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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Brilon - Deutschland Medizinische Geräte Lieferung und anschließende Wartung eines monoplanen Kardangiografie-Systems
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024122301304995312 / 787886-2024
Veröffentlicht :
23.12.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
13.01.2025
Angebotsabgabe bis :
21.01.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
33100000 - Medizinische Geräte
DEU-Brilon: Deutschland Medizinische Geräte Lieferung und
anschließende Wartung eines monoplanen Kardangiografie-Systems

2024/S 249/2024 787886

Deutschland Medizinische Geräte Lieferung und anschließende Wartung eines monoplanen
Kardangiografie-Systems
OJ S 249/2024 23/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Brilon i. A. des städt. Krankenhaus Maria Hilf Brilon
(gGmbH)
E-Mail: submission@brilon.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Lieferung und anschließende Wartung eines monoplanen Kardangiografie-Systems
Beschreibung: Beschaffung eines Kardangiografie-Systems (inkl.. Wartung)
Kennung des Verfahrens: bcc1b2d1-760b-4e79-8a62-0ce2b4558341
Interne Kennung: 25-01-22-003
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Brilon
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYTY21UELG Der
Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber erfolgt hauptsächlich bzw.
ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum
Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten
auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass
der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu
informieren. Informationen hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen sind auf der
Internetseite der Stadt Brilon https://www.brilon.de/metanavigation/datenschutz
/informationspflicht-bei-datenerhebungen-(dsgvo)/ abzurufen. Geschäftsbedingungen des
Auftragnehmers (u.a. bzw. z. B. AGBs) Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers,
insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen sowie Angaben über Erfüllungsort und
Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich in
einem von den Vertragsunterlagen getrennten Schriftstück anerkannt worden sind.
Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe
in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller
Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und
Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB)
Korruption: Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache
bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332,
335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333
StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören
u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und
Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der
Bestechung.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete
Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im
gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124
I Nr. 4 GWB geregelt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im
Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB.
Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller
und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-
Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung3.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gem. §
123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124
GWB)

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat. (§ 124 GWB)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete
Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im
gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124
I Nr. 4 GWB geregelt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der rechtliche
Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein
Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Verfehlung im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche
Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen
berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser
Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder
durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012
- Rs. C-465/11 - Forposta , Rn. 27.) Schwer ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft
begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010
- Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschluss
wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Nach der Zielvorstellung des deutschen
Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen vergaberechtlichen Kontext
Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung,
BT-Drs. 18/6281, S. 105.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

Entrichtung von Steuern: Das Nichtentrichten von Steuern oder Sozialabgaben wurde zu
einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10
GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer
Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die
Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der
Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Lieferung und anschließende Wartung eines monoplanen Kardangiografie-Systems
Beschreibung: Für die Kardiologie des Krankenhauses Brilon soll im bestehenden
Herzkatheterlabor das Kardangiografie-Systems durch ein neues, gleichwertiges ersetzt
werden. Der Auftrag besteht aus: - Demontage und Entsorgung des vorhandenen Altsystems
mit Verrechnung eines möglichen Restwertes. - Der Lieferung, Installation und Inbetriebnahme
eines Kardangiografie-Systems sowie der Erbringung aller zugehörigen Dienstleistungen für
Installation, Projektmanagement, Schulungen etc. - Anbindung aller schon vorhandenen
Systemkomponten (EP-Anlage und andere) sowie In-tegration des neuen Systems in die
vorhandene IT-Umgebung. - Erbringung von Service- und Wartungsleistungen. Installation im
Krankenhaus: Städt. Krankenhaus Maria-Hilf Brilon gGmbH, Am Schönschede 1, 59929 Brilon
Beschreibung zu den Service und Wartungsleistungen: Der Gewährleistungszeitraum soll ab
Installation mindestens 12 Monate betragen. Danach soll der Betrieb des Systems über einen
Service- und Wartungsvertrag sichergestellt werden. Lauf-zeit 4 Jahre plus Option zur
Verlängerung. Der Vertrag umfasst alle Wartungen, Reparaturen, Ersatzteile (exkl. Röhre &
Detektor) inkl. Kosten für die An- und Abfahrten. Ebenso enthalten sind alle erforderlichen
Software-Updates, Messmittel und andere für die Durchführung der War-tungs- und
Servicearbeiten erforderlichen Mittel. Reaktionszeit bei Störungen innerhalb von 8 Stunden.
Erbringung der Reparatur- und Serviceleistungen vor Ort mindestens während der be-
triebsüblichen Arbeitszeiten von 07:00 bis 19:00 Uhr.
Interne Kennung: 25-01-22-003

