Titel :
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DEU-Eschborn - Deutschland Dienstleistungen von Kardiologen AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen Vertrag gemäß § 140a SGB V
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024122401524402643 / 795030-2024
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Veröffentlicht :
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24.12.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2026
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Angebotsabgabe bis :
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01.10.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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85121231 - Dienstleistungen von Kardiologen
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DEU-Eschborn: Deutschland Dienstleistungen von Kardiologen AOK-Priomed
Ambulante Eingriffe am Herzen Vertrag gemäß § 140a SGB V
2024/S 250/2024 795030
Deutschland Dienstleistungen von Kardiologen AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen
Vertrag gemäß § 140a SGB V
OJ S 250/2024 24/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
E-Mail: reinhold.preiss@kardiologen-hessen.de
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen Vertrag gemäß § 140a SGB V
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen
Versorgung AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen gemäß § 140a SGB V mit
niedergelassenen Kardiologen bzw. Herzchirurgen, um herzchirurgische Leistungen effizienter
und zum Vorteil der Patienten zu erbringen, im Rahmen eines sogenannten Open-House-
Modells . Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen
Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten im Bereich der KV Hessen
niedergelassenen Fachärzte für Innere Medizin/ Schwerpunkt Kardiologie oder Fachärzte für
Herzchirurgie und Einrichtungen, welche die geforderten Strukturvoraussetzungen persönlich
oder durch angestellte Ärzte erfüllen, der Beitritt zum Vertrag angeboten. Interessierte Ärzte
können dazu unter der Kontaktadresse die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen reinhold.
preiss@kardiologen-hessen.de anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages
ist, dass der interessierte Arzt die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jeder Arzt, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem
Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen
werden nicht durchgeführt. Der Beitritt zum Vertrag kann jederzeit bis zum 30.09.2026 und zu
den gleichen Bedingungen erfolgen. Mit diesem Vertrag sollen ambulante Eingriffe am Herzen
durchgeführt werden. Hierunter fallen Neu-Implantationen, Aggregatwechsel, Aggregat- und
Sondenwechsel von Herzschrittmachern sowie die Neuimplantationen von Eventrecordern.
Die Behandlung der vertraglich aufgeführten Indikationen erfolgt in Form einer
indikationsbezogenen herzchirurgischen Versorgung mit der ambulanten Nachsorge. Der
Vertrag hat das Ziel einer indikationsgerechten und qualitätsgesicherten Patientenversorgung
durch ausführliche Informationen über den Eingriff und die Verkürzung der Wartezeiten vor der
geplanten Operation. Er beinhaltet eine verbesserte und abgestimmte diagnostische
Behandlung bei Herzerkrankungen, individuelle Aggregate und zum jeweiligen Eingriff eine
abgestimmte Nachsorge. Die Wahl der Aggregate bzw. der Einsatz qualitativ hochwertiger
Produkte soll die Versorgung hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessern. Der Inhalt
des Vertrages zur Besonderen Versorgung steht für alle interessierten Ärzte fest und ist nicht
verhandelbar. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um
ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu
gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen
Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-
Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren oder die Angaben
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Bedingungen für die Öffnung der
Angebote sind einzig der Nutzung der eFormsStandards sowie der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben
zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche
Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht
verbunden.
Kennung des Verfahrens: c3975e63-9e82-496b-9b2e-6f544529f8c7
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85121231 Dienstleistungen von Kardiologen
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Besonderer Versorgungsvertrag gemäß § 140a SGB V AOK-Priomed Ambulante
Eingriffe am Herzen
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Vertrag zur Besonderen
Versorgung AOK-Priomed Ambulante Eingriffe am Herzen gemäß § 140a SGB V mit
niedergelassenen Kardiologen bzw. Herzchirurgen, um herzchirurgische Leistungen effizienter
und zum Vorteil der Patienten zu erbringen, im Rahmen eines sogenannten Open-House-
Modells . Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen
Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten im Bereich der KV Hessen
niedergelassenen Fachärzte für Innere Medizin/ Schwerpunkt Kardiologie oder Fachärzte für
Herzchirurgie und Einrichtungen, welche die geforderten Strukturvoraussetzungen persönlich
oder durch angestellte Ärzte erfüllen, der Beitritt zum Vertrag angeboten. Interessierte Ärzte
können dazu unter der Kontaktadresse die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen reinhold.
preiss@kardiologen-hessen.de anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages
ist, dass der interessierte Arzt die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt
und unterzeichnet vorlegt. Jeder Arzt, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem
Vertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen
werden nicht durchgeführt. Der Beitritt zum Vertrag kann jederzeit bis zum 30.09.2026 und zu
den gleichen Bedingungen erfolgen. Mit diesem Vertrag sollen ambulante Eingriffe am Herzen
durchgeführt werden. Hierunter fallen Neu-Implantationen, Aggregatwechsel, Aggregat- und
Sondenwechsel von Herzschrittmachern sowie die Neuimplantationen von Eventrecordern.
Die Behandlung der vertraglich aufgeführten Indikationen erfolgt in Form einer
indikationsbezogenen herzchirurgischen Versorgung mit der ambulanten Nachsorge. Der
Vertrag hat das Ziel einer indikationsgerechten und qualitätsgesicherten Patientenversorgung
durch ausführliche Informationen über den Eingriff und die Verkürzung der Wartezeiten vor der
geplanten Operation. Er beinhaltet eine verbesserte und abgestimmte diagnostische
Behandlung bei Herzerkrankungen, individuelle Aggregate und zum jeweiligen Eingriff eine
abgestimmte Nachsorge. Die Wahl der Aggregate bzw. der Einsatz qualitativ hochwertiger
Produkte soll die Versorgung hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessern. Der Inhalt
des Vertrages zur Besonderen Versorgung steht für alle interessierten Ärzte fest und ist nicht
verhandelbar. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um
ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu
gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen
Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-
Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren oder die Angaben
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Bedingungen für die Öffnung der
Angebote sind einzig der Nutzung der eFormsStandards sowie der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben
zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche
Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht
verbunden.
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85121231 Dienstleistungen von Kardiologen
5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.11. Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen:
Schutz besonders sensibler Informationen
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: www.aok.de/hessen
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Schutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung: Elektronische Einreichung der Interessenbekundung vorab an reinhold.
preiss@kardiologen-hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/09/2026 23:59:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Wochen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/10/2026 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es
sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw.
des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine
weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen
Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die
folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160
GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK - Die
Gesundheitskasse in Hessen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
TED eSender: Publications Office of the European Union
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Registrierungsnummer: DE114110216
Postanschrift: Kölner Str. 8
Stadt: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: z. Hd. Herr Reinhold Preiß
E-Mail: reinhold.preiss@kardiologen-hessen.de
Telefon: 06424 9292966
Fax: 06424 924 8045
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: KaiserFriedrichStraße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
E-Mail: ted@publications.europa.eu
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0f569079-c95d-40a7-894d-04b9d3037b7d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/12/2024 08:34:38 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 250/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/12/2024
Referenzen:
http://www.aok.de/hessen/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-795030-2024-DEU.txt
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