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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Duisburg - Deutschland Müllfahrzeuge 2025-0016 Lieferung zum Kauf von 11 Stück neuen 3-Achs Abfall- Sammel-Fahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 26,0 t, unterteilt in 4 Lose
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025011301531031280 / 21675-2025
Veröffentlicht :
13.01.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
25.07.2025
Angebotsabgabe bis :
11.02.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
34144511 - Müllfahrzeuge
DEU-Duisburg: Deutschland Müllfahrzeuge 2025-0016 Lieferung zum Kauf
von 11 Stück neuen 3-Achs Abfall- Sammel-Fahrzeugen mit einem zul.
Gesamtgewicht von ca. 26,0 t, unterteilt in 4 Lose

2025/S 8/2025 21675

Deutschland Müllfahrzeuge 2025-0016 Lieferung zum Kauf von 11 Stück neuen 3-Achs Abfall-
Sammel-Fahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 26,0 t, unterteilt in 4 Lose
OJ S 8/2025 13/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
E-Mail: t.broose@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: 2025-0016 Lieferung zum Kauf von 11 Stück neuen 3-Achs Abfall-Sammel-Fahrzeugen
mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 26,0 t, unterteilt in 4 Lose
Beschreibung: Lieferung zum Kauf von 11 Stück neuen 3-Achs Abfall-Sammel-Fahrzeugen
mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 26,0 t, unterteilt in 4 Lose
Kennung des Verfahrens: 00938f2b-78ba-4e33-8e31-e4a4bbb8c31a
Interne Kennung: 2025-0016
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Schlachthofstr. 8
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47167
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTRDKHJ90 Zu dieser
Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform Metropole
Ruhr zugelassen. Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und
Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle zusammen mit dem
Angebot eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im gesamten Angebot nicht erforderlich.
Auch elektronische oder qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach §
126b BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der Erklärenden benannt werden.
Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer
1.2 anzugeben. Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die
Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und

diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die Vergabeplattform Metropole
Ruhr an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen
eine Registrierung des / der Interessentxin auf der Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte
auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase,
Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragestellerxin, sondern für alle zum
Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das
auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die Fragestellerxin, aus
Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt. Auch eventuell
notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren
werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die Vergabeplattform
Metropole Ruhr bekannt gegeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder
einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil
C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren
ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-
Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein
Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem
Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergabechtlichen Bestimmungen der
EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender
Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom
Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich
der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der
Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei

belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in
Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im
Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrugsbekämpfung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften
oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in
Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue und Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert..
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die

Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigt lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Bieter die in den letzten 3 Jahren im
Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben
und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung
nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder
fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen
zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB
wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.

(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Haus- Restmüllsammelfahrzeug mit 3-Achs Normalfahrgestell
Beschreibung: Los 1 - Positions-Nr. 1.1 2 Stück 3-Achs Restmüll-Sammel-Fahrzeug mit
Standard-Fahrgestell und langem Fahrerhaus - Zul. Gesamtgewicht ca. 26,0 t (26.000 kg) (+/-
10 %) - Radstand ca. 3.700 mm (+/- 10 %) - Abgasnorm EURO 6c oder höher - Motorleistung
ca. 270 kW (367 PS) (+/- 10 %) - Länge des Gesamt- / Komplettfahrzeugs max. 10.000 mm -
Höhe des Gesamt- / Komplettfahrzeugs ca. 3.550 mm (+/- 10 %) - Gelenkte Nachlaufachse -
Achslastmesseinrichtung - Abbiegeassistenzsystem - Volumen des Abfallsammelaufbaus min.
21 cbm - Abfallverdichtung mittels Packwerk - Automatische Drehzahlanpassung -
Selbstüberwachende Trittbrett-Rückfahrsicherung - Schüttung / Lifter für Hecklader, geeignet
für die Leerung von Müllgroßbehältern mit einem Volumen von 40 - 240, 660, 770 und 1.100
Litern - Automatische Leerung von 2 Behältern - Automatische Einstellung der Schüttung / des
Lifters auf Weiterfahrhöhe bei Fahrsignal - Vollautomatische Höhenverstellung bei
Behältervorwahl - Automatische Deckelöffnerverstellung für die Leerung von MGB mit
Flachdeckel Los 1 - Positions-Nr. 1.2 2 Stück 3-Achs Restmüll-Sammel-Fahrzeug mit
Standard-Fahrgestell und Normal-Fahrerhaus - Zul. Gesamtgewicht ca. 26,0 t (26.000 kg) (+/-
10 %) - Radstand ca. 3.700 mm (+/- 10 %) - Abgasnorm EURO 6c oder höher - Motorleistung
ca. 270 kW (367 PS) (+/- 10 %) - Länge des Gesamt- / Komplettfahrzeugs max. 10.000 mm -
Höhe des Gesamt- / Komplettfahrzeugs ca. 3.550 mm (+/- 10 %) - Gelenkte Nachlaufachse -
Achslastmesseinrichtung - Abbiegeassistenzsystem - Volumen des Abfallsammelaufbaus min.
21 cbm - Abfallverdichtung mittels Packwerk - Automatische Drehzahlanpassung -
Selbstüberwachende Trittbrett-Rückfahrsicherung - Automatik-Wiegelifter, geeignet für die
Leerung von Müllgroßbehältern mit einem Volumen von 40 - 240, 660, 770 und 1.100 Litern -
Automatische Leerung von 2 Behältern - Automatische Einstellung der Schüttung / des Lifters
auf Weiterfahrhöhe bei Fahrsignal - Vollautomatische Höhenverstellung bei Behältervorwahl -
Automatische Deckelöffnerverstellung für die Leerung von MGB mit Flachdeckel
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Schlachthofstr. 8
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47167
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2025

