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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Oberhausen - Deutschland Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen für das Polizeipräsidium Oberhausen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024122301311695351 / 787857-2024
Veröffentlicht :
23.12.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
30.06.2029
Angebotsabgabe bis :
12.02.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
50118110 - Fahrzeugabschleppdienste
50118400 - Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge
75240000 - Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
75241000 - Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit
75242100 - Dienstleistungen im Bereich öffentliche Ordnung
DEU-Oberhausen: Deutschland Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung
verbundene Dienstleistungen Abschleppleistungen und Sicherstellungen von
Kraftfahrzeugen für das Polizeipräsidium Oberhausen

2024/S 249/2024 787857

Deutschland Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen für das Polizeipräsidium
Oberhausen
OJ S 249/2024 23/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Oberhausen
E-Mail: poststelle.oberhausen@polizei.nrw.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen für das Polizeipräsidium
Oberhausen
Beschreibung: Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen für das
Polizeipräsidiums Oberhausen
Kennung des Verfahrens: 4955f47c-2b7c-48f1-96d0-49e93001f504
Interne Kennung: 2024-010
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75240000
Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste, 50118400
Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge, 75241000
Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit, 75242100
Dienstleistungen im Bereich öffentliche Ordnung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Oberhausen
Stadt: Oberhausen
Postleitzahl: 46049
Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Oberhausen

2.1.4. Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7YR7Y1WJ1Y9AJ 1. Auf die
besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und
Vergabegesetzes NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertrags-bedingungen
der Vergabeunterlage beigefügt. 2. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein
offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV (vgl. § 15 VgV). Die vergaberechtlichen
Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im
gesamten Verfahren streng beachtet. 3. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare
(siehe Ziff. III.1)) können über den unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden. 4.
Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den
Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig
erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. 5. Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere
Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im
Angebot unter Verwendung von Formular 531 / 533a / 533b / 534a / 534b zu benennen. Im
Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für
die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für
jeden Unterauftragnehmer einzureichen: Die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und
Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten
Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt. Fall 2: Für die Benennung eines
Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder
berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.
1.3) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem
Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der
Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung
aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine
Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular 534a.
Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf
Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer
Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese
Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden. Fall 3: Für die Benennung eines
Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) Formular 533b gemäß Abschnitt
III.1.2) der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten
Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher, (iii)
eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular
534b. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein
selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern
hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Einlegung von Rechtsbehelfen: Genau Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3
Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.
3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag
ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer ein-
zureichen.

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1

2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB

Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Zuständigkeitsgebiet Nord bis 3,49t zGM.
Beschreibung: Abschleppleistungen und Sicherstellungen für KFZ bis 3,49t zGM. im
Stadtgebiet Nord.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75240000
Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste, 50118400
Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge, 75241000
Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit, 75242100
Dienstleistungen im Bereich öffentliche Ordnung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Oberhausen
Stadt: Oberhausen
Postleitzahl: 46049
Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Oberhausen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Rahmenvereinbarungen verlängern sich maximal zweimal automatisch
um jeweils ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende
durch den Auftraggeber gekündigt wird.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung
am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die
Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: über einen
Mindestjahresumsatz in Höhe von 100.000 EURO in den Los 1 und Los 2 sowie in Höhe von
50.000 EURO in Los 3. Der Mindestjahresumsatz muss im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand
des Auftrags ist, erwirtschaftet sein, durch: - eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz
(Anlage 7) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Es ist ein
Nachweis zu erbringen: über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer
Haftungssumme von mind. 500.000 EURO oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit
der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird, durch: -Eigenerklärung_Berufs- oder
Haftpflichtversicherung (Anlage 8)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Ergänzung zu: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 7.4.3 Berufliche
Leistungsfähigkeit Erfahrungen Unternehmen - Nachweis, dass die vom Bieter genannten
Referenzprojekte mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar und erfolgreich
durchgeführt worden sind durch: - Liste mit mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 3
Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter
Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus,
sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten Qualifikation und Erfahrungen
Personal - Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen
Personals durch - Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer
Personalliste mit Nennung der Qualifikation - Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung
vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: - Aus-/Fortbildung zur
Bergungs- und Abschleppfachkraft - Unterweisung über die Inhalte der
Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem.
DGUV-I 214-010 - Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder
teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem DGUV-I 209-093 - min. Stufe 1S -
Nachweis, dass min. ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation Bergungsleiter verfügt

