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Ausschreibung: Deutschland  Arzneimittel  Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren) - DEU-Stuttgart
Arzneimittel
Dokument Nr...: 665386-2024 (ID: 2024103101340965992)
Veröffentlicht: 31.10.2024
*
  DEU-Stuttgart: Deutschland  Arzneimittel  Abschluss von nicht exklusiven
Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln
(Open-House-Verfahren)
   2024/S 213/2024 665386
   Deutschland  Arzneimittel  Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a
   Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
   OJ S 213/2024 31/10/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
	    E-Mail: ohv@bw.aok.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu
	    Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
	    Beschreibung: Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich
            um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit
	    angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
            Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen
	    dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines
            öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses
	    Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums  TED
	    ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft
            Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen
	    Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das Open-House-Verfahren wurde bereits mit
            ABl. EU 2023/S 079-237358 im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht
	    (Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren
	    mit ABl. EU 2023/S 106-334083 (erste Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 023 67957
	    (zweite Folgebekanntmachung), ABI 2024/S 067-199292 (dritte Folgebekanntmachung), ABI.
	    EUR 2024/S 121-372200 (vierte Folgebekanntmachung), ABI. EUR 2024/S 163-503369
            (fünfte Folgebekanntmachung) und ABI. EUR 2024/S 191-589829 (sechste
	    Folgebekanntmachung) erweitert. Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf nun erneut
            erweitert und gibt dies, entsprechend ihrer Ankündigung unter Abschnitt II.2.4) der
	    Erstbekanntmachung und Abschnitt A.I.4.1 der Teilnahmebedingungen hiermit bekannt (siebte
            Folgebekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen
            geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a
	    Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen benannten
            Wirkstoffen zu schließen. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter
            Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (Startwirkstoffe, lfd. Nr. 1
            bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.7.2023 und
            beträgt maximal 24 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter
            Abschnitt II.2.4) der ersten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-
            Nr. 10) beginnt frühestens am 1.8.2023 und beträgt maximal 23 Monate. Die Laufzeit für
              Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der zweiten Folgebekanntmachung
              veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 11) beginnt frühestens am 1.4.2024 und beträgt maximal 15
              Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der dritten
              Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 12 bis 16) beginnt frühestens am
              1.7.2024 und beträgt maximal 12 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit
              dem unter Ziffer 5.1 der vierten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 17)
              beginnt frühestens am 1.9.2024 und beträgt maximal 10 Monate. Die Laufzeit für
              Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der fünften Folgebekanntmachung
              veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 18) beginnt frühestens am 1.11.2024 und beträgt maximal 8
              Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der sechsten
              Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 19) beginnt frühestens am 1.12.2024
              und beträgt maximal 7 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter
              Ziffer 5.1 der siebten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff und der
              Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 20 und 21) beginnt frühestens am 1.1.2025 und beträgt maximal
	      6 Monate.
	      Kennung des Verfahrens: 8b9860d9-0a37-44f4-b8d1-19850e92e3ec
	      Interne Kennung: OHV 2023
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
	      Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Presselstraße 19
	    Stadt: Stuttgart
	    Postleitzahl: 70191
	    Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Deutsch
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Gemäß Abschnitt II.2.14) der Erstbekanntmachung und Abschnitt A.
            III.9 der Teilnahmebedingungen ergibt sich für die hier vorliegende Erweiterung des
	    Beschaffungsbedarfs folgende Warte- und Stillhaltefrist: Vor dem 29.11.2024 werden keine
            Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung
            veröffentlichten Wirkstoff (Ustekinumab; lfd.-Nr. 20 der Anlage 3 zu den
	    Teilnahmebedingungen) und der Wirkstoffkombination (Tiotropium bromid-1-Wasser +
	    Olodaterol hydrochlorid; lfd.-Nr. 21 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) geschlossen.
