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Ausschreibung: Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme  Einführung einer Governance Risk & Compliance Standard-Software für die NRW.BANK - DEU-Düsseldorf
Softwarepaket und Informationssysteme
Branchenspezifisches Softwarepaket
Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung
Diverse Softwarepakete und Computersysteme
Dokument Nr...: 658202-2024 (ID: 2024102901363458992)
Veröffentlicht: 29.10.2024
*
  DEU-Düsseldorf: Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme 
Einführung einer Governance Risk & Compliance Standard-Software für die
NRW.BANK
   2024/S 211/2024 658202
   Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme  Einführung einer Governance Risk &
   Compliance Standard-Software für die NRW.BANK
   OJ S 211/2024 29/10/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
	    E-Mail: einkauf@nrwbank.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Einführung einer Governance Risk & Compliance Standard-Software für die NRW.BANK
            Beschreibung: Einführung einer Governance Risk & Compliance Standard-Software für die
	    NRW.BANK
	    Kennung des Verfahrens: 973b561a-01cc-414b-98ae-71c182024f46
	    Interne Kennung: 676
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48710000
            Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung, 48900000
	    Diverse Softwarepakete und Computersysteme
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Kavalleriestraße 22
            Stadt: Düsseldorf
	    Postleitzahl: 40213
            Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DG4V 1. Unterauftragnehmer a)
	    Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine
	    Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf
            Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden
            Leistungen selbstständig ausführen soll. c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei
	    Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu
	    vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu
              benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei
	      Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann die NRW.BANK von den
	      Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer
	      unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a:
	      Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser
              Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich,
	      soweit der Bieter bereits mit seinem Angebot die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat. d)
	      Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der
              Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit
              gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV
	      anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer
              Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck
              05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer
              Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck
              05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. e) Die Haftung
              des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1
              unberührt. f) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen. g) Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags,
              ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender
              Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen
              fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK
              kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Die Rahmenvereinbarung ist nicht in Lose
              aufgeteilt, denn Beschaffungsgegenstand ist eine gesamtheitliche Software-Lösung.
              Implementierung, Customizing, Migration, Support und Pflege können nicht losgelöst von der
              zum Einsatz kommenden Software ausgeschrieben werden. 3. Die NRW.BANK verfährt nach
              dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die
              Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im
              Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht
              sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die
	      Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die
	      Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und
              ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
              Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden
              Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der
              Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die
              Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 4. Soweit Varianten /
              Alternativangebote zugelassen wurden, gilt: Bieter können (nicht. müssen) über den
              vorgegebenen Leistungsgegenstand hinaus zusätzliche Module und sonstige Leistungen
              anbieten, die mit dem ausschreibungsgegenständlichen GRC-Tool in einem Zusammenhang
              stehen. Hierbei handelt es sich um vorgesehenen Zusatzleistungen i.S.d. § 2 Abs. 3 lit. d.) der
	      Rahmenvereinbarung, die die NRW.BANK abrufen kann. Diese Leistungen sind folglich als
	      Zusatzleistungen im Vordruck 08: Preisblatt in dem gesonderten Tabellenblatt
               Zusatzleistungen  einzutragen. Ihre Preise fließen nicht in die Berechnung des
	      Angebotsvergleichspreises ein.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
	      Korruption:
	      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
              Betrugsbekämpfung:
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
              Zahlungsunfähigkeit:
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
	      Entrichtung von Steuern:
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Einführung einer Governance Risk & Compliance Standard-Software für die NRW.BANK
            Beschreibung: Die NRW.BANK beabsichtigt die Einführung einer geeigneten Governance Risk
	    & Compliance Standard-Software (on-premises) (nachfolgend  GRC-Software ). Die GRC-
	    Software soll die Komponenten Auslagerungsmanagement,
	    Informationssicherheitsmanagement, Informationsrisikomanagement,
	    Datenschutzmanagement und Business Continuity Management enthalten und abdecken. Ziel
            ist es, die aktuell und zukünftig für die Förderbanken gültigen einschlägigen Gesetze,
	    Verordnungen sowie sonstige regulatorische und aufsichtsrechtliche Vorgaben mithilfe der
            GRC-Software zu erfüllen. Gegenstand der Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund eine
            Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung (on-premises) der GRC-Software im Wege des
            Kaufs / der Miete einschließlich Customizing bzw. Konfiguration, Migration von Altdaten,
	    Lizenzen, Pflege und Support, Schulungen sowie die systemspezifische Beratung.
