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Ausschreibung: Deutschland  Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten  ZOP Malerarbeiten BSt. 2 - DEU-Oldenburg
Wärmedämmarbeiten
Putzarbeiten
Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
Anstricharbeiten
Dokument Nr...: 665894-2024 (ID: 2024103101371766476)
Veröffentlicht: 31.10.2024
*
  DEU-Oldenburg: Deutschland  Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten 
ZOP Malerarbeiten BSt. 2
   2024/S 213/2024 665894
   Deutschland  Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten  ZOP Malerarbeiten BSt. 2
   OJ S 213/2024 31/10/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Pius Hospital Oldenburg
	    E-Mail: tobias.kuhl@pius-hospital.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: ZOP Malerarbeiten BSt. 2
            Beschreibung: Maler-, Dämm- und Putzarbeiten im laufenden Krankenhausbetrieb.
	    Kennung des Verfahrens: 7f0a1378-aae3-464d-baab-b519c4be387c
	    Interne Kennung: 61000050-16
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
            Zentrale Elemente des Verfahrens: Offenes Verfahren nach § 3b EU Abs. 1 VOB/A: Eine
            unbeschränkte Anzahl von Unternehmen wird zur Angebotsabgabe aufgefordert. Den
            Zuschlag erhält das formal vollständige Angebot mit dem niedrigsten Preis.
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45442100 Anstricharbeiten, 45410000 Putzarbeiten, 45321000
            Wärmedämmarbeiten
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Georgstraße 12
	    Stadt: Oldenburg
	    Postleitzahl: 26122
	    Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4DYEHT2R
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
            Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein mit einem
              Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung
	      eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.
              Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat - dazu
              gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
              Kontrollbefugnissen in leitender Stellung-, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
              eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach:§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
              Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
              Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
              Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
              internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
              Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
              Geschäftsverkehr).
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
              Kenntnis davon haben, dass eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens
              Verantwortlicher gehandelt hat - dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
              oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung-, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 129 des
              Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
	      (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, oder wenn der öffentliche Auftraggeber
              über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
	      Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
              die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
	      bewirken.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
              Kenntnis davon haben, dass eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens
              Verantwortlicher gehandelt hat - dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
              oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung-, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 89c des
	      Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
	      oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	      diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
              sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, oder
              wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
              Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat - dazu
              gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
              Kontrollbefugnissen in leitender Stellung-, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
              eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach:§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
              Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
              der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, oder wegen einer Straftat
              nach § 264 oder § 299 des Strafgesetzbuchs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
	      ihrem Auftrag verwaltet werden.
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
              sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens
              Verantwortlicher gehandelt hat - dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
              oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung-, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 232,
              232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
	      Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
	      Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
              Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
              oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
	      worden ist.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen a) versucht hat,
              die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
              beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
              Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln oder
              d) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
              schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
              Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
	      wirksam beseitigt werden kann.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
	      das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
              diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
	      beseitigt werden kann.
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können
              unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit oder eine Person,
              die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat - dazu gehört auch
              die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen
	      in leitender Stellung- , nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
              Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
              der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
	      Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
              Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die
              öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtungen
              nachweisen können.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
              Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
	      das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht
              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtungen nachweisen können.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat - dazu
              gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
              Kontrollbefugnissen in leitender Stellung-, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
              eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
              Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
	      Vereinigungen im Ausland).
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: ZOP Malerarbeiten BSt. 2
            Beschreibung: Das Pius-Hospital Oldenburg plant im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen
            die Baumaßnahme  Umstrukturierung OP-Ersatz F-Flügel (3. TA)  . Für den 2. Bauabschnitt
            sind Tapezier- und Anstricharbeiten sowie Metallanstriche von Zargen und Türblättern, (teils
            ableitfähige) Bodenbeschichtungen und Wandplatten im Innen bereich auszuführen. Ferner
            auszuführen ist die Ergänzung/Wiederherstellung des vorhanden WDVS der Außenfassade
            des Funktionstraktes im Bereich von ausgemauerten Fensteröffnungen, Einbringöffnungen
            und Baustellenzugängen mitsamt Putzarbeiten. Nach derzeitigem Stand sind die Leistungen
            ab nfang April 2025 auszuführen. Während der Durchführung der Baumaßnahme bleiben die
            angrenzenden Bauteile in Betrieb. Die Ausführung kann, bedingt durch den
	    Krankenhausbetrieb, zeitlich unterbrochen werden. Auftragnehmer und Auftraggeber haben
            sich abzustimmen, so dass zeitliche Unterbrechungen möglichst vermieden werden. Der
            Bieter bestätigt durch die Angebotsabgabe, dass er flexibel auf diesen Bauablauf reagieren
	    kann und hieraus dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.
