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Ausschreibung: Deutschland Softwarepaket für die Finanzanalyse and Buchhaltung Beschaffung eines Kindertagespflegevergütungs- sowie Elternbeitragsmoduls - DEU-Steinfurt
Softwarepaket und Informationssysteme
Softwarepaket für die Finanzanalyse and Buchhaltung
Diverse Softwarepakete und Computersysteme
Dokument Nr...: 664670-2024 (ID: 2024103101295865327)
Veröffentlicht: 31.10.2024
*
DEU-Steinfurt: Deutschland Softwarepaket für die Finanzanalyse and
Buchhaltung Beschaffung eines Kindertagespflegevergütungs- sowie
Elternbeitragsmoduls
2024/S 213/2024 664670
Deutschland Softwarepaket für die Finanzanalyse and Buchhaltung Beschaffung eines
Kindertagespflegevergütungs- sowie Elternbeitragsmoduls
OJ S 213/2024 31/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Steinfurt
E-Mail: vergabestelle@kreis-steinfurt.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Beschaffung eines Kindertagespflegevergütungs- sowie Elternbeitragsmoduls
Beschreibung: Das Kreisjugendamt Steinfurt plant ein Elternbeitragsmodul anzuschaffen, um
eine einheitliche Berechnung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von
Kindertagespflege sicherzustellen. Optional soll die Möglichkeit bestehen, dass die 20
kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Berechnung der Elternbeiträge für die
Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, sowie von OGS im Nachgang mit
angebunden werden können. Um das bisherige Verfahren abzulösen, wird zudem ein Modul
zur Vergütung der Kindertagespflegepersonen benötigt.
Kennung des Verfahrens: ea4e0df8-d919-44de-bdbd-7e42332a236c
Interne Kennung: 30-01.59.05-16-085-EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48440000 Softwarepaket für die Finanzanalyse and Buchhaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme,
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Tecklenburger Str. 10
Stadt: Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2LE9Q
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Bieterin
/der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Korruption: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes
zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch
gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die
Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das
Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen
das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Betrugsbekämpfung: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass
keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und
auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§
232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlungsunfähigkeit: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht
zahlungsunfähig ist.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das
Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Bieterin/der Bieter
erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens
infrage gestellt wird.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Bieterin/der
Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Bieterin
/der Bieter erklärt, in dem Vergabeverfahren nicht bei der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens durch Beratung oder auf andere Art und Weise beteiligt gewesen zu sein.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass
das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Bieterin
/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht in einem früheren öffentlichen Auftrags den
Auftrag mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer Vertragsstrafe oder vorzeitigen
Kündigung oder einer entsprechenden Rechtsfolge geführt hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das
Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung
nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass sich das Unternehmen zur Zahlung der Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen
nicht die Tätigkeit eingestellt hat.
Entrichtung von Steuern: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist und diesbezüglich
keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur
Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge
verpflichtet hat.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die
Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen).
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung eines Kindertagespflegevergütungs- sowie Elternbeitragsmoduls
Beschreibung: In den 20 Kommunen sind ca. 200 Kindertagespflegepersonen tätig um die
Betreuung von Kindern bis 3 Jahren sicherzustellen. Zum Aufgabengebiet des
Kreisjugendamtes Steinfurt gehört u.a. die Berechnung sowie Heranziehung der
Elternbeiträge für den Bereich Kindertagespflege sowie die Abrechnung der Vergütung der
Kindertagespflegepersonen.
