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Ausschreibung: Deutschland  Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen  Coburg -Amt 01 - Generalsanierung und Erweiterung Landestheater - Baufachberater - DEU-Coburg
Bau von Theatern
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 660894-2024 (ID: 2024103001303861471)
Veröffentlicht: 30.10.2024
*
  DEU-Coburg: Deutschland  Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions-
und Ingenieurbüros und Prüfstellen  Coburg -Amt 01 - Generalsanierung und
Erweiterung Landestheater - Baufachberater
   2024/S 212/2024 660894
   Deutschland  Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und
   Prüfstellen  Coburg - Amt 01 - Generalsanierung und Erweiterung Landestheater -
   Baufachberater
   OJ S 212/2024 30/10/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg
	    E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Coburg - Amt 01 - Generalsanierung und Erweiterung Landestheater - Baufachberater
	    Beschreibung: Baufachberater
	    Kennung des Verfahrens: 5c1fd262-4a04-43b2-b3f6-50fca1f4f827
	    Interne Kennung: 1200-0452-2024/001467
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71000000
            Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45212322 Bau von Theatern
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Markt 1
	    Stadt: Coburg
	    Postleitzahl: 96450
	    Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
	    Land: Deutschland
     2.1.3. Wert
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 400 000,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Am vorliegenden Verfahren sind aus auftragsbezogenen Gründen
            diejenigen Büros nicht teilnahmeberechtigt, die bereits im Zuge der Maßnahme
             Landestheater Coburg - Sanierung und Erweiterung  in einem aktiven Vertragsverhältnis mit
	    dem Freistaat Bayern - vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg - stehen (z.B.
	    Projektsteuerer, Objekt- oder Fachplaner, etc.). Finanzierungsvorbehalt: Die Erteilung eines
            Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass im Zuge der Haushaltsplanung
            2025 ff. ausreichend Deckungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die ausschreibende
	      Stelle geht davon aus, dass die voraussichtliche Bereitstellung der Mittel mit weit
              überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolgt. Der genaue Umfang kann jedoch noch nicht
              abschließend prognostiziert werden.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
	    Korruption:
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
            Betrugsbekämpfung:
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
            Zahlungsunfähigkeit:
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
	    Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
            Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
	    Entrichtung von Steuern:
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
	    Titel: Coburg - Amt 01 - Generalsanierung und Erweiterung Landestheater - Baufachberater
            Beschreibung: Fachberatungs- und Kontrollleistungen für die staatliche Baumaßnahme:
	    Landestheater Coburg - Generalsanierung und Erweiterung Das Landestheater Coburg, ein
            mittelgroßes Dreispartentheater (Oper/Operette, Schauspiel und Ballett), das gemeinsam von
	    der Stadt Coburg und dem Freistaat Bayern getragen wird, soll in den kommenden Jahren
            generalsaniert werden. Der Entwurf des mehrteiligen klassizistischen Gebäudes mit Foyer,
            Spiegelsaal, Zuschauerraum mit drei Rängen und Bühnenbau stammt vom herzoglichen
            Bauinspektor Carl Balthasar Harres, einem Schüler Schinkels. Ab 1838 wurde der Bau vom
            Rudolstädter Baurat Vincenz Fischer-Birnbaum vollendet. 1919 wurde das Theatergebäude
            aus dem Privatvermögen des Herzogs Carl Eduard, der 1918 zurücktrat, auf den Freistaat
            Bayern übertragen. Die Stadt Coburg verpflichtete sich den Spielbetrieb weiterzuführen und ist
	    bis heute Betreiber des Theaters. Wegen der Vereinigung des Freistaates Coburg mit Bayern
            1920 trat Bayern in diese Verpflichtung ein. Das führt zu einer Mitfinanzierung durch den
	    Freistaat Bayern. Das Theater besteht aus einem dreigeschossigen Mittelbau mit
            hufeisenförmigem Zuschauerraum mit 550 Plätzen, quadratischen Bühnenhaus unter einem
            flach geneigten Satteldach, sowie zweigeschossigen seitlichen Flügeln für die Gesellschafts-
              und Nebenräume. Die letzte größere Erneuerung der Haus- und Theatertechnik fand in den
              Jahren 1970 bis 1977 statt. Inzwischen ist aus vielerlei Gründen eine Generalsanierung des
              Großen Hauses unumgänglich. Außerdem werden zusätzliche Flächen benötigt, so dass eine
	      Erweiterung ebenfalls vorgesehen ist. Finanziert wird dieses Vorhaben vom Freistaat Bayern
              und der Stadt Coburg. Bauherr für dieses Vorhaben ist der Freistaat Bayern. Die
              Projektleitung übernimmt das Staatliche Bauamt Bamberg. Für die Planungsphase wird vom
              Staatlichen Bauamt Bamberg ein ständiger Ansprechpartner, der sogenannte Baufachberater,
	      der als Schnittstelle zwischen der Stadt Coburg und dem Staatlichen Bauamt fungieren soll,
              benötigt. Dieser soll primär baufachliche Fragestellungen klären und muss daher über
