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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung und Optimierung des Softwaremanagements 2024-57 - DEU-Hamburg
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 659852-2024 (ID: 2024103001240260465)
Veröffentlicht: 30.10.2024
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DEU-Hamburg: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung,
Internet und Hilfestellung Unterstützungsleistungen für die
Weiterentwicklung und Optimierung des Softwaremanagements 2024-57
2024/S 212/2024 659852
Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung und Optimierung des
Softwaremanagements 2024-57
OJ S 212/2024 30/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW)
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung und Optimierung des
Softwaremanagements 2024-57
Beschreibung: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15
Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte
beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die
Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (3)
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: -
gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Kennung des Verfahrens: 5c86d37a-a903-4f49-ad71-2a2022dc8498
Interne Kennung: 2024-57
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6. Ausschlussgründe
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung, - dass keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB vorliegen. - über die Einhaltung der
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. - dass
keine Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB beim Bietenden, Mitglied der
Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. - dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19
MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG vorliegen. - AVV. - Eigenerklärung
über das Nichtvorliegen von Russlandbezügen gemäß Art. 5k Abs. 1 VO EU 2022/576. Soweit
eine Ausschlussvoraussetzung gegeben ist, sind nähere Angaben zu machen. Auf Verlangen
der Auftraggeberin ist weiterer Nachweis zu führen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung und Optimierung des
Softwaremanagements
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von qualifizierten
Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung und Optimierung des
Softwaremanagements bei der Auftraggeberin. Dazu erbringt der/die Auftragnehmer/in unter
Berücksichtigung der Gegebenheiten der Auftraggeberin insbesondere Projekt- und
Beratungsleistungen. Maßgeblich hierfür ist die Kompetenz der eingesetzten Beschäftigten.
Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrags mit einer Laufzeit von
24 Monaten. Im Rahmen eines Erstabrufs wird als eine erste Projektleistung die Einführung
von Windows 11 beauftragt. Ein Anspruch auf den Abruf von Leistungen über den Erstabruf
hinaus besteht nicht.
Interne Kennung: E46211588
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote
ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Fester Wert (insgesamt): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Fester Wert (insgesamt): 50
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E46211588
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 28/10
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E46211588
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gem. §
56 Abs 2 VgV zu verzichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht
eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160
Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten
insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§
134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden
soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt
auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1)
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: -
gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW)
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de
Telefon: 040 20207 1537
Internetadresse: http://www.bgw-online.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 0000000000
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de
Telefon: +4940202071536
Fax: +4940202071597
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 94095cdc-6933-4b4e-96c6-854233c11238 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/10/2024 09:05:07 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 212/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/10/2024
Referenzen:
https://www.subreport.de/E46211588
http://www.bgw-online.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-659852-2024-DEU.txt
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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