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Ausschreibung: Deutschland  Arzneimittel  Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren) - DEU-Stuttgart
Arzneimittel
Dokument Nr...: 662152-2024 (ID: 2024103001382462766)
Veröffentlicht: 30.10.2024
*
  DEU-Stuttgart: Deutschland  Arzneimittel  Abschluss von nicht exklusiven
Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln
(Open-House-Verfahren)
   2024/S 212/2024 662152
   Deutschland  Arzneimittel  Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a
   Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
   OJ S 212/2024 30/10/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
	    E-Mail: ohv@bw.aok.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu
	    Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
	    Beschreibung: Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich
            um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit
	    angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
            Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen
	    dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines
            öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses
	    Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums  TED
	    ist keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen verbunden, deren Geltung kraft
            Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen
            Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK)
	    beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive
            Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den
	    Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung benannten
            Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.7.2024 und beträgt
	    maximal 24 Monate (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab; maximal 6 Monate). Sie
            endet spätestens am 30.6.2026 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab; Laufzeitende:
	    31.12.2024). Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2024 bis 30.6.2026
            jederzeit zu einem Monatsersten möglich (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab;
            letztmöglicher Vertragsstart: 1.11.2024). Zu einer möglichen Erweiterung des
	    Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im
            Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4 und A.III.3 der
	    Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.
	    Kennung des Verfahrens: 3a04e83c-dacc-4544-b0ef-8d13c4a41cc9
	    Interne Kennung: OHV 2024
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Presselstraße 19
	    Stadt: Stuttgart
	    Postleitzahl: 70191
	    Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0H9BT Rabattverträge zu
            Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens am 28.5.2024 geschlossen (Warte-
	    und Stillhaltefrist). Im Falle einer Erweiterung des Beschaffungsbedarfs wird die Warte- und
            Stillhaltefrist in Bezug auf Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den neu aufgenommenen
	    Wirkstoffen in den Ziffern 5.1 und 2.1.4 der entsprechenden Folgebekanntmachung
            veröffentlicht und ist daneben der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den
	    Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
            fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
              §§ 123 bis 126 GWB
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	      123 bis 126 GWB
              Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	      GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu
	    Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
            Beschreibung: Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu
	    den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Der
	    Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-
	    Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet
	    werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e)
	    hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In
	    diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung
	    vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren mit
	    den nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe): 1. Aripiprazolx (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3
	    zu den Teilnahmebedingungen); 2. Glatirameracetat (Lfd.-Nr. 2 der Anlage 3 zu den
	    Teilnahmebedingungen); 3. Peginterferon beta-1a (Lfd.-Nr. 3 der Anlage 3 zu den
	    Teilnahmebedingungen); 4. Somatropin (Lfd.-Nr. 4 der Anlage 3 zu den
	    Teilnahmebedingungen); 5. Ustekinumab (Lfd.-Nr. 5 der Anlage 3 zu den
            Teilnahmebedingungen). xBei Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Aripiprazol gehören
            ausschließlich nur Arzneimittel mit diesem Wirkstoff in den retardierten Darreichungsformen
            mit dem ATC-Code N05AX12 zum Beschaffungsbedarf. Die AOK behält sich vor, den
	    Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens zu
	    erweitern, d. h. die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen um weitere Wirkstoffe zu
            ergänzen. Damit würden auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen
            Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens. Selbstverständlich würde dadurch
            aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern
            dazu wäre je Wirkstoff ein neuer Vertrag zu schließen (siehe dazu auch die Abschnitte A.I.1, A.
            I.4 und A.III.4 der Teilnahmebedingungen). Entscheidet sich die AOK für eine Erweiterung des
	    Beschaffungsbedarfs, wird sie diesen Umstand jeweils in einer weiteren
	    Auftragsbekanntmachung (sog. Folgebekanntmachung), die Bezug auf diese hier vorliegende
	    Auftragsbekanntmachung (sog. Erstbekanntmachung) nimmt, im Supplement zum Amtsblatt
            der Europäischen Union bekannt machen. Nähere Informationen zu einer möglichen
	    Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4).
              Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum
	      1.7.2024 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen
              Rabattverträge enden einheitlich am 30.6.2026 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab;
              Laufzeitende: 31.12.2024). Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.7.2024 müssen
              interessierte Unternehmen spätestens am 17.5.2024 ein nach Maßgabe der
              Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den
              Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Rabattverträge zu Arzneimitteln mit
              den Startwirkstoffen werden frühestens am 28.5.2024 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
	      Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen zu einem
              späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2024 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote
              sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig
	      einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten
	      pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den
	      Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Im Falle der Erweiterung des Beschaffungsbedarfs
              werden die jeweilige (maximale) Vertragslaufzeit der Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den
	      neu hinzugekommenen Wirkstoffen, die auf den beabsichtigten Vertragsbeginn bezogenen
	      Angebotsfristen sowie die Warte- und Stillhaltefrist in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu
              den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens
              abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2026 (mit Ausnahme
              des Wirkstoffs Ustekinumab; letztmöglicher Vertragsstart: 1.11.2024). Angebote für diesen
              Vertragsstart müssen spätestens am 20.4.2026 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des
              Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über
              Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität
              zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK
              einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der
	      Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur
              vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.5
              und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags
	      verwiesen).
