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Ausschreibung: Deutschland  Installation von Zentralheizungen  Heizung -Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15 - DEU-Ohlstadt
Installation von Zentralheizungen
Dokument Nr...: 656602-2024 (ID: 2024102901250557356)
Veröffentlicht: 29.10.2024
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  DEU-Ohlstadt: Deutschland  Installation von Zentralheizungen  Heizung
-Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
   2024/S 211/2024 656602
   Deutschland  Installation von Zentralheizungen  Heizung - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
   OJ S 211/2024 29/10/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Ohlstadt
	    E-Mail: info@ohlstadt.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Heizung - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
	    Beschreibung: Heizung - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15Auftragsgegenstand:Die Gemeinde
	    Ohlstadt plant die Sanierung und den Neubau der alten Wetzstoa-Wirtschaft in Ohlstadt. Im
            Objekt entstehen im UG eine Tiefgarage und Nebenräume mit Technik, im EG öffentliche
	    Bereiche, im, 1. OG ein Multifunktionsraum und 3 Wohneinheiten, sowie im 2. OG gewerbliche
            Bereich mit Galerie im 3. OG. - Anschluss primär / sekundär Platten-Wärmetauscher
            Fernwärme DN 50- Pufferspeicher mit Ladung - Anlagenabsicherung mit Membran-AG, SV
	    und automatischer Nachspeisung, Magnetit- Abscheider - Verteiler / Sammler mit
            Regelkreisen - Regelkreise mit Armaturen, Messgeräten, hocheffizienten Umwälzpumpen,
            Einbau beigestellter (MSR-Technik) Motor-Dreiwegeventile und Temperaturfühler - Wohnungs-
            Frischwassermodule - Platten-Heizkörper mit Ventilgarnitur in den Räumen- Fußbodenheizung
            mit Bio-Lochfaserplatte, Verteiler, Armaturen- Rohrleitungen schwarz geschweißt in
            Technikzentrale- Rohrleitungen Edelstahl Heizung gepresst in der Verteilung / Stränge /
            Heizkörperanbindung - Dämmung der Heizungsleitungen MengeDim.Bezeichnung
            1StAnschluss Platten-Wärmetauscher 65 kW - DN 401StPufferspeicher 1000 l
            1StAnlagenabsicherung Sekundärseite nach DIN 128281StAutomatische Nachspeisung mit
            Enthärtungsarmatur DN 151StMagnetit-Abscheider DN 403StWohnungs-
            Frischwasserstationen 1StVerteiler / Sammler für 4 Regelkreise DN 20 - 404StRegelkreise DN
            20  32 mit Umwälzpumpe, Armaturen, Messgeräten 1StRegelkreis DN 40 mit Umwälzpumpe,
            Armaturen, Messgeräten Pufferladung60lfdm Rohrleitungen Heizwasser schwarz geschweißt
	    DN 15 -40 260lfdm Rohrleitungen Heizwasser Edelstahl Pressfitting System DN 15 -40
            260lfdm Dämmung Heizung Mineralfaserschalen alukaschiert DN 15  4060lfdm Dämmung
            Heizung Mineralfaserschalen alukaschiert / PVC-Mantel DN 15 
            4030StBrandschutzdämmung DN 15  402St Platten-Heizkörper mit Ventilgarnitur, Entlüftung
            und Befestigung 1200m² Fußbodenheizung Biofaser-Lochplatte 12St
            Fußbodenheizungsverteiler mit Armaturen und Verschraubungen, Einbau WM;Z
	    Kennung des Verfahrens: e18b468a-73e8-425c-8658-46e91925c30a
	    Interne Kennung: OHL-2024/18
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: ja
              Begründung des beschleunigten Verfahrens: Aufgrund der Vorankündigung wird das
	      Verfahren beschleunigt.
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45331100 Installation von Zentralheizungen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Schwaigweg 1 Am Dorfbach 15
	    Stadt: Ohlstadt
	    Postleitzahl: 82441
	    Land, Gliederung (NUTS): Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Gebäude mit zwei verschiedenen
	    Anschriften.
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: 1. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen
            Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung Bezug Russland (FB 127/L127/III.27)
            auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
	    Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der
            Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die
	    Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.Die
            Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.2. Der
	    Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen von ausbeuterischer Kinderarbeit sind
	    insbesondere folgende Produkte betroffen ist:- Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere
            Bälle- Spielwaren- Teppiche- Textilien- Lederprodukte- Billigprodukte aus Holz- Natursteine-
            Agrarprodukte wie z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft.Dafür ist die
            Eigenerklärung Kinderarbeit (FB 2491) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben.
            Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem.
            den Bedingungen der Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten
            Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform
            eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die
	    Vergabeplattform.3. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen zu verwendenden
            Holzprodukte zertifiziert sind. Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC
            oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien
            des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Dafür ist die Eigenerklärung zur Verwendung von
            Holzprodukten (FB 248) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung
            ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen
            der Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über
	    die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.Die
            Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.4. Der
	    Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen die Vermeidung, Verwertung und
            Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen regelt. Dafür ist die
            Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Abfall (FB 241) auszufüllen und
            als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines
            Angebots ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den
            Bedingungen der Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten
            Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform
            eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die
	      Vergabeplattform.5. Auf die Vorschriften der VOB/B, VOB/C und dem BGB wird Bezug
	      genommen und im weiteren Verfahren angewandt.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
            Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	    Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
            Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein der
            Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung
            eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4
	    GWB).
            Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	    Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
            Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
            über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach §
            299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
	    299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
            (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
            von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
            Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB),- den §§ 333 und 334 des
            Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
            des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8
            GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
            ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123
	    Abs. 1 Nr. 9 GWB).
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	    Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
            Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
            Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
            worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
            Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
            Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
            Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
            Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber
            über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
	    Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
            die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
            bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
            Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	    Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
	      GWB).
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
              Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs.
              1 Nr. 3 GWB), und- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
	      Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
	      Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
              werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs
              zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
              Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
	      263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
              ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und- § 264 des Strafgesetzbuchs
              (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
              oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
              werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
              sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
	      des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
              Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
	      GWB).
              Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
	      GWB).
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf
              Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
              Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
              übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die
              Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
              o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
              Vergabeverfahren erlangen könnte, odero fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124
	      Abs. 1 Nr. 9 GWB).
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
              wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
	      das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
              diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
              beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können
              unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
              eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
              gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
              der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
	      GWB).
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
	      GWB).
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
	      Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
              Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die
              öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
              nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
              Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder
              Abgaben Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn- (1.) das
	      Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht
              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder- (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf
	      sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
              können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
              des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Heizung - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
	    Beschreibung: Heizung - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15Auftragsgegenstand:Die Gemeinde
	    Ohlstadt plant die Sanierung und den Neubau der alten Wetzstoa-Wirtschaft in Ohlstadt. Im
            Objekt entstehen im UG eine Tiefgarage und Nebenräume mit Technik, im EG öffentliche
	    Bereiche, im, 1. OG ein Multifunktionsraum und 3 Wohneinheiten, sowie im 2. OG gewerbliche
            Bereich mit Galerie im 3. OG. - Anschluss primär / sekundär Platten-Wärmetauscher
            Fernwärme DN 50- Pufferspeicher mit Ladung - Anlagenabsicherung mit Membran-AG, SV
	    und automatischer Nachspeisung, Magnetit- Abscheider - Verteiler / Sammler mit
            Regelkreisen - Regelkreise mit Armaturen, Messgeräten, hocheffizienten Umwälzpumpen,
            Einbau beigestellter (MSR-Technik) Motor-Dreiwegeventile und Temperaturfühler - Wohnungs-
            Frischwassermodule - Platten-Heizkörper mit Ventilgarnitur in den Räumen- Fußbodenheizung
            mit Bio-Lochfaserplatte, Verteiler, Armaturen- Rohrleitungen schwarz geschweißt in
            Technikzentrale- Rohrleitungen Edelstahl Heizung gepresst in der Verteilung / Stränge /
            Heizkörperanbindung - Dämmung der Heizungsleitungen MengeDim.Bezeichnung
            1StAnschluss Platten-Wärmetauscher 65 kW - DN 401StPufferspeicher 1000 l
            1StAnlagenabsicherung Sekundärseite nach DIN 128281StAutomatische Nachspeisung mit
            Enthärtungsarmatur DN 151StMagnetit-Abscheider DN 403StWohnungs-
            Frischwasserstationen 1StVerteiler / Sammler für 4 Regelkreise DN 20 - 404StRegelkreise DN
            20  32 mit Umwälzpumpe, Armaturen, Messgeräten 1StRegelkreis DN 40 mit Umwälzpumpe,
              Armaturen, Messgeräten Pufferladung60lfdm Rohrleitungen Heizwasser schwarz geschweißt
	      DN 15 -40 260lfdm Rohrleitungen Heizwasser Edelstahl Pressfitting System DN 15 -40
              260lfdm Dämmung Heizung Mineralfaserschalen alukaschiert DN 15  4060lfdm Dämmung
              Heizung Mineralfaserschalen alukaschiert / PVC-Mantel DN 15 
              4030StBrandschutzdämmung DN 15  402St Platten-Heizkörper mit Ventilgarnitur, Entlüftung
              und Befestigung 1200m² Fußbodenheizung Biofaser-Lochplatte 12St
              Fußbodenheizungsverteiler mit Armaturen und Verschraubungen, Einbau