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen über die erlaubte Berufsausübung durch: o
Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige
Erlaubnis zur Berufsausübung oder o Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem.
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: 7.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die Bieter müssen über die
erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen
verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren
und das Verwahren von Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können.
7.4.1 Fuhrpark Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle
geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein.
Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte
Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder
Betriebsstätten vorzuhalten. Folgende Fahrzeuge sind mindestens vorzuhalten: 1. Im
Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse
(zGM) a) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von
mindestens 2,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren
Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t
aufweist und zusätzlich entweder b) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung)
mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer
verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der unter a) oder b) aufgeführten
Fahrzeuge muss eine Nutzlast von mindestens 3,5 t aufweisen. Die Einsatzfahrzeuge müssen
eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder
Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug
anerkannt sind) haben. 2. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen ab 3,50 t
zulässige Gesamtmasse (zGM) a) der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten
(selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige
Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare
Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80
km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer
Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seilwinde
ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt. Sofern aus technischen
Gründen auf Bundesautobahnen lediglich eine Geschwindigkeit von 61-79 km/h geleistet
werden kann, so ist ein Verlassen der Bundesautobahn an der nächstmöglichen
Anschlussstelle erforderlich. und b) das Einsatzfahrzeug muss eine Zulassung im Sinne des §
52 Abs. 4 Nr. 2 (StVZO) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw.
Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der
Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste,
Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den
Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer
zugelassen bzw. für ihn jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Fahrzeuge müssen
zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. 7.4.2 Abstell- und
Verwahrflächen 1. Der Auftragnehmer muss folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten:
a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss
ein Mindestbestand von 40 Stellplätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine
Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. b) Abstell- und Verwahrflächen im
Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und
Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2
Stellplätzen (Quarantäneflächen) für beschädigte PKW mit elektrischer oder teilelektrischen
Antrieben und Hochvoltbatterien vorhanden sein. c) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für
PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 10 Stellplätzen für PKW
vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m
aufzuweisen. d) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für LKW): Auf dem
Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren
Ladung vorhanden sein. Der Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m

aufzuweisen. e) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für LKW): Auf dem
Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren
Ladung vorhanden sein. Der Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m
aufzuweisen. Davon müssen mindestens ein Platz mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit
Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge müssen von
allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein. 2. Die Halle muss
zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen
unmittelbarer Nähe befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in
denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun
oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume der
Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Zu den
sichergestellten Fahrzeugen haben nur die Bediensteten der Polizei-, der Justiz- und
Bußgeldbehörden und Personen, die sich durch den Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-
Sachverständige) mindestens während der Geschäftszeiten Zutritt. Anderen Personen ist der
Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis einer der vorgenannten Behörden gestattet. Dieser
Person ist der Zutritt zu den sichergestellten Fahrzeugen nur in Begleitung eines
Betriebsangehörigen zu gewähren. 4. Die Abstell- und Verwahrflächen müssen den gültigen
Umwelt-/Gewässerschutzbestimmungen entsprechen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YR7Y1WJ1Y9AJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YR7Y1WJ1Y9AJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YR7Y1WJ1Y9AJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/02/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Unterlagen werden elektronisch nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/02/2025 09:01:00 (UTC+1)

Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Polizeipräsidium Oberhausen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Oberhausen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Zuständigkeitsgebiet Süd bis 3,49t zGM.
Beschreibung: Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen mit einer zGM.
bis 3,49t im Stadtgebiet Süd.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75240000
Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste, 50118400
Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge, 75241000
Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit, 75242100
Dienstleistungen im Bereich öffentliche Ordnung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Oberhausen
Stadt: Oberhausen
Postleitzahl: 46049
Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Oberhausen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Rahmenvereinbarungen verlängern sich maximal zweimal automatisch
um jeweils ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende
durch den Auftraggeber gekündigt wird.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung
am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die
Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: über einen
Mindestjahresumsatz in Höhe von 100.000 EURO in den Los 1 und Los 2 sowie in Höhe von
50.000 EURO in Los 3. Der Mindestjahresumsatz muss im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand
des Auftrags ist, erwirtschaftet sein, durch: - eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz
(Anlage 7) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Es ist ein
Nachweis zu erbringen: über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer
Haftungssumme von mind. 500.000 EURO oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit
der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird, durch: -Eigenerklärung_Berufs- oder
Haftpflichtversicherung (Anlage 8)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Ergänzung zu: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 7.4.3 Berufliche
Leistungsfähigkeit Erfahrungen Unternehmen - Nachweis, dass die vom Bieter genannten
Referenzprojekte mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar und erfolgreich
durchgeführt worden sind durch: - Liste mit mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 3
Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter
Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus,
sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten Qualifikation und Erfahrungen
Personal - Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen
Personals durch - Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer
Personalliste mit Nennung der Qualifikation - Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung
vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: - Aus-/Fortbildung zur
Bergungs- und Abschleppfachkraft - Unterweisung über die Inhalte der
Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem.

DGUV-I 214-010 - Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder
teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem DGUV-I 209-093 - min. Stufe 1S -
Nachweis, dass min. ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation Bergungsleiter verfügt

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen über die erlaubte Berufsausübung durch: o
Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige
Erlaubnis zur Berufsausübung oder o Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem.
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 7.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die Bieter müssen über die
erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen
verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren
und das Verwahren von Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können.
7.4.1 Fuhrpark Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle
geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein.
Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte
Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder
Betriebsstätten vorzuhalten. Folgende Fahrzeuge sind mindestens vorzuhalten: 1. Im
Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse
(zGM) a) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von
mindestens 2,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren
Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t
aufweist und zusätzlich entweder b) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung)
mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer
verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der unter a) oder b) aufgeführten
Fahrzeuge muss eine Nutzlast von mindestens 3,5 t aufweisen. Die Einsatzfahrzeuge müssen
eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder
Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug
anerkannt sind) haben. 2. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen ab 3,50 t
zulässige Gesamtmasse (zGM) a) der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten
(selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige
Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare
Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80
km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer
Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seilwinde
ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt. Sofern aus technischen
Gründen auf Bundesautobahnen lediglich eine Geschwindigkeit von 61-79 km/h geleistet
werden kann, so ist ein Verlassen der Bundesautobahn an der nächstmöglichen
Anschlussstelle erforderlich. und b) das Einsatzfahrzeug muss eine Zulassung im Sinne des §
52 Abs. 4 Nr. 2 (StVZO) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw.
Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der
Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste,
Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den

Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer
zugelassen bzw. für ihn jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Fahrzeuge müssen
zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. 7.4.2 Abstell- und
Verwahrflächen 1. Der Auftragnehmer muss folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten:
a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss
ein Mindestbestand von 40 Stellplätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine
Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. b) Abstell- und Verwahrflächen im
Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und
Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2
Stellplätzen (Quarantäneflächen) für beschädigte PKW mit elektrischer oder teilelektrischen
Antrieben und Hochvoltbatterien vorhanden sein. c) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für
PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 10 Stellplätzen für PKW
vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m
aufzuweisen. d) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für LKW): Auf dem
Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren
Ladung vorhanden sein. Der Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m
aufzuweisen. e) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für LKW): Auf dem
Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren
Ladung vorhanden sein. Der Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m
aufzuweisen. Davon müssen mindestens ein Platz mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit
Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge müssen von
allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein. 2. Die Halle muss
zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen
unmittelbarer Nähe befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in
denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun
oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume der
Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Zu den
sichergestellten Fahrzeugen haben nur die Bediensteten der Polizei-, der Justiz- und
Bußgeldbehörden und Personen, die sich durch den Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-
Sachverständige) mindestens während der Geschäftszeiten Zutritt. Anderen Personen ist der
Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis einer der vorgenannten Behörden gestattet. Dieser
Person ist der Zutritt zu den sichergestellten Fahrzeugen nur in Begleitung eines
Betriebsangehörigen zu gewähren. 4. Die Abstell- und Verwahrflächen müssen den gültigen
Umwelt-/Gewässerschutzbestimmungen entsprechen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YR7Y1WJ1Y9AJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YR7Y1WJ1Y9AJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YR7Y1WJ1Y9AJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/02/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Unterlagen werden elektronisch nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/02/2025 09:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Polizeipräsidium Oberhausen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Oberhausen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0003
Titel: gesamtes Stadtgebiet für KFZ mit einer zGM. ab 3,5t
Beschreibung: Abschleppleistungen und Sicherstellungen im gesamten Stadtgebiet für KFZ
mit einer zGM. ab 3,5t
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75240000
Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste, 50118400
Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge, 75241000
Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit, 75242100
Dienstleistungen im Bereich öffentliche Ordnung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Polizeipräsidium Oberhausen
Stadt: Oberhausen
Postleitzahl: 46049
Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet Oberhausen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Rahmenvereinbarungen verlängern sich maximal zweimal automatisch
um jeweils ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende
durch den Auftraggeber gekündigt wird.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung
am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die
Ausführung des Auftrags verfügen. Es ist ein Nachweis zu erbringen: über einen
Mindestjahresumsatz in Höhe von 100.000 EURO in den Los 1 und Los 2 sowie in Höhe von
50.000 EURO in Los 3. Der Mindestjahresumsatz muss im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand
des Auftrags ist, erwirtschaftet sein, durch: - eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz
(Anlage 7) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Es ist ein
Nachweis zu erbringen: über eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer
Haftungssumme von mind. 500.000 EURO oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit
der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird, durch: -Eigenerklärung_Berufs- oder
Haftpflichtversicherung (Anlage 8)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges

Beschreibung: Ergänzung zu: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 7.4.3 Berufliche
Leistungsfähigkeit Erfahrungen Unternehmen - Nachweis, dass die vom Bieter genannten
Referenzprojekte mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar und erfolgreich
durchgeführt worden sind durch: - Liste mit mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 3
Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter
Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus,
sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten Qualifikation und Erfahrungen
Personal - Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen
Personals durch - Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer
Personalliste mit Nennung der Qualifikation - Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung
vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: - Aus-/Fortbildung zur
Bergungs- und Abschleppfachkraft - Unterweisung über die Inhalte der
Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem.
DGUV-I 214-010 - Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder
teilelektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem DGUV-I 209-093 - min. Stufe 1S -
Nachweis, dass min. ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation Bergungsleiter verfügt