            Zur Laufzeit dieser Verträge siehe die Beschreibung des Verfahrens unter Ziffer 2.1 sowie die
	    Beschreibung des Beschaffungsbedarfs unter Ziffer 5.1 und Ziffer 5.1.3 der vorliegenden
	    Bekanntmachung.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
	      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen
              (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von
	       Russlandsanktionen )
              Betrugsbekämpfung: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum
              Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von  Russlandsanktionen )
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe
              Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur
              Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von  Russlandsanktionen )
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe Anlage 5
              zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und
	      zum Nichtvorliegen von  Russlandsanktionen )
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen
              (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von
	       Russlandsanktionen )
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur
              Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von  Russlandsanktionen )
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen
              (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von
	       Russlandsanktionen )
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe Anlage 5 zu
              den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum
	      Nichtvorliegen von  Russlandsanktionen )
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe Anlage 5 zu den
              Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum
	      Nichtvorliegen von  Russlandsanktionen )
              Konkurs: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen,
              zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von  Russlandsanktionen )
              Korruption: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum
              Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von  Russlandsanktionen )
	      Schweres berufliches Fehlverhalten: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen
              (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von
	       Russlandsanktionen )
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur
              Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von  Russlandsanktionen )
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe
              Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur
              Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von  Russlandsanktionen )
              Vergleichsverfahren: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum
              Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von  Russlandsanktionen )
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen
              (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von
	       Russlandsanktionen )
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen
              (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von
	       Russlandsanktionen )
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen
              (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von
	       Russlandsanktionen )
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe Anlage
              5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und
	      zum Nichtvorliegen von  Russlandsanktionen )
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe Anlage 5 zu den
              Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum
	      Nichtvorliegen von  Russlandsanktionen )
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Siehe Anlage 5 zu den
              Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum
	      Nichtvorliegen von  Russlandsanktionen )
              Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Siehe
              Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur
              Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von  Russlandsanktionen )
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe Anlage
              5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und
	      zum Nichtvorliegen von  Russlandsanktionen )
              Zahlungsunfähigkeit: Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum
              Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von  Russlandsanktionen )
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu
	    Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
            Beschreibung: Zum Beschaffungsbedarf von OHV 2023 zählen sämtliche Arzneimittel mit den
	    in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten
	    Wirkstoffen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um
	    ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher
	    Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein
	    oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses
	    Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs
	    unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die
	    AOK hat den Beschaffungsbedarf des bereits durch die Bekanntmachung ABl. EU 2023/S 079-
	    237358 (Erstbekanntmachung) erstmals bekannt gemachten Open-House-Verfahrens und die
	    weiteren Bekanntmachungen ABl. EU 2023/S 106-334083 (erste Folgebekanntmachung), ABI.
	    EU 2024/S 023 67957 (zweite Folgebekanntmachung), ABI 2024/S 067-199292 (dritte
	    Folgebekanntmachung), ABI 2024/S 121-372200 (vierte Folgebekanntmachung), ABI 2024/S
            163-503369 (fünfte Folgebekanntmachung), ABI 2024 /S 191/589829 (sechste
            Folgebekanntmachung) erneut dahingehend erweitert, dass auch für Arzneimittel mit dem
	    folgenden Wirkstoff und der folgenden Wirkstoffkombination im Rahmen dieses Open-House-
            Verfahrens Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGBV geschlossen werden sollen:
	    Ustekinumab (Lfd.-Nr. 20 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) Tiotropium bromid-1-
	    Wasser + Olodaterol hydrochlorid (Lfd.-Nr. 21 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen)
            Die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen wurde daher entsprechend ergänzt und steht den
	    interessierten Unternehmen nach kostenloser Registrierung - zusammen mit den sonstigen
	    Verfahrensunterlagen - auf der Vergabeplattform (siehe dazu Ziffer 5.1.11 dieser siebten
            Folgebekanntmachung) zur Verfügung. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf
	    dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens um weitere Wirkstoffe zu
              erweitern. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs
              enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.1). Verträge zu Arzneimitteln mit dem o.
              g. Wirkstoff und der o.g. Wirkstoffkombination werden frühestens mit Wirkung zum 1.1.2025
              geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge
              enden einheitlich am 30.6.2025. Für einen frühestmöglichen Start von Rabattverträgen mit
              dem o. g. Wirkstoff sowie der o.g. Wirkstoffkombination am 1.1.2025 müssen interessierte
              Unternehmen spätestens am 20.11.2024 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen
              vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich
              der Vergabeplattform einreichen. Verträge zu dem o. g. Wirkstoff und der o.g.
              Wirkstoffkombination werden frühestens am 29.11.2024 geschlossen (Warte- und
	      Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit dem o.g. Wirkstoff und
              der o.g. Wirkstoffkombination zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.1.2025 ist jeweils zu
              einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem
              beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind
	      dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten
              Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Für alle im Rahmen
              dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart
              der 1.6.2025. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 17.4.2025 eingehen.
              Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich
              vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den
              Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der
              pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags
              zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung
	      wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.4.3, A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie
              § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags verwiesen.
