Titel :
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DEU-Köln - Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme IT-Service für Workload-Automation
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024122301430896408 / 788966-2024
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Veröffentlicht :
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23.12.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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20.01.2025
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Angebotsabgabe bis :
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27.01.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme
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DEU-Köln: Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme IT-Service
für Workload-Automation
2024/S 249/2024 788966
Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme IT-Service für Workload-Automation
OJ S 249/2024 23/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
E-Mail: vergabe@beitragsservice.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: IT-Service für Workload-Automation
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung und Implementierung
einer Softwarelösung zur Workload-Automation inkl. Migration sowie damit einhergehenden
Dienstleistungen (Unterstützungsdienstleistungen, Support und Schulungen). Der
Beitragsservice setzt den IBM Workload Scheduler (IWS) V9R5M0 zur Automation seiner
Geschäftsprozesse auf mehreren Instanzen ein. Diese Software muss durch eine Workload-
Automation Softwarelösung (WLA-Softwarelösung) als zentraler Scheduler (on-premise) auf
allen Systemumgebungen ergänzt werden (Vertragslaufzeit: 4 Jahre). Leistungsteil A -
Bereitstellung und Implementierung einer WLA-Softwarelösung an allen Standorten Der
Auftragnehmer (nachfolgend AN ) hat eine plattformunabhängige WLA-Softwarelösung zur
zentralen Ablaufsteuerung, Durchführung und technischen Überwachung aller
Verfahrensketten sowie zur Automatisierung von Arbeitsabläufen an den Standorten des
Beitragsservice bereitzustellen. Die WLA-Softwarelösung muss an den Standorten komplett
und lauffähig implementiert werden. Die Implementierung der WLA-Softwarelösung in den
Systemumgebungen des Failsafe-RZ kann voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2025 bzw. 1.
Halbjahr 2026 erfolgen (Termin wird einvernehmlich abgestimmt). Leistungsteil B -
Lizenzierung einer WLA-Softwarelösung für alle Standorte Der AN muss für die
Vertragslaufzeit eine uneingeschränkte und komplette Nutzung der WLA-Softwarelösung auf
den Systemumgebungen (Instanzen am Standort des Beitragsservice) erlauben: -
Produktionssystem - Entwicklung-, Abnahme- und Testumgebungen - Backup RZ Die
Lizenznutzung muss je nach Benutzertyp und Lizenzmodell vom Beitragsservice eigenständig
vergeben und verwaltet werden. Die Lizenzierung muss auch die Systemumgebung inkl. Test-
und Abnahmeumgebung des zukünftig an einem weiteren Standort betriebenen Failsafe RZ
(im Aufbau) umfassen. Das Failsafe-RZ soll im Cold-Standby betrieben und ausschließlich im
Desaster-Fall zum Einsatz kommen. Ein Parallelbetrieb des Produktivsystems und des
Failsafe-RZ und damit eine gleichzeitige Nutzung der Lizenz an beiden Standorten ist nicht
vorgesehen. Die Lizenznutzung erfolgt im Failsafe-RZ ausschließlich on-demand und zeitlich
begrenzt. Es werden - wie beim Produktionssystem - maximal 110.000 Jobs pro Monat
verarbeitet. Im Desaster-Fall ist beabsichtigt, eine Sicherungskopie des Produktionssystems
im Failsafe RZ einzuspielen. Ein Parallelbetrieb für Tests und Abnahmen muss aber an beiden
Standorten von der Lizenznutzung umfasst sein. Vor Inbetriebnahme des Failsafe RZ sowie
für den Betrieb und bei Anpassungen müssen Tests durchgeführt werden. Auch hierfür
werden Lizenzen benötigt. Im Desasterfall wird die Lizenz des Produktionssystems nicht
genutzt. Der AN stellt dem Beitragsservice die für die Nutzung und den Betrieb erforderlichen
und notwendigen Software-Updates/-Versionen inkl. Dokumentation unaufgefordert zur
Verfügung, damit der Beitragsservice die WLA-Softwarelösung technisch auf den neuesten
Stand halten kann. Leistungsteil C - Implementierung einer Schnittstelle zwischen IWS und
WLA-Softwarelösung Um den laufenden RZ-Betrieb am Standort des Beitragsservice nicht zu
gefährden, ist bis zur kompletten Übernahme aller IWS-Aufgaben auf die zu beschaffende
WLA-Softwarelösung ein Parallelbetrieb beider Software-Produkte erforderlich. Das IWS und
die WLA-Softwarelösung müssen während der Vertragslaufzeit gemeinsam betrieben werden.
