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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Ohlstadt - Deutschland Installation von Zentralheizungen Heizung -Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024110501354973410 / 672619-2024
Veröffentlicht :
05.11.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
03.11.2025
Angebotsabgabe bis :
26.11.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45331100 - Installation von Zentralheizungen
DEU-Ohlstadt: Deutschland Installation von Zentralheizungen Heizung
-Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15

2024/S 215/2024 672619

Deutschland Installation von Zentralheizungen Heizung - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
OJ S 215/2024 05/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Ohlstadt
E-Mail: info@ohlstadt.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Heizung - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
Beschreibung: Heizung - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15Auftragsgegenstand:Die Gemeinde
Ohlstadt plant die Sanierung und den Neubau der alten Wetzstoa-Wirtschaft in Ohlstadt. Im
Objekt entstehen im UG eine Tiefgarage und Nebenräume mit Technik, im EG öffentliche
Bereiche, im, 1. OG ein Multifunktionsraum und 3 Wohneinheiten, sowie im 2. OG gewerbliche
Bereich mit Galerie im 3. OG. - Anschluss primär / sekundär Platten-Wärmetauscher
Fernwärme DN 50- Pufferspeicher mit Ladung - Anlagenabsicherung mit Membran-AG, SV
und automatischer Nachspeisung, Magnetit- Abscheider - Verteiler / Sammler mit
Regelkreisen - Regelkreise mit Armaturen, Messgeräten, hocheffizienten Umwälzpumpen,
Einbau beigestellter (MSR-Technik) Motor-Dreiwegeventile und Temperaturfühler - Wohnungs-
Frischwassermodule - Platten-Heizkörper mit Ventilgarnitur in den Räumen- Fußbodenheizung
mit Bio-Lochfaserplatte, Verteiler, Armaturen- Rohrleitungen schwarz geschweißt in
Technikzentrale- Rohrleitungen Edelstahl Heizung gepresst in der Verteilung / Stränge /
Heizkörperanbindung - Dämmung der Heizungsleitungen MengeDim.Bezeichnung
1StAnschluss Platten-Wärmetauscher 65 kW - DN 401StPufferspeicher 1000 l
1StAnlagenabsicherung Sekundärseite nach DIN 128281StAutomatische Nachspeisung mit
Enthärtungsarmatur DN 151StMagnetit-Abscheider DN 403StWohnungs-
Frischwasserstationen 1StVerteiler / Sammler für 4 Regelkreise DN 20 - 404StRegelkreise DN
20 32 mit Umwälzpumpe, Armaturen, Messgeräten 1StRegelkreis DN 40 mit Umwälzpumpe,
Armaturen, Messgeräten Pufferladung60lfdm Rohrleitungen Heizwasser schwarz geschweißt
DN 15 -40 260lfdm Rohrleitungen Heizwasser Edelstahl Pressfitting System DN 15 -40
260lfdm Dämmung Heizung Mineralfaserschalen alukaschiert DN 15 4060lfdm Dämmung
Heizung Mineralfaserschalen alukaschiert / PVC-Mantel DN 15
4030StBrandschutzdämmung DN 15 402St Platten-Heizkörper mit Ventilgarnitur, Entlüftung
und Befestigung 1200m² Fußbodenheizung Biofaser-Lochplatte 12St
Fußbodenheizungsverteiler mit Armaturen und Verschraubungen, Einbau WM;Z
Kennung des Verfahrens: 4c2ec757-96f4-4473-a26c-2b3271682cc6
Interne Kennung: OHL-2024/18
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja

