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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Greifswald - Deutschland Mikroskope Spinning-Disc-Super-Resolution-Konfokalmikroskop
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024122301551597587 / 790026-2024
Veröffentlicht :
23.12.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
13.01.2025
Angebotsabgabe bis :
21.01.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
38510000 - Mikroskope
DEU-Greifswald: Deutschland Mikroskope
Spinning-Disc-Super-Resolution-Konfokalmikroskop

2024/S 249/2024 790026

Deutschland Mikroskope Spinning-Disc-Super-Resolution-Konfokalmikroskop
OJ S 249/2024 23/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin Greifswald KöR
E-Mail: katja.reichardt@med.uni-greifswald.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Spinning-Disc-Super-Resolution-Konfokalmikroskop
Beschreibung: Für das Center of Drug Absorption and Transport (C_DAT) der
Universitätsmedizin Greifswald (UMG) wird die Anschaffung eines Spinning-Disc-Super-
Resolution-Konfokalmikroskops für subzelluläres Live Cell Imaging geplant. Mit dieser
Mikroskopanlage sollen hochauflösende ultraschnelle Messungen (bis 200 Aufnahmen pro
Sekunde) durchgeführt werden, um dynamische Prozesse in lebenden Zellen, z. B. Calcium-
Transienten und andere Ionentransportmechanismen, sowie subzelluläre Strukturen bei
möglichst geringer Phototoxizität, was auch Langzeitversuche erlaubt, u. A. mittels
Fluoreszenzfarbstoffen und auch FRET detailliert zu untersuchen. In zweidimensionalen
Aufnahmen bei ausreichend großem Gesichtsfeld (große Bildausschnitte) sollen Zell-Zell-
Interaktionen und subzelluläre Signale (Signaling Networks) in der notwendigen räumlichen
und temporalen Auflösung analysiert werden. Weiterhin sollen, mit Verwendung spezifischer
Fluoreszenzmarker, dreidimensionale Bilder zur Analyse der räumlichen Beziehungen
zwischen verschiedenen Zelltypen und Strukturen in Geweben erstellt werden.
Kennung des Verfahrens: 7bbf8764-7a9d-4728-84f0-c5c61bd0b83e
Interne Kennung: #4834-APM385186
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38510000 Mikroskope

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Greifswald
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YH5YTYSH37SP Bitte beachten Sie
die beigefügte Anlage Fragebogen zur Leistungsbewertung . Alle geforderten Informationen
müssen vollständig im Dokument angegeben werden. Bei Rückfragen bitten wir Sie, die

Vergabestelle vor Ablauf der Abgabefrist zu kontaktieren. Verwenden Sie hierfür
ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: § 48 Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5
von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht
ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie §
124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so
können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen
es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine
förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor
einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu
bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des
Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ein
Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Korruption: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer
kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass
ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn
er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ein
Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1
Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Demnach muss ein
Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich
beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur
Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness
des Vergabeverfahrens gefährden. Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll
verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und
dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren.

Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein
Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche
betreibt oder Terrorismusfinanzierung unterstützt. Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann,
wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden
Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen.
Betrugsbekämpfung: Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123
Abs. 1 Nr. 6 GWB geregelt. Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs
rechtskräftig verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere: Betrug, der im Zusammenhang mit
der Vergabe oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher
Mittel begangen wurde. Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben
macht, um unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Ausschlussgrund aufgrund von
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in § 123 Abs. 1 Nr.
10 GWB geregelt. Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder
Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst insbesondere auch Fälle, in
denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde.
Zahlungsunfähigkeit: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe 1) Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ein Ausschlussgrund aufgrund von
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies
gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen
Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur
Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken
betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ein Ausschlussgrund
aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden

ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 GWB
Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 GWB
Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6.
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: § 124 GWB Fakultative
Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
ist entsprechend anzuwenden.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 GWB
Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das
Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das

Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2.das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Entrichtung von Steuern: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129
des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Spinning-Disc-Super-Resolution-Konfokalmikroskop
Beschreibung: Der Forschungsschwerpunkt der beantragenden Gruppen liegt im Bereich der
lonenhomöostase, intrazellulär vermittelter Signalmoleküle und der Absorption sowie des
Transports von Arzneistoffen. Das beantragte Spinning Disc Super Resolution kombiniert die
Techniken der Spinning-Disc-Konfokalmikroskopie mit der Super-Resolution-Mikroskopie, um
detaillierte Bilder von subzellulären Strukturen in lebenden Zellen zu erzeugen. Diese Art von
Mikroskopie ist besonders wichtig, um dynamische Prozesse mit hoher Zeitauflösung auf
zellulärer Ebene zu verstehen, die in der herkömmlichen Lichtmikroskopie nicht sichtbar sind.
Die Rotation des Spinning Disc ermöglicht ein schnelles Live Cell Imaging zur Beobachtung
subzellulärer Strukturen und Signalwegen in lebenden Zellen in Echtzeit. Dies ist
entscheidend, um Strukturen und Prozesse in Zellen auf molekularer Ebene und in hoher
zeitlicher Auflösung zu untersuchen. Das Spinning Disc Super Resolution konfokale Mikroskop
ist ein leistungsfähiges Werkzeug in den Lebenswissenschaften. Diese Technologie hilft,
fundamentale Prozesse in Zellen zu verstehen und trägt zur Entwicklung neuer
therapeutischer Ansätze bei. Das Gerät wird im Center of Drug Absorption and Transport
(C_DAT) aufgestellt, um Forschungsvorhaben der beantragenden Arbeitsgruppen
voranzutreiben.
Interne Kennung: #4834-APM385186

5.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38510000 Mikroskope

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Greifswald
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV: - Eigenerklärung
zum Umsatz: Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie zusätzlich den Umsatz der
letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des konkreten Auftrags, der Gegenstand
dieser Vergabe ist; - Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den
Deckungssummen von 5,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden, sowie eine
Deckungssumme von 100.000 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je
Schadensfall bei doppelter Maximierung. Für den Fall, dass der Bieter/Bewerber nicht über
eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen
verfügt, verpflichtet er sich, im Auftragsfall eine Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung mit
den zuvor geforderten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sowie für
Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei jeweils doppelter
Maximierung abzuschließen bzw. die Deckungssummen der bestehenden Versicherung
entsprechend zu erhöhen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung § 44 VgV: Eintragung in die
Berufsgenossenschaft (Nennung Bezeichnung und Mitgliedsnummer) oder Eintragung in das
Handelsregister (Nennung Nummer und Amtsgericht) oder Eintragung in die Handwerksrolle
oder Eintragung in einem sonstigen Berufsregister - Eigenerklärung KMU - Eigenerklärung
Präqualifizierung (falls vorhanden) - Eigenerklärung über das Vorliegen von
Ausschlussgründen - Eigenerklärung Beachtung ILO Kernarbeitsnormen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: - Personalstärke:
durchschnittliche jährliche Anzahl an Beschäftigten insgesamt der letzten 3 Geschäftsjahre
umgerechnet auf Vollzeitkräfte; Anzahl der Mitarbeiter in für den Ausschreibungsgegenstand
relevanten Geschäftsfeldern in den letzten 3 Geschäftsjahren umgerechnet auf Vollzeitkräfte; -
3 Referenzen über vergleichbare Leistungen - Eigenerklärung Unteraufträge - Eigenerklärung
Eignungsleihe - Eigenerklärung Bietergemeinschaften - Eigenerklärung verbundene
Unternehmen - Eigenerklärung Qualitätsmanagement - Eigenerklärung zum Datenschutz
(Vertraulichkeitsverpflichtung mit dem Auftragnehmer gem. Art. 5 DGSVO)

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0YH5YTYSH37SP/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YTYSH37SP

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YTYSH37SP
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und
Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische
Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist
berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er
keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um
unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen
sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber

innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu
dokumentieren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eigenerklärung Russlandsanktionen -
Vereinbarung mit Lieferanten nach § 6 LkSG
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsmedizin Greifswald KöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin Greifswald KöR
Registrierungsnummer: 13-X19111018-22
Postanschrift: Fleischmannstraße 8
Stadt: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Land: Deutschland
E-Mail: katja.reichardt@med.uni-greifswald.de
Telefon: +49 3834860
Fax: +49 3834865202
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Stadt: Schwerin

Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon: +49 385588-15164
Fax: +49 385588-485-5817
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dbe49764-c199-4bee-a7d1-86aab180c9de - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2024 15:00:19 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 249/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/12/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YTYSH37SP
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YTYSH37SP/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-790026-2024-DEU.txt

 
 
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