Interne Kennung: 30-01.59.05-16-085-EU
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48440000 Softwarepaket für die Finanzanalyse and Buchhaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme,
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Elternbeitragsmodul offene Ganztagsschule (OGS): Die
Ausschreibung beinhaltet die Möglichkeit, dass die 20 angehörigen Kommunen das
Elternbeitragsmodul für den Bereich offene Ganztagsschule (OGS) im Nachgang, frühestens
zum 01.08.2026, erwerben können. Elternbeitragsmodul Kindertageseinrichtungen (Kita): Der
Kreis Steinfurt als örtlicher Träger der Jugendhilfe hat die Berechnung und Erhebung von
Elternbeiträgen an die Städte und Gemeinden innerhalb des Kreisjugendamtsbezirks
übertragen. Die Städte und Gemeinden ziehen im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben
die Elternbeiträge im Namen des Kreises Steinfurt ein. Die Umsetzung dieser Aufgabe obliegt
hierbei den Städten und Gemeinden, sodass aktuell jede Stadt und Gemeinde
eigenverantwortlich für die technische Umsetzung der Elternbeitragserhebung zuständig ist
und in der Regel über ein eigenes Programm hierfür verfügt. Die Berechnung der
Elternbeiträge für den Bereich OGS und Kita werden von den Städten und Gemeinde in der
Regel mit demselben Programm abgewickelt. Um bei den 20 Kommunen das bisherige
Verfahren abzulösen, ist somit neben dem Elternbeitragsmodul OGS ebenfalls das
Elternbeitragsmodul für den Bereich Kindertageseinrichtung (Kita) notwendig.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Tecklenburger Str. 10
Stadt: Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Beschreibung: wiederkehrende Beschaffungen mehrmals im Jahr
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Vorzulegende Unterlagen: -
Ausgefüllter EVB-IT-Vertrag - AVV-Vertrag - Kommunikationsmatrix - Protokollmatrix -
Referenzen - Datenblätter
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und EU-Sanktionen
Beschreibung: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU;
Eigenerklärung EU-Sanktionen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mitarbeiterzahl
Beschreibung: Dem Produkt sind mindestens 5 Mitarbeitende zugeordnet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Referenzen: Zeitraum seit mind. einem Jahr im Einsatz, 2 Kunden mit
vergleichbarer Leistung (mind. 170 Mitarbeitende in der Organisationseinheit, in der die
Software eingesetzt wird)
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Preis fließt mit 40 maximal erreichbaren Punkten in die
Auswahlentscheidung ein. Der günstigste Preis erhält die volle Punktzahl. Die anderen
Punktzahlen ergeben sich wie folgt: (Günstigster Preis x Max. Punktzahl) / zu bewertender
Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: B-Kriterien
Beschreibung: Die B-Kriterien fließen mit 20 maximal erreichbaren Punkten in die
Auswahlentscheidung ein.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Produktpräsentation
Beschreibung: Die Möglichkeit der Vorstellung erhalten die drei Anbieter, die anhand der
Bewertungskriterien Preis und B-Kriterien die höchsten Punktzahlen erreicht haben. Sofern
demnach auf dem dritten Platz mehrere Anbieter mit gleicher Punktzahl sind, erhalten die
Anbieter mit gleicher Punktzahl ebenso die Möglichkeit der Produktvorstellung im
vorgenannten Rahmen. Die Produktpräsentation erfolgt auf Grundlage einer einstündigen
Präsentation (online) am Mittwoch, 15.01.2025 und Donnerstag, 16.01.2025 jeweils von 09:00
Uhr bis 13:00 Uhr. Die Bewertung erfolgt durch eine Bewertungskommission, diese wird aus 6
Teilnehmenden der Kreisverwaltung Steinfurt zusammengesetzt. Jedes Mitglied der
Bewertungskommission bewertet die Lösung anhand der Bewertungsmatrix eigenständig. Die
hieraus gebildeten Durchschnittswerte stellen das Gesamtergebnis der Produktpräsentation
dar. Eine Bewertung mit 0 Punkten in einer der aufgezeigten Kategorien, führt zum
Ausschluss. Ermittlung der Punktwerte: Die Ermittlung der jeweils in die Produktpräsentation
ein-fließenden Punktwerte ergeben sich nach folgender Formel: Produktpräsentation =
Summe der gewichteten Punkte der bewerteten Kriterien Gewichtete Punkte je Kriterium =
Punkte x maximal mögliche Punktzahl/Anzahl der in die Bewertung aufgenommenen Bieter x
festgelegte Gewichtung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXPWYY2LE9Q/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: elektronisch über den Vergabemarktplatz
URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LE9Q
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXPWYY2LE9Q
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2024 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV
nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/12/2024 11:00:00 (UTC+1)
Ort: 48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Zusätzliche Informationen: Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Zahlung nach § 17 VOL/B innerhalb von 30 Tagen nach Eingang
der prüfbaren Rechnung (für Schulungen); Abweichende Zahlungsbedingungen (z. B.
Abschlagszahlungen): Teilzahlungen/Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen
können vor Abnahme abgerechnet werden. Nach Installation können maximal 60 % des
Auftragswertes (ohne Schulungen) abgerechnet werden. Eine vollständige Abrechnung der
vereinbarten und beauftragen Leistungen erfolgt erst einen Monat nach Betriebsbereitschaft.
Diese Zeitspanne zwischen Betriebsbereitschaft und finaler Zahlung ist erforderlich, um die
beauftragte Software zu-nächst zu testen und sich der vollständigen Erfüllung der
beauftragten Leistung zu vergewissern. Die Pflegepauschale ist quartalsweise bis zum 15. des
zweiten Monates des laufenden Quartals fällig.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis
Steinfurt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Steinfurt
Registrierungsnummer: 055660084084-31002-70
Postanschrift: Tecklenburger Str. 10
Stadt: Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle des Kreises Steinfurt
E-Mail: vergabestelle@kreis-steinfurt.de
Telefon: +492551691290
Fax: +49 25516991290
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48143
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Westfalen
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +492514111691
Fax: +492514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e09f1113-7475-4168-a99b-a5a345526145 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/10/2024 12:47:05 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 213/2024
Datum der Veröffentlichung: 31/10/2024
Referenzen:
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LE9Q
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LE9Q/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-664670-2024-DEU.txt
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