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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Stuttgart - Deutschland Arzneimittel Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024103001382462766 / 662152-2024
Veröffentlicht :
30.10.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
30.06.2026
Angebotsabgabe bis :
21.04.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DEU-Stuttgart: Deutschland Arzneimittel Abschluss von nicht exklusiven
Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln
(Open-House-Verfahren)

2024/S 212/2024 662152

Deutschland Arzneimittel Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a
Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
OJ S 212/2024 30/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
E-Mail: ohv@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu
Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Beschreibung: Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich
um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit
angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen
dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses
Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums TED
ist keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen verbunden, deren Geltung kraft
Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK)
beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung benannten
Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.7.2024 und beträgt
maximal 24 Monate (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab; maximal 6 Monate). Sie
endet spätestens am 30.6.2026 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab; Laufzeitende:
31.12.2024). Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2024 bis 30.6.2026
jederzeit zu einem Monatsersten möglich (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab;
letztmöglicher Vertragsstart: 1.11.2024). Zu einer möglichen Erweiterung des
Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im
Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4 und A.III.3 der
Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.
Kennung des Verfahrens: 3a04e83c-dacc-4544-b0ef-8d13c4a41cc9
Interne Kennung: OHV 2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0H9BT Rabattverträge zu
Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens am 28.5.2024 geschlossen (Warte-
und Stillhaltefrist). Im Falle einer Erweiterung des Beschaffungsbedarfs wird die Warte- und
Stillhaltefrist in Bezug auf Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den neu aufgenommenen
Wirkstoffen in den Ziffern 5.1 und 2.1.4 der entsprechenden Folgebekanntmachung
veröffentlicht und ist daneben der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu
Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Beschreibung: Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu
den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Der
Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-
Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet
werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e)
hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In
diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung
vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren mit
den nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe): 1. Aripiprazolx (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3
zu den Teilnahmebedingungen); 2. Glatirameracetat (Lfd.-Nr. 2 der Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen); 3. Peginterferon beta-1a (Lfd.-Nr. 3 der Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen); 4. Somatropin (Lfd.-Nr. 4 der Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen); 5. Ustekinumab (Lfd.-Nr. 5 der Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen). xBei Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Aripiprazol gehören
ausschließlich nur Arzneimittel mit diesem Wirkstoff in den retardierten Darreichungsformen
mit dem ATC-Code N05AX12 zum Beschaffungsbedarf. Die AOK behält sich vor, den
Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens zu
erweitern, d. h. die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen um weitere Wirkstoffe zu
ergänzen. Damit würden auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen
Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens. Selbstverständlich würde dadurch
aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern
dazu wäre je Wirkstoff ein neuer Vertrag zu schließen (siehe dazu auch die Abschnitte A.I.1, A.
I.4 und A.III.4 der Teilnahmebedingungen). Entscheidet sich die AOK für eine Erweiterung des
Beschaffungsbedarfs, wird sie diesen Umstand jeweils in einer weiteren
Auftragsbekanntmachung (sog. Folgebekanntmachung), die Bezug auf diese hier vorliegende
Auftragsbekanntmachung (sog. Erstbekanntmachung) nimmt, im Supplement zum Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt machen. Nähere Informationen zu einer möglichen
Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4).

Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum
1.7.2024 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen
Rabattverträge enden einheitlich am 30.6.2026 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab;
Laufzeitende: 31.12.2024). Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.7.2024 müssen
interessierte Unternehmen spätestens am 17.5.2024 ein nach Maßgabe der
Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den
Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Rabattverträge zu Arzneimitteln mit
den Startwirkstoffen werden frühestens am 28.5.2024 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen zu einem
späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2024 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote
sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig
einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten
pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Im Falle der Erweiterung des Beschaffungsbedarfs
werden die jeweilige (maximale) Vertragslaufzeit der Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den
neu hinzugekommenen Wirkstoffen, die auf den beabsichtigten Vertragsbeginn bezogenen
Angebotsfristen sowie die Warte- und Stillhaltefrist in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu
den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens
abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2026 (mit Ausnahme
des Wirkstoffs Ustekinumab; letztmöglicher Vertragsstart: 1.11.2024). Angebote für diesen
Vertragsstart müssen spätestens am 20.4.2026 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des
Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über
Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität
zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK
einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der
Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur
vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.5
und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags
verwiesen).
Interne Kennung: OHV 2024