	    Hauptgegenstand bilden Leistungen auf Abruf (Lizenzen, Support, Beratertage und
            Schulungen) nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung. Das voraussichtlich in Aussicht
            genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf Lizenzen für 250 User (bzw. eine entsprechend
	    umfassende Unternehmenslizenz), 100 Beratertage und 20 Schulungen. Es wird eine
            Höchstabnahmegrenze an Lizenzen (einschließlich Pflege und Support) für bis zu 500 User
            (bzw. eine entsprechend umfassende Unternehmenslizenz), von bis zu 200 Beratertagen für
	    Beratungsleistungen und von bis zu 20 Schulungen festgelegt. Eine
	    Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht insoweit nicht. Die Laufzeit der
            Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 6 Jahre (= 6 Vertragsjahre)
            ab dem Beginn des Echtbetriebes (Erstmodul). Diese Laufzeit verlängert sich automatisch um
	    jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht sechs Monate vor Ablauf von
            der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf zehn Jahre ab dem Beginn des
              Echtbetriebes (= zehn Vertragsjahre; Höchstlaufzeit). Die Laufzeit der auf der Grundlage der
              Rahmenvereinbarung erteilten Einzelaufträge (d. h. insbesondere die abgerufenen Lizenzen)
              bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Soweit die Einzelaufträge die Miete von
              Lizenzen zum Gegenstand haben, haben sie - unabhängig vom Zeitpunkt des Lizenzabrufs -
	      einheitlich eine Laufzeit von sechs Jahren ab dem Beginn des Echtbetriebes. Diese Laufzeit
              verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Lizenzen nicht sechs
              Monate vor Ablauf von einer Partei schriftlich gekündigt werden. Entsprechendes gilt
              sinngemäß für den Systemservice beim Lizenzkauf. Im Weiteren ist die ordentliche Kündigung
              der Rahmenvereinbarung ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
              Grund bleibt unberührt. Da es sich um eine nichtwesentliche Auslagerung gem. MaRisk AT 9,
              FISG handelt, gelten ergänzend die als Anlage 20 beigefügten Regelungen für
	      nichtwesentliche Auslagerungen.
	      Interne Kennung: 676
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48710000
            Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung, 48900000
	    Diverse Softwarepakete und Computersysteme
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Kavalleriestraße 22
            Stadt: Düsseldorf
	    Postleitzahl: 40213
            Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 6 Jahre
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und
            beträgt 6 Jahre (= 6 Vertragsjahre) ab dem Beginn des Echtbetriebes (Erstmodul). Diese
            Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die
            Rahmenvereinbarung nicht sechs Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt
            wird, höchstens aber auf zehn Jahre ab dem Beginn des Echtbetriebes (= zehn Vertragsjahre;
            Höchstlaufzeit). Die Laufzeit der auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung erteilten
            Einzelaufträge (d. h. insbesondere die abgerufenen Lizenzen) bleiben von den vorstehenden
            Regelungen unberührt. Soweit die Einzelaufträge die Miete von Lizenzen zum Gegenstand
            haben, haben sie - unabhängig vom Zeitpunkt des Lizenzabrufs - einheitlich eine Laufzeit von
            sechs Jahren ab dem Beginn des Echtbetriebes. Diese Laufzeit verlängert sich automatisch
	    um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Lizenzen nicht sechs Monate vor Ablauf von einer
            Partei schriftlich gekündigt werden. Entsprechendes gilt sinngemäß für den Systemservice
            beim Lizenzkauf. Im Weiteren ist die ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung
            ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: 1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden
	      Reihen- und Rangfolge: a. der Text der Rahmenvereinbarung b. Anlage 01: Antworten auf
	      Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK im Vergabeverfahren c. Anlage 02:
	      Leistungsbeschreibung d. Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08) e. Anlage 04: Bewerber-/
              Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) f. Anlage 05: Vordrucke 05 und 05a:
              Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig-keit, Eigenerklärung technische
              und berufliche Leistungsfähigkeit g. Anlage 06: Vordrucke 07a und 07b: Informationen zu
              Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer h. Anlage 07:
	      Verantwortliche Ansprechperson (= Vordruck 06) i. Anlage 08: Muster
               Verpflichtungserklärung Datenschutz  j. Anlage 08a: Auftragsverarbeitung - Regelungen zum
              Datenschutz und zur Vertraulichkeit. k. Anlage 09: Muster  Verpflichtungserklärung
              Compliance/ Insidervorschriften  l. Anlage 10: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
              gemäß § 50a EstG m. Anlage 11: Erklärung zur Tax Compliance n. Anlage 12:
              Anforderungsliste (gemäß Angebot des Bieters) (= Vordruck 09) o. Anlage 13: Beschreibender
              Teil (gemäß Angebot des Bieters) (= Vordruck 10) p. Anlage 14: Ergänzende
              Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung -
              EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) - (Für den Kauf von Lizenzen) bzw. Ergänzende
              Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware - EVB-IT
              Überlassung Typ B - (für den Miete von Lizenzen) q. Anlage 15: Ergänzende
              Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen - EVB-IT Dienstleistungs-AGB - (für IT-