Dazu ist es notwendig, dass beide Software-Produkte über eine Schnittstelle miteinander
interagieren und Daten in Echtzeit austauschen. Die WLA-Softwarelösung ist das führende
System (Meta-Instanz). Leistungsteil D - Migration IWS auf die WLA-Softwarelösung Alle
geforderten Leistungen und Aufgaben des vorhandenen Scheduler (IWS) müssen von der
neuen WLA-Softwarelösung übernommen werden. Der AN hat ca. 6.000 IWS-Jobs nach
fachlichen und technischen Regeln auf die WLA-Softwarelösung zu migrieren. Die IWS-Jobs
werden monatlich im Mittel ca. 110.000-fach ausgeführt. Die Migration der IWS-Jobs auf die
WLA-Softwarelösung wird vom AN in Paketen umgesetzt. Der AN erbringt alle hierfür
erforderlichen Unterstützungsleistungen bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft der WLA-
Lösung und sorgt für die komplette Umsetzung. - Job-Netze, die künftig außerhalb des z/OS-
Umfeld liegen, müssen durch die WLA-Softwarelösung betrieben werden. - Job-Netze, die
weiterhin im z/OS-Umfeld benötigt werden, müssen weiterhin durch das IWS betrieben
werden. - Beide Scheduler müssen bis zur vollständigen Abschaltung aller IWS-Jobs über
eine gemeinsame Schnittstelle funktionierend betrieben werden. Der Beitragsservice wird
nach Migration der jeweiligen Pakete Tests durchführen und nach erfolgreichem Test das
Migrationspaket abnehmen. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung
und das Verarbeitungsergebnis je Job im IWS und in der WLA-Softwarelösung identisch sind.
Die Übernahme der migrierten IWS-Jobnetze in die Produktionsumgebung erfolgt jeweils nach
Abnahme der einzelnen Migrationspakete. Sofern die Übernahme in die Produktion scheitern
sollte, hat der AN ein Fall Back Szenario anzuwenden. Die Migration aller IWS-Jobs ist
innerhalb von sechs Monaten vorzunehmen. Leistungsteil E - Schulung und Dokumentation
Der AN führt nach Abschluss der Implementierungsphase eine rollenspezifische Schulung
beim Beitragsservice durch. Es werden maximal fünf Mitarbeitende des Beitragsservice auf
die neue WLA-Softwarelösung geschult. Die Schulung erfolgt nach Terminabsprache.
Mitarbeitende des Beitragsservice werden den AN als Teil der praktischen Schulung bei der
Umsetzung der Migrationspakete begleiten. Hierdurch soll der Wissenstransfer praxisnah
erfolgen. Der AN liefert im Rahmen der Lizenzierung Installations-, Administrations- sowie
Benutzerhandbücher in deutscher Sprache zur WLA-Softwarelösung. Dokumente in
elektronischer Form (bspw. PDF-Dokumente) werden bevorzugt.
Kennung des Verfahrens: 187f399e-57a0-47f9-87b2-e8bb5519662b
Interne Kennung: BW 02/24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50829
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ismaning
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYTYQT7U1N Keine
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. Anlage
A6
Korruption: vgl. Anlage A6
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. Anlage A6
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl.
Anlage A6
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. Anlage A6
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. Anlage A6
Betrugsbekämpfung: vgl. Anlage A6
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. Anlage A6
Zahlungsunfähigkeit: vgl. Anlage A6
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. Anlage A6
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. Anlage A6
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
vgl. Anlage A6
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. Anlage A6
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. Anlage A6
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: vgl. Anlage A6
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. Anlage A6
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. Anlage A6
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: vgl. Anlage A6
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. Anlage A6
Entrichtung von Steuern: vgl. Anlage A6
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
Anlage A6
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: IT-Service für Workload-Automation
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung und Implementierung
einer Softwarelösung zur Workload Automation inkl. Migration sowie damit einhergehenden
Dienstleistungen (Unterstützungsdienstleistungen, Support und Schulungen). Der
Beitragsservice setzt den IBM Workload Scheduler (IWS) V9R5M0 zur Automation seiner
Geschäftsprozesse auf mehreren Instanzen ein. Diese Software muss durch eine Workload-
Automation Softwarelösung (WLA-Softwarelösung) als zentraler Scheduler (on-premise) auf
allen Systemumgebungen ergänzt werden (Vertragslaufzeit: 4 Jahre). Leistungsteil A -
Bereitstellung und Implementierung einer WLA-Softwarelösung an allen Standorten Der
Auftragnehmer (nachfolgend AN ) hat eine plattformunabhängige WLA-Softwarelösung zur
zentralen Ablaufsteuerung, Durchführung und technischen Überwachung aller
Verfahrensketten sowie zur Automatisierung von Arbeitsabläufen an den Standorten des
Beitragsservice bereitzustellen. Die WLA-Softwarelösung muss an den Standorten komplett
und lauffähig implementiert werden. Die Implementierung der WLA-Softwarelösung in den
Systemumgebungen des Failsafe-RZ kann voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2025 bzw. 1.
