(1) Searching for "2024102901363458992" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Einführung einer Governance Risk & Compliance Standard-Software für die NRW.BANK - DEU-Düsseldorf
Softwarepaket und Informationssysteme
Branchenspezifisches Softwarepaket
Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung
Diverse Softwarepakete und Computersysteme
Dokument Nr...: 658202-2024 (ID: 2024102901363458992)
Veröffentlicht: 29.10.2024
*
DEU-Düsseldorf: Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme
Einführung einer Governance Risk & Compliance Standard-Software für die
NRW.BANK
2024/S 211/2024 658202
Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Einführung einer Governance Risk &
Compliance Standard-Software für die NRW.BANK
OJ S 211/2024 29/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
E-Mail: einkauf@nrwbank.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Einführung einer Governance Risk & Compliance Standard-Software für die NRW.BANK
Beschreibung: Einführung einer Governance Risk & Compliance Standard-Software für die
NRW.BANK
Kennung des Verfahrens: 973b561a-01cc-414b-98ae-71c182024f46
Interne Kennung: 676
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48710000
Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung, 48900000
Diverse Softwarepakete und Computersysteme
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DG4V 1. Unterauftragnehmer a)
Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine
Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf
Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden
Leistungen selbstständig ausführen soll. c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei
Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu
vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu
benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei
Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann die NRW.BANK von den
Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer
unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a:
Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser
Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich,
soweit der Bieter bereits mit seinem Angebot die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat. d)
Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der
Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit
gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV
anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer
Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck
05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer
Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck
05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. e) Die Haftung
des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1
unberührt. f) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen. g) Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags,
ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender
Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen
fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK
kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Die Rahmenvereinbarung ist nicht in Lose
aufgeteilt, denn Beschaffungsgegenstand ist eine gesamtheitliche Software-Lösung.
Implementierung, Customizing, Migration, Support und Pflege können nicht losgelöst von der
zum Einsatz kommenden Software ausgeschrieben werden. 3. Die NRW.BANK verfährt nach
dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die
Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im
Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht
sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die
Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die
Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und
ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden
Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der
Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die
Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 4. Soweit Varianten /
Alternativangebote zugelassen wurden, gilt: Bieter können (nicht. müssen) über den
vorgegebenen Leistungsgegenstand hinaus zusätzliche Module und sonstige Leistungen
anbieten, die mit dem ausschreibungsgegenständlichen GRC-Tool in einem Zusammenhang
stehen. Hierbei handelt es sich um vorgesehenen Zusatzleistungen i.S.d. § 2 Abs. 3 lit. d.) der
Rahmenvereinbarung, die die NRW.BANK abrufen kann. Diese Leistungen sind folglich als
Zusatzleistungen im Vordruck 08: Preisblatt in dem gesonderten Tabellenblatt
Zusatzleistungen einzutragen. Ihre Preise fließen nicht in die Berechnung des
Angebotsvergleichspreises ein.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Einführung einer Governance Risk & Compliance Standard-Software für die NRW.BANK
Beschreibung: Die NRW.BANK beabsichtigt die Einführung einer geeigneten Governance Risk
& Compliance Standard-Software (on-premises) (nachfolgend GRC-Software ). Die GRC-
Software soll die Komponenten Auslagerungsmanagement,
Informationssicherheitsmanagement, Informationsrisikomanagement,
Datenschutzmanagement und Business Continuity Management enthalten und abdecken. Ziel
ist es, die aktuell und zukünftig für die Förderbanken gültigen einschlägigen Gesetze,
Verordnungen sowie sonstige regulatorische und aufsichtsrechtliche Vorgaben mithilfe der
GRC-Software zu erfüllen. Gegenstand der Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund eine
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung (on-premises) der GRC-Software im Wege des
Kaufs / der Miete einschließlich Customizing bzw. Konfiguration, Migration von Altdaten,
Lizenzen, Pflege und Support, Schulungen sowie die systemspezifische Beratung.
