Titel :
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DEU-Duisburg - Deutschland Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 2024-0713 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024122301540797465 / 789914-2024
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Veröffentlicht :
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23.12.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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28.02.2026
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Angebotsabgabe bis :
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22.01.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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90510000 - Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90513000 - Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90514000 - Recycling von Siedlungsabfällen
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DEU-Duisburg: Deutschland Behandlung und Beseitigung ungefährlicher
Siedlungs- und anderer Abfälle 2024-0713 Übernahme, Transport, Sortierung
und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111)
2024/S 249/2024 789914
Deutschland Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
2024-0713 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen
(AVV 200110 und 200111)
OJ S 249/2024 23/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
E-Mail: m.wagner@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: 2024-0713 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und
Altschuhen (AVV 200110 und 200111)
Beschreibung: Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR als öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträgerin sammelt Alttextilien und Altschuhe (AVV 200110 und 200111), im
folgenden Alttextilien genannt, in extra dafür bereitgestellten Depotcontainern im gesamten
Stadtgebiet Duisburg. Die in den geschlossenen Behältnissen gesammelten Alttextilien
stammen vorwiegend aus Privathaushalten. Die zuvor genannte Sammlung erfolgt an den
Werktagen Montag bis Freitag sowie in absoluten Ausnahmefällen an Samstagen. Die
Alttextilien sollen von der AN einer ordnungsgemäßen und schadlosen umweltgerechten
Verwertung zugeführt werden.
Kennung des Verfahrens: ac6ec9f5-55d6-480c-b00c-d0a9c3fbac3a
Interne Kennung: 2024-0713
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen,
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTYV38Y0U Die
Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder
einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden vom Verfahren
ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-
Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein
Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem
Drittstaat existiert. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im
Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren
ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der
Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung
zum Verfahren zuzulassen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in
Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im
Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrugsbekämpfung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften
oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in
Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue und Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert..
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigt lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Bieter die in den letzten 3 Jahren im
Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben
und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung
nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder
fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen
zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB
wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2024-0713 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und
Altschuhen (AVV 200110 und 200111)
Beschreibung: Die auftragsgegenständliche Leistung umfasst die Übernahme, den Transport,
die Sortierung und die Behandlung/Verwertung der von der AG im Stadtgebiet Duisburg
eingesammelten Alttextilien. Die zu übernehmenden Alttextilien können in unterschiedlicher
Qualität anfallen. Es kann sich um getragene, tragbare, verunreinigte, verschlissene und/oder
untragbare Alttextilien handeln. D.h., Minderqualitäten sind von der AN zu tolerieren. Die
Übernahme der Alttextilien erfolgt an einer zentralen Stelle (Konrad-Adenauer-Ring 9 - 13,
47167 Duisburg-Neumühl) im Stadtgebiet Duisburg mittels sechs von der AN
bereitzustellenden Wechselbrücken. Alternativ kann die Übernahme der Alttextilien an o.g.
Örtlichkeit über die AN auch mittels drei Stück gleichzeitig bereitzustellender Trailer erfolgen.
Die bereitgestellten Trailer müssen mindestens über das gleiche Fassungsvermögen
/Ladevolumen wie die sechs Stück Wechselbrücken verfügen. Zudem müssen die
bereitgestellten Trailer seitlich zu beladen/befüllen sein. Die Befüllung der von der AN zur
Verfügung gestellten Wechselbrücken/Trailer erfolgt durch die AG. Die von der AN zur
Verfügung gestellten Wechselbrücken/Trailer müssen sich in einem technisch einwandfreien
Zustand befinden. Hierzu gehört auch, dass eine ladungssichere Befüllung erfolgen kann (z.B.
Bracken an den Seitenwänden der Trailer). Bei der Qualitätskontrolle besteht die Möglichkeit,
dass von der AN Personal zur Durchführung der selbigen im Rahmen der Befüllung der
Wechselbrücken vor Ort zur Verfügung gestellt werden kann. Durch die Möglichkeit der
Durchführung der Qualitätskontrolle durch einen Mitarbeiter der AN auf der Übernahmestelle
der AG vor Ort ist garantiert, dass nach Annahme der Ware eine Reklamation im Hinblick auf
den Zustand und die Qualität der Alttextilien durch die AN ausgeschlossen ist. Sollte von der
AN auf die Gestellung eines Mitarbeiters zur Qualitätskontrolle vor Ort im Rahmen der
Befüllung verzichtet werden, gilt die Qualität der übernommenen Ware als einwandfrei, eine
Reklamationen im Hinblick auf den Zustand und die Qualität der Alttextilien durch die AN ist
somit ausgeschlossen. Trockene Stellplätze für die Wechselbrücken bzw. Trailer stehen nicht
zur Verfügung. Sofern es für die AN von Bedeutung ist, dass die eingesammelten und
verladenen Säcke mit Alttextilien in den Wechselbrücken/Trailern trocken zwischengelagert
werden, so ist dieses durch die AN in geeigneter Form mittels der von ihr zu stellenden
Wechselbrücken/Trailer sicherzustellen. Die zu befüllenden Wechselbrücken bzw. Trailer
werden bis zur Abholung durch die AN von der AG kostenfrei zwischengelagert. Hinweis: Im
Leistungszeitraum kann sich möglicherweise die Örtlichkeit der vorgenannten
Übernahmestelle verändern. Der Ortswechsel geschieht innerhalb des Stadtgebietes
Duisburgs. Ein genauer Zeitpunkt des möglichen Ortswechsels kann nicht angegeben werden.