Halbjahr 2026 erfolgen (Termin wird einvernehmlich abgestimmt). Leistungsteil B -
Lizenzierung einer WLA-Softwarelösung für alle Standorte Der AN muss für die
Vertragslaufzeit eine uneingeschränkte und komplette Nutzung der WLA-Softwarelösung auf
den Systemumgebungen (Instanzen am Standort des Beitragsservice) erlauben: -
Produktionssystem - Entwicklung-, Abnahme- und Testumgebungen - Backup RZ Die
Lizenznutzung muss je nach Benutzertyp und Lizenzmodell vom Beitragsservice eigenständig
vergeben und verwaltet werden. Die Lizenzierung muss auch die Systemumgebung inkl. Test-
und Abnahmeumgebung des zukünftig an einem weiteren Standort betriebenen Failsafe RZ
(im Aufbau) umfassen. Das Failsafe-RZ soll im Cold-Standby betrieben und ausschließlich im
Desaster-Fall zum Einsatz kommen. Ein Parallelbetrieb des Produktivsystems und des
Failsafe-RZ und damit eine gleichzeitige Nutzung der Lizenz an beiden Standorten ist nicht
vorgesehen. Die Lizenznutzung erfolgt im Failsafe-RZ ausschließlich on-demand und zeitlich
begrenzt. Es werden - wie beim Produktionssystem - maximal 110.000 Jobs pro Monat
verarbeitet. Im Desaster-Fall ist beabsichtigt, eine Sicherungskopie des Produktionssystems
im Failsafe RZ einzuspielen. Ein Parallelbetrieb für Tests und Abnahmen muss aber an beiden
Standorten von der Lizenznutzung umfasst sein. Vor Inbetriebnahme des Failsafe RZ sowie
für den Betrieb und bei Anpassungen müssen Tests durchgeführt werden. Auch hierfür
werden Lizenzen benötigt. Im Desasterfall wird die Lizenz des Produktionssystems nicht
genutzt. Der AN stellt dem Beitragsservice die für die Nutzung und den Betrieb erforderlichen
und notwendigen Software-Updates/-Versionen inkl. Dokumentation unaufgefordert zur
Verfügung, damit der Beitragsservice die WLA-Softwarelösung technisch auf den neuesten
Stand halten kann. Leistungsteil C - Implementierung einer Schnittstelle zwischen IWS und
WLA-Softwarelösung Um den laufenden RZ-Betrieb am Standort des Beitragsservice nicht zu
gefährden, ist bis zur kompletten Übernahme aller IWS-Aufgaben auf die zu beschaffende
WLA-Softwarelösung ein Parallelbetrieb beider Software-Produkte erforderlich. Das IWS und
die WLA-Softwarelösung müssen während der Vertragslaufzeit gemeinsam betrieben werden.
Dazu ist es notwendig, dass beide Software-Produkte über eine Schnittstelle miteinander
interagieren und Daten in Echtzeit austauschen. Die WLA-Softwarelösung ist das führende
System (Meta-Instanz). Leistungsteil D - Migration IWS auf die WLA-Softwarelösung Alle
geforderten Leistungen und Aufgaben des vorhandenen Scheduler (IWS) müssen von der
neuen WLA-Softwarelösung übernommen werden. Der AN hat ca. 6.000 IWS-Jobs nach
fachlichen und technischen Regeln auf die WLA-Softwarelösung zu migrieren. Die IWS-Jobs
werden monatlich im Mittel ca. 110.000-fach ausgeführt. Die Migration der IWS-Jobs auf die
WLA-Softwarelösung wird vom AN in Paketen umgesetzt. Der AN erbringt alle hierfür
erforderlichen Unterstützungsleistungen bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft der WLA-
Lösung und sorgt für die komplette Umsetzung. - Job-Netze, die künftig außerhalb des z/OS-
Umfeld liegen, müssen durch die WLA-Softwarelösung betrieben werden. - Job-Netze, die
weiterhin im z/OS-Umfeld benötigt werden, müssen weiterhin durch das IWS betrieben
werden. - Beide Scheduler müssen bis zur vollständigen Abschaltung aller IWS-Jobs über
eine gemeinsame Schnittstelle funktionierend betrieben werden. Der Beitragsservice wird
nach Migration der jeweiligen Pakete Tests durchführen und nach erfolgreichem Test das
Migrationspaket abnehmen. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung
und das Verarbeitungsergebnis je Job im IWS und in der WLA-Softwarelösung identisch sind.
