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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung  Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung und Optimierung des Softwaremanagements 2024-57 - DEU-Hamburg
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 659852-2024 (ID: 2024103001240260465)
Veröffentlicht: 30.10.2024
*
  DEU-Hamburg: Deutschland  IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung,
Internet und Hilfestellung  Unterstützungsleistungen für die
Weiterentwicklung und Optimierung des Softwaremanagements 2024-57
   2024/S 212/2024 659852
   Deutschland  IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 
   Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung und Optimierung des
   Softwaremanagements 2024-57
   OJ S 212/2024 30/10/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
	    (BGW)
	    E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung und Optimierung des
	    Softwaremanagements 2024-57
            Beschreibung: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15
            Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte
	    beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die
            Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1)
            Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
            über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
            Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
            Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
            Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
            gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
	    ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
	    Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
            versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
	    Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
            betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (3)
            Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: -
            gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
            Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
            aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	    festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie
            im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
            betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
            Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
            Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	    gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
              - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
              des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
              von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
              unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
              zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; -
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
	      Kennung des Verfahrens: 5c86d37a-a903-4f49-ad71-2a2022dc8498
	      Interne Kennung: 2024-57
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
	      Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 72000000
	    IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung, - dass keine
            Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB vorliegen. - über die Einhaltung der
            Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
            Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. - dass
            keine Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB beim Bietenden, Mitglied der
            Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. - dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19
            MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG vorliegen. - AVV. - Eigenerklärung
            über das Nichtvorliegen von Russlandbezügen gemäß Art. 5k Abs. 1 VO EU 2022/576. Soweit
              eine Ausschlussvoraussetzung gegeben ist, sind nähere Angaben zu machen. Auf Verlangen
              der Auftraggeberin ist weiterer Nachweis zu führen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den
	      Vergabeunterlagen.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung und Optimierung des
	    Softwaremanagements
	    Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von qualifizierten
            Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung und Optimierung des
	    Softwaremanagements bei der Auftraggeberin. Dazu erbringt der/die Auftragnehmer/in unter
            Berücksichtigung der Gegebenheiten der Auftraggeberin insbesondere Projekt- und
            Beratungsleistungen. Maßgeblich hierfür ist die Kompetenz der eingesetzten Beschäftigten.
	    Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrags mit einer Laufzeit von
            24 Monaten. Im Rahmen eines Erstabrufs wird als eine erste Projektleistung die Einführung
            von Windows 11 beauftragt. Ein Anspruch auf den Abruf von Leistungen über den Erstabruf
	    hinaus besteht nicht.
	    Interne Kennung: E46211588
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 72000000
	    IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 24 Monate
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote
	    ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	      Art: Preis
	      Fester Wert (insgesamt): 50
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Fester Wert (insgesamt): 50
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E46211588
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 28/10
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E46211588
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 28/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gem. §
	    56 Abs 2 VgV zu verzichten.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 28/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht
            eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160
	    Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten
            insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem
            Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§
            134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
            werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden
            soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
            frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt
            auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
            Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
	    betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
	    Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
              oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag
	      nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
              betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1)
              Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: -
              gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie
              im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
              Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
              - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
              des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
              von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
              unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
              zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; -
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
            Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
	    (BGW)
	    Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
	    Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
	    Stadt: Hamburg
	    Postleitzahl: 22089
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de
	      Telefon: 040 20207 1537
	      Internetadresse: http://www.bgw-online.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
	    Registrierungsnummer: 0000000000
            Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53113
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de
	    Telefon: +4940202071536
	    Fax: +4940202071597
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
	    Schlichtungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 94095cdc-6933-4b4e-96c6-854233c11238 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/10/2024 09:05:07 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 212/2024
            Datum der Veröffentlichung: 30/10/2024
Referenzen:
https://www.subreport.de/E46211588
http://www.bgw-online.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-659852-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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