	    Interne Kennung: 61000050-16
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45442100 Anstricharbeiten, 45410000 Putzarbeiten, 45321000
            Wärmedämmarbeiten
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Georgstraße 12
	    Stadt: Oldenburg
	    Postleitzahl: 26122
	    Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	      Laufzeit: 47 Tage
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
            für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Sonstiges
            Bezeichnung: Fehlen von Ausschlussgrund § 22 LkSG
            Beschreibung: Es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 22 LkSG vorliegen; dazu ist eine
            Eigenerklärung (FB 124 oder EEE) vorzulegen, die bei vorhandener Präqualifikation nicht
	    einzureichen ist (dann aber Angabe der PQ-Nr. und der diese vergebenden Stelle).
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Berufsregistereintragung
	      Beschreibung: Der Bieter muss im Handelregister oder Handwerksrolle oder bei der IHK
              eingetragen sein. Bei ausländischen Bietern muss eine dem entsprechende Eintragung in
              einem ausländischen Register vorliegen, was durch entsprechende - begalubigt übersetzte -
	      Unterlagen nachzuweisen ist.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Umsatz
              Beschreibung: Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
	      soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
	      vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
              ausgeführten Leistungen. Mindeststandard: Nettoumsatz in Höhe von 0.1 Mio EUR in jedem
              der letzten 3 Geschäftsjahre
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Tariftreue
              Beschreibung: Die Bieter müssen sich durch Eigenerklärung verpflichten, 1. ihren
              Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
              vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom
	      17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein
	      Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und 2. ihren Arbeitnehmerinnen
              und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von
              Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.
              April 2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG -, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes
	      vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit
	      zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
	      Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Einhaltung Russland-Sanktionen
              Beschreibung: Es muss eine Eigenerklärung zur VO-2022-833 bzgl. Russlandsanktionen
	      abgegeben werden.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Den Zuschlag erhält das Angbeot mit dem niedrigsten Preis.
	    Fester Wert (insgesamt): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYEHT2R
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYEHT2R
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYEHT2R
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 02/12/2024 08:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Eine Nachreichung von Unterlagen ist möglich bis auf das
	    Angebotsschreiben mit FB 213 und das bepreiste Leistungsverzeichnis, die beide zwingend
            zum Ende der Angebotsfrist vorliegen müssen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 02/12/2024 08:15:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine über die gesetzlichen Anforderungen
	    hinausgehende Bedingungen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
	      Finanzielle Vereinbarung: Vorauszahlungen sind gegen Stellung einer
              Vorauszahlungsbürgschaft durch den Auftragnehmer nach gesonderter Absprache mit dem
              Auftraggeber möglich.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am
              Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
              Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren
              gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der angegebenen Nachprüfungsstelle einleiten. b) Der Antrag
              ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
              Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
              Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach
              Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
              sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem
              Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. §
              134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Pius
	    Hospital Oldenburg
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Pius Hospital Oldenburg
	    Registrierungsnummer: DE 183542261
            Postanschrift: Georgstraße 12
	    Stadt: Oldenburg
	    Postleitzahl: 26122
	    Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: tobias.kuhl@pius-hospital.de
	    Telefon: +49 441229-1100
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: keine Angabe
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
            Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	    Telefon: +494131153306
	    Fax: +494131152943
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eff13fc3-0fc3-42d9-b471-4c49d4f11e28 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/10/2024 10:38:13 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 213/2024
            Datum der Veröffentlichung: 31/10/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYEHT2R
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYEHT2R/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-665894-2024-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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