Die Übernahme der migrierten IWS-Jobnetze in die Produktionsumgebung erfolgt jeweils nach
Abnahme der einzelnen Migrationspakete. Sofern die Übernahme in die Produktion scheitern
sollte, hat der AN ein Fall Back Szenario anzuwenden. Die Migration aller IWS-Jobs ist
innerhalb von sechs Monaten vorzunehmen. Leistungsteil E - Schulung und Dokumentation
Der AN führt nach Abschluss der Implementierungsphase eine rollenspezifische Schulung
beim Beitragsservice durch. Es werden maximal fünf Mitarbeitende des Beitragsservice auf
die neue WLA-Softwarelösung geschult. Die Schulung erfolgt nach Terminabsprache.
Mitarbeitende des Beitragsservice werden den AN als Teil der praktischen Schulung bei der
Umsetzung der Migrationspakete begleiten. Hierdurch soll der Wissenstransfer praxisnah
erfolgen. Der AN liefert im Rahmen der Lizenzierung Installations-, Administrations- sowie
Benutzerhandbücher in deutscher Sprache zur WLA-Softwarelösung. Dokumente in
elektronischer Form (bspw. PDF-Dokumente) werden bevorzugt.
Interne Kennung: BW 02/24
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50829
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ismaning
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin,
dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1
GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der
Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der
Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden.
Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt
der Bieter bzw. die Bieter-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7, Teil C. der
Vergabeunterlagen): Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen
über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der
Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden. Die Versicherung hat
mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen: - von EUR
2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden, - von EUR 3.000.000,00 für
Vermögensschäden. Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro
Versicherungsjahr zur Verfügung. Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bieter-
/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw.
abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete
Auftragsverhältnis umfasst. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der
Versicherungsurkunde zu erbringen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bieter/die
Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher, a) dass eine Person,
deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB mir/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder
ich/wir als Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw.
diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbeständen rechtskräftig verurteilt
wurde(n) oder gegen mich/uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist; b) dass ich/wir als Unternehmen
unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem
wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen bin/sind und diesbezüglich keine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vor-liegt bzw. meinen/unseren
Verpflichtungen dadurch nachgekommen bin/sind, dass ich mich/wir uns zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichten habe(n) und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werde(n)
und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen; c)
dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen habe(n); d) dass ich/wir als
Unternehmen nicht zahlungsunfähig bin/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das
Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das
Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich
/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.) e) dass ich/wir als Unternehmen bzw. eine Person,
deren Verhalten mir/dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
keine schwere Verfehlung begangen habe(n) bzw. hat, durch die die Integrität des
Unternehmens in Frage gestellt wird; f) dass ich/wir als Unternehmen keine Vereinbarungen
mit anderen Unternehmen getroffen habe(n), die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; g) dass keine Umstände vorliegen,
die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen
könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für
den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag; h) dass trotz einer
etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist; i) dass ich/wir als
Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen
Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht habe
(n); j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch
in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der
Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln; k) dass ich/wir
als Unternehmen - nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, - nicht versucht habe(n), vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren
erlangen könnte(n), - nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt
haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen
könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln. l) dass ich/wir als
Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfülle(n) und nicht gegen das
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoße(n) oder verstoßen habe(n) und
die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.
h. ich/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. §
8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/ist; m)
dass ich/wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen bin/sind, sofern
dies gesetzlich in dem Staat, in dem ich/wir ansässig bin/sind, vorgeschrieben ist bzw. dass
eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser
Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist; n) dass ich
/unser Unternehmen nicht im Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister eingetragen
bin/ist und gegen mich/unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht. o) dass
ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung aller öffentlichen Aufträge und des vorliegend
ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.