Hauptgegenstand bilden Leistungen auf Abruf (Lizenzen, Support, Beratertage und
Schulungen) nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung. Das voraussichtlich in Aussicht
genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf Lizenzen für 250 User (bzw. eine entsprechend
umfassende Unternehmenslizenz), 100 Beratertage und 20 Schulungen. Es wird eine
Höchstabnahmegrenze an Lizenzen (einschließlich Pflege und Support) für bis zu 500 User
(bzw. eine entsprechend umfassende Unternehmenslizenz), von bis zu 200 Beratertagen für
Beratungsleistungen und von bis zu 20 Schulungen festgelegt. Eine
Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht insoweit nicht. Die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 6 Jahre (= 6 Vertragsjahre)
ab dem Beginn des Echtbetriebes (Erstmodul). Diese Laufzeit verlängert sich automatisch um
jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht sechs Monate vor Ablauf von
der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf zehn Jahre ab dem Beginn des
Echtbetriebes (= zehn Vertragsjahre; Höchstlaufzeit). Die Laufzeit der auf der Grundlage der
Rahmenvereinbarung erteilten Einzelaufträge (d. h. insbesondere die abgerufenen Lizenzen)
bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Soweit die Einzelaufträge die Miete von
Lizenzen zum Gegenstand haben, haben sie - unabhängig vom Zeitpunkt des Lizenzabrufs -
einheitlich eine Laufzeit von sechs Jahren ab dem Beginn des Echtbetriebes. Diese Laufzeit
verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Lizenzen nicht sechs
Monate vor Ablauf von einer Partei schriftlich gekündigt werden. Entsprechendes gilt
sinngemäß für den Systemservice beim Lizenzkauf. Im Weiteren ist die ordentliche Kündigung
der Rahmenvereinbarung ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt. Da es sich um eine nichtwesentliche Auslagerung gem. MaRisk AT 9,
FISG handelt, gelten ergänzend die als Anlage 20 beigefügten Regelungen für
nichtwesentliche Auslagerungen.
Interne Kennung: 676
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48710000
Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung, 48900000
Diverse Softwarepakete und Computersysteme
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und
beträgt 6 Jahre (= 6 Vertragsjahre) ab dem Beginn des Echtbetriebes (Erstmodul). Diese
Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die
Rahmenvereinbarung nicht sechs Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt
wird, höchstens aber auf zehn Jahre ab dem Beginn des Echtbetriebes (= zehn Vertragsjahre;
Höchstlaufzeit). Die Laufzeit der auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung erteilten
Einzelaufträge (d. h. insbesondere die abgerufenen Lizenzen) bleiben von den vorstehenden
Regelungen unberührt. Soweit die Einzelaufträge die Miete von Lizenzen zum Gegenstand
haben, haben sie - unabhängig vom Zeitpunkt des Lizenzabrufs - einheitlich eine Laufzeit von
sechs Jahren ab dem Beginn des Echtbetriebes. Diese Laufzeit verlängert sich automatisch
um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Lizenzen nicht sechs Monate vor Ablauf von einer
Partei schriftlich gekündigt werden. Entsprechendes gilt sinngemäß für den Systemservice
beim Lizenzkauf. Im Weiteren ist die ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung
ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden
Reihen- und Rangfolge: a. der Text der Rahmenvereinbarung b. Anlage 01: Antworten auf
Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK im Vergabeverfahren c. Anlage 02:
Leistungsbeschreibung d. Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08) e. Anlage 04: Bewerber-/
Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) f. Anlage 05: Vordrucke 05 und 05a:
Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig-keit, Eigenerklärung technische
und berufliche Leistungsfähigkeit g. Anlage 06: Vordrucke 07a und 07b: Informationen zu
Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer h. Anlage 07:
Verantwortliche Ansprechperson (= Vordruck 06) i. Anlage 08: Muster
Verpflichtungserklärung Datenschutz j. Anlage 08a: Auftragsverarbeitung - Regelungen zum
Datenschutz und zur Vertraulichkeit. k. Anlage 09: Muster Verpflichtungserklärung
Compliance/ Insidervorschriften l. Anlage 10: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
gemäß § 50a EstG m. Anlage 11: Erklärung zur Tax Compliance n. Anlage 12:
Anforderungsliste (gemäß Angebot des Bieters) (= Vordruck 09) o. Anlage 13: Beschreibender
Teil (gemäß Angebot des Bieters) (= Vordruck 10) p. Anlage 14: Ergänzende
Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung -
EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) - (Für den Kauf von Lizenzen) bzw. Ergänzende
Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware - EVB-IT
Überlassung Typ B - (für den Miete von Lizenzen) q. Anlage 15: Ergänzende
Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen - EVB-IT Dienstleistungs-AGB - (für IT-
Dienstleistungen der Auftragnehmerin) r. Anlage 16: Ergänzende Vertragsbedingungen für die
Pflege von Standardsoftware - EVB-IT Pflege S-AGB - (für Software-Pflege durch die
Auftragnehmerin) s. Anlage 17: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
t. Anlage 18: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz u. Anlage 19: Besondere
Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-
Westfalen) v. Anlage 20: Regelungen für nicht wesentliche Auslagerungsverträge gem.
