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Ausschreibung: Deutschland  Archäologische Untersuchungen  Ausschreibung archäologische Untersuchung für die baulichen Maßnahmen der Brainergy Energie GmbH - DEU-Jülich
Archäologische Untersuchungen
Dokument Nr...: 658426-2024 (ID: 2024102901345358729)
Veröffentlicht: 29.10.2024
*
  DEU-Jülich: Deutschland  Archäologische Untersuchungen  Ausschreibung
archäologische Untersuchung für die baulichen Maßnahmen der Brainergy
Energie GmbH
   2024/S 211/2024 658426
   Deutschland  Archäologische Untersuchungen  Ausschreibung archäologische Untersuchung
   für die baulichen Maßnahmen der Brainergy Energie GmbH
   OJ S 211/2024 29/10/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Brainergy Park Energie GmbH
	    E-Mail: fabian.etteldorf@eon.com
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Ausschreibung archäologische Untersuchung für die baulichen Maßnahmen der
	    Brainergy Energie GmbH
            Beschreibung: Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und
            unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und
            innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: Brainergy Park
            Jülich). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme, Kälte
            sowie Energiedienstleistungen zu versorgen. Hierfür wird der AG in den kommenden Jahren
            insbesondere folgenden baulichen Maßnahmen durchführen:  Bau der Netzinfrastruktur
            (Nahwärme, Strom, Glasfaser)  Bau einer Technikzentrale (Bau von Anlagentechnik) Das
            Areal des Brainergy Park Jülich (52 ha innovatives Gewerbegebiet) liegt nördlich von Jülich
            auf einem östlich der Rur gelegenen Plateau, der sog. Merscher Höhe. Aus dem Umfeld sind
            vorgeschichtliche und römische Fundstellen bekannt. Außerdem wurde im Zuge der
            Belagerungen von 1610 und 1621-22 um Jülich ein Belagerungsring aus Schanzen errichtet,
            so auch auf der Merscher Höhe. 2018/19 wurde im gesamten Plangebiet eine qualifizierte
            Prospektion durchgeführt, im Zuge derer mehrere vorgeschichtliche, vornehmlich
            eisenzeitliche Fundplätze festgestellt wurden. Vor diesem Hintergrund ist das Baufeld der
            vorgenannten baulichen Maßnahmen archäologisch zu untersuchen. Die Beauftragung der
            Leistungen der archäologischen Untersuchung gemäß den Vertragsbedingungen und dem
	    Leistungsbild sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
	    Kennung des Verfahrens: cd668dcf-6648-46c7-adf8-e50d9048a08d
	    Interne Kennung: AV23427E-EU
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 71351914 Archäologische Untersuchungen
     2.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/25/EU
	    sektvo -
            Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: SektVO
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	    Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person,
            deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
            Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
            rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und
            Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und
            Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
            von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und
            Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale
            Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
            Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
            Geschäftsverkehr).
            Betrugsbekämpfung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem
	    Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass
            eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
            gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
            rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB
	    (Subventionsbetrug).
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
	    Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
	    Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
            über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
            129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische
	    Vereinigungen im Ausland).
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen
	    ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
	    sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
            Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
            worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
            Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
	    Vereinigungen im Ausland).
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender
            Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	    des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
            Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c
	    des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
	    Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	    diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
              sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
              des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein
              zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
	      dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10.
              den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
	      (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
	      Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Nach § 123 Abs. 4 GWB ein zwingender
              Ausschlussgrund: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Nach § 123 Abs. 4 GWB ein
              zwingender Ausschlussgrund: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus,
	      wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
              Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer
              Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer
              Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer
              Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Zahlungsunfähigkeit: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Nach §
              124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat.
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein
              fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das
              Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
              begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
	      ist entsprechend anzuwenden.