              Dienstleistungen der Auftragnehmerin) r. Anlage 16: Ergänzende Vertragsbedingungen für die
              Pflege von Standardsoftware - EVB-IT Pflege S-AGB - (für Software-Pflege durch die
              Auftragnehmerin) s. Anlage 17: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
              t. Anlage 18: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz u. Anlage 19: Besondere
	      Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und
	      Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-
              Westfalen) v. Anlage 20: Regelungen für nicht wesentliche Auslagerungsverträge gem.
              MaRisk AT 9, FISG w. Anlage 21: Scientology Schutzklausel 2. Für die auf der Grundlage
              dieser Rahmenvereinbarung vergebenen Einzelaufträge gelten die Bedingungen dieser
              Rahmenvereinbarung entsprechend, soweit nicht die Einzelaufträge abweichende Regelungen
	      vorsehen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
            Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den
	    Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in
	    einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die
            erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes
            Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder
            Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
            Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
            Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18
            /EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit
	    erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt
            werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung
              Beschreibung: Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der
	      Rahmenvereinbarung (= Lieferung, Implementierung und Pflege von GRC-Standard-Software
              und systemspezifische Beratung) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der
              Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben
              gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die
              Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr
              zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem
              Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen
              des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften
              ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt
              unberührt. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
	      (= Lieferung, Implementierung und Pflege von GRC-Standard-Software und systemspezifische
              Beratung) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung
              der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 500.000 Euro betragen
	      haben.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Referenzen
              Beschreibung: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher
              ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 21.09.2019 bis zum 20.09.2024
	      erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des
              Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen
              Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Bitte
              beachten Sie: (a.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben
              erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes  Ja
              stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (b.) Es müssen alle zu den
              Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige
              Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die
              unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.
              Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03
              erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder
	      zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen
              angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt
              eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Nachzuweisen sind
	      mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters. Eine Referenz wird nur dann als geeignet
              angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen jeweils die Erfüllung der
	      nachfolgenden Mindestbedingungen nachgewiesen ist: (a.) Lieferung und Implementierung
	      einer - bereits entwickelten, am Markt existierenden - GRC-Standardsoftware, wobei der
              Betrieb On-Premises erfolgt, (b.) für ein Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut im
              Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder nach den
	      Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vergleichbar, (c.) zur
              Verwendung für mindestens 200 aktive Nutzer des Referenzkunden (d.) einschließlich -
              Customizing bzw. Konfiguration - Migration von Altdaten - Go-live, (e.) Pflege und Support für
              mindestens 6 abgeschlossene Leistungsmonate (f.) Einschließlich systemspezifischer
	      Beratung (g.) im Zeitraum vom 21.09.2019 bis zum 20.09.2024
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
              Beschreibung: Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des
	      Unternehmens des Bieters. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch
              Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03
              für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestbedingungen Bieter müssen über ein
              Informationssicherheitsmanagement (ISMS) und ein Informationsrisikomanagement verfügen
              und damit angemessene organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit,
              Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität der für die NRW.BANK betriebenen
              informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse sicherstellen können.