	      Interne Kennung: OHV 2023
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Presselstraße 19
	    Stadt: Stuttgart
	    Postleitzahl: 70191
	    Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2025
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
            Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin
            nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder
	    Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S .d. vorgenannten
            Vorschriften, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Mit
	    Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. (1) der Verordnung
	    (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
            vom 8. April 2022 (ABl. EU L 111/1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2022/1269
            vom 21. Juli 2022; ABL EU L 193/1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
	    Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren aufweisen, kann kein Vertrag
            geschlossen werden. Weitere Anforderungen: - Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur
            Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von  Russlandsanktionen ; - Einfacher Ausdruck aus
            dem Handelsregister (bei Einreichung nicht älter als 6 Monate); ausländische
	    pharmazeutische Unternehmen haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem
            Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie
            ansässig sind, vorzulegen. - Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der
            AmAnDa-Datenbank, der Arzneimitteldatenbank des BfArm, für sämtliche
            angebotsgegenständlichen Arzneimittel und ggf. geeigneter ergänzender Nachweise (siehe
            Abschnitt A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen); dabei müssen sich aus den Auszügen
	    die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage
            dieses Zulassungsnachweises, aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: (1)
	    Name/Bezeichnung des Arzneimittels, (2) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ:
	    Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten
            pharmazeutischen Unternehmers i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG und
	    Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des
	    Wirtschaftsteilnehmers, der das Angebot abgibt, als pharmazeutischer Unternehmer im
	    Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen
            werden muss, (3) Darreichungsform, (4) Wirkstoff sowie (5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
            Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche
	    Situation von den erforderlichen Informationen der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB)
            der AmAnDa-Datenbank zum verfügbaren letzten Stand bei Angebotsabgabe abweicht und
            soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-
	    Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank alle erforderlichen Informationen
            vollständig ausweist, hat der pharmazeutische Unternehmer den aktuellen Stand bzw. die
            fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des
            Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.)
	    zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel- Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-
            Datenbank glaubhaft zu machen. Pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB
            V ist dasjenige Unternehmen, das den einheitlichen Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2,
            Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das/die angebotsgegenständlichen
	    Rabattarzneimittel festlegt und hierdurch sowie durch den Antrag auf Zuteilung einer
            Pharmazentralnummer gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH ( IFA
            GmbH ) zum Ausdruck bringt, dass das/die angebotsgegenständliche/n Arzneimittel unter
	    dem Namen dieses pharmazeutischen Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden.
              Nur ein Unternehmen, welches diese Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer
              Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V anzusehen und kommt als Vertragspartner der
	      Auftraggeberin in Betracht. Die Berechtigung des pharmazeutischen Unternehmers ist wie in
              den vorstehenden Absätzen beschrieben nachzuweisen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den
            Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06N16
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06N16/documents
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06N16/documents
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 20/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 107 Tage
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 17/04/2025 23:59:00 (UTC+2)
	    Ort: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06N16/documents
            Zusätzliche Informationen: Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich
            in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der
	    Vergabeplattform einzureichen. Das Konvolut, bestehend aus dem Rahmenvertrag und seinen
            Anhängen, ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der
            Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen. Vergleiche hierzu ausdrücklich Abschnitt
	    A.III.4 sowie Anlage 6 und 9 zu den Teilnahmebedingungen. Wird der Abschluss eines
	    Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung
            veröffentlichten Wirkstoff (Ustekinumab; lfd-Nr. 20 der Anlage 3 zu den
            Teilnahmebedingungen) sowie der veröffentlichten Wirkstoffkombination (Tiotropium bromid-1-
	    Wasser + Olodaterol hydrochlorid; lfd.-Nr. 21 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) mit
            Wirkung zum 1.1.2025 angestrebt, müssen die Angebotsunterlagen spätestens bis zum
	    20.11.2024 und bei angestrebtem Vertragsbeginn zu einem Monatsersten nach dem 1.1.2025,
            spätestens 6 Wochen vor Vertragsstart vollständig vorliegen.
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
              Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ( Richtlinie
              2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt
	      an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf
              ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
              Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
              der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
	      Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
              OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der
              Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das
	      Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz
              sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn
	      und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das
              Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
	      Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs.2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu
              die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und
	      Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
              Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von
              Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren sind die Vergabekammern des
              Bundes beim Bundeskartellamt zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist siehe Ziffer 2.1.4 und
	      5.1 dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
              vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1000
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: AOK
            Baden-Württemberg
	    TED eSender: Publications Office of the European Union
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
	    Registrierungsnummer: DE168368778
            Abteilung: Unternehmensbereich 3 Versorgungsgestaltung, Geschäftsbereich 3.08
            Verhandlungen & Verträge  Produkte
            Postanschrift: Presselstraße 19
	    Stadt: Stuttgart
	    Postleitzahl: 70191
	    Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Frank Hartmann
	    E-Mail: ohv@bw.aok.de
	      Telefon: 0711 6525-21407
	      Internetadresse: www.aok.de/bw
              Endpunkt für den Informationsaustausch (URL): http://www.aok.de/bw
	      Profil des Erwerbers: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06N16/documents
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
	    Registrierungsnummer: t004922894990
            Postanschrift: Villemombler Straße 76
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53123
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: 0228 9499-0
	    Fax: 0228 9499-163
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0000
	    Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
	    Registrierungsnummer: PUBL
	    Stadt: Luxembourg
	    Postleitzahl: 2417
	    Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
	    Land: Luxemburg
	    E-Mail: ted@publications.europa.eu
	    Telefon: +352 29291
	    Internetadresse: https://op.europa.eu
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f29f102b-17f7-454b-b607-7d594927a278 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/10/2024 08:35:35 (UTC)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 213/2024
            Datum der Veröffentlichung: 31/10/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06N16/documents
http://www.aok.de/bw
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-665386-2024-DEU.txt
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