Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bückeburg - Deutschland Bauarbeiten Umbau, Sanierung und Neubau der Grundschule Evesen, Eveser Str. 61, 31675 Bückeburg -Schadstoffsanierung und Abbrucharbeiten
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025011401183631968 / 22126-2025
Veröffentlicht :
14.01.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
06.02.2025
Angebotsabgabe bis :
13.02.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45000000 - Bauarbeiten
45262660 - Asbestbeseitigungsarbeiten
DEU-Bückeburg: Deutschland Bauarbeiten Umbau, Sanierung und Neubau der
Grundschule Evesen, Eveser Str. 61, 31675 Bückeburg -Schadstoffsanierung und
Abbrucharbeiten

2025/S 9/2025 22126

Deutschland Bauarbeiten Umbau, Sanierung und Neubau der Grundschule Evesen, Eveser
Str. 61, 31675 Bückeburg - Schadstoffsanierung und Abbrucharbeiten
OJ S 9/2025 14/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bückeburg
E-Mail: vergabestelle@bueckeburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Umbau, Sanierung und Neubau der Grundschule Evesen, Eveser Str. 61, 31675
Bückeburg - Schadstoffsanierung und Abbrucharbeiten
Beschreibung: Die Stadt Bückeburg betreibt an der Eveser Str. 61, im Ortsteil Evesen, eine
Grundschule. Der Schulbau gliedert sich in drei verschiedene Gebäudeteile: der 60er Jahre
Schustertrakt , der Altbau aus der Gründerzeit sowie der Verbindungsbau in
Massivbauweise. Es werden Neubauten, Umbauten und Sanierungen beabsichtigt, da diese
aufgrund vorhandener baulicher Mängel erforderlich sind. Der laufende Schulbetrieb findet
aktuell in einem Interimsgebäude (Containeranlage), südlich auf dem Baufeld, statt d.h. in den
Bestandsgebäuden herrscht Baufreiheit.
Kennung des Verfahrens: 64ccca30-b1f0-48ce-a9e4-3fad25655cb2
Interne Kennung: bbg-EVG-2025#002
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt
im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A
- EU). Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine
unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Auf
der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter mit den
wirtschaftlichen Angebot gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als
Wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262660 Asbestbeseitigungsarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Marktplatz 2-4
Stadt: Bückeburg
Postleitzahl: 31675

Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Eveser Str. 61
Stadt: Bückeburg
Postleitzahl: 31675
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6Y6KR6HS
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. §
263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge

zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. §
124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19
MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben
unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Umbau, Sanierung und Neubau der Grundschule Evesen, Eveser Str. 61, 31675
Bückeburg - Schadstoffsanierung und Abbrucharbeiten
Beschreibung: Die Leistung gliedert sich in die Bereiche Schadstoffsanierung sowie
Abbrucharbeiten. Die Schadstoffsanierung umfasst insbesondere: - Baustellenunterhalt (u.a.
Erstellen eines Sanierungskonzeptes, Baustelleneinrichtung) - Ausbau und Verpackung von
Fensterbänken, Rippenheizkörpern, Stahlblechbrandschutztüren, Revisionsklappen, NH-
Sicherungen, Flachdichtungen und Schutzraumtüren - Vorhalten, Betrieb und Unterhalt von
Entstaubern sowie von Unterdruckhaltegeräten - Ausbau und Verpackung von asbesthaltigem
Putz inkl. Reinigungsleistungen zur Freigabe der Räumlichkeiten - Ausbau und Verpackung
von 100 lfm Rohrleitungsdämmmaterial, 500 m² Dachdämmmaterial, 1000 m²

