Titel :
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DEU-Eisenberg - Deutschland Arzneimittel Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8 /130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Fluorouracil, Kombinationen (D11AF55) im Rahmen eines sogenannten Open-House-Modells.
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024110601351077980 / 676991-2024
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Veröffentlicht :
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06.11.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2026
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Angebotsabgabe bis :
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02.11.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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33600000 - Arzneimittel
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DEU-Eisenberg: Deutschland Arzneimittel Abschluss nicht exklusiver
Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8 /130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln
mit dem Wirkstoff Fluorouracil, Kombinationen (D11AF55) im Rahmen eines
sogenannten Open-House-Modells.
2024/S 216/2024 676991
Deutschland Arzneimittel Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8
/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Fluorouracil, Kombinationen (D11AF55)
im Rahmen eines sogenannten Open-House-Modells.
OJ S 216/2024 06/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
E-Mail: am_vertraege@rps.aok.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu
Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Fluorouracil, Kombinationen (D11AF55) im Rahmen eines
sogenannten Open-House-Modells.
Beschreibung: Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1
SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Fluorouracil, Kombinationen (D11AF55) innerhalb
des Zeitraumes vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 mit jederzeitiger Möglichkeit des
Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel
entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.
Kennung des Verfahrens: eb065792-d109-4e45-aff6-b6604ee1fc6e
Interne Kennung: AOK24150-991
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Keine
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
other -
2.1.6. Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung
und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung
terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder
Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenskonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren
öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung,
mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, rein nationale Ausschlussgründe, Täuschung oder
unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche
Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen
umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder
Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen
Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu
Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Fluorouracil, Kombinationen (D11AF55) im Rahmen eines
sogenannten Open-House-Modells.
Beschreibung: Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet allen
interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge mit
dem Wirkstoff Fluorouracil, Kombinationen (D11AF55) an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im
Rahmen eines Open House-Modells. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge
mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Rheinland-
Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse gewünscht. Im Open House-Modell gelten für alle
Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren
sind einheitlich individuelle Verhandlungen werden nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten
betragen maximal 24 Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.01.2025. Alle Verträge
enden spätestens 24 Monate nach dem Tag des frühesten Vertragsbeginns, unabhängig vom
Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb
des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen. Es besteht ein
Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Bestimmungen des
Vertrages. Weitere Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten sind in den
Vertragsunterlagen enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit im Rahmen von europaweiten
Ausschreibungsverfahren die nicht exklusiven Open House-Rabattverträge durch exklusive
Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver
Rabattverträge werden die Open House-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung
beendet, d.h. die Open House-Verträge enden automatisch. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die
Vertragsunterlagen anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Fluorouracil, Kombinationen
(D11AF55) werden erstmalig mit Wirkung zum 01.01.2025 abgeschlossen. Interessenten, die
zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden
Vertragsunterlagen bis zum 30.11.2024 bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
Gesundheitskasse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz
/Saarland - Die Gesundheitskasse an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird
frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung im Amtsblatt
erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 24-monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum
Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner
werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen
spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts
vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen
Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden
Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus
resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung Offenes
Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Interne Kennung: AOK24150-991
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Keine
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungskriterien
Beschreibung: Im Rahmen dieses Vertrages dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in
Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden. Sofern ein Arzneimittel in der
Lauer-Taxe als verkehrsfähig gelistet ist, gilt dieser Umstand als nachgewiesen. Falls ein
Arzneimittel, das Bestandteil dieses Vertrages werden soll, zu dem Zeitpunkt, zu dem der
pharmazeutische Unternehmer die unterzeichneten Vertragsunterlagen an die AOK
übersendet, noch nicht in der Lauer-Taxe gelistet ist oder der Eintrag noch nicht angezeigt
wird, gelten die nachfolgenden Regelungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung der
Unterlagen, bei vorheriger elektronischer Übermittlung der Unterlagen gilt der Zeitpunkt der
elektronischen Übermittlung als maßgeblich. In den vorgenannten Fällen hat der
Vertragspartner der AOK bereits bei Übermittlung der Unterlagen einen Auszug aus dem
Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen
Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die
vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die der Vertragspartner zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses in Vertrieb hat, zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen sich aus den
Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller
vertragsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels, b.
Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum
Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne
des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die
Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm
angebotenen Arzneimittel und der Grund dafür nachgewiesen werden müssen, c.
Darreichungsform, d. Wirkstoff, e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem
Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben
a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank bei
Vertragsschluss verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der
kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank alle gemäß
Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Vertragspartner
den aktuellen Stand und/oder die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter
ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von
Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem
Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank glaubhaft zu machen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel
/open_house_verfahren/index.html
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
Schutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung: Einreichung im Original erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/10/2026 23:59:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/11/2026 08:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Bei dem eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein
Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeit nur jeweils eine
Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei der
vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen
Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher
rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist
von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat
oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer
entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig
davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
Gesundheitskasse
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE271900642
Postanschrift: Virchowstr. 30
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Nadja Leier
E-Mail: am_vertraege@rps.aok.de
Telefon: +49 6351403591
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +4922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 25695517-88fe-41b6-af9f-5b07c3645998 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 216/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/11/2024
Referenzen:
https://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/index.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-676991-2024-DEU.txt
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