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der geplante Termin der Auftragsausführung wurde von dem / der
Aauftraggeberxin im Vorfeld des Vergabeverfahrens als Planungsgrundlage definiert. Es muss
aber eine verbindlich späteste Lieferfrist nach schriftlichem Auftragseingang in der von den
Bieterxinnen / BG auszufüllenden Anlage 2 (Checkliste) unter Punkt 3.1 angegeben werden.
Die angegebene Lieferfrist kann sowohl einen früheren als auch einen späteren, wie auch den
Planliefertermin des / der Auftraggeberxin ergeben. Alle angebotenen Lieferfristen sind
zugelassen und haben keinen Einfluss auf die Angebotsbewertung.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Verwendung wasserlöslicher Lacke und Pulverbeschichtungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen:
Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens
aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die
nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-
gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der
besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 5, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder
EEEx) 2. Eigenerklärung dexr Bieterxin / jedes Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 5, Formblatt F4 - (oder
Präqualifikation oder EEEx) 3. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zum Bestehen
einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung dexr Versicherungsgeberxin und der
maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für
Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss 4. Eigenerklärung
dexr Bieterxin / jedes Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zur Einhaltung der
Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 5, Formblatt F11 (oder
Präqualifikation oder EEEx) 5. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zu
Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 5, Formblatt F13 - 6. Eigenerklärung des /
der Bieterxin /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
Benennung des / der Versicherungsgeberxin und der maximalen Deckungssumme, die min.
2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für
Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 5, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation
oder EEEx oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der
Versicherung) 7. Nur auf besondere Anforderung dexr Autraggeberxin ist darüber hinaus eine
aktuelle Auskunft der Geschäftsbank dexr Bieterxin /-gemeinschaft einzureichen. Die mit (oder
Präqualifikation oder EEE) gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können
wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter
F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die

Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3)
Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei
zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die
von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die
Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen
in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das
Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden
Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen
ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß
Punkte 8.0 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen
sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister
abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter
F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieterxinnen /
BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine
Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der
beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 und F9. Da
die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den
Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und der Formblätter F8 - F10 nicht
zugelassen. Der / Die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der
Bieterxin / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieterxin / BG auf Nachforderung
fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den
Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieterxin / BG
ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot
einzureichen. Der / Die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung
von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder
Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder
den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von
den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz)
sind öffentliche Auftraggeberxinnen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in
einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-
Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine
Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieterxin / BG
durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieterxin / BG
aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister
vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber
wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug
auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieterxin / BG erteilen, sondern sofern
vorhanden und nicht ebenfalls mit einem Eintrag im Wettbewerbsregister behaftet, an das in
der Bieterxinnenrangfolge nächstplatzierte Unternehmen des Vergabeverfahrens. Sollte es
keine weiteren Bieterxinnen / BG ohne Eintrag im Wettbewerbsregister geben, wird der / die

AG in der Regel die Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 63 Abs. (1) Nr. 4 VgV
einleiten.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach
besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend aufgeführten
Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung dexr Bieterxin / jedes Mitglieds einer
Bieterxinnengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 5,
Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 2. Eigenerklärung dexr Bieterxin / jedes
Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften -
siehe Anlage 5, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 3. Eigenerklärung dexr
Bieterxin /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die
Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der /
die Bieterxin /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 5, Formblatt F12 - 4.
Eigenerklärung des / der Bieterxin / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-
Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 5, Formblatt F14 5. Eigenerklärung dexr
Bieterxin / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 6 - 6.Nach den Bestimmungen des § 6 Abs.
1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeberxinnen seit dem
01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne
Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister
des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieterxin / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag
erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieterxin / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen
Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der
Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und
daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die
betreffende Bieterxin / BG erteilen. Die mit (oder Präqualifikation oder EEE)
gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der
entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. §
50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege
der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem
beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die
entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle
festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im
Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine
Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den
Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in
der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt
werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von
Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte
Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt
werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter F1
(Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieterxinnen / BG
auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieterxinnengemeinschaft
für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung

