Titel :
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DEU-Wiesbaden - Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz (BSI-Audits)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024122301524397345 / 789784-2024
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Veröffentlicht :
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23.12.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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06.02.2025
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Angebotsabgabe bis :
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06.02.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
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DEU-Wiesbaden: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung,
Internet und Hilfestellung Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz
(BSI-Audits)
2024/S 249/2024 789784
Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz (BSI-Audits)
OJ S 249/2024 23/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für
Datenverarbeitung
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz (BSI-Audits)
Beschreibung: Beschaffung von Dienstleistungen im Themenumfeld Informationssicherheit /
Zertifizierung - Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz (BSI-Audits)
Kennung des Verfahrens: 9e784785-492d-4202-9598-1ae3c0006ed1
Interne Kennung: VG-3000-2024-0123
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 973 600,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 568 320,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an
Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung
geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden
Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu
Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB ). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz
von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen
in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833
/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei
Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014 ) ausgefüllt mit seinem Angebot
einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die
Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei
Erklaerung_Unternehmensdaten ). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie
stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe-
und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie
(eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei
Verpflichtungserklaerung_oeff_AG ). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten
im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung
geschlossen (Datei Vereinbarung_Auftragsverarbeitung ). Der Bieter füllt die mit den
Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den
vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen
technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf
hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-
organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. (6) Hinweis der Vergabestelle zu den
Kompetenzprofilen: Mit dem Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und
für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der
Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das
einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor
Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das
angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt. Die Vergabestelle weist an dieser
Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die
Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten
Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei
der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main,
vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter
gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus
dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem
wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die
Gesamtangebotssumme (brutto) über 4 Jahre, die sich aus den Summen der entsprechenden
Positionen im Preisblatt (Datei Preisblatt ) ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem
gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe
Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Korruption: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe
Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB
und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Betrugsbekämpfung: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Zahlungsunfähigkeit: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien
Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB
und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Entrichtung von Steuern: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Siehe Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz (BSI-Audits)
Beschreibung: Die HZD führt regelmäßig Zertifizierungsaudits der Informationssicherheit
gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz gemäß § 3 HITSiG durch. Entsprechende
Zertifizierungen zeigen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) in regelmäßigen Audits, dass Anforderungen an eine zeitgemäße Informationssicherheit
erfüllt sind, dass Informationssicherheitsmaßnahmen wirksam für Geschäftsprozesse,
Verfahren, Prozesse, Anwendungen und Systeme implementiert sind und entsprechend im
Betrieb der HZD vorgehalten werden, dass Risiken der Informationssicherheit bestmöglich
reduziert werden und dass Informationssicherheitsmanagement und
Informationssicherheitsmanagementsystem kontinuierlich verbessert wird, womit dauerhaft
eine ordnungs- und zeitgemäße Informationssicherheit gewahrt ist. Die HZD ist dazu
angehalten, weitere, erfolgreiche Zertifizierungen gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz
zu erreichen und diese anschließend aufrechtzuerhalten. Solche Zertifizierungen sind also
keine einmaligen Vorgänge. In der HZD wird parallel verfolgt, Aktivitäten bzgl. erreichter BSI-
Zertifikate in Linientätigkeiten zu überführen. Im Fokus sind diesbezüglich Re-Zertifizierungen,
die entsprechend der Aufbaustruktur der HZD in die zuständigen Bereiche im Betrieb
spezifischer Geschäftsprozesse, Verfahren, Prozesse, Anwendungen und Systeme der HZD
zu übertragen sind. BSI-Audits zum Erreichen zum Aufrechterhalten von BSI-Zertifikate
entsprechend ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz sind durchzuführen. Hierzu muss die
BSI-Auditorin oder der BSI-Auditoren vom BSI benannt sein. Eine Zertifizierung können nur
einzelne Personen durchführen, die die dafür notwendigen Befähigungen besitzen. Die vom
Auftragnehmer angebotenen Personen müssen durch das BSI als Auditor für ISO 27001-
Audits auf der Basis von IT-Grundschutz personenzertifiziert sein. Die jeweils aktuell durch
das BSI benannten Auditorinnen und Auditoren finden sich auf der Web-Seite: BSI -
Prüfstellen & Auditoren - Zertifizierte Auditteamleiter für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-