              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Nach §
              124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
              verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
              Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
              Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Nach § 124
              Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
	      bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
	      werden kann.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Nach § 124 Abs. 1
              GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
              tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
              durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Nach § 124
              Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
              eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
              mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
              einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können
              unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
              Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
              hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder, 9. das
              Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
              unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,
              durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig
              oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
              öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
              Informationen zu übermitteln.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Archäologische Untersuchung im Vorfeld der baulichen Maßnahmen der Brainergy
	    Energie GmbH
            Beschreibung: Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und
            unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und
            innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: Brainergy Park
            Jülich). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme, Kälte
            sowie Energiedienstleistungen zu versorgen. Hierfür wird der AG in den kommenden Jahren
            insbesondere folgenden baulichen Maß-nahmen durchführen:  Bau der Netzinfrastruktur
            (Nahwärme, Strom, Glasfaser)  Bau einer Technikzentrale (Bau von Anlagentechnik) Das
            Areal des Brainergy Park Jülich (52 ha innovatives Gewerbegebiet) liegt nördlich von Jülich
            auf einem östlich der Rur gelegenen Plateau, der sog. Merscher Höhe. Aus dem Umfeld sind
            vorgeschichtliche und römische Fundstellen bekannt. Außerdem wurde im Zuge der
            Belagerungen von 1610 und 1621-22 um Jülich ein Belagerungsring aus Schanzen errichtet,
            so auch auf der Merscher Höhe. 2018/19 wurde im gesamten Plangebiet eine qualifizierte
            Prospektion durchgeführt, im Zuge derer mehrere vorgeschichtliche, vornehmlich
            eisenzeitliche Fundplätze festgestellt wurden. Vor diesem Hintergrund ist das Baufeld der
            vorgenannten baulichen Maßnahmen archäologisch zu untersuchen. Die Beauftragung der
            Leistungen der archäologischen Untersuchung gemäß den Vertragsbedingungen und dem
	    Leistungsbild sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
	    Interne Kennung: 000
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 71351914 Archäologische Untersuchungen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbekannt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
              Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
              Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: (1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
            Beschreibung: Falls Ausschlussgründe vorliegen, hat der Bieter den Ausschlussgrund zu
            benennen und eine Eigenerklärung beizufügen, in welcher erläutert wird, welche Maßnahmen
            unternommen wurden, um eine Selbstreinigung herbeizuführen (vgl. § 125 GWB).
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall
              Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder
              Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall bei einem in der Europäischen Union
              zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe
              von EUR 1,5 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio., wobei die
	      Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-
              fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Eigenerklärung, dass der
              vorbezeichnete Versicherungsschutz mindestens für die Dauer des
              verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen wird und eine Verpflichtung besteht, für das
              Bestehen des Versicherungsschutzes für die Dauer des Auftrags Sorge zu tragen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Angabe von Archäologen/Archäologinnen
              Beschreibung: Jeder Bieter hat als Projektleitung eine Person zu benennen, die über die
              Berufszulassung als Archäologe/Archäologin verfügt. Ein entsprechender Nachweis ist
              beizufügen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Beschreibung: Maßgebliches Zuschlagskriterium ist der angebotene Einheitspreis/m².
	    Gewichtung (Punkte, genau): 0
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung
	    /av239584-eu
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av239584-eu
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av239584-eu
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 28/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 21 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: gemäß § 51 SektVO
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 28/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist
            unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
            Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
            aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
            oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
            Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	    wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
            des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Brainergy Park Energie GmbH
	    Registrierungsnummer: 000
	    Postanschrift: Am Brainergy Park 1
            Stadt: Jülich
	    Postleitzahl: 52428
            Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: fabian.etteldorf@eon.com
	    Telefon: +4924613189730
	    Profil des Erwerbers: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av239584-eu
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
	    Registrierungsnummer: 000000
            Stadt: Köln
	    Postleitzahl: 50667
            Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
	    Telefon: +49 2211473055
	    Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a6357910-f9a3-4d38-b52c-4399d2c3f560 - 02
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/10/2024 09:16:53 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 211/2024
            Datum der Veröffentlichung: 29/10/2024
Referenzen:
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av239584-eu
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-658426-2024-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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