden: 2.500.000
EUR; - Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000 EUR. Der vorgenannte
Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen
Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands
im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer
Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende
Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mit dem Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
vorzulegen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Angabe von drei Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über im
Zeitraum vom 01/2020 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Angebotsfrist
erbrachte Bauleistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen (Lieferung und Installation
der Elektrotechnik Niederspannung) vergleichbar sind. Die Referenznachweise sind mit dem
Angebot vorzulegen, wobei Angaben entsprechend den Anforderungen zu Referenzangaben
gem. Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung zu machen sind.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis in Euro
Beschreibung: Preis in Euro
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/272757
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungssicherheit iHv 5 % der
Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge); Mängelansprüchesicherheit iHv 3 %
der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige
Abrechnungssumme).
Frist für den Eingang der Angebote: 05/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB
/A.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160
Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtwerke Landshut
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
Registrierungsnummer: 0
Postanschrift: Christoph-Dorner-Str. 9
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadtwerke Landshut Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
Telefon: +498711536-2013
Internetadresse: https://www.stadtwerke-landshut.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49892176-2411
Fax: +49892176-2847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsverfahren
/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 0543f1f2-b36d-49d6-b836-
ed974d76cb60-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Verlängerung der Angebotsfrist auf 05.02.2025
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 533c8ab7-7d0a-4186-9914-b433cc48c7ea - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/01/2025 10:59:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 10/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/01/2025
Referenzen:
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/272757
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsverfahren/index.html
https://www.stadtwerke-landshut.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202501/ausschreibung-26478-2025-DEU.txt
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