von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben
und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht
abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und
der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / Die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1
VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur
Eignung von dem / der Bieterxin / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieterxin / BG auf
Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit
den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieterxin /
BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot
einzureichen. Der / Die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung
von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder
Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder
den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von
den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6
Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend
aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung dexer Bieterxin /-gemeinschaft
zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten,
vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zuxr
Auftraggeberxin, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 5,
Formblatt F1 2. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zur Anzahl der
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen
Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 5, Formblatt F3 -
(oder Präqualifikation oder EEEx) 3. Für den Fall, dass der / die Auftraggeberxin von der in den
Verfahrens- und Angebotsbedingungen unter Punkt 11.5 vorgesehen Möglichkeit Gebrauch
macht, ein Test-Fahrzeug von dexr Bieterxin /-gemeinschaft anzufordern, wird die technische
Eignung auch davon abhängig gemacht, dass ein Test-Fahrzeug in der angebotenen
Ausführung innerhalb des unter Punkt 11.5 festgelegten Zeitrahmens bereitgestellt oder in
dessen / deren Werk bzw. bei einexr Kundxin dexr Bieterxin /-gemeinschaft, jeweils in
maximaler Entfernung von 100 km zu Duisburg, in Augenschein genommen werden kann und
der durchgeführte Test ergibt, dass das Test-Fahrzeug den Vorgaben der
Leistungsbeschreibung vollumfänglich entspricht. - siehe Punkt 11.5 der Verfahrens- und
Angebotsbedingungen Die mit (oder Präqualifikation oder EEE) gekennzeichneten
Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in
der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in
Form des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder gem. §
122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein
für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der
Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig
enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis
eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben
werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die

entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 5, die durch die
Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen
für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren
einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den
Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr
Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die
Anlage 6 hingegen sind von allen Bieterxinnen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der
Angebotsabgabe durch eine Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der
Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die
Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den
Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und der Formblätter F8 - F10 nicht
zugelassen. Der / Die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der
Bieterxin / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieterxin / BG auf Nachforderung
fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den
Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieterxin / BG
ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot
einzureichen. Der / Die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung
von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder
Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder
den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von
den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/02/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTRDKHJ90/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTRDKHJ90

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTY1PD8HRBX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der / Die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,

Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur
nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf
gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es
sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder
bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht
zulässig ist. Der / Die AG wird im Fall der Nachforderung von Unterlagen grundsätzlich eine
Frist zur Nachreichung von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage)
setzen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG.
Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das
Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, zu denen
wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw. Erklärungen fehlen,
werden aufgrund des bestehenden Nachforderungsverbotes von vornherein nach § 57 Abs.
(1) Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftrag ist unter strikter Einhaltung des
geltenden Mindestlohngesetzes auszuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen
vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang
einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach
ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung netto ohne Abzug.
Anderslautende Zahlungsbedingungen, mit Ausnahme des fest vorgegebenen Netto-
Zahlungsziels ohne Skontoabzug von 30 Tagen, können aber angeboten werden und sind in
der Anlage 2 - Checkliste - unter dem Punkt Zahlungsbedingungen anzugeben. Der
gewährte Skontonachlass fließt über den Bewertungspreis in die Angebotsbewertung ein. Die
vertraglich vereinbarte Skontofrist verlängert sich bei nicht ordnungsgemäßer Lieferung und /
oder dem Ausbleiben einer prüffähigen Rechnung automatisch um den Zeitraum bis zur
endgültigen Abnahme der mangelfreien Leistung und / oder der Vorlage einer korrekt
ausgestellten Rechnung bei dem / der AG.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des
Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3
GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragstellerxin und die für die Einlegung
von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt,
dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) Der / Die Antragstellerxin den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeberxin nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.
2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeberxin gerügt werden, 3)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der
Auftraggeberxin gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

/ der Auftraggeberxin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Papierbündel-Sammelfahrzeug mit 3-Achs Normalfahrgestell
Beschreibung: Los 2 3 Stück 3-Achs Papierbündel-Sammel-Fahrzeuge mit Standard-
Fahrgestell und Normal-Fahrerhaus - Zul. Gesamtgewicht ca. 26,0 t (26.000 kg) (+/- 10 %) -
Radstand ca. 3.700 mm (+/- 10 %) - Abgasnorm EURO 6c oder höher - Motorleistung ca. 270
kW (367 PS) (+/- 10 %) - Länge des Gesamt- / Komplettfahrzeugs max. 10.000 mm - Höhe
des Gesamt- / Komplettfahrzeugs ca. 3.550 mm (+/- 10 %) - Gelenkte Nachlaufachse -
Achslastmesseinrichtung - Abbiegeassistenzsystem - Volumen des Abfallsammelaufbaus ca.
22 cbm (+/- 10 %) - Automatische Drehzahlanpassung - Selbstüberwachende Trittbrett-
Rückfahrsicherung - Integrierte, Vollautomatische Schüttung / Wiegelifter ohne Klapparme,
geeignet für die Leerung von Müllgroßbehältern mit einem Volumen von 80 - 1.100 Litern -
Automatische Einstellung der Schüttung / des Lifters auf Weiterfahrhöhe bei Fahrsignal -
Behälterrückhaltesystem für die Leerung von MGB mit Flachdeckel - Abklappbare,
pneumatische oder hydraulische Laderutsche
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Schlachthofstr. 8
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47167
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2025