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die AOK kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs
Monate verlängern. Näheres ergibt sich aus den Auftragsunterlagen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien
sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Vor dem Hintergrund der Vorgaben des zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der darin enthaltenen Verpflichtungen für alle, dem
Anwendungsbereich dieses Gesetzes unterfallenden Unternehmen, hat auch die AOK
vorsorglich für den Fall, dass dieses Gesetz zur Anwendung zu bringen ist, den Schutz und
die Beachtung menschenrechts- und umweltbezogener Schutzgüter entlang ihrer Lieferkette
als unabdingbare Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit ihren Vertragspartnern über
einen neu eingefügten § 8 i. V. m. dem ebenfalls erstmals im Rahmen dieses Open-House-
Verfahrens eingeführten Anhang 2 zum Rabattvertrag geregelt. Hinsichtlich der vom
pharmazeutischen Unternehmer demzufolge im Einzelnen zu beachtenden menschenrechts-
und umweltbezogenen Pflichten und Standards wird auf § 8 i. V. m. Anhang 2 des
Rabattvertrags verwiesen.
Gefördertes soziales Ziel:
Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, Benachteiligte und/oder für Menschen
mit Behinderungen.
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel:
Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin
nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder
Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S .d. vorgenannten
Vorschriften, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Mit
Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. (1) der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 (ABl. EU L 111/1, es gilt die jeweils aktuelle Fassung - zuletzt geändert
durch Artikel 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 vom 23. Juni 2023; ABl. EU L 159 I/1)
über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren aufweisen, kann kein Vertrag geschlossen werden. Weitere
Anforderungen: - Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum
Nichtvorliegen von Russlandsanktionen ; - Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (bei
Einreichung nicht älter als 6 Monate); ausländische pharmazeutische Unternehmen haben
einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe
der Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen. - Auszug aus der

Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank, der Arzneimitteldatenbank
des BfArm, für sämtliche angebotsgegenständlichen Arzneimittel und ggf. geeigneter
ergänzender Nachweise (siehe Abschnitt A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen); dabei
müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen
Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller
angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: (1) Name/Bezeichnung des Arzneimittels, (2)
Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum
Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers i. S. d. §§
130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung),
wobei die Stellung gerade des Wirtschaftsteilnehmers, der das Angebot abgibt, als
pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im
Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen werden muss, (3) Darreichungsform, (4) Wirkstoff sowie
(5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel
die aktuelle zulassungsrechtliche Situation von den erforderlichen Informationen der
Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank zum verfügbaren letzten
Stand bei Angebotsabgabe abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank
alle erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der pharmazeutische Unternehmer
den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender
Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen,
eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel-
Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank glaubhaft zu machen. Pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V ist dasjenige Unternehmen, das den einheitlichen
Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das
/die angebotsgegenständlichen Rabattarzneimittel festlegt und hierdurch sowie durch den
Antrag auf Zuteilung einer Pharmazentralnummer gegenüber der Informationsstelle für
Arzneispezialitäten GmbH ( IFA GmbH ) zum Ausdruck bringt, dass das/die
angebotsgegenständliche/n Arzneimittel unter dem Namen dieses pharmazeutischen
Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden. Nur ein Unternehmen, welches diese
Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V
anzusehen und kommt als Vertragspartner der Auftraggeberin in Betracht. Die Berechtigung
des pharmazeutischen Unternehmers ist wie in den vorstehenden Absätzen beschrieben
nachzuweisen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/04/2026 23:59:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende
Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten
insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Ausschluss
von Angeboten in den Teilnahmebedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/04/2026 00:01:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Wird der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den
in Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung aufgeführten Startwirkstoffen mit Wirkung zum
1.7.2024 angestrebt, müssen die Angebotsunterlagen spätestens bis zum 17.5.2024 und bei
angestrebtem Vertragsbeginn nach dem 1.7.2024 zu diesen Wirkstoffen, spätestens 6
Wochen vor Vertragsstart vollständig vorliegen. Sämtliche Angebotsfristen sind dabei der
Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Im Falle einer
Beschaffungsbedarfserweiterung sind sämtliche Angebotsfristen betreffend den Abschluss
eines Rabattvertrages mit Arzneimitteln zu den neu aufgenommenen Wirkstoffen bezogen auf
den beabsichtigten Vertragsbeginn der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Hinweise zur elektronischen Einreichung und zur
Form: Die Angabe Elektronische Einreichung: nicht zulässig unter Ziffer 5.1.12 dieser
Bekanntmachung betreffend die Bedingungen zur Einreichung erfolgte aus technischen
Gründen und ist nicht zutreffend. Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile
ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform einzureichen. Das Konvolut, bestehend aus dem Rahmenvertrag und seinen
Anhängen, ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der
Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen. Vergleiche hierzu ausdrücklich Abschnitt
A.III.4 sowie Anlage 6 und 9 zu den Teilnahmebedingungen. Hinweis zur Bindefrist: Jedes
Angebot ist bis zum Monatszehnten des auf den Monat der Angebotsabgabe folgenden
Monats lang, gerechnet ab dem Datum des vollständigen Eingangs bei der AOK, verbindlich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen ergeben sich aus den Ziffern
2.1, 2.1.4, 5.1 und 5.1.9 dieser Auftragsbekanntmachung sowie den Auftragsunterlagen. Zur
Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz siehe bereits unter Ziffer 5.1.7 dieser
Bekanntmachung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es
sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie ( Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates ) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2
Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht
statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an
den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und
Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den
Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG.
Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren

und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf
gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014
/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen
Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der
Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren sind die
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist
siehe die Ziffern 2.1.4 und 5.1 dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen
ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Baden-Württemberg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: d7edfd76-cbb2-43ac-bfbd-5b34d8d0369a
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frank Hartmann
E-Mail: ohv@bw.aok.de
Telefon: 0711 6525-21407
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: d1c4667c-581d-41bb-82ef-32c8ed482900
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de

Telefon: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e7af0fdd-117f-4d8a-8626-
26db48e84104-01

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

Beschreibung: Die AOK wird im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens keine
Rabattverträge zum Wirkstoff Ustekinumab mit einem Vertragsstart zum 1.12.2024 oder
späteren Zeitpunkten abschließen.

10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Ziffer 2.1: Anstatt: Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am
1.7.2024 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 30.6.2026. Ein
Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2024 bis 30.6.2026 jederzeit zu einem
Monatsersten möglich. Muss es heißen: Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.7.2024
und beträgt maximal 24 Monate (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab; maximal 6
Monate). Sie endet spätestens am 30.6.2026 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab;
Laufzeitende: 31.12.2024). Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2024 bis
30.6.2026 jederzeit zu einem Monatsersten möglich (mit Ausnahme des Wirkstoffs
Ustekinumab; letztmöglicher Vertragsstart: 1.11.2024). Ziffer 5.1: Anstatt: Alle im Rahmen
dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am
30.6.2026. Muss es heißen: Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen
Rabattverträge enden einheitlich am 30.6.2026 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab;
Laufzeitende: 31.12.2024). Ziffer 5.1: Anstatt: Für alle im Rahmen dieses Open-House-
Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2026. Muss
es heißen: Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist
der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2026 (mit Ausnahme des Wirkstoffs Ustekinumab;
letztmöglicher Vertragsstart: 1.11.2024).

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 85b41de0-2ed5-4812-9bc4-896b29fb1db6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/10/2024 10:26:24 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 212/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/10/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-662152-2024-DEU.txt

 
 
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