              Darunter fällt auch ein etabliertes Schwachstellenmanagement sowie die Verpflichtung, die für
	      die NRW.BANK relevanten Informationssicherheitsereignisse zu melden. Der Nachweis muss
              mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt
              unberührt.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
              Beschreibung: Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen eine Erklärung abgeben, aus
              der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (2021, 2022
              und 2023) ersichtlich ist. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch
              Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03
              für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestbedingungen: Die durchschnittliche jährliche
              Beschäftigtenzahl muss in den Jahren 2021, 2022 und 2023 pro Jahr mindestens 10
              Vollzeitäquivalente betragen haben.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Niedrigster Preis
	    Beschreibung: S. Vergabeunterlagen
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Anforderungskatalog
	      Beschreibung: S. Vergabeunterlagen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Beschreibender Teil
	      Beschreibung: S. Vergabeunterlagen
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/10/2024 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXPNYH5DG4V/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DG4V
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
	    /CXPNYH5DG4V
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 04/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1 Monat
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten.
            Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den
            Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung
            finden können.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 04/11/2024 12:01:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die in der Rahmenvereinbarung und ihren
            Bestandteilen geregelte Leistung stellt eine Auslagerung im Sinne des § 25 a Abs. 1 KWG dar.
            Im Hinblick hierauf sind die Vorgaben der jeweils einschlägigen Gesetze und
            Aufsichtsbehörden (insbes. der MaRisk sowie der EBA/GL/2019/02) einzuhalten.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
            (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
	    auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
            öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
	    Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
	    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
            Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
            Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Da die von der Rahmenvereinbarung
	    umfasste Leistung ein umfassendes Leistungsspektrum beinhaltet (Customizing bzw.
	    Konfiguration, Migration von Altdaten, Lizenzen, Pflege und Support, Schulungen sowie die
            systemspezifische Beratung), erfordert die damit einhergehende Komplexität bankseits eine
            Kontinuität in der Leistungserbringung, die - auch im Hinblick auf die Notwendigkeit der
            Störungsvermeidung - die vorgenannte Regellaufzeit überschreitet.
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NRW.
            BANK AöR
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
	    Registrierungsnummer: DE223501401
            Postanschrift: Kavalleriestraße 22
            Stadt: Düsseldorf
	    Postleitzahl: 40213
            Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Einkauf & Vergabestelle
	    E-Mail: einkauf@nrwbank.de
	    Telefon: +49 21191741-0
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
	    Registrierungsnummer: 05315-03002-81
            Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
            Stadt: Köln
	      Postleitzahl: 50667
              Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
	      Telefon: +49 221147-3045
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 86b2359a-2977-450e-8451-
	      e449932b800b-01
              Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
              Beschreibung: Die Angebotsfrist wird verlängert bis zum Montag, 4. November 2024, 10:00
              Uhr. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen verschiebt sich entsprechend auf den
	      28. Oktober 2024
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: PROCEDURE
            Beschreibung der Änderungen: Die Angebotsfrist wird verlängert bis zum Montag, 4.
            November 2024, 10:00 Uhr. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen verschiebt sich
	    entsprechend auf den 28. Oktober 2024
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 018b1ce8-8712-4deb-80dc-eeab73bb9f01 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/10/2024 17:35:28 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 211/2024
              Datum der Veröffentlichung: 29/10/2024
Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DG4V
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DG4V/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-658202-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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