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0

5.1.6. Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der geplante Termin der Auftragsausführung wurde von dem / der
Aauftraggeberxin im Vorfeld des Vergabeverfahrens als Planungsgrundlage definiert. Es muss
aber eine verbindlich späteste Lieferfrist nach schriftlichem Auftragseingang in der von den
Bieterxinnen / BG auszufüllenden Anlage 2 (Checkliste) unter Punkt 3.1 angegeben werden.
Die angegebene Lieferfrist kann sowohl einen früheren als auch einen späteren, wie auch den
Planliefertermin des / der Auftraggeberxin ergeben. Alle angebotenen Lieferfristen sind
zugelassen und haben keinen Einfluss auf die Angebotsbewertung.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Verwendung wasserlöslicher Lacke und Pulverbeschichtungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen:
Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens
aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die
nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-
gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der
besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 5, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder
EEEx) 2. Eigenerklärung dexr Bieterxin / jedes Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 5, Formblatt F4 - (oder
Präqualifikation oder EEEx) 3. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zum Bestehen
einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung dexr Versicherungsgeberxin und der
maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für
Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss 4. Eigenerklärung
dexr Bieterxin / jedes Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zur Einhaltung der
Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 5, Formblatt F11 (oder
Präqualifikation oder EEEx) 5. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zu
Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 5, Formblatt F13 - 6. Eigenerklärung des /
der Bieterxin /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
Benennung des / der Versicherungsgeberxin und der maximalen Deckungssumme, die min.
2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für
Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 5, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation
oder EEEx oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der
Versicherung) 7. Nur auf besondere Anforderung dexr Autraggeberxin ist darüber hinaus eine
aktuelle Auskunft der Geschäftsbank dexr Bieterxin /-gemeinschaft einzureichen. Die mit (oder
Präqualifikation oder EEE) gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können
wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter
F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die
Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3)

Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei
zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die
von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die
Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen
in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das
Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden
Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen
ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß
Punkte 8.0 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen
sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister
abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter
F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieterxinnen /
BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine
Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der
beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 und F9. Da
die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den
Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und der Formblätter F8 - F10 nicht
zugelassen. Der / Die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der
Bieterxin / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieterxin / BG auf Nachforderung
fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den
Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieterxin / BG
ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot
einzureichen. Der / Die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung
von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder
Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder
den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von
den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz)
sind öffentliche Auftraggeberxinnen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in
einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-
Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine
Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieterxin / BG
durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieterxin / BG
aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister
vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber
wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug
auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieterxin / BG erteilen, sondern sofern
vorhanden und nicht ebenfalls mit einem Eintrag im Wettbewerbsregister behaftet, an das in
der Bieterxinnenrangfolge nächstplatzierte Unternehmen des Vergabeverfahrens. Sollte es

keine weiteren Bieterxinnen / BG ohne Eintrag im Wettbewerbsregister geben, wird der / die
AG in der Regel die Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 63 Abs. (1) Nr. 4 VgV
einleiten.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach
besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend aufgeführten
Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung dexr Bieterxin / jedes Mitglieds einer
Bieterxinnengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 5,
Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 2. Eigenerklärung dexr Bieterxin / jedes
Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften -
siehe Anlage 5, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 3. Eigenerklärung dexr
Bieterxin /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die
Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der /
die Bieterxin /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 5, Formblatt F12 - 4.
Eigenerklärung des / der Bieterxin / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-
Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 5, Formblatt F14 5. Eigenerklärung dexr
Bieterxin / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 6 - 6.Nach den Bestimmungen des § 6 Abs.
1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeberxinnen seit dem
01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne
Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister
des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieterxin / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag
erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieterxin / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen
Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der
Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und
daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die
betreffende Bieterxin / BG erteilen. Die mit (oder Präqualifikation oder EEE)
gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der
entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. §
50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege
der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem
beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die
entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle
festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im
Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine
Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den
Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in
der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt
werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von
Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte
Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt
werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter F1
(Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieterxinnen / BG
auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieterxinnengemeinschaft

für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung
von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben
und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht
abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und
der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / Die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1
VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur
Eignung von dem / der Bieterxin / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieterxin / BG auf
Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit
den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieterxin /
BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot
einzureichen. Der / Die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung
von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder
Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder
den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von
den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6
Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend
aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung dexer Bieterxin /-gemeinschaft
zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten,
vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zuxr
Auftraggeberxin, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 5,
Formblatt F1 2. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zur Anzahl der
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen
Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 5, Formblatt F3 -
(oder Präqualifikation oder EEEx) 3. Für den Fall, dass der / die Auftraggeberxin von der in den
Verfahrens- und Angebotsbedingungen unter Punkt 11.5 vorgesehen Möglichkeit Gebrauch
macht, ein Test-Fahrzeug von dexr Bieterxin /-gemeinschaft anzufordern, wird die technische
Eignung auch davon abhängig gemacht, dass ein Test-Fahrzeug in der angebotenen
Ausführung innerhalb des unter Punkt 11.5 festgelegten Zeitrahmens bereitgestellt oder in
dessen / deren Werk bzw. bei einexr Kundxin dexr Bieterxin /-gemeinschaft, jeweils in
maximaler Entfernung von 100 km zu Duisburg, in Augenschein genommen werden kann und
der durchgeführte Test ergibt, dass das Test-Fahrzeug den Vorgaben der
Leistungsbeschreibung vollumfänglich entspricht. - siehe Punkt 11.5 der Verfahrens- und
Angebotsbedingungen Die mit (oder Präqualifikation oder EEE) gekennzeichneten
Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in
der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in
Form des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder gem. §
122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein
für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der
Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig
enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis
eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben

werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 5, die durch die
Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen
für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren
einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den
Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr
Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die
Anlage 6 hingegen sind von allen Bieterxinnen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der
Angebotsabgabe durch eine Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der
Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die
Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den
Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und der Formblätter F8 - F10 nicht
zugelassen. Der / Die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der
Bieterxin / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieterxin / BG auf Nachforderung
fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den
Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieterxin / BG
ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot
einzureichen. Der / Die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung
von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder
Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder
den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von
den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/02/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTRDKHJ90/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTRDKHJ90