April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
vollumfänglich einhalten und damit alle Verbote und Sanktionen gegenüber Russland korrekt
umsetze(n). Der Bieter/die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher
erklärt außerdem weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§
123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden und erläutert
diese in seiner Eigenerklärung.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
erklärt der Bieter bzw. die Bieter-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der
Eignungsverleiher (Anlage A8, Teil C. der Vergabeunterlagen): - dass ich/wir im Fall der
Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen
Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung nach EU-
Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n); -
dass die ausgeschriebenen Services und Pflegeleistungen ausschließlich von qualifiziertem
Personal des Herstellers der Softwarelösung oder eines Partners des Herstellers erbracht
werden. - dass ich/wir als Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung bei der
Leistungserbringung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001f.
oder einen vergleichbaren nationalen Standard (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für
Sicherheit in der Informationstechnik) des Mitgliedsstaats, in dem der Auftragnehmer seinen
Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werden). Weitere
Eignungsnachweise (vgl. Anlage A9, Teil C. der Vergabeunterlagen): Der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher hat eine Referenzliste mit mindestens zwei
Referenzaufträgen vorzulegen, die innerhalb der letzten drei Jahre bestanden haben bzw.
aktuell bestehen (d.h. laufendes Vertragsverhältnis oder innerhalb der letzten drei Jahre
abgeschlossenes Vertragsverhältnis) und in In-halt, Anforderungen und Volumen dem
ausgeschriebenen Auftrag möglichst ähnlich sind und die nachfolgenden
Mindestanforderungen erfüllen. Der erste Referenzauftrag muss die nachfolgenden
Mindestanforderungen erfüllen: - Bereitstellung und Implementierung für mindestens 3
Systemumgebungen - Scheduling-Serverkomponenten laufen auf SLES (bspw. Linux SLES
15) - Anzahl der Clientsysteme beträgt mind. 20 (mit unterschiedlichen Betriebssystemen) -
Migration von z/OS-Scheduler (IWS) zur angebotenen WLA-Softwarelösung - Umfang der
Migration umfasste mindestens 4.000 Jobs - Migration wurde innerhalb von 12 Monaten
abgeschlossen Der zweite Referenzauftrag muss die nachfolgenden Mindestanforderungen
erfüllen: - Bereitstellung und Implementierung für mindestens 3 Systemumgebungen -
Scheduling-Serverkomponenten laufen auf SLES (bspw. Linux SLES 15) - Anzahl der
angebundenen Clientsysteme beträgt mind. 20 (mit unterschiedlichen Betriebssystemen) -
Mindestens eines der angebunden Clientsysteme läuft unter z/OS - Anzahl monatlich
ausgeführter Prozesse / Task ist größer als 80.000 Darüber hinaus hat die Referenzliste zu
jedem Referenzauftrag folgende Mindestangaben zwingend zu enthalten: - Name und Sitz des
Referenzkunden; - Ansprechpartner des Referenzkunden (inkl. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse
und/oder Telefonnummer); - Angabe, wer die Referenz einbringt: Bewerber
/Bewerbergemeinschaft/Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer); - Angabe, ob der
Referenznehmer direkter Vertragspartner des Referenzunternehmens ist oder als
Unterauftragnehmer eingesetzt wird; - Angabe, ob die Migration durch Unterstützung von
weiteren Unterauftragnehmern umgesetzt wurde; - Vertragslaufzeit des Referenzauftrages (TT.
MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ) - Beschreibung des Vertragsgegenstandes; Hinweise: - Neue
Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als
Referenznachweis zugelassen. - Angebote mit einer unvollständigen Referenzliste
(insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des
Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. - Es ist nicht
ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzkunden dem Beitragsservice nur auf
Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz
zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechpartner des Referenzkunden zuvor
um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen. - Werden
die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen. -Die Datenschutzgrundverordnung und die Datenschutzgesetze untersagen
die Nennung eines Referenzkunden nicht, sofern und soweit dieser mit der Referenzangabe
einverstanden ist (Einwilligung in die Datenweitergabe).
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Anlage A6
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anlage A7
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anlage A8
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anlage A9
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0YMWYTYQT7U1N/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YMWYTYQT7U1N
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YMWYTYQT7U1N
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/01/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Beitragsservice behält sich vor, von der
Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu
machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/01/2025 12:15:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB
unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der
Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der
Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden.
Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: ARD ZDF
Deutschlandradio Beitragsservice
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Registrierungsnummer: t:022150610
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50829
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@beitragsservice.de
Telefon: +49 22150610
Fax: +49 22150612801
Internetadresse: https://www.dtvp.de
Profil des Erwerbers: https://www.dtvp.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Rheinland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 757e3890-a6da-4c83-a28f-6407e26f9043 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 249/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/12/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YMWYTYQT7U1N
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YMWYTYQT7U1N/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-788966-2024-DEU.txt
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