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Ausschreibung: Deutschland  Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte  Bereitstellung von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2025 - DEU-Duisburg
Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Dokument Nr...: 657852-2024 (ID: 2024102901342658654)
Veröffentlicht: 29.10.2024
*
  DEU-Duisburg: Deutschland  Überlassung von Personal einschließlich
Zeitarbeitskräfte  Bereitstellung von Leiharbeitnehmern in der
Abfallwirtschaft für das Jahr 2025
   2024/S 211/2024 657852
   Deutschland  Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte  Bereitstellung von
   Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2025
   OJ S 211/2024 29/10/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
	    E-Mail: p.wunsch@wb-duisburg.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Bereitstellung von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2025
	    Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist der zeitlich befristete Einsatz von
            Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2025. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg
            - AöR benötigen zusätzliches Personal für die Bereiche WBD-A21, A22 und A23, verteilt auf
            die Betriebshöfe Hochfeld und Hamborn. Die Aufgaben umfassen das Einsammeln von
            Sperrgut, Abfallsäcken und Schrott, das Entleeren von Abfallbehältern sowie
            Unterstützungsleistungen für das Fahrpersonal. Der gesamte Einsatzumfang beträgt ca.
	    28.000 Arbeitsstunden. Die Vergabe erfolgt an die drei wirtschaftlichsten Anbieter.
	    Kennung des Verfahrens: 90976b2f-6f67-4f42-870f-7ae1f192fc62
	    Interne Kennung: 2024-0589
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schifferstr. 190
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47059
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
	    Beliebiger Ort
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort für alle Leistungen und Lieferungen im Rahmen
	    dieses Vertrags ist der jeweils vereinbarte Standort. Im vorliegenden Fall sind dies die
            Betriebshöfe Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, und Hamborn, Schlachthofstraße
            8, 47167 Duisburg. Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der
	    Sitz des / der AG, Schifferstr. 190, in 47059 Duisburg des / der AG.
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1WLXFAFW Gem. § 160 Abs 3
            Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf
            Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht
            abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-
            10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne
            vorhergehende Rüge ist unzulässig.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
            fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
            §§ 123 bis 126 GWB
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	    123 bis 126 GWB
              Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	      GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Bereitstellung von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2025
	    Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist der zeitlich begrenzte Einsatz von
            Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2025.Der Auftrag wird an die drei
            wirtschaftlichsten Angebote vergeben, die nach der Bewertung die höchsten Punktzahlen
	    erreichen. Der gesamte Personaleinsatz wird mit ca. 28.000 Arbeitsstunden pro Jahr
            veranschlagt. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR benötigen zusätzliches Personal, um
            Auftragsspitzen zu bewältigen. Das Personal wird in den Bereichen WBD-A21, A22 und A23
            an den Betriebshöfen Hochfeld und Hamborn eingesetzt, wobei die Verteilung voraussichtlich
            20 % für A21, 30 % für A22 und 50 % für A23 beträgt. Zu den Aufgaben der Leiharbeitnehmer
            gehören das Einsammeln von Sperrgut, Schrott, E-Schrott, Abfallsäcken und Papierbündeln
            sowie das Entleeren von Abfallbehältern und das Erbringen von Vollserviceleistungen. Dazu
            zählen auch Tätigkeiten wie das Aufladen und Heraustragen von Sperrgut aus Wohnungen im
            Rahmen von Zusatzservices oder Entrümpelungen. Weitere Aufgaben umfassen die
            Reinigung des Arbeitsplatzes, die Bedienung der Fahrzeugschüttung, das Melden besonderer
            Vorkommnisse, die Bearbeitung von Reklamationen sowie die Unterstützung des
            Fahrpersonals bei Rückwärtsfahrten und Wartungsarbeiten am Fahrzeug. Die Dateneingabe
            erfolgt über ein mobiles Endgerät. Die Qualifikationen der Leiharbeitnehmer sind im
	    Leistungsverzeichnis festgelegt.