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTY1PD8HRBX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Der / Die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur
nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf
gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es
sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder
bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht
zulässig ist. Der / Die AG wird im Fall der Nachforderung von Unterlagen grundsätzlich eine
Frist zur Nachreichung von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage)
setzen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG.
Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das
Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, zu denen
wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw. Erklärungen fehlen,
werden aufgrund des bestehenden Nachforderungsverbotes von vornherein nach § 57 Abs.
(1) Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftrag ist unter strikter Einhaltung des
geltenden Mindestlohngesetzes auszuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen
vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang
einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach
ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung netto ohne Abzug.
Anderslautende Zahlungsbedingungen, mit Ausnahme des fest vorgegebenen Netto-
Zahlungsziels ohne Skontoabzug von 30 Tagen, können aber angeboten werden und sind in
der Anlage 2 - Checkliste - unter dem Punkt Zahlungsbedingungen anzugeben. Der
gewährte Skontonachlass fließt über den Bewertungspreis in die Angebotsbewertung ein. Die
vertraglich vereinbarte Skontofrist verlängert sich bei nicht ordnungsgemäßer Lieferung und /
oder dem Ausbleiben einer prüffähigen Rechnung automatisch um den Zeitraum bis zur
endgültigen Abnahme der mangelfreien Leistung und / oder der Vorlage einer korrekt
ausgestellten Rechnung bei dem / der AG.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des
Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3
GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragstellerxin und die für die Einlegung
von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt,
dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) Der / Die Antragstellerxin den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeberxin nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.
2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeberxin gerügt werden, 3)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der
Auftraggeberxin gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
/ der Auftraggeberxin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Sperrgutsammelfahrzeug mit 3-Achs Niederflurfahrgestell
Beschreibung: Los 3 3 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammel-Fahrzeuge mit Standard-Fahrgestell
und Niederflur (Low Entry)-Fahrerhaus - Zul. Gesamtgewicht ca. 26,0 t (26.000 kg) (+/- 10 %) -
Radstand ca. 3.700 mm (+/- 10 %) - Abgasnorm EURO 6c oder höher - Motorleistung ca. 270
kW (367 PS) (+/- 10 %) - Länge des Gesamt- / Komplettfahrzeugs ca. 10.000 mm (+/- 10 %) -
Höhe des Gesamt- / Komplettfahrzeugs ca. 3.550 mm (+/- 10 %) - Gelenkte Nachlaufachse -
Achslastmesseinrichtung - Abbiegeassistenzsystem - Volumen des Abfallsammelaufbaus ca.
22 cbm (+/- 10 %) - Automatische Drehzahlanpassung - Selbstüberwachende Trittbrett-
Rückfahrsicherung - Heckteilabsenkung
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Schlachthofstr. 8
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47167
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2025

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der geplante Termin der Auftragsausführung wurde von dem / der
Aauftraggeberxin im Vorfeld des Vergabeverfahrens als Planungsgrundlage definiert. Es muss
aber eine verbindlich späteste Lieferfrist nach schriftlichem Auftragseingang in der von den
Bieterxinnen / BG auszufüllenden Anlage 2 (Checkliste) unter Punkt 3.1 angegeben werden.
Die angegebene Lieferfrist kann sowohl einen früheren als auch einen späteren, wie auch den
Planliefertermin des / der Auftraggeberxin ergeben. Alle angebotenen Lieferfristen sind
zugelassen und haben keinen Einfluss auf die Angebotsbewertung.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Verwendung wasserlöslicher Lacke und Pulverbeschichtungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen:
Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens
aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die
nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-
gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der
besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 5, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder
EEEx) 2. Eigenerklärung dexr Bieterxin / jedes Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 5, Formblatt F4 - (oder
Präqualifikation oder EEEx) 3. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zum Bestehen
einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung dexr Versicherungsgeberxin und der
maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für
Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss 4. Eigenerklärung
dexr Bieterxin / jedes Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zur Einhaltung der
Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 5, Formblatt F11 (oder
Präqualifikation oder EEEx) 5. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zu
Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 5, Formblatt F13 - 6. Eigenerklärung des /
der Bieterxin /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
Benennung des / der Versicherungsgeberxin und der maximalen Deckungssumme, die min.
2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für
Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 5, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation
oder EEEx oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der
Versicherung) 7. Nur auf besondere Anforderung dexr Autraggeberxin ist darüber hinaus eine
aktuelle Auskunft der Geschäftsbank dexr Bieterxin /-gemeinschaft einzureichen. Die mit (oder
Präqualifikation oder EEE) gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können
wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter
F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die
Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3)
Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei
zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die