MaRisk AT 9, FISG w. Anlage 21: Scientology Schutzklausel 2. Für die auf der Grundlage
dieser Rahmenvereinbarung vergebenen Einzelaufträge gelten die Bedingungen dieser
Rahmenvereinbarung entsprechend, soweit nicht die Einzelaufträge abweichende Regelungen
vorsehen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die
erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes
Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18
/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit
erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt
werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung
Beschreibung: Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der
Rahmenvereinbarung (= Lieferung, Implementierung und Pflege von GRC-Standard-Software
und systemspezifische Beratung) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der
Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben
gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die
Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr
zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem
Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen
des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften
ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt
unberührt. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
(= Lieferung, Implementierung und Pflege von GRC-Standard-Software und systemspezifische
Beratung) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung
der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 500.000 Euro betragen
haben.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher
ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 21.09.2019 bis zum 20.09.2024
erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des
Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen
Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Bitte
beachten Sie: (a.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben
erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes Ja
stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (b.) Es müssen alle zu den
Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige
Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die
unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.
Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03
erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder
zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen
angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt
eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Nachzuweisen sind
mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters. Eine Referenz wird nur dann als geeignet
angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen jeweils die Erfüllung der
nachfolgenden Mindestbedingungen nachgewiesen ist: (a.) Lieferung und Implementierung
einer - bereits entwickelten, am Markt existierenden - GRC-Standardsoftware, wobei der
Betrieb On-Premises erfolgt, (b.) für ein Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut im
Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder nach den
Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vergleichbar, (c.) zur
Verwendung für mindestens 200 aktive Nutzer des Referenzkunden (d.) einschließlich -
Customizing bzw. Konfiguration - Migration von Altdaten - Go-live, (e.) Pflege und Support für
mindestens 6 abgeschlossene Leistungsmonate (f.) Einschließlich systemspezifischer
Beratung (g.) im Zeitraum vom 21.09.2019 bis zum 20.09.2024
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
Beschreibung: Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des
Unternehmens des Bieters. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch
Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03
für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestbedingungen Bieter müssen über ein
Informationssicherheitsmanagement (ISMS) und ein Informationsrisikomanagement verfügen
und damit angemessene organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit,
Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität der für die NRW.BANK betriebenen
informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse sicherstellen können.
Darunter fällt auch ein etabliertes Schwachstellenmanagement sowie die Verpflichtung, die für
die NRW.BANK relevanten Informationssicherheitsereignisse zu melden. Der Nachweis muss
mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt
unberührt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Beschreibung: Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen eine Erklärung abgeben, aus
der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (2021, 2022
und 2023) ersichtlich ist. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch
Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03
für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestbedingungen: Die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl muss in den Jahren 2021, 2022 und 2023 pro Jahr mindestens 10
Vollzeitäquivalente betragen haben.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: S. Vergabeunterlagen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anforderungskatalog
Beschreibung: S. Vergabeunterlagen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beschreibender Teil
Beschreibung: S. Vergabeunterlagen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/10/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXPNYH5DG4V/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DG4V
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXPNYH5DG4V
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten.
Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den
Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung
finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/11/2024 12:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die in der Rahmenvereinbarung und ihren
Bestandteilen geregelte Leistung stellt eine Auslagerung im Sinne des § 25 a Abs. 1 KWG dar.
Im Hinblick hierauf sind die Vorgaben der jeweils einschlägigen Gesetze und
Aufsichtsbehörden (insbes. der MaRisk sowie der EBA/GL/2019/02) einzuhalten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Da die von der Rahmenvereinbarung
umfasste Leistung ein umfassendes Leistungsspektrum beinhaltet (Customizing bzw.
Konfiguration, Migration von Altdaten, Lizenzen, Pflege und Support, Schulungen sowie die
systemspezifische Beratung), erfordert die damit einhergehende Komplexität bankseits eine
Kontinuität in der Leistungserbringung, die - auch im Hinblick auf die Notwendigkeit der
Störungsvermeidung - die vorgenannte Regellaufzeit überschreitet.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: NRW.
BANK AöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Registrierungsnummer: DE223501401
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf & Vergabestelle
E-Mail: einkauf@nrwbank.de
Telefon: +49 21191741-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147-3045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 86b2359a-2977-450e-8451-
e449932b800b-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Die Angebotsfrist wird verlängert bis zum Montag, 4. November 2024, 10:00
Uhr. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen verschiebt sich entsprechend auf den
28. Oktober 2024
10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Die Angebotsfrist wird verlängert bis zum Montag, 4.
November 2024, 10:00 Uhr. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen verschiebt sich
entsprechend auf den 28. Oktober 2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 018b1ce8-8712-4deb-80dc-eeab73bb9f01 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/10/2024 17:35:28 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 211/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/10/2024
Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DG4V
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DG4V/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-658202-2024-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|