	      Interne Kennung: OHV 2024
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Presselstraße 19
	    Stadt: Stuttgart
	    Postleitzahl: 70191
	    Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: Die AOK kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs
            Monate verlängern. Näheres ergibt sich aus den Auftragsunterlagen.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien
            sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Vor dem Hintergrund der Vorgaben des zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen
            Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der darin enthaltenen Verpflichtungen für alle, dem
	    Anwendungsbereich dieses Gesetzes unterfallenden Unternehmen, hat auch die AOK
            vorsorglich für den Fall, dass dieses Gesetz zur Anwendung zu bringen ist, den Schutz und
            die Beachtung menschenrechts- und umweltbezogener Schutzgüter entlang ihrer Lieferkette
            als unabdingbare Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit ihren Vertragspartnern über
            einen neu eingefügten § 8 i. V. m. dem ebenfalls erstmals im Rahmen dieses Open-House-
            Verfahrens eingeführten Anhang 2 zum Rabattvertrag geregelt. Hinsichtlich der vom
	    pharmazeutischen Unternehmer demzufolge im Einzelnen zu beachtenden menschenrechts-
            und umweltbezogenen Pflichten und Standards wird auf § 8 i. V. m. Anhang 2 des
	    Rabattvertrags verwiesen.
            Gefördertes soziales Ziel:
            Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen
	    mit Behinderungen.
            Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
            Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
            Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
            Gefördertes soziales Ziel:
            Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
	    Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
            Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin
            nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder
	    Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S .d. vorgenannten
            Vorschriften, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Mit
	    Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. (1) der Verordnung
	    (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
            vom 8. April 2022 (ABl. EU L 111/1, es gilt die jeweils aktuelle Fassung - zuletzt geändert
	    durch Artikel 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 vom 23. Juni 2023; ABl. EU L 159 I/1)
            über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
	    Ukraine destabilisieren aufweisen, kann kein Vertrag geschlossen werden. Weitere
            Anforderungen: - Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum
	    Nichtvorliegen von	Russlandsanktionen ; - Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (bei
            Einreichung nicht älter als 6 Monate); ausländische pharmazeutische Unternehmen haben
            einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe
            der Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen. - Auszug aus der
	      Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank, der Arzneimitteldatenbank
              des BfArm, für sämtliche angebotsgegenständlichen Arzneimittel und ggf. geeigneter
              ergänzender Nachweise (siehe Abschnitt A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen); dabei
              müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen
	      Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller
              angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: (1) Name/Bezeichnung des Arzneimittels, (2)
	      Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum
              Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers i. S. d. §§
	      130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung),
	      wobei die Stellung gerade des Wirtschaftsteilnehmers, der das Angebot abgibt, als
	      pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im
	      Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen werden muss, (3) Darreichungsform, (4) Wirkstoff sowie
              (5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel
	      die aktuelle zulassungsrechtliche Situation von den erforderlichen Informationen der
              Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank zum verfügbaren letzten
	      Stand bei Angebotsabgabe abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank
              alle erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der pharmazeutische Unternehmer
              den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender
              Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen,
	      eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel-
	      Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank glaubhaft zu machen. Pharmazeutischer
              Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V ist dasjenige Unternehmen, das den einheitlichen
              Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das
              /die angebotsgegenständlichen Rabattarzneimittel festlegt und hierdurch sowie durch den
              Antrag auf Zuteilung einer Pharmazentralnummer gegenüber der Informationsstelle für
              Arzneispezialitäten GmbH ( IFA GmbH ) zum Ausdruck bringt, dass das/die
              angebotsgegenständliche/n Arzneimittel unter dem Namen dieses pharmazeutischen
	      Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden. Nur ein Unternehmen, welches diese
              Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V
	      anzusehen und kommt als Vertragspartner der Auftraggeberin in Betracht. Die Berechtigung
              des pharmazeutischen Unternehmers ist wie in den vorstehenden Absätzen beschrieben
	      nachzuweisen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 20/04/2026 23:59:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende
              Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten
	      insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Ausschluss
	      von Angeboten in den Teilnahmebedingungen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 21/04/2026 00:01:00 (UTC+2)
              Zusätzliche Informationen: Wird der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den
              in Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung aufgeführten Startwirkstoffen mit Wirkung zum
              1.7.2024 angestrebt, müssen die Angebotsunterlagen spätestens bis zum 17.5.2024 und bei