von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die
Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen
in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das
Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden
Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen
ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß
Punkte 8.0 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen
sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister
abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter
F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieterxinnen /
BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine
Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der
beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 und F9. Da
die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den
Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und der Formblätter F8 - F10 nicht
zugelassen. Der / Die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der
Bieterxin / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieterxin / BG auf Nachforderung
fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den
Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieterxin / BG
ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot
einzureichen. Der / Die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung
von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder
Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder
den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von
den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz)
sind öffentliche Auftraggeberxinnen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in
einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-
Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine
Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieterxin / BG
durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieterxin / BG
aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister
vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber
wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug
auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieterxin / BG erteilen, sondern sofern
vorhanden und nicht ebenfalls mit einem Eintrag im Wettbewerbsregister behaftet, an das in
der Bieterxinnenrangfolge nächstplatzierte Unternehmen des Vergabeverfahrens. Sollte es
keine weiteren Bieterxinnen / BG ohne Eintrag im Wettbewerbsregister geben, wird der / die
AG in der Regel die Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 63 Abs. (1) Nr. 4 VgV
einleiten.

Kriterium:

Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach
besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend aufgeführten
Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung dexr Bieterxin / jedes Mitglieds einer
Bieterxinnengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 5,
Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 2. Eigenerklärung dexr Bieterxin / jedes
Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften -
siehe Anlage 5, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 3. Eigenerklärung dexr
Bieterxin /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die
Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der /
die Bieterxin /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 5, Formblatt F12 - 4.
Eigenerklärung des / der Bieterxin / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-
Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 5, Formblatt F14 5. Eigenerklärung dexr
Bieterxin / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 6 - 6.Nach den Bestimmungen des § 6 Abs.
1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeberxinnen seit dem
01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne
Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister
des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieterxin / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag
erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieterxin / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen
Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der
Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und
daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die
betreffende Bieterxin / BG erteilen. Die mit (oder Präqualifikation oder EEE)
gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der
entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. §
50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege
der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem
beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die
entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle
festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im
Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine
Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den
Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in
der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt
werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von
Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte
Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt
werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter F1
(Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieterxinnen / BG
auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieterxinnengemeinschaft
für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung
von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben
und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht
abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und
der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / Die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1

VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur
Eignung von dem / der Bieterxin / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieterxin / BG auf
Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit
den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieterxin /
BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot
einzureichen. Der / Die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung
von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder
Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder
den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von
den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6
Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend
aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung dexer Bieterxin /-gemeinschaft
zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten,
vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zuxr
Auftraggeberxin, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 5,
Formblatt F1 2. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zur Anzahl der
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen
Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 5, Formblatt F3 -
(oder Präqualifikation oder EEEx) 3. Für den Fall, dass der / die Auftraggeberxin von der in den
Verfahrens- und Angebotsbedingungen unter Punkt 11.5 vorgesehen Möglichkeit Gebrauch
macht, ein Test-Fahrzeug von dexr Bieterxin /-gemeinschaft anzufordern, wird die technische
Eignung auch davon abhängig gemacht, dass ein Test-Fahrzeug in der angebotenen
Ausführung innerhalb des unter Punkt 11.5 festgelegten Zeitrahmens bereitgestellt oder in
dessen / deren Werk bzw. bei einexr Kundxin dexr Bieterxin /-gemeinschaft, jeweils in
maximaler Entfernung von 100 km zu Duisburg, in Augenschein genommen werden kann und
der durchgeführte Test ergibt, dass das Test-Fahrzeug den Vorgaben der
Leistungsbeschreibung vollumfänglich entspricht. - siehe Punkt 11.5 der Verfahrens- und
Angebotsbedingungen Die mit (oder Präqualifikation oder EEE) gekennzeichneten
Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in
der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in
Form des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder gem. §
122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein
für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der
Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig
enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis
eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben
werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 5, die durch die
Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen
für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren
einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den

Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr
Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die
Anlage 6 hingegen sind von allen Bieterxinnen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der
Angebotsabgabe durch eine Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der
Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die
Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den
Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und der Formblätter F8 - F10 nicht
zugelassen. Der / Die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der
Bieterxin / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieterxin / BG auf Nachforderung
fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den
Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieterxin / BG
ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot
einzureichen. Der / Die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung
von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder
Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder
den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von
den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/02/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTRDKHJ90/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTRDKHJ90