	    Interne Kennung: 2024-0589
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schifferstr. 190
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47059
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
	    Beliebiger Ort
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort für alle Leistungen und Lieferungen im Rahmen
	    dieses Vertrags ist der jeweils vereinbarte Standort. Im vorliegenden Fall sind dies die
            Betriebshöfe Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, und Hamborn, Schlachthofstraße
            8, 47167 Duisburg. Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der
	    Sitz des / der AG, Schifferstr. 190, in 47059 Duisburg des / der AG.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Beschreibung: 10.2025
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	    Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen Der / Die Bieterxin /-
	    gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
            Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach
            besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend aufgeführten
            Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zum
	    Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die
            Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre -
            siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 2. Eigenerklärung dexr
	    Bieterxin / jedes Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben
            und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 3.
            Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zum Bestehen einer
	    Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung dexr Versicherungsgeberxin und der
            maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für
            Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss 4. Eigenerklärung
	    dexr Bieterxin / jedes Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zur Einhaltung der
	    Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 3, Formblatt F11 (oder
            Präqualifikation oder EEEx) 5. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zu
            Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 3, Formblatt F13 - 6. Eigenerklärung des /
	    der Bieterxin /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
	    Benennung des / der Versicherungsgeberxin und der maximalen Deckungssumme, die min.
            2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für
            Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation
            oder EEEx oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der
            Versicherung) 7. Nur auf besondere Anforderung dexr Autraggeberxin ist darüber hinaus eine
            aktuelle Auskunft der Geschäftsbank dexr Bieterxin /-gemeinschaft einzureichen. Die mit  (oder
            Präqualifikation oder EEE)  gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können
            wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter
            F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die
             Einheitliche Europäische Eigenerklärung  oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3)
            Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei
            zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
            Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die
            von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die
              Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen
	      in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das
              Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden
              Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen
              ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß
	      Punkt 7 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind.
              Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister
              abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter
	      F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 4 hingegen sind von allen Bieterxinnen /
              BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine
              Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der
              beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 und F9. Da
              die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den
              Präqualifikationsunterlagen und der  EEE  nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
              Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht
              zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende,
              unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der
	      Bieterxin / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieterxin / BG auf Nachforderung
              fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den
              Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieterxin / BG
              ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot
              einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung
              von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder
              Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder
              den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
              ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von
	      den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
              Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
	      Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
              persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach
              besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend aufgeführten
              Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung dexr Bieterxin / jedes Mitglieds einer
              Bieterxinnengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 3,
              Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 2. Eigenerklärung dexr Bieterxin / jedes
              Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften -
              siehe Anlage 3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 3. Eigenerklärung dexr
              Bieterxin /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die
	      Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
	      Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der /
	      die Bieterxin /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 3, Formblatt F12 - 4.
              Eigenerklärung des / der Bieterxin / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-
              Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 3, Formblatt F14 5. Eigenerklärung dexr
              Bieterxin / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 4 - 6.Nach den Bestimmungen des § 6 Abs.
              1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeberxinnen seit dem
              01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines
              öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne
	      Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister
              des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieterxin / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag
	      erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieterxin / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen
              Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der
              Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und
              daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die
              betreffende Bieterxin / BG erteilen. 7. Der Anbieter/ der Verleiher bestätigt, dass er im Besitz
              einer gültigen, zur Überlassung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer erforderlichen Erlaubnis
              gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) ist, die
              von der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit ausgestellt wurde. (Bitte Kopie beifügen)
              Die mit  (oder Präqualifikation oder EEE)  gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung
              können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen
              Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des
              Standardformulars für die  Einheitliche Europäische Eigenerklärung  oder gem. § 122 Abs. (3)
              GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die
              AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der
              Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig
              enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
              überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis
              eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben
              werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
              entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die
              Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen
              für die Formblätter die gemäß Punkt 7 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen
	      Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im
              Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG
              einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 4 hingegen
              sind von allen Bieterxinnen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe
              durch eine Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und
              / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8
              und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den
              Präqualifikationsunterlagen und der  EEE  nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
              Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht
              zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende,
              unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der
	      Bieterxin / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieterxin / BG auf Nachforderung
              fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den
              Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieterxin / BG
              ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot
              einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung
              von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder
              Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten  EEE  oder
              den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
              ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von
	      den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
              Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen Der / Die Bieterxin /-
              gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
              zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung
              durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:
              1. Eigenerklärung dexer Bieterxin /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den letzten 5
              abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum
	      Auftragswert, Leistungszeitraum und zuxr Auftraggeberxin, ohne die Angabe
              personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 3, Formblatt F1 2. Eigenerklärung
              dexr Bieterxin /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
	      mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen
              Geschäftsjahren - siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEEx) Die mit
               (oder Präqualifikation oder EEE)  gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können
              wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter
              F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die
               Einheitliche Europäische Eigenerklärung  oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3)
              Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei
              zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
              Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die
              von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die
              Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen
	      in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das
              Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden
              Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen
              ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß
	      Punkt 7 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind.
              Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister
              abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter
	      F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 4 hingegen sind von allen Bieterxinnen /
              BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine
              Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der
              beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 und F9. Da
              die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den
              Präqualifikationsunterlagen und der  EEE  nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
              Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht
              zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende,
              unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der
	      Bieterxin / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieterxin / BG auf Nachforderung
              fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den
              Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieterxin / BG
              ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot
              einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung
              von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder
              Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder
              den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
              ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von
	      den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
              Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
              Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
	      /notice/CXS0YRTY1WLXFAFW/documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1WLXFAFW
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YRTY1WLXFAFW
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 03/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Geforderte Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot
            beizufügen. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
            insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur
            Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur werden nachgefordert. Auch fehlende oder
            unvollständige leistungsbezogene Unterlagen werden auf gesonderte Anforderung des / der
            AG nachgereicht oder vervollständigt, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge
	    der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren
            Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV ausgeschlossen ist. Angebote, zu denen Angaben
	    zu Ausschlusskriterien, wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw.
            Erklärungen fehlen, werden gemäß § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von vornherein ausgeschlossen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 03/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
            Ort: Elektronische Öffnung
            Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung
	    anwesend sein.
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einhaltung der Bestimmungen des
	    Mindestlohngesetzes (MiLoG)
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen
            richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
            soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
            innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
            Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage
              nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	      vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
              Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	    Schlichtungsstelle: Vergabekammer Rheinland
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Vergabekammer Rheinland
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
	    Registrierungsnummer: DE252359155
	    Postanschrift: Schifferstr. 190
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47059
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: p.wunsch@wb-duisburg.de
	    Telefon: +49 203 283 2832
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
	    Registrierungsnummer: DE252359155
	    Postanschrift: Schifferstr. 190
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47059
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: p.wunsch@wb-duisburg.de
	      Telefon: +49 203 283 2832
	      Rollen dieser Organisation:
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
	    Registrierungsnummer: 05315-03002-81
            Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
            Stadt: Köln
	    Postleitzahl: 50667
            Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
	    Telefon: +49 2211473045
	    Fax: +49 2211472889
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0004
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
	    Registrierungsnummer: 05315-03002-81
            Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
            Stadt: Köln
	    Postleitzahl: 50667
            Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
	    Telefon: +49 2211473045
	    Fax: +49 2211472889
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0005
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
	    Registrierungsnummer: 05315-03002-81
            Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
            Stadt: Köln
	    Postleitzahl: 50667
            Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
	    Telefon: +49 2211473045
	    Fax: +49 2211472889
	    Rollen dieser Organisation:
	    Schlichtungsstelle
       8.1. ORG-0006
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
	    Registrierungsnummer: 05112-31001-91
            Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
	    Stadt: Duisburg
	      Postleitzahl: 47051
	      Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	      Land: Deutschland
	      Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
	      E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
	      Telefon: +49 2032833144
	      Rollen dieser Organisation:
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0007
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b90d8cd0-79d1-4f0f-8e8b-b801d7de9ca1 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/10/2024 09:36:21 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 211/2024
            Datum der Veröffentlichung: 29/10/2024
Referenzen:
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1WLXFAFW
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1WLXFAFW/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-657852-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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