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist ein Nachweis zu erbringen über die erlaubte Berufsausübung durch: o
Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige
Erlaubnis zur Berufsausübung oder o Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem.
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 7.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die Bieter müssen über die
erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen
verfügen, um insbesondere das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren
und das Verwahren von Fahrzeugen aller Art in angemessener Qualität ausführen zu können.
7.4.1 Fuhrpark Der Auftragnehmer muss über einen leistungsfähigen Fuhrpark verfügen. Alle
geforderten Fahrzeuge müssen an der vertraglich einbezogenen Betriebsstätte verfügbar sein.
Für Niederlassungen oder selbständige Betriebsstätten ist die vertraglich vereinbarte
Mindestzahl und Ausstattung der Einsatzfahrzeuge auch an diesen Niederlassungen oder
Betriebsstätten vorzuhalten. Folgende Fahrzeuge sind mindestens vorzuhalten: 1. Im
Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse
(zGM) a) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung) mit einer Nutzlast von
mindestens 2,5 t zur Fahrzeugbeförderung. Das Fahrzeug muss mit einem drehbaren
Ladekran ausgerüstet sein, der bei einer Ausladung von 8 m eine Mindesthakenlast von 1 t
aufweist und zusätzlich entweder b) ein Bergungsfahrzeug (LKW zur Fahrzeugbeförderung)
mit mindestens 2 t Nutzlast oder ein Abschleppwagen (Kranwagen/Unterfahrlift) mit einer
verfahrbaren Mindesthakenlast/Hublast von 1,5 t. Eines der unter a) oder b) aufgeführten
Fahrzeuge muss eine Nutzlast von mindestens 3,5 t aufweisen. Die Einsatzfahrzeuge müssen
eine Zulassung im Sinne des § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder
Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug
anerkannt sind) haben. 2. Im Leistungsbereich für das Sicherstellen von Fahrzeugen ab 3,50 t
zulässige Gesamtmasse (zGM) a) der Fuhrpark muss mindestens ein Fahrzeug vorhalten

(selbstfahrende Arbeitsmaschine Abschleppwagen DA1), dass in der Lage ist, rollfähige
Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen. Der Abschleppwagen muss eine verfahrbare
Mindesthakenlast von 6 t als auch eine bauartbedingte Geschwindigkeit von in der Regel 80
km/h aufweisen, um die Abschleppleistung derart durchführen zu können, dass kein anderer
Verkehrsteilnehmer behindert wird. Ferner muss der Abschleppwagen mit einer Seilwinde
ausgerüstet sein, deren Zugkraft 10 t am einfachen Strang beträgt. Sofern aus technischen
Gründen auf Bundesautobahnen lediglich eine Geschwindigkeit von 61-79 km/h geleistet
werden kann, so ist ein Verlassen der Bundesautobahn an der nächstmöglichen
Anschlussstelle erforderlich. und b) das Einsatzfahrzeug muss eine Zulassung im Sinne des §
52 Abs. 4 Nr. 2 (StVZO) haben. Die Fahrzeuge, das notwendige Werkzeug bzw.
Pannenhilfswerkzeug, die notwendigen Geräte sowie die in der
Berufgenossenschaftsvorschrift (BGV) vorgeschriebene Ausrüstung (Warnweste,
Feuerlöscher, Handlampen usw.) des Auftragnehmers müssen den
Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen auf den Auftragnehmer
zugelassen bzw. für ihn jederzeit frei verfügbar und nutzbar sein. Alle Fahrzeuge müssen
zugelassen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sein. 7.4.2 Abstell- und
Verwahrflächen 1. Der Auftragnehmer muss folgende Abstell- und Verwahrflächen vorhalten:
a) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss
ein Mindestbestand von 40 Stellplätzen für PKW vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine
Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m aufzuweisen. b) Abstell- und Verwahrflächen im
Freien (für beschädigte PKW mit elektrischen oder teilelektrischen Antrieben und
Hochvoltbatterie): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 2
Stellplätzen (Quarantäneflächen) für beschädigte PKW mit elektrischer oder teilelektrischen
Antrieben und Hochvoltbatterien vorhanden sein. c) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für
PKW): Auf dem Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von 10 Stellplätzen für PKW
vorhanden sein. Jeder Stellplatz hat eine Länge von 5,00 m und eine Breite von 2,50 m
aufzuweisen. d) Abstell- und Verwahrflächen im Freien (für LKW): Auf dem
Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren
Ladung vorhanden sein. Der Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m
aufzuweisen. e) Abstell- und Verwahrflächen in Hallen (für LKW): Auf dem
Sicherstellungsgelände muss ein Mindestbestand von einem Stellplatz für LKW und deren
Ladung vorhanden sein. Der Stellplatz hat eine Länge von 18,75 m und eine Breite von 3,00 m
aufzuweisen. Davon müssen mindestens ein Platz mit Wind- und Witterungsschutz sowie mit
Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet sein. Die verwahrten Fahrzeuge müssen von
allen Seiten für kriminaltechnische Untersuchungen frei zugänglich sein. 2. Die Halle muss
zusätzlich verschließbar sein und sich entweder auf dem Betriebsgelände oder in dessen
unmittelbarer Nähe befinden. Nicht akzeptiert werden Werkstätten, Waschhallen o. ä., in
denen gearbeitet wird. 3. Das Sicherstellungsgelände muss übersichtlich, durch einen Zaun
oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sein. Die Räume der
Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge sind vor dem Zutritt Unbefugter zu sichern. Zu den
sichergestellten Fahrzeugen haben nur die Bediensteten der Polizei-, der Justiz- und
Bußgeldbehörden und Personen, die sich durch den Gutachterauftrag ausweisen (z. B. Kfz-
Sachverständige) mindestens während der Geschäftszeiten Zutritt. Anderen Personen ist der
Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis einer der vorgenannten Behörden gestattet. Dieser
Person ist der Zutritt zu den sichergestellten Fahrzeugen nur in Begleitung eines
Betriebsangehörigen zu gewähren. 4. Die Abstell- und Verwahrflächen müssen den gültigen
Umwelt-/Gewässerschutzbestimmungen entsprechen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:

Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Punkte, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YR7Y1WJ1Y9AJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YR7Y1WJ1Y9AJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS7YR7Y1WJ1Y9AJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/02/2025 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Unterlagen werden elektronisch nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/02/2025 09:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Polizeipräsidium Oberhausen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Polizeipräsidium Oberhausen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Oberhausen
Registrierungsnummer: 232b05af-fa1e-4423-a049-4cb30aeb3e71
Postanschrift: Duisburger Straße 375
Stadt: Oberhausen
Postleitzahl: 46049
Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle.oberhausen@polizei.nrw.de
Telefon: +49 2088260
Fax: +49 2088263139
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Oberhausen
Registrierungsnummer: 861f0c0c-edc5-4d33-886f-3cd0aab50b1e
Postanschrift: Duisburger Straße 375
Stadt: Oberhausen
Postleitzahl: 46049
Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle.oberhausen@polizei.nrw.de
Telefon: +49 2088260
Fax: +49 2088263139
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 46510a1f-c2de-4b61-884e-5aa011a744c6
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Oberhausen
Registrierungsnummer: 2fc35d2a-3b69-42fb-a2be-4c5b27612be5
Postanschrift: Duisburger Straße 375
Stadt: Oberhausen
Postleitzahl: 46049

Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle.oberhausen@polizei.nrw.de
Telefon: +49 2088260
Fax: +49 2088263139
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: fc9e4a11-7ec4-4fa7-be90-
056e1add8e13-01

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

Beschreibung: im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens für Abschleppleistungen und die
Sicherstellung von Kraftfahrzeugen für das Polizeipräsidium Oberhausen wurden, aufgrund
einiger Bieterfragen Anpassungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen.

10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Überarbeitung der Leistungsbeschreibung und Anpassung der
Verfahrensfristen Ende der Frist für zusätzliche Informationen: 31.01.2025 - 9:00 Uhr Ende der
Angebotsfrist: 12.02.2025 - 9:00 Uhr Ende der Bindefrist: 30.04.2025 - 23:59 Uhr
Änderung der Auftragsunterlagen am: 20/12/2024

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f66ca609-5a7b-4eb8-82ad-502aec70953b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/12/2024 14:19:43 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung

ABl. S Nummer der Ausgabe: 249/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/12/2024

Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YR7Y1WJ1Y9AJ
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YR7Y1WJ1Y9AJ/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-787857-2024-DEU.txt

 
 
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