Mengen an Alttextilien: Aufgrund der bisherigen Erfahrungen fallen monatlich durchschnittlich
ca. 210 t an Alttextilien an. Aufgrund dieser Erfahrungen wird für den Leistungszeitraum vom
01. März 2025 bis 28. Februar 2026 (12 Monate) von einer anfallenden Gesamtmenge von ca.
2.500 t Alttextilien zur Behandlung/Verwertung ausgegangen. Die Mengen wurden auf der
Grundlage der in den Jahren 2023 und bis einschl. Oktober 2024 eingesammelten Mengen
ermittelt. Mengenabweichungen im Gesamtaufkommen der Alttextilsammlung sind in diesem
Zeitraum möglich und von der AN zu tolerieren und bei der Kalkulation der Vergütung zu
berücksichtigen. Die Mengenangaben dienen nur als Kalkulationshilfen und sind keine
verbindlichen Mengenangaben, da sie eine für die Zukunft prognostizierte Menge darstellen.
Änderungen in den jeweiligen Mengenangaben im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin
im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der
jeweiligen angebotenen Konditionen. Abtransport der Alttextilien: Die Alttextilien sind von der
AN von der Übernahmestelle zu einer Sortier- bzw. Aufbereitungsanlage zu transportieren.
Der Transport hat durch die AN oder durch ein von ihr beauftragtes Drittunternehmen zu
erfolgen. Der Austausch der Wechselbrücken bzw. Trailer muss kontinuierlich durch die AN
erfolgen. Dieser wird, insbesondere zu Leistungsbeginn, durch telefonische Abrufe seitens der
AG angefordert. Hier muss dann innerhalb von 24 h nach telefonischem Abruf ein Austausch
der Wechselbrücken/Trailer erfolgen. Nachdem sich Wechselabläufe eingespielt haben soll
dieser kontinuierliche Austausch ohne gesonderten Abruf erfolgen. Telefonische Abrufe der
AG erfolgen dann nur noch in Sonderfällen. Seitens der AN ist in jedem Falle immer eine
ausreichende Anzahl an Wechselbrücken (sechs Stück) bzw. an Trailern (drei Stück) sowie
entsprechenden Fahrzeugen zur Leistungserbringung vorzuhalten. Dieser Sachverhalt ist von
der AN bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen und entsprechend zu kalkulieren. Die
Übernahmestelle ist von Montag - Donnerstag im Zeitraum von 7.30 Uhr - 16.00 Uhr, und an
Freitagen von 7.30 Uhr - 15.00 Uhr geöffnet. Außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten -
einschließlich kompletter Samstage - ist das Gelände der Übernahmestelle verschlossen und
somit nicht ohne vorherige Absprache zugänglich. Der Austausch der Wechselbrücken/Trailer
soll innerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten erfolgen. Im Ausnahmefall könnte der
Austausch der Wechselbrücken/Trailer von Montag - Freitag auch außerhalb der
vorgenannten Öffnungszeiten stattfinden. Hier ist dann eine frühzeitige Absprache hinsichtlich
der Zugänglichkeit zum Gelände der Übernahmestelle zwischen der AN und der AG
erforderlich. Ein Austausch von Wechselbrücken/Trailern an Samstagen ist in absoluten
Ausnahmefällen möglich. Hier ist dann wiederum eine frühzeitige Absprache hinsichtlich der
Zugänglichkeit zum Gelände der Übernahmestelle zwischen der AN und der AG erforderlich.