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTY1PD8HRBX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der / Die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur
nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf
gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es
sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder

bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht
zulässig ist. Der / Die AG wird im Fall der Nachforderung von Unterlagen grundsätzlich eine
Frist zur Nachreichung von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage)
setzen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG.
Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das
Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, zu denen
wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw. Erklärungen fehlen,
werden aufgrund des bestehenden Nachforderungsverbotes von vornherein nach § 57 Abs.
(1) Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftrag ist unter strikter Einhaltung des
geltenden Mindestlohngesetzes auszuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen
vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang
einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach
ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung netto ohne Abzug.
Anderslautende Zahlungsbedingungen, mit Ausnahme des fest vorgegebenen Netto-
Zahlungsziels ohne Skontoabzug von 30 Tagen, können aber angeboten werden und sind in
der Anlage 2 - Checkliste - unter dem Punkt Zahlungsbedingungen anzugeben. Der
gewährte Skontonachlass fließt über den Bewertungspreis in die Angebotsbewertung ein. Die
vertraglich vereinbarte Skontofrist verlängert sich bei nicht ordnungsgemäßer Lieferung und /
oder dem Ausbleiben einer prüffähigen Rechnung automatisch um den Zeitraum bis zur
endgültigen Abnahme der mangelfreien Leistung und / oder der Vorlage einer korrekt
ausgestellten Rechnung bei dem / der AG.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des
Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3
GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragstellerxin und die für die Einlegung
von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt,
dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) Der / Die Antragstellerxin den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeberxin nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.
2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeberxin gerügt werden, 3)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der
Auftraggeberxin gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
/ der Auftraggeberxin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Bio-Sammelfahrzeug mit 3-Achs Niederflurfahrgestell
Beschreibung: Los 4 1 Stück 3-Achs Bio-Sammel-Fahrzeuge mit Standard-Fahrgestell und
Niederflur (Low Entry)-Fahrerhaus - Zul. Gesamtgewicht ca. 26,0 t (26.000 kg) (+/- 10 %) -
Radstand ca. 3.700 mm (+/- 10 %) - Abgasnorm EURO 6c oder höher - Motorleistung ca. 270
kW (367 PS) (+/- 10 %) - Länge des Gesamt- / Komplettfahrzeugs ca. 10.000 mm (+/- 10 %) -
Höhe des Gesamt- / Komplettfahrzeugs ca. 3.550 mm (+/- 10 %) - Gelenkte Nachlaufachse -
Achslastmesseinrichtung - Abbiegeassistenzsystem - Volumen des Abfallsammelaufbaus
größer 20 cbm - Selbstüberwachende Trittbrett-Rückfahrsicherung - Heckteilabsenkung
Interne Kennung: 4

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Schlachthofstr. 8
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47167
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2025

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der geplante Termin der Auftragsausführung wurde von dem / der
Aauftraggeberxin im Vorfeld des Vergabeverfahrens als Planungsgrundlage definiert. Es muss
aber eine verbindlich späteste Lieferfrist nach schriftlichem Auftragseingang in der von den
Bieterxinnen / BG auszufüllenden Anlage 2 (Checkliste) unter Punkt 3.1 angegeben werden.

Die angegebene Lieferfrist kann sowohl einen früheren als auch einen späteren, wie auch den
Planliefertermin des / der Auftraggeberxin ergeben. Alle angebotenen Lieferfristen sind
zugelassen und haben keinen Einfluss auf die Angebotsbewertung.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Verwendung wasserlöslicher Lacke und Pulverbeschichtungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen:
Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens
aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die
nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-
gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der
besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 5, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder
EEEx) 2. Eigenerklärung dexr Bieterxin / jedes Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 5, Formblatt F4 - (oder
Präqualifikation oder EEEx) 3. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zum Bestehen
einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung dexr Versicherungsgeberxin und der
maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für
Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss 4. Eigenerklärung
dexr Bieterxin / jedes Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zur Einhaltung der
Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 5, Formblatt F11 (oder
Präqualifikation oder EEEx) 5. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zu
Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 5, Formblatt F13 - 6. Eigenerklärung des /
der Bieterxin /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
Benennung des / der Versicherungsgeberxin und der maximalen Deckungssumme, die min.
2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für
Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 5, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation
oder EEEx oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der
Versicherung) 7. Nur auf besondere Anforderung dexr Autraggeberxin ist darüber hinaus eine
aktuelle Auskunft der Geschäftsbank dexr Bieterxin /-gemeinschaft einzureichen. Die mit (oder
Präqualifikation oder EEE) gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können
wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter
F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die
Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3)
Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei
zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die
von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die
Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen
in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das
Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden
Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen

ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß
Punkte 8.0 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen
sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister
abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter
F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieterxinnen /
BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine
Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der
beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 und F9. Da
die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den
Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und der Formblätter F8 - F10 nicht
zugelassen. Der / Die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der
Bieterxin / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieterxin / BG auf Nachforderung
fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den
Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieterxin / BG
ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot
einzureichen. Der / Die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung
von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder
Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder
den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von
den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz)
sind öffentliche Auftraggeberxinnen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in
einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-
Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine
Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieterxin / BG
durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieterxin / BG
aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister
vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber
wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug
auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieterxin / BG erteilen, sondern sofern
vorhanden und nicht ebenfalls mit einem Eintrag im Wettbewerbsregister behaftet, an das in
der Bieterxinnenrangfolge nächstplatzierte Unternehmen des Vergabeverfahrens. Sollte es
keine weiteren Bieterxinnen / BG ohne Eintrag im Wettbewerbsregister geben, wird der / die
AG in der Regel die Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 63 Abs. (1) Nr. 4 VgV
einleiten.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach

besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend aufgeführten
Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung dexr Bieterxin / jedes Mitglieds einer
Bieterxinnengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 5,
Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 2. Eigenerklärung dexr Bieterxin / jedes
Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften -
siehe Anlage 5, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 3. Eigenerklärung dexr
Bieterxin /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die
Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der /
die Bieterxin /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 5, Formblatt F12 - 4.
Eigenerklärung des / der Bieterxin / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-
Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 5, Formblatt F14 5. Eigenerklärung dexr
Bieterxin / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 6 - 6.Nach den Bestimmungen des § 6 Abs.
1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeberxinnen seit dem
01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne
Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister
des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieterxin / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag
erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieterxin / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen
Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der
Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und
daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die
betreffende Bieterxin / BG erteilen. Die mit (oder Präqualifikation oder EEE)
gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der
entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. §
50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege
der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem
beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die
entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle
festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im
Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine
Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den
Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in
der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt
werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von
Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte
Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt
werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter F1
(Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieterxinnen / BG
auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieterxinnengemeinschaft
für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung
von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben
und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht
abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und
der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / Die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1
VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur
Eignung von dem / der Bieterxin / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieterxin / BG auf
Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit
den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieterxin /

BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot
einzureichen. Der / Die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung
von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder
Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder
den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von
den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6
Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend
aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung dexer Bieterxin /-gemeinschaft
zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten,
vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zuxr
Auftraggeberxin, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 5,
Formblatt F1 2. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zur Anzahl der
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen
Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 5, Formblatt F3 -
(oder Präqualifikation oder EEEx) 3. Für den Fall, dass der / die Auftraggeberxin von der in den
Verfahrens- und Angebotsbedingungen unter Punkt 11.5 vorgesehen Möglichkeit Gebrauch
macht, ein Test-Fahrzeug von dexr Bieterxin /-gemeinschaft anzufordern, wird die technische
Eignung auch davon abhängig gemacht, dass ein Test-Fahrzeug in der angebotenen
Ausführung innerhalb des unter Punkt 11.5 festgelegten Zeitrahmens bereitgestellt oder in
dessen / deren Werk bzw. bei einexr Kundxin dexr Bieterxin /-gemeinschaft, jeweils in
maximaler Entfernung von 100 km zu Duisburg, in Augenschein genommen werden kann und
der durchgeführte Test ergibt, dass das Test-Fahrzeug den Vorgaben der
Leistungsbeschreibung vollumfänglich entspricht. - siehe Punkt 11.5 der Verfahrens- und
Angebotsbedingungen Die mit (oder Präqualifikation oder EEE) gekennzeichneten
Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in
der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in
Form des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder gem. §
122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein
für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der
Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig
enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis
eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben
werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 5, die durch die
Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen
für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren
einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den
Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr
Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die
Anlage 6 hingegen sind von allen Bieterxinnen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der
Angebotsabgabe durch eine Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der

Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die
Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den
Präqualifikationsunterlagen und der EEE nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und der Formblätter F8 - F10 nicht
zugelassen. Der / Die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der
Bieterxin / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieterxin / BG auf Nachforderung
fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den
Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieterxin / BG
ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot
einzureichen. Der / Die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung
von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder
Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder
den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von
den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/02/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTRDKHJ90/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTRDKHJ90

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTY1PD8HRBX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 29 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der / Die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur
nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf
gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es
sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder
bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht
zulässig ist. Der / Die AG wird im Fall der Nachforderung von Unterlagen grundsätzlich eine
Frist zur Nachreichung von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage)
setzen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG.

Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das
Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, zu denen
wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw. Erklärungen fehlen,
werden aufgrund des bestehenden Nachforderungsverbotes von vornherein nach § 57 Abs.
(1) Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftrag ist unter strikter Einhaltung des
geltenden Mindestlohngesetzes auszuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen
vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang
einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach
ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung netto ohne Abzug.
Anderslautende Zahlungsbedingungen, mit Ausnahme des fest vorgegebenen Netto-
Zahlungsziels ohne Skontoabzug von 30 Tagen, können aber angeboten werden und sind in
der Anlage 2 - Checkliste - unter dem Punkt Zahlungsbedingungen anzugeben. Der
gewährte Skontonachlass fließt über den Bewertungspreis in die Angebotsbewertung ein. Die
vertraglich vereinbarte Skontofrist verlängert sich bei nicht ordnungsgemäßer Lieferung und /
oder dem Ausbleiben einer prüffähigen Rechnung automatisch um den Zeitraum bis zur
endgültigen Abnahme der mangelfreien Leistung und / oder der Vorlage einer korrekt
ausgestellten Rechnung bei dem / der AG.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des
Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3
GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragstellerxin und die für die Einlegung
von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt,
dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) Der / Die Antragstellerxin den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeberxin nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.
2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeberxin gerügt werden, 3)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der
Auftraggeberxin gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
/ der Auftraggeberxin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: t.broose@wb-duisburg.de
Telefon: +49 2032837578
Fax: +49 2032832883
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 2032833144
Rollen dieser Organisation:

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4c2897a2-cb5c-43f0-baea-3ec2aa4d3f21 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/01/2025 12:54:55 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 8/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/01/2025

Referenzen:
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1PD8HRBX
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTRDKHJ90
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTRDKHJ90/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202501/ausschreibung-21675-2025-DEU.txt

 
 
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