              angestrebtem Vertragsbeginn nach dem 1.7.2024 zu diesen Wirkstoffen, spätestens 6
              Wochen vor Vertragsstart vollständig vorliegen. Sämtliche Angebotsfristen sind dabei der
	      Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Im Falle einer
              Beschaffungsbedarfserweiterung sind sämtliche Angebotsfristen betreffend den Abschluss
	      eines Rabattvertrages mit Arzneimitteln zu den neu aufgenommenen Wirkstoffen bezogen auf
	      den beabsichtigten Vertragsbeginn der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den
	      Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Hinweise zur elektronischen Einreichung und zur
              Form: Die Angabe  Elektronische Einreichung: nicht zulässig  unter Ziffer 5.1.12 dieser
	      Bekanntmachung betreffend die  Bedingungen zur Einreichung  erfolgte aus technischen
              Gründen und ist nicht zutreffend. Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile
              ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der
	      Vergabeplattform einzureichen. Das Konvolut, bestehend aus dem Rahmenvertrag und seinen
              Anhängen, ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der
              Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen. Vergleiche hierzu ausdrücklich Abschnitt
	      A.III.4 sowie Anlage 6 und 9 zu den Teilnahmebedingungen. Hinweis zur Bindefrist: Jedes
	      Angebot ist bis zum  Monatszehnten  des auf den Monat der Angebotsabgabe folgenden
              Monats lang, gerechnet ab dem Datum des vollständigen Eingangs bei der AOK, verbindlich.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen ergeben sich aus den Ziffern
	      2.1, 2.1.4, 5.1 und 5.1.9 dieser Auftragsbekanntmachung sowie den Auftragsunterlagen. Zur
	      Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz siehe bereits unter Ziffer 5.1.7 dieser
	      Bekanntmachung.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es
              sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
              Vergabekoordinationsrichtlinie ( Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des
	      Rates ) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2
              Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht
              statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
              dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an
              den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und
              Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den
              Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG.
              Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren
              und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
              §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf
              gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
	      behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014
              /24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen
	      Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der
              Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die
              Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren sind die
              Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist
	      siehe die Ziffern 2.1.4 und 5.1 dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen
              ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
            Baden-Württemberg
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
	    Registrierungsnummer: d7edfd76-cbb2-43ac-bfbd-5b34d8d0369a
            Postanschrift: Presselstraße 19
	    Stadt: Stuttgart
	    Postleitzahl: 70191
	    Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Frank Hartmann
	    E-Mail: ohv@bw.aok.de
	    Telefon: 0711 6525-21407
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
	    Registrierungsnummer: d1c4667c-581d-41bb-82ef-32c8ed482900
            Postanschrift: Villemombler Straße 76
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53123
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	      Telefon: 0228 9499-0
	      Fax: 0228 9499-163
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e7af0fdd-117f-4d8a-8626-
	      26db48e84104-01
              Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
	      Beschreibung: Die AOK wird im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens keine
              Rabattverträge zum Wirkstoff Ustekinumab mit einem Vertragsstart zum 1.12.2024 oder
              späteren Zeitpunkten abschließen.
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: PROCEDURE
            Beschreibung der Änderungen: Ziffer 2.1: Anstatt: Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am
            1.7.2024 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 30.6.2026. Ein
	    Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2024 bis 30.6.2026 jederzeit zu einem
            Monatsersten möglich. Muss es heißen: Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.7.2024
            und beträgt maximal 24 Monate (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab; maximal 6
            Monate). Sie endet spätestens am 30.6.2026 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab;
	    Laufzeitende: 31.12.2024). Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2024 bis
            30.6.2026 jederzeit zu einem Monatsersten möglich (mit Ausnahme des Wirkstoffs
            Ustekinumab; letztmöglicher Vertragsstart: 1.11.2024). Ziffer 5.1: Anstatt: Alle im Rahmen
            dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am
            30.6.2026. Muss es heißen: Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen
            Rabattverträge enden einheitlich am 30.6.2026 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab;
            Laufzeitende: 31.12.2024). Ziffer 5.1: Anstatt: Für alle im Rahmen dieses Open-House-
            Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2026. Muss
            es heißen: Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist
            der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2026 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab;
            letztmöglicher Vertragsstart: 1.11.2024).
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 85b41de0-2ed5-4812-9bc4-896b29fb1db6 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/10/2024 10:26:24 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 212/2024
            Datum der Veröffentlichung: 30/10/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-662152-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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