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Brilon
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Damit eine Option auftragswerterhöhend zu berücksichtigen ist, muss sie
die weiteren Anforderungen nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB erfüllen, weil sie nur dann eine
Erweiterung des Leistungsumfangs ohne erneute Ausschreibung ermöglicht.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Erläuterungen zur Ausführung: Lieferung und Installation:
Ausführungsbeginn: April 2025 Ausführungsende: Mai 2025 Service- und Wartungsleistungen:
Laufzeit 4 Jahre plus Option zur Verlängerung

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig
bestätigt wurde oder ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht
mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. -
Angaben/ Nachweise zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den
Vergabeunterlagen); Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen -124 (mittels
Eigenerklärung vorzulegen) Nicht erforderlich bei präqualifizierten Unternehmen, die Ihre PQ-
Nummer im Formblatt 213 angegeben haben

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: - Für das angebotene System ist ein Hygieneleitfaden / Clean?Guide
verfügbar, der die Hygieneabteilung des Krankenhauses unterstützen kann - Es gibt eine
deutschsprachige Hotline mit qualifizierten Applikationsspezialisten für schnelle und
kompetente Hilfe bei dringenden Applikationsfragen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (Nur wenn das
Unternehmen zur Eintragung verpflichtet ist.) Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. § 123
Abs. 1 bis 3 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB; Es sind die Formblätter aus den
Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem
Mitglied vorzulegen. Für Unterauftragnehmer sind die Erklärungen spätestens vor
Auftragsvergabe einzureichen; - Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung
aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
- Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.

Kriterium:

Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auf Anforderung müssen - Gefordert wird der Nachweis von mindesten zehn
vergleichbaren Referenzinstallationen in Krankenhäusern in Deutschland. Vergleichbar sind
Referenzen nur dann, wenn sie einen vergleichbaren Auftragsgegenstand und einen
vergleichbaren Auftragswert haben. In der Referenzliste sind Anschrift der
Referenzeinrichtung und Ansprechpartner mit Kontaktdaten benannt. Die Referenzliste wird
als Anlage zum Angebot zur Verfügung gestellt. - Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen und extra ausgewiesenem
Leitungspersonal - Der Anbieter verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem. Nachweis
darüber kann geführt werden, durch die Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:
2015 oder vergleichbar oder durch Vorlage aussagekräftiger Unterlagen, die das QM System
beschreiben. Es kann eine vergleichbare Zertifizierung vorgelegt werden mit nachweislich mit
demselben Inhalt der o.g. Zertifizierung. - Nachweis eines ISO/IEC 27001 Zertifikats oder
vergleichbar. Es kann eine vergleichbare Zertifizierung vorgelegt werden mit nachweislich mit
demselben Inhalt der o.g. Zertifizierung. - Herstellererklärung zur Norm IEC 80001?1
(Risikomanagement für IT?Netzwerke mit Medizinprodukten)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Gewichtung (Punkte, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXS0Y4JYTY21UELG/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYTY21UELG

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXS0Y4JYTY21UELG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bei Ausschreibungen gemäß VgV kann der öffentliche
Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen von den Bietern

nachfordern. Das Nachfordern von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nicht
erlaubt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/01/2025 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - nachfolgende
Eignungsunterlagen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - nachfolgende
Eignungsunterlagen (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Stadtverwaltung Brilon i. A. des städt. Krankenhaus Maria Hilf Brilon (gGmbH)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Brilon i. A. des städt. Krankenhaus Maria Hilf Brilon
(gGmbH)

Registrierungsnummer: 059580012012-31001-34
Postanschrift: Am Markt 1
Stadt: Brilon
Postleitzahl: 59929
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: submission@brilon.de
Telefon: +49 2961794103
Fax: +49 2961794108
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3e56e003-4b7c-4e0a-bb28-80386e8c90ab - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/12/2024 11:43:40 (UTC+1)

Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 249/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/12/2024

Referenzen:
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYTY21UELG
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYTY21UELG/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-787886-2024-DEU.txt

 
 
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