Interne Kennung: 2024-0713
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513000
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen,
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2026
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Nov./Dez. 2024
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Da die Abfallvermeidung durch Wiederverwendung (Second-Hand) eine hohe
Priorität haben soll, soll sich die AN für eine möglichst hohe Verwertungsquote bei Alttextilien
und Altschuhen einsetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen:
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens
sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind,
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 2, Formblatt F2 -
(oder Präqualifikation oder EEEx) b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation
oder EEEx) c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der
maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für
Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 2,
Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEEx oder Kopie einer entsprechenden
Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) d) Verbindliche Erklärung eines
Kreditinstitutes oder einer Versicherungsgesellschaft (ansässig in der europäischen
Gemeinschaft) über die Besicherungssumme bzw. Ausstellung einer
Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. der geforderten 30% des Gesamtauftragswertes im Falle
der Zuschlagserteilung (siehe Punkt 8.0 Sicherheiten / Bürgschaft ), gemäß der
Mustervorlage.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweis der gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und
die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
Handelskammer (oder Präqualifikation oder EEEx) xEEE = Einheitliche Europäische
Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §
56 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für das Sammeln, Lagern, Transportieren und
Aufbereiten von Alttextilien gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV / Abfallschlüssel 200110
und 200111) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß
Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist. b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in
zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten,
vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur
Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste) - siehe Anlage
2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEEx) c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur
Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem,
technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 2,
Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEEx) d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der
Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der
ausgeschriebenen Leistungen verfügt. e) Auflistung der genutzten Behandlungs-
/Verwertungsanlagen und Erklärung über Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gem.
§56 KrWG - siehe Anlage 2, Formblatt F10 f) Detaillierte Darstellung was mit den von der AG
übernommenen Altkleidern geschieht (mit Angaben zum Transporteur, zur Gestellung der
Wechselbrücken bzw. Trailer und Benennung der Sortieranlage(n) g) Beschreibung der
Arbeitsabläufe in der (den) Sortieranlage(n) des Verwerters incl. der Angabe der erfassten
Gesamtmengen sowie der erzielten Verwertungsquoten für 2022 und 2023, aufgeschlüsselt
nach Wiederverwendung/Second Hand, Weiterverwendung (z.B. als Putzlappen), stofflicher
Verwertung und Restabfällen (thermischer Verwertung). h) Benennung entsprechender
Abnehmer der Sortierfraktionen z.B. der Second-Hand Ware, Putzlappen und Rohware für die
industrielle Verarbeitung i) Übergabe einer Sortenliste/Artikelgruppenliste (Aus der Liste muss
die von der AN angegebene Sortiertiefe / Anzahl Sortiergruppen ersichtlich sein). j) Übergabe
eines Warenfluss- und Verwertungsschemas bzw. Mengenstromnachweises für die Jahre
2022 und 2023 (übersichtliche Aufstellung, in welche Länder welche Mengen - mit
Gewichtsangabe oder prozentual - exportiert wurden)
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTYV38Y0U/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTYV38Y0U
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTY1F229U5M
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Die AN hat gegenüber der AG zur Absicherung der
Leistungserbringung eine zeitlich unbefristete und selbstschuldnerische Bankbürgschaft
(ausgestellt durch eine Bank/Versicherung) in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v.
30% des Gesamtauftragswertes zu stellen. Die Bürgschaft muss den nachfolgenden
Erklärungen entsprechen: - Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die
selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht - Auf die Einrede der Vorausklage
gemäß 771 BGB wird verzichtet - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe
dieser Bürgschaftsurkunde - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten
Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über
die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind
für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend - Gerichtsstand ist der
Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle Die AN hat das dafür
vorgesehene und einschlägige Formblatt (gemäß Anlage 3, VHB 421) der AG zu verwenden
oder die Bürgschaftserklärung muss dem Formblatt der AG entsprechen. Diese Bürgschaft
muss innerhalb von 10 Kalendertagen nach Auftragseingang bei der AG eingegangen sein.
Die Kosten dieser Vertragserfüllungsbürgschaft trägt die AN. Die Rückgabe der
Vertragserfüllungsbürgschaft erfolgt nach ordnungsgemäßer Vertragserfüllung und Ablauf der
dargestellten Leistungszeiträume in Verbindung mit einer Rückgabeaufforderung der AN. Eine
automatische Rücksendung der Bürgschaft erfolgt, seitens der AG, nicht.
Frist für den Eingang der Angebote: 22/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 37 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden
Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (AG) behalten sich
vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich
nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits
auszuschließen ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle
eines Gewerbezentralregisterauszuges - siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation
oder EEEx) b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von
Arbeitskräften - siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) c)
Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe
Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEEx) d) Eigenerklärung, der Bieterin /
Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom
08.04.2022; - siehe Nachweis: Formblatt Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5
EU
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen
richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: m.wagner@wb-duisburg.de
Telefon: +49 2032837925
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 691e17fd-357c-4f0e-9a5b-7d89b566762c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/12/2024 10:40:14 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 249/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/12/2024
Referenzen:
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1F229U5M
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTYV38Y0U
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTYV38Y0U/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-789914-2024-DEU.txt
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