Titel :
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DEU-Bispingen - Deutschland Bauarbeiten Gem Bispingen -Zimmer- und Holzbauarbeiten - ZweiMitMusik
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024122301482696927 / 789523-2024
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Veröffentlicht :
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23.12.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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28.01.2025
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Angebotsabgabe bis :
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05.02.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45000000 - Bauarbeiten
45422000 - Zimmer- und Tischlerarbeiten
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DEU-Bispingen: Deutschland Bauarbeiten Gem Bispingen -Zimmer- und
Holzbauarbeiten - ZweiMitMusik
2024/S 249/2024 789523
Deutschland Bauarbeiten Gem Bispingen - Zimmer- und Holzbauarbeiten - ZweiMitMusik
OJ S 249/2024 23/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Bispingen
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Gem Bispingen - Zimmer- und Holzbauarbeiten - ZweiMitMusik
Beschreibung: Die Gemeinde Bispingen plant den Bau einer Zweifeld-Sporthalle mit
angeschlossener Musikscheune. Diese fasst sportliche, schulische, musische und kulturelle
Aktivitäten in einem Gebäude zusammen und stärkt die Dorf-Integration, das Ehrenamt und
die gesamte dörfliche Identifikation. Die neue Zweifeld-Sporthalle soll dabei sowohl den
schulischen Bedarfen als auch den einzelnen Sparten des neuen Bispinger Sport-Großvereins
gerecht werden. Das Bauvorhaben bildet dadurch die zentrale Grundlage für die Ausübung
der sportlichen Aktivitäten in den Sparten Tischtennis, Volleyball, Badminton, Turnen und
Taekwondo. In der Turnsparte summieren sich alle Formen von Gesundheitssport, über
Gymnastik, Kindersport, bis hin zum Tanz und Seniorensport. In den Wintermonaten ist
zudem eine Nutzung der Halle auch für die Fußball- und Leichtathletiksparte erforderlich. Die
bisherige 1,5 Feld Sporthalle soll im Anschluss an die Baumaßnahme abgerissen werden. Der
Abriss ist nicht Teil dieser Ausschreibung. Der Standort befindet sich im Kernort Bispingen, in
unmittelbarer Nähe zu Kindergarten, Grund- und Oberschule, sowie zur evangelischen
Kirchengemeinde und ist zentral zu erreichen. Durch die Vernetzung der Vereinsarbeit in
unmittelbarer Nähe zur Schule, kann frühzeitig Nachwuchs gefördert und so an die Vereine
gebunden werden. Durch die Stärkung eines zentralen Ortes für niedrigschwellige Sport und
Freizeitangebote wird es möglich sein, großes Potential an Engagement abzurufen. Dies kann
für die Bispinger Bevölkerung in der Zukunft ein großes Mehr an Lebensqualität bewirken, da
es so zielgerichtet die soziale Integration fördert. Gebäudekennzahlen: - BGF
Bruttogrundfläche: 3.396,82 m², - NRF Nettoraumfläche: 3.074,44 m², - BRI Bruttorauminhalt:
702,35 m³.
Kennung des Verfahrens: 07ae79d7-9207-4039-860c-f307010ff911
Interne Kennung: 1075-24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt
im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des Abschnitts 1
und 2, Unterabschnitts 2 der Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. Teil A Abschnitt 2 der Vergabe-
und Vertragsordnung für Bauleistungen - Ausgabe 2019 (VOB/A - EU). Das offene Verfahren
ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von
Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Der Zuschlag wird auf das
wirtschaftlichste Angebot erteilt.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Töpinger Straße
Stadt: Bispingen
Postleitzahl: 29646
Land, Gliederung (NUTS): Heidekreis (DE938)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JHT2K
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 6e EU
Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Korruption: § 6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 299
StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A:
Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern). § 6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat
nach: den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete). § 6e EU Abs. 1
Nr. 9 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe
wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB
(kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 6e
EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A: Ausschlussgründe
wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme
an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden
oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. §
6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 261 StGB
(Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Betrugsbekämpfung: § 6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat
nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach:
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A:
Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b
bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlungsunfähigkeit: § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB
/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 6e EU Abs. 6 Nr. 5
VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 6e EU Abs. 6
Nr. 6 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A: Der
öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 6e EU Abs.
6 Nr. 7 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 6e Abs. 6 Nr. 1 EU VOB/A - (6) Der
öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, [...]