Trittschalldämmmaterial, 100 m² Wanddämmmaterial, 110 m² Kerndämmmaterial - Verladung,
Abtransport und Entsorgung von Asbestabfällen und Mineralfaserabfällen Die Abbrucharbeiten
umfassen insbesondere: - Vorbereitende Arbeiten (u.a. Baustelleneinrichtung, Einsetzen von 5
Bautüren) - Gebäudeabrisse - Rückbau/Entsorgung und Tiefbauarbeiten (u.a. 120 m³ Boden
lösen, 125 t Boden entsorgen, 80 m Hochbordsteine aufnehmen und entsorgen) - Abbruch
von tragenden-/nichttragenden Außen- sowie Innenwänden - Abbruch von Wand- und
Deckenverkleidungen (u.a. 700 m² Abbruch abhängte Deckenkonstruktionen) - Sonstige
Arbeiten (u.a. Schneid- und Sägearbeiten, Aufbau von 11 St. Vogelschutz) - Demontage der
Elektrotechnik
Interne Kennung: bbg-EVG-2025#002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262660 Asbestbeseitigungsarbeiten

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Marktplatz 2-4
Stadt: Bückeburg
Postleitzahl: 31675
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Eveser Str. 61
Stadt: Bückeburg
Postleitzahl: 31675
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen und Nachweise nach § 6 EU VOB
/A, § 6a EU Nr. 1 VOB/A und § 6e EU Abs. 1 VOB/A abzugeben: 1. Erklärung über die
Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle
des Unternehmens- oder Wohnsitzes. 2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht
in Liquidation befindet. 3. Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig
bestätigt wurde. 4. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der
Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. 5. Erklärung, dass das
Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. 6. Im Falle der Angebotsabgabe als
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine

Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, c) dass die/der
bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 7. Im Falle einer Eignungsleihe ist
eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der
Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in dem das Unternehmen erklärt, dem
Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 8.
Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833
/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.
Juli 2022. Für die Erklärungen 1. bis 5. ist der Nachweis entweder durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig
entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung
(Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus
anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise
des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Beruft sich das Unternehmen zur
Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Nachweise auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Auf
Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: 1.
Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in
die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes. 2. Falls zutreffend, rechtskräftig
bestätigter Insolvenzplan. 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
(soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige
Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. 4.
Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das
Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A
abzugeben: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), soweit es Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss
des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Für die
Erklärung ist der Nachweis entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beruft sich
das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und
Nachweise auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Darüber hinaus

hat der Bieter für diese Unternehmen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine
Verpflichtungserklärung vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im
Auftragsfall die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Nimmt der Bieter im
Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu
verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen:
Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU Nr. 3 VOB/A
beizufügen: 1. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen
Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind. 2. Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. 3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer
unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Für die Erklärungen ist der
Nachweis entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beruft sich
das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und
Nachweise auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Darüber hinaus
hat der Bieter für diese Unternehmen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine
Verpflichtungserklärung vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im
Auftragsfall die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen des
Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: 1. Referenzen über die
Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen
Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. 2.
Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Angebotspreis
Beschreibung: Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als Wirtschaftlichstes
ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Rangfolge: 1

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6Y6KR6HS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6Y6KR6HS

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6Y6KR6HS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden im Rahmen des § 16a EU VOB/A
nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/02/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Regelungen zur Tariftreue werden
Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen. Mit dem
Angebot ist die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG vorzulegen. Bei Auftragserteilung besteht
die Verpflichtung, die in seinem Unternehmen mit der Ausführung des Auftragsgegenstands
beschäftigten Personen mindestens ein Entgelt nach Maßgabe des MiLoG zu zahlen. Sofern
der Auftragnehmer beabsichtigt, Unteraufträge zu erteilen, sind diese dem Auftraggeber
spätestens vor Auftragserteilung namentlich zu benennen. Von den Unterauftragnehmern ist
vor Auftragserteilung die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und dem
Auftraggeber vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bieter haben Verstöße gegen
Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Bückeburg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bückeburg
Registrierungsnummer: DE116536844
Postanschrift: Marktplatz 2-4
Stadt: Bückeburg
Postleitzahl: 31675
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle Bückeburg
E-Mail: vergabestelle@bueckeburg.de
Telefon: +49 5722-206-208
Fax: +49 5722-206-227
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 28408527-2a60-465b-bdf8-2c8704ab714f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/01/2025 11:08:20 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 9/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/01/2025

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6Y6KR6HS
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6Y6KR6HS/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202501/ausschreibung-22126-2025-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau