Titel :
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DEU-Braunschweig - Deutschland Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung Stellung eines Brandschutzbeauftragten (m/w/d) gem. vfdb-Richtlinie 12 090/01 und DGUV Information 205-003 an den Stand- und Dienstorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025011401194332078 / 22323-2025
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Veröffentlicht :
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14.01.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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03.02.2025
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Angebotsabgabe bis :
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13.02.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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75000000 - Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
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DEU-Braunschweig: Deutschland Dienstleistungen der öffentlichen
Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung Stellung eines
Brandschutzbeauftragten (m/w/d) gem. vfdb-Richtlinie 12 090/01 und DGUV
Information 205-003 an den Stand- und Dienstorten der Landesaufnahmebehörde
Niedersachsen (LAB NI)
2025/S 9/2025 22323
Deutschland Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und
Sozialversicherung Stellung eines Brandschutzbeauftragten (m/w/d) gem. vfdb-Richtlinie 12
090/01 und DGUV Information 205-003 an den Stand- und Dienstorten der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
OJ S 9/2025 14/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
E-Mail: chris.feuerstab@lzn.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Stellung eines Brandschutzbeauftragten (m/w/d) gem. vfdb-Richtlinie 12 090/01 und
DGUV Information 205-003 an den Stand- und Dienstorten der Landesaufnahmebehörde
Niedersachsen (LAB NI)
Beschreibung: Ausgeschrieben wird die Bestellung von Brandschutzbeauftragten bei der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang
des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: c6f1ce54-be43-4fa0-884a-54caee511110
Interne Kennung: 0134-DLG/2024-03.232
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75000000
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR6H1
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: - Los 1 an dem Hauptsitz Braunschweig
Beschreibung: Ausgeschrieben wird die Bestellung von Brandschutzbeauftragten bei der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang
des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 01
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75000000
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5, 6 und 9 der Auflistung der Bieter-nachweise geforderten Angaben jeweils von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 7, 8 und 10 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat
einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum
Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen
ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist
zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder
Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und
vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: - erweiterte
Führungszeugnisse (Belegart OE zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der
Außenstelle eingesetzte Personal, bzw. eine Eigenerklärung Führungszeugnis (Anlage 7),
sofern ein Führungszeugnis nicht zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme vorliegt (Die LAB NI
behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung
auszuschließen.).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vor-druck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen. Der Bieter hat für die angebotene Dienstleistung in dem Vordruck Eigenerklärung
zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich zu erklären,
dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender
Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abschließen wird: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der
Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die
Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte
Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich
nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer
entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird
hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 dieser Leistungsbeschreibung
verwiesen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 9 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von
Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und
Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt
voraussichtlich bis zum 15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr
Angebot gebunden.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die
Zuschläge in den Losen 1 bis 9 werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem
niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum
15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHR6H1/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/02/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen,
die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 8 der
Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. §
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0002
Titel: - Los 2 an dem Dienstort Langenhagen
Beschreibung: Ausgeschrieben wird die Bestellung von Brandschutzbeauftragten bei der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang
des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 02
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75000000
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5, 6 und 9 der Auflistung der Bieter-nachweise geforderten Angaben jeweils von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 7, 8 und 10 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat
einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum
Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen
ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist
zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder
Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und
vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: - erweiterte
Führungszeugnisse (Belegart OE zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der
Außenstelle eingesetzte Personal, bzw. eine Eigenerklärung Führungszeugnis (Anlage 7),
sofern ein Führungszeugnis nicht zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme vorliegt (Die LAB NI
behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung
auszuschließen.).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vor-druck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen. Der Bieter hat für die angebotene Dienstleistung in dem Vordruck Eigenerklärung
zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich zu erklären,
dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender
Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abschließen wird: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der
Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die
Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte
Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich
nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer
entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird
hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 dieser Leistungsbeschreibung
verwiesen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 9 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von
Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und
Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt
voraussichtlich bis zum 15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr
Angebot gebunden.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die
Zuschläge in den Losen 1 bis 9 werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem
niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum
15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHR6H1/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/02/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen,
die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 8 der
Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. §
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0003
Titel: - Los 3 an dem Dienstort in Lüneburg
Beschreibung: Ausgeschrieben wird die Bestellung von Brandschutzbeauftragten bei der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang
des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 03
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75000000
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5, 6 und 9 der Auflistung der Bieter-nachweise geforderten Angaben jeweils von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 7, 8 und 10 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat
einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum
Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen
ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist
zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder
Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und
vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: - erweiterte
Führungszeugnisse (Belegart OE zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der
Außenstelle eingesetzte Personal, bzw. eine Eigenerklärung Führungszeugnis (Anlage 7),
sofern ein Führungszeugnis nicht zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme vorliegt (Die LAB NI
behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung
auszuschließen.).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vor-druck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen. Der Bieter hat für die angebotene Dienstleistung in dem Vordruck Eigenerklärung
zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich zu erklären,
dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender
Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abschließen wird: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der
Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die
Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte
Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich
nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer
entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird
hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 dieser Leistungsbeschreibung
verwiesen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 9 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von
Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und
Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt
voraussichtlich bis zum 15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr
Angebot gebunden.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die
Zuschläge in den Losen 1 bis 9 werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem
niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum
15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHR6H1/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/02/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen,
die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 8 der
Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. §
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0004
Titel: - Los 4 an dem Standort Braunschweig
Beschreibung: Ausgeschrieben wird die Bestellung von Brandschutzbeauftragten bei der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang
des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 04
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75000000
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5, 6 und 9 der Auflistung der Bieter-nachweise geforderten Angaben jeweils von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 7, 8 und 10 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat
einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum
Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen
ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist
zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder
Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und
vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: - erweiterte
Führungszeugnisse (Belegart OE zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der
Außenstelle eingesetzte Personal, bzw. eine Eigenerklärung Führungszeugnis (Anlage 7),
sofern ein Führungszeugnis nicht zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme vorliegt (Die LAB NI
behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung
auszuschließen.).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vor-druck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen. Der Bieter hat für die angebotene Dienstleistung in dem Vordruck Eigenerklärung
zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich zu erklären,
dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender
Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abschließen wird: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der
Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die
Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte
Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich
nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer
entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird
hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 dieser Leistungsbeschreibung
verwiesen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 9 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von
Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und
Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt
voraussichtlich bis zum 15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr
Angebot gebunden.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die
Zuschläge in den Losen 1 bis 9 werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem
niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum
15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHR6H1/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/02/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen,
die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 8 der
Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. §
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0005
Titel: - Los 5 an dem Standort Osnabrück
Beschreibung: Ausgeschrieben wird die Bestellung von Brandschutzbeauftragten bei der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang
des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 05
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75000000
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5, 6 und 9 der Auflistung der Bieter-nachweise geforderten Angaben jeweils von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 7, 8 und 10 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat
einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum
Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen
ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist
zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder
Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und
vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: - erweiterte
Führungszeugnisse (Belegart OE zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der
Außenstelle eingesetzte Personal, bzw. eine Eigenerklärung Führungszeugnis (Anlage 7),
sofern ein Führungszeugnis nicht zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme vorliegt (Die LAB NI
behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung
auszuschließen.).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vor-druck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen. Der Bieter hat für die angebotene Dienstleistung in dem Vordruck Eigenerklärung
zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich zu erklären,
dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender
Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abschließen wird: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der
Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die
Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte
Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich
nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer
entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird
hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 dieser Leistungsbeschreibung
verwiesen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 9 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von
Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und
Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt
voraussichtlich bis zum 15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr
Angebot gebunden.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die
Zuschläge in den Losen 1 bis 9 werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem
niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum
15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHR6H1/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/02/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen,
die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 8 der
Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. §
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0006
Titel: - Los 6 an dem Standort Bramsche
Beschreibung: Ausgeschrieben wird die Bestellung von Brandschutzbeauftragten bei der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang
des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 06
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75000000
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5, 6 und 9 der Auflistung der Bieter-nachweise geforderten Angaben jeweils von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 7, 8 und 10 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat
einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum
Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen
ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist
zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder
Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und
vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: - erweiterte
Führungszeugnisse (Belegart OE zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der
Außenstelle eingesetzte Personal, bzw. eine Eigenerklärung Führungszeugnis (Anlage 7),
sofern ein Führungszeugnis nicht zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme vorliegt (Die LAB NI
behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung
auszuschließen.).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vor-druck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen. Der Bieter hat für die angebotene Dienstleistung in dem Vordruck Eigenerklärung
zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich zu erklären,
dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender
Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abschließen wird: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der
Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die
Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte
Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich
nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer
entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird
hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 dieser Leistungsbeschreibung
verwiesen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 9 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von
Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und
Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt
voraussichtlich bis zum 15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr
Angebot gebunden.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die
Zuschläge in den Losen 1 bis 9 werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem
niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum
15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHR6H1/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/02/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen,
die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 8 der
Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. §
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0007
Titel: - Los 7 an dem Standort GDL Friedland
Beschreibung: Ausgeschrieben wird die Bestellung von Brandschutzbeauftragten bei der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang
des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 07
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75000000
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5, 6 und 9 der Auflistung der Bieter-nachweise geforderten Angaben jeweils von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 7, 8 und 10 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat
einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum
Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen
ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist
zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder
Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und
vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: - erweiterte
Führungszeugnisse (Belegart OE zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der
Außenstelle eingesetzte Personal, bzw. eine Eigenerklärung Führungszeugnis (Anlage 7),
sofern ein Führungszeugnis nicht zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme vorliegt (Die LAB NI
behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung
auszuschließen.).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vor-druck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen. Der Bieter hat für die angebotene Dienstleistung in dem Vordruck Eigenerklärung
zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich zu erklären,
dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender
Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abschließen wird: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der
Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die
Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte
Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich
nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer
entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird
hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 dieser Leistungsbeschreibung
verwiesen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 9 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von
Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und
Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt
voraussichtlich bis zum 15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr
Angebot gebunden.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die
Zuschläge in den Losen 1 bis 9 werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem
niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum
15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHR6H1/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/02/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen,
die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 8 der
Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. §
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0008
Titel: - Los 8 an der Außenstelle Bad Sachsa
Beschreibung: Ausgeschrieben wird die Bestellung von Brandschutzbeauftragten bei der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang
des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 08
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75000000
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5, 6 und 9 der Auflistung der Bieter-nachweise geforderten Angaben jeweils von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 7, 8 und 10 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat
einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum
Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen
ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist
zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder
Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und
vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: - erweiterte
Führungszeugnisse (Belegart OE zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der
Außenstelle eingesetzte Personal, bzw. eine Eigenerklärung Führungszeugnis (Anlage 7),
sofern ein Führungszeugnis nicht zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme vorliegt (Die LAB NI
behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung
auszuschließen.).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vor-druck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen. Der Bieter hat für die angebotene Dienstleistung in dem Vordruck Eigenerklärung
zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich zu erklären,
dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender
Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abschließen wird: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der
Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die
Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte
Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich
nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer
entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird
hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 dieser Leistungsbeschreibung
verwiesen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 9 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von
Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und
Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt
voraussichtlich bis zum 15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr
Angebot gebunden.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die
Zuschläge in den Losen 1 bis 9 werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem
niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum
15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHR6H1/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/02/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen,
die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 8 der
Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. §
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0009
Titel: - Los 9 an dem Standort Oldenburg
Beschreibung: Ausgeschrieben wird die Bestellung von Brandschutzbeauftragten bei der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang
des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 09
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75000000
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5, 6 und 9 der Auflistung der Bieter-nachweise geforderten Angaben jeweils von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3, 7, 8 und 10 der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat
einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum
Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen
ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist
zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder
Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind,
einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und
vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: - erweiterte
Führungszeugnisse (Belegart OE zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der
Außenstelle eingesetzte Personal, bzw. eine Eigenerklärung Führungszeugnis (Anlage 7),
sofern ein Führungszeugnis nicht zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme vorliegt (Die LAB NI
behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung
auszuschließen.).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vor-druck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen. Der Bieter hat für die angebotene Dienstleistung in dem Vordruck Eigenerklärung
zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich zu erklären,
dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender
Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abschließen wird: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der
Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die
Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte
Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich
nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer
entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird
hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 dieser Leistungsbeschreibung
verwiesen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 9 werden im Vergabefall jeweils auf das
Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von
Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und
Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt
voraussichtlich bis zum 15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr
Angebot gebunden.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die
Zuschläge in den Losen 1 bis 9 werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem
niedrigsten Preis pro Einsatzstunde (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der
Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum
15. April 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHR6H1/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/02/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen,
die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 8 der
Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. §
57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Registrierungsnummer: 03-0003300000-59
Stadt: Braunschweig
Postleitzahl: 38104
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
E-Mail: chris.feuerstab@lzn.de
Telefon: 051189848213
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 08ddf12c-2f20-431c-b918-bc2e404727c8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/01/2025 12:21:40 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 9/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/01/2025
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6H1/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202501/ausschreibung-22323-2025-DEU.txt
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