              bühnentechnische Fachkenntnisse verfügen. Er soll vom Staatlichen Bauamt in die gesamte
	      Planungsphase mit einbezogen werden. Seine Aufgabe wird dann sein, die Themen, zu denen
	      Entscheidungen durch den Betreiber, der Stadt Coburg, zu treffen sind, zusammenzutragen,
              mit dem Landestheater aufzuarbeiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung
              vorzulegen. Außerdem soll der sogenannte Baufachberater zusätzlich eine allgemeine
              Kontrollfunktion im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wahrnehmen und in
              diesem Rahmen auch mögliche Einsparpotentiale ermitteln und aufzeigen. Auf Abruf und je
              nach Bedarf überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die im Folgenden beschriebenen
	      Leistungen zu spezifischen Themen. Der Vertrag weist daher die Charakteristika einer
              Rahmenvereinbarung auf: Der tatsächliche Bedarf (Umfang und Zeitpunkt der
              Beratungsleistungen) sind noch nicht konkret bekannt; die Größenordnung (maximaler oder
	      minimaler Umfang der Leistung, Anfang und Ende des Leistungszeitraums) lassen sich jedoch
              eingrenzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur selbständigen Erledigung der ihm durch
              den Auftraggeber übertragenen Einzelaufträge nach Maßgabe der nachfolgenden
	      Konditionen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung des Auftraggebers an
              projektbezogenen Besprechungen teilzunehmen. Der Auftragnehmer fertigt über die
              Besprechungen unverzüglich Niederschriften an und legt sie dem Auftraggeber vor. Der
              Auftragnehmer hat sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen
              unverzüglich zu sichten und ihn in Textform zu unterrichten, wenn er feststellt, dass sie
              unvollständig, fehlerhaft oder unzutreffend sind oder ihre Beachtung als Grundlage der
	      Leistungserbringung nach diesem Vertrag nicht vereinbar ist. Stufe 1: Projektvorbereitung und
	      Vorentwurfsplanung (= Leistungsphase 2 HOAI) Die Beauftragung beinhaltet folgende
	      Handlungsbereiche bzw. Leistungen: Vorentwurfsplanung Handlungsbereich Information,
              Koordination und Dokumentation - Bewerten der Planungsprozesse auf Konformität mit den
	      vorgegebenen Projektzielen / der Bedarfsplanung in Abstimmung mit dem Nutzer -
              Dokumentation der Projektvorgaben - regelmäßiges Informieren der Projektgruppe nach
              Abstimmung mit Nutzer und Staatlichen Bauamt - Entscheidungsvorlagen für den Nutzer bzw.
              die Projektgruppe erarbeiten und dokumentieren Handlungsbereich Qualitäten und
              Quantitäten - Fachliche Bewertung der Planungsergebnisse - Kontrolle/Abgleichen der
	      Ergebnisdokumentation der Vorplanungsphase Handlungsbereich Kosten - Fachliche
              Bewertung der von Objekt- und Fachplanern vorgeschlagenen Einsparungsmöglichkeiten oder
              angezeigten Kostensteigerungen - Anpassungsmaßnahmen in Absprache mit dem Nutzer
              erarbeiten - Entscheidungsvorlagen für den Nutzer bzw. die Projektgruppe erarbeiten und
	      dokumentieren - Berichterstattung an die Projektgruppe Stufe 2: Entwurfsplanung (=
              Leistungsphase 3 HOAI) Stufe 3: Ausführungsvorbereitung (= Leistungsphase 5 HOAI)
	      Interne Kennung: LOT-0000
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71000000
            Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
              Zusätzliche Einstufung (cpv): 45212322 Bau von Theatern
	      Optionen:
	      Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Markt 1
	    Stadt: Coburg
	    Postleitzahl: 96450
	    Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/03/2029
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: Stufenweise Beauftragung: Zunächst werden die Leistungen folgender
	    Leistungsstufen beauftragt: Projektvorbereitung und Vorentwurfsplanung (= Leistungsphase 2
	    HOAI) Der Auftraggeber beabsichtigt, die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu
            übertragen; der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der
            Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 8 Monate vergangen sind und
            der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt
            hat. Stufe 2: Entwurfsplanung (= Leistungsphase 3 HOAI) Stufe 3: Ausführungsvorbereitung (=
	    Leistungsphase 5 HOAI)
     5.1.5. Wert
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 400 000,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV
            Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis
            zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus
            dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem
	    vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine
	    Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist,
	    vorgesehen ist. Der Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister hat den aktuellen Stand
              wiederzugeben und soll zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate
	      sein. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der
	      Bietergemeinschaft vorzulegen. Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen
              Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw.
              Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden. Der
              Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die
              Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche
	      Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich
              nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder
              sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU
              und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
              Mindestanforderung: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
               Architekt  oder  Ingenieur  (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums
              einer einschlägigen Fachrichtung an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss
	      Bachelor, Diplom oder Master).
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) Nachweis über eine
	      bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer
	      Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates
              des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
	      Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen als nachstehend
              genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat
              des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
	      Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der
	      hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst
              werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss
              sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen,
              welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den
              Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Haben sich für die Versicherung mehrere
              Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bieter zusätzlich die Vereinbarung einer
              Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer
              gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als
	      Gesamtschuldner vertreten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender
              Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der
              Bietergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen in Höhe von
              1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie in Höhe von 0,25 Mio. EUR für Sach-, Vermögens-
              und sonstige Schäden (jeweils pauschal je Schadensfall). Die Deckungssumme muss pro
              Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen. Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs.
              1 Nr. 1 VgV) Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im
              Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich Theater),
              jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
              Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein
              tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens
	      erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Ist der Bieter oder ein
              Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein
              Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
              Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der
              Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind
              die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe
              ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz
              gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der
              Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im
              Tätigkeitsbereich des Auftrages. Mindestanforderung: - keine -
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
              Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge mit Angabe des
              Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Um einen
              ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige
              Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn
              Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2014). Es erfolgt eine Beschränkung auf Projekte, deren
	      Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es muss sich
	      hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln. Eine laufende Referenz
              kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden
              Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die
              Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich.
              Mindestanforderung: Nachweis von mindestens einer vergleichbaren Referenz über Planungs-
	      /Beratungsleistungen im Theater-Bereich. Die Vergleichbarkeit wird durch Referenzleistungen
              erreicht, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind,
              dass sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bieter
              verfüge über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit
              und Fachkunde. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3
              Nr. 2 VgV) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an
              technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden
              sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.  Technische
              Fachkräfte  im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch
	      Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste
              und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter. Angaben zur Struktur und Organisationsform
              in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung,
              Projektleitungen, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt
	      werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) und / oder Mitglieder der
	      Bietergemeinschaft kennzeichnen. Mindestanforderung: Eine technische Fachkraft oder
              technische Stelle (Vollzeitäquivalente ohne Büroinhaber)
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Bezeichnung: Angaben zur Projekteinschätzung
	    Beschreibung: Aufgabenstellung und Projektanforderungen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Projektteam
	      Beschreibung: Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Projektteam
              Beschreibung: Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
	      Kriterium:
	      Art: Preis
	      Bezeichnung: Preis
              Beschreibung: Pauschalen sowie Tages- und Stundensätze
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.tender24.de/NetServer
	    /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-192d799ab1c-
	    777496a6eb7f5e50
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://www.tender24.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 29/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter
            Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2
            Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach
            Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen
            können. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
	    Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
            ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
            Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
            Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 29/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
	    Ort: elektronisch
            Zusätzliche Informationen: Zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote sind weder Bieter
            noch Bevollmächtigte zugelassen.
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der
              Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von
              10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs.
              1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
              Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein
              Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche
              Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über
              den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
              der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
              des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber,
              denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
              bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
              Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per
              Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs.
	      1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
	      durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt
              es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
              GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
              Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen
              Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
	      Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
              Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
              Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Leistungen des Baufachberaters
            werden bis zum Abschluss der Ausführungsvorbereitung (= Leistungsphase 5 HOAI) benötigt.
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
	    Coburg
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung
	    von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Coburg
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-7001
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg
	    Registrierungsnummer: 09463000-0001SC1200-50
	    Postanschrift: Steingasse 18
	    Stadt: Coburg
	    Postleitzahl: 96450
	    Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de
	    Telefon: +49 9561893155
	    Fax: +49 95618963155
	    Internetadresse: https://www.coburg.de/Vergabeseite
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-7004
	    Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
	    Registrierungsnummer: t:0981 531277
	    Postanschrift: Promenade 27
	    Stadt: Ansbach
	    Postleitzahl: 91522
	    Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
	    Telefon: +49 981531277
	    Fax: +49 981531837
	    Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-7005
	    Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
	    Registrierungsnummer: t:0981531277
	    Postanschrift: Promenade 27
	    Stadt: Ansbach
	    Postleitzahl: 91522
	    Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
	    Telefon: +49 981531277
	    Fax: +49 981531837
	    Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
	      Rollen dieser Organisation:
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-7006
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6500dff9-5e1e-4753-bc2a-0bed47bf37f1 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/10/2024 14:15:58 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 212/2024
            Datum der Veröffentlichung: 30/10/2024
Referenzen:
https://www.coburg.de/Vergabeseite
https://www.tender24.de
https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-192d799ab1c-777496a6eb7f5e5
0
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-660894-2024-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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