Begründung des beschleunigten Verfahrens: Aufgrund der Vorankündigung wird das
Verfahren beschleunigt.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45331100 Installation von Zentralheizungen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Schwaigweg 1 Am Dorfbach 15
Stadt: Ohlstadt
Postleitzahl: 82441
Land, Gliederung (NUTS): Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Gebäude mit zwei verschiedenen
Anschriften.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen
Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung Bezug Russland (FB 127/L127/III.27)
auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der
Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die
Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.Die
Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.2. Der
Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen von ausbeuterischer Kinderarbeit sind
insbesondere folgende Produkte betroffen ist:- Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere
Bälle- Spielwaren- Teppiche- Textilien- Lederprodukte- Billigprodukte aus Holz- Natursteine-
Agrarprodukte wie z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft.Dafür ist die
Eigenerklärung Kinderarbeit (FB 2491) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben.
Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem.
den Bedingungen der Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten
Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform
eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die
Vergabeplattform.3. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen zu verwendenden
Holzprodukte zertifiziert sind. Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC
oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien
des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Dafür ist die Eigenerklärung zur Verwendung von
Holzprodukten (FB 248) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung
ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen
der Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über
die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.Die
Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.4. Der
Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen die Vermeidung, Verwertung und
Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen regelt. Dafür ist die
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Abfall (FB 241) auszufüllen und
als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den
Bedingungen der Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten
Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform
eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die

Vergabeplattform.5. Auf die Vorschriften der VOB/B, VOB/C und dem BGB wird Bezug
genommen und im weiteren Verfahren angewandt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein der
Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4
GWB).
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB),- den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8
GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber
über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren

ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs.
1 Nr. 3 GWB), und- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs
zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und- § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).

Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, odero fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
GWB).

Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder
Abgaben Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn- (1.) das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder- (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf
sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Heizung - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
Beschreibung: Heizung - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15Auftragsgegenstand:Die Gemeinde
Ohlstadt plant die Sanierung und den Neubau der alten Wetzstoa-Wirtschaft in Ohlstadt. Im
Objekt entstehen im UG eine Tiefgarage und Nebenräume mit Technik, im EG öffentliche
Bereiche, im, 1. OG ein Multifunktionsraum und 3 Wohneinheiten, sowie im 2. OG gewerbliche
Bereich mit Galerie im 3. OG. - Anschluss primär / sekundär Platten-Wärmetauscher
Fernwärme DN 50- Pufferspeicher mit Ladung - Anlagenabsicherung mit Membran-AG, SV
und automatischer Nachspeisung, Magnetit- Abscheider - Verteiler / Sammler mit
Regelkreisen - Regelkreise mit Armaturen, Messgeräten, hocheffizienten Umwälzpumpen,
Einbau beigestellter (MSR-Technik) Motor-Dreiwegeventile und Temperaturfühler - Wohnungs-
Frischwassermodule - Platten-Heizkörper mit Ventilgarnitur in den Räumen- Fußbodenheizung
mit Bio-Lochfaserplatte, Verteiler, Armaturen- Rohrleitungen schwarz geschweißt in
Technikzentrale- Rohrleitungen Edelstahl Heizung gepresst in der Verteilung / Stränge /
Heizkörperanbindung - Dämmung der Heizungsleitungen MengeDim.Bezeichnung
1StAnschluss Platten-Wärmetauscher 65 kW - DN 401StPufferspeicher 1000 l
1StAnlagenabsicherung Sekundärseite nach DIN 128281StAutomatische Nachspeisung mit
Enthärtungsarmatur DN 151StMagnetit-Abscheider DN 403StWohnungs-
Frischwasserstationen 1StVerteiler / Sammler für 4 Regelkreise DN 20 - 404StRegelkreise DN
20 32 mit Umwälzpumpe, Armaturen, Messgeräten 1StRegelkreis DN 40 mit Umwälzpumpe,

Armaturen, Messgeräten Pufferladung60lfdm Rohrleitungen Heizwasser schwarz geschweißt
DN 15 -40 260lfdm Rohrleitungen Heizwasser Edelstahl Pressfitting System DN 15 -40
260lfdm Dämmung Heizung Mineralfaserschalen alukaschiert DN 15 4060lfdm Dämmung
Heizung Mineralfaserschalen alukaschiert / PVC-Mantel DN 15
4030StBrandschutzdämmung DN 15 402St Platten-Heizkörper mit Ventilgarnitur, Entlüftung
und Befestigung 1200m² Fußbodenheizung Biofaser-Lochplatte 12St
Fußbodenheizungsverteiler mit Armaturen und Verschraubungen, Einbau WM;Z
Interne Kennung: OHL-2024/18