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche
Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus,
wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der
öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach
Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen
seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder
sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Entrichtung von Steuern: § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt
ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 129 des
Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen
im Ausland).
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Gem Bispingen - Zimmer- und Holzbauarbeiten - ZweiMitMusik
Beschreibung: Folgende Gewerke werden mit dieser Ausschreibung vergeben/sind dem LV zu
entnehmen: - Zimmer- und Holzbauarbeiten - Fassadenarbeiten - Klempnerarbeiten
Interne Kennung: 1075-24
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Töpinger Straße
Stadt: Bispingen
Postleitzahl: 29646
Land, Gliederung (NUTS): Heidekreis (DE938)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht
zugelassen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU Nr. 1 VOB/A
beizufügen: - die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder
durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: - Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der
Industrie- und Handelskammer.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A
abzugeben: 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023), soweit es Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss
des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. 2. Erklärung,
dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Falls zutreffend, Erklärung,
dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. 4. Erklärung, dass das Unternehmen
seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt hat. 5. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der
Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: 1. Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. 2. Falls zutreffend, rechtskräftig
bestätigter Insolvenzplan. 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
(soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige
Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. 4.
Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das
Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Beruft sich
das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und
Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der
Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu
verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU Nr. 3 VOB/A
beizufügen: 1. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen
Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind. 2. Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen
entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen
Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: 1. Referenzen über die Ausführung von
Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen
Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. 2.
Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung
der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für
diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Rangfolge: 0
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JHT2K
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JHT2K
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JHT2K
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/02/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt die Regelung des § 16a EU VOB/A: (1) 1Der öffentliche
Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben
oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und
sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung),
es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. 2Es sind nur
Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. (2) 1Fehlende
Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. 2Angebote, die den Bestimmungen des §
13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. 3Dies gilt nicht für
Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und
sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die
Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit
dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. 4Hierbei wird nur auf den Preis ohne
Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. 5Der öffentliche Auftraggeber fordert
den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. 6Die
Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von
Preisangaben gemäß Absatz 3 ausgeschlossen hat. (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in
der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine
Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird. (4) 1Die Unterlagen oder fehlenden
Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen
Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist
vorzulegen. 2Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. (5) Werden die
nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot
auszuschließen. (6) Die Absätze 1, 3, 4 und 5 gelten für den Teilnahmewettbewerb
entsprechend.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/02/2025 11:01:00 (UTC+1)
Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des
öffentlichen Auftraggebers.
Zusätzliche Informationen: Die elektronische Öffnung der Angebote findet ohne die Beteiligung
von Bietern statt (§ 14 EU VOB/A).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bietergemeinschaften sind zulässig. Erklärung
gemäß Formblatt 234 oder entsprechende Eigenerklärung sind mit dem Angebot
einzureichen. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umstände als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Mit dem Angebot ist von dem Auftragnehmer die
Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG vorzulegen. Bei Auftragserteilung besteht die
Verpflichtung, die in seinem Unternehmen mit der Ausführung des Auftragsgegenstands
beschäftigten Personen mindestens ein Entgelt nach Maßgabe des MiLoG zu zahlen. Die
Vertragsbedingungen zur Tariftreue werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für
sämtliche Unterbeauftragungen. Von den benannten Unterauftragnehmern ist die Erklärung
nach § 4 Abs. 1 NTVergG sowie den Nachweis nach § 8 Abs. 2 NTVergG (Nachweis der
vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, der nicht älter
als ein Jahr sein darf) abzuverlangen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung § 17 VOB/B) Soweit die
Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die
Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne
Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche Die Sicherheit für
Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt
der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen
Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: bbt
Rechts- und Steuerkanzlei
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Bispingen
Registrierungsnummer: DE35ZZZ00000167537
Postanschrift: Borsteler Straße 4 - 6
Stadt: Bispingen
Postleitzahl: 29646
Land, Gliederung (NUTS): Heidekreis (DE938)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Telefon: +49 511220074-30
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: bbt Rechts- und Steuerkanzlei
Registrierungsnummer: DE259528735
Postanschrift: Theaterstraße 16
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Telefon: +49 511220074-30
Fax: +49 511220074-99
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5471e5ae-dd92-4bd3-a073-02e0ec5e5883 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2024 18:36:53 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 249/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/12/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JHT2K
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JHT2K/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-789523-2024-DEU.txt
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