Grundschutz (bund.de). Der Bieter resp. der Rahmenvertragshalter muss gewährleisten, dass
die Personenzertifizierung der Auditteamleiterinnen oder der Auditteamleiter für
Zertifizierungen gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz im Rahmenvertragszeitraum
aufrechterhalten wird. Die jeweilige Auditorin oder der jeweilige Auditor muss entsprechend
der Anforderungen an einen zertifizierten Auditteamleiter prüfen. Der Bieter resp. spätere
Rahmenvertragshalter muss gewährleisten, dass für die anstehenden BSI-Audits ausreichend
qualifiziertes Personal angeboten wird. Aktuell sind im Rahmenvertragszeitraum sieben bis 10
Zertifizierungen in der HZD angestrebt. Hieraus resultiert, dass grundsätzlich bis zu 10 BSI-
Audits im Jahr durchzuführen sind. In der Leistung sind BSI-Audits bei Erst-Zertifizierungen
vorzusehen; jährliche Überwachungsaudits zum Aufrechterhalten von BSI-Zertifikaten
gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz für die jeweiligen Zertifizierungen durchzuführen
sowie BSI-Audit im Rahmen von Re-Zertifizierungen, die üblicherweise nach 3 Jahren nach
Ablauf des Gültigkeitszeitraum eines BSI-Zertifikats auszuführen. Zu den Aufgaben eines
jeden BSI-Audits gehört entsprechend der Vorgaben des BSI eine Dokumentenprüfung, die
Durchführung einer Begehung vor Ort an den Standorten der HZD sowie potentiell bei Kunden
der HZD und die Erstellung eines BSI-Auditberichts, der entsprechend des BSI auch der HZD
als der Auftraggeberin vorzulegen ist. Auf der Grundlage des Auditberichts wird durch das BSI
danach gesondert über die Ausstellung eines Zertifikats entschieden. Ein solcher BSI-
Auditbericht muss sowohl bei einem positiven Bescheid des BSI, d.h. bei Erreichen resp. dem
Aufrechterhalten eines BSI-Zertifikats als auch grundsätzlich beim Scheitern einer
Zertifizierung gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz erstellt werden. Auch wenn die
HZD annehmen möchte, dass letzteres seltener der Fall ist, so ist dies jedoch besonders
bedeutsam, so dass eine tatsächliche Verbesserung stattfinden kann. Der jeweilige BSI-
Auditbericht ist nicht nur dem BSI, sondern auch der HZD zu übermitteln. Die Arbeits- und
Dokumentationssprache ist sowohl in den BSI-Audits, zu erstellenden BSI-Auditberichten als
auch in der HZD deutsch. Die einzusetzenden Personen müssen daher gute Kenntnis der
deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachniveau C1 gem. dem Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) aufweisen. Mit der Abgabe eines
Angebotes sichert der Bieter zu, dass nur Berater zum Einsatz kommen, die bereit sind, sich
auf Anforderung des Auftraggebers einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach § 8
Abs. 1 Nr. 3 des Hessisches Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz (HSÜVG)
zu unterziehen und diese erweiterte Sicherheitsüberprüfung erfolgreich bestehen. Die vom
Auftragnehmer angebotenen Personen verfügen über mehrjährige Berufserfahrung in IT-
Projekten, davon mindestens 36 Monate in den letzten 5 Jahren, sowie Berufserfahrung in der
beschriebenen Leistung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden
Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem
aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach dem Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, Personen mit den notwendigen Kenntnissen und
Erfahrungen bereitzuhalten, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu
können. Für eine Zertifizierung sind beim Auftraggeber Vorarbeiten durchzuführen. Diese
Tätigkeiten wie auch die Arbeiten zwischen den Audits (z. B. offene Aufgaben, die sich
aufgrund der (Erst-)Zertifizierung oder Überwachungsaudits ergeben, und umgesetzt werden
müssen) sind nicht Teil der Leistung. Gebühren, die für die HZD gegenüber dem
Zertifikatsaussteller eventuell entstehen, sind nicht Teil der Beauftragung. Diese müssen von
der HZD gesondert getragen werden.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der
Vertrag einmalig automatisch um ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 973 600,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 568 320,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem
Höchstwert von 3.568.320,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren
abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass
es einer gesonderten Kündigung bedarf.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Darstellung von zwei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren
(Stichtag Ablauf der Angebotsfrist ), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten
Anforderungen entsprechen. Die beiden Anforderungen müssen von jeder eingereichten
Referenz kumulativ erfüllt werden. BSI-Audits in einer Erst-Zertifizierung, ein
Überwachungsaudit und eine Re-Zertifizierung gemäß ISO 27001 auf Basis von IT-
Grundschutz (BSI) oder gleichwertig mindestens fünf Überwachungsaudits in Zertifizierungen
gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz. (Mindestanforderung) Es sind
Informationsverbünde mit unterschiedlichen technischen Gegebenheiten geprüft worden
(Beispiele: Geschäfts- und Betriebsprozesse für Netze, Geschäfts- und Betriebsprozesse für
Cloud-Lösungen, Geschäftsprozesse und IT-Infrastruktur für Vertrauensdienste, Zertifizierung
von Software-Entwicklungsprozessen entsprechend BSI-Vorgaben, elektronisches
Zugangssystem, SAP-System bis hin zur gesamten Institution). (Mindestanforderung) (Datei
Referenzen auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person
des Erklärenden namentlich anzugeben. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der
Referenzen bei dem Referenzauf- traggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle
von dem Bieter die Be- nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer
und E-Mail) nachfordern.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.hessen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-193d47ed3df-
274aad987c0f3b83
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des §
56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für
Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
Telefon: +49 611340-0
Fax: +49 611340-1150
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de
Profil des Erwerbers: https://vergabe.hessen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 611 327648534
Internetadresse: https://www.rp-darmstadt.hessen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 18d7bdca-bdd9-43eb-9e2e-d633aaa4e5f3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/12/2024 14:50:39 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 249/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/12/2024
Referenzen:
https://vergabe.hessen.de
https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-193d47ed3df-274aad987c0f3
b83
https://www.rp-darmstadt.hessen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-789784-2024-DEU.txt
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