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45331100 Installation von Zentralheizungen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Schwaigweg 1 Am Dorbach 15
Stadt: Ohlstadt
Postleitzahl: 82441
Land, Gliederung (NUTS): Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Gebäude mit zwei verschiedenen
Anschriften.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 06/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 03/11/2025

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz des Unternehmens
Beschreibung: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für
den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot
einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem
Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.
H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das
Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür
Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und
Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses

Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der
Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte
Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der
Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenznachweise - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind
Beschreibung: Referenznachweise - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sindIch erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf (5)
Kalenderjahren (2019, 2020, 2021, 2022, 2023) vergleichbare Leistungen ausgeführt habe
/haben. Der Bieter hat mindestens drei (3) Referenznachweise mit dem Angebot einzureichen.
Hierfür hat der Bieter zwingend das Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) zu verwenden.
Dieses ist durch den Referenzgeber zu unterschreiben. In dem Formblatt 444
(Referenzbescheinigung) sind von dem Bieter, also von dem Referenznehmer folgende
Angaben zu machen: - Firma (Name und vollständige Anschrift) des Bieters oder des
vertretungsberechtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft oder Benennung der
Bietergemeinschaft. - Angaben zum Referenzgeber: Angabe der juristischen Person des
Bauherrn / des Auftraggebers; Anschrift sowie der Name des Vertreters und dessen Anschrift
(nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von
einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird - Bezeichnung des Bauvorhabens - Ankreuzen zur
ausgeführten Leistung, ob es sich hier um eine Einzelleistung (Einzelnes Gewerk
/Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung (Gewerkebündelung, z.B. erweiterter
Rohbau oder Generalunternehmer) handelt - Ort der Ausführung (Ort, Straße) -
Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr)und Fertigstellung (Monat/Jahr) - Ankreuzen, wie der
Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner
oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) - Ankreuzen der Art der Baumaßnahme, ob
Neubau oder Umbau oder Denkmal. - Angabe der Leistungsbereiche entsprechend der
Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz
bezieht; hierzu hat der Bieter die Nummer und die Be-zeichnung anzugeben; die Anlage 2 der
Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens liegt den Vergabeunterlagen bei - Angaben
des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte:
Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen
Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m St, kg, t) oder
Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung
handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der
ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür durchschnittlich
eingesetzten eigenen Arbeitnehmer Oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der
ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem
Führungspersonal koordinierten Gewerke - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der
ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der
besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; oder Angaben des Bieters,
wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle
Besonderheiten der Ausführung - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten
Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in
Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine
Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro) -
Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig sind; sowie Erklärung des
Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben seine Zuverlässigkeit

beeinträchtigen; Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig], Name des Verantwortlichen in
Druckbuchstaben. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem
Referenzgeber folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare
Sachverhalte anzugeben): - Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer
auftragsgemäß durchgeführt worden sind; - Ankreuzen, wenn im Ergebnis die Leistungen
auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgende Feststellungen während der Abwicklung
gemacht wurden: - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten
gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat; - Ankreuzen, wenn die Einhaltung der Vertragsfristen
schriftlich angemahnt wurde; - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer wiederholt zur
Mängelbeseitigung während der Bauausführung aufgefordert wurde; - Ankreuzen, wenn dem
Auftragnehmer schriftlich Kündigung angedroht wurde; - Ankreuzen, wenn die Abnahme
wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wurde; - Ankreuzen, wenn wiederholt
zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen aufgefordert wurde; - Ankreuzen, wenn die
Schlussrechnung durch den Auftraggeber erstellt werden musste. - Ankreuzen, wenn die
Leistungen von dem Referenznehmer nicht auftragsgemäß ausgeführt worden sind;-
Ankreuzen, wenn die Leistungen wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden. - Angaben zu
dem Ansprechpartner bei dem Referenzgeber (Name des Ansprechpartners; Abteilung;
Telefon des Ansprechpartners; Fax des Ansprechpartners [sofern vorhanden]; E-Mail-Adresse
des Ansprechpartners) - Einwilligung des Referenzgebers.Präqualifizierte Unternehmen haben
in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis
über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben
dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen
und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses
Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der
Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte
Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der
Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben zu Arbeitskräften
Beschreibung: Angaben zu Arbeitskräften:Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die
Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.Falls mein/unser
Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in
den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal, angeben.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der
Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit
dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden.
Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer
anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt
werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Registereintragung
Beschreibung: Ich bin / Wir sind- im Handelsregister eingtragen.- für die auszuführenden
Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.- bei der Industrie- und Handelskammer
eingetragen.- zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.Falls mein/unser
Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und
Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und
den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem
Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden.
Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer
anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt
werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Beschreibung: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation- Ich/Wir erkläre(n), dass ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich
mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.- Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig
bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit
dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen,
die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem
Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der
Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen
haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen
Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen
dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur
Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren.
Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind,
werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt

Beschreibung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stelltIch/Wir erkläre(n), dass- für mein/unser
Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.- keine Eintragungen
im Wettbewerbsregister gespeichert sind.- für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund
gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.- zwar für mein/unser Unternehmen ein
Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt,ich/wir jedoch für mein/unser
Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser
Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.Ab einer Auftragssumme von
30.000 Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit
dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen,
die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem
Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der
Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen
haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen
Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen
dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur
Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren.
Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind,
werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung
Beschreibung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der
Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.Falls mein/unser
Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse², eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen³
sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit
dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen,
die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem
Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der
Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen
haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen
Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen
dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur
Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren.
Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind,
werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Beschreibung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:Ich bin/Wir sind
Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere
Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der
Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit
dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden.
Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer
anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt
werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft
Beschreibung: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in
Textform abzugeben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,-
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlichvertritt,- dass alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften.Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern
unterzeichnete bzw. fortgeschrittenoder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung
abzugeben.Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt 212EU.Im Falle der
Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese Erklärung mit dem Formblatt 234 (Erklärung
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) zu erfolgen. Das Formblatt 234 ist mit dem Angebot ausgefüllt
einzureichen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe
Beschreibung: 1. Eignungsverleihende UnterauftragnehmerBeabsichtigt der Bieter, Teile der
Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines
Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Hierfür ist das Formblatt 235
(Verzeichnis der Leistungen-Kapazitäten anderer Unternehmer) auszufüllen und zu
verwenden. Das Formblatt ist mit dem Angebot einzureichen.Der Bieter hat auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm
die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese
Unternehmen geeignet sind. Ferner hat der Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

nachzuweisen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser
Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen
vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung
ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere
Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu
ersetzen.Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt 212EU.2.
UnterauftragsvergabeBei Einsatz von anderen Unternehmen (reine Unterauftragnehmer) sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.Für weitere Einzelheiten wird
verwiesen auf das Formblatt 212EU.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis (inklusive
angebotener Einheitspreise) zusätzlich im GAEB-Format (.d84; .x84) mit dem Angebot
ausgefüllt einzureichen.Sollte das Leistungsverzeichnis (inklusive angebotener Einheitspreise)
im PDF-Format und / oder im GAEB-Format fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des
Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.staatsanzeiger-eservices.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://staatsanzeiger-eservices.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/11/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/11/2024 11:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde
Ohlstadt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Ohlstadt
Registrierungsnummer: 180 127
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Ohlstadt
Postleitzahl: 82441
Land, Gliederung (NUTS): Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
Land: Deutschland
E-Mail: info@ohlstadt.de
Telefon: 08841 6712-0
Fax: 08841 6712-44
Internetadresse: https://www.ohlstadt.de/de/
Profil des Erwerbers: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Stadt: München

Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89 2176-2411
Fax: +49 89 2176-2847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 656602-2024

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

Beschreibung: Die Frist für den Ablauf der Angebotsfrist und des Eröffnungstermins wurde
vom 12.11.2024 um 11:00 Uhr auf den 26.11.2024 um 11:00 Uhr abgeändert.

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a462c152-6d34-45f2-a186-310636e6e170 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/11/2024 12:01:02 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 215/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/11/2024

Referenzen:
https://staatsanzeiger-eservices.de
https://www.ohlstadt.de/de/
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
https://www.staatsanzeiger-eservices.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-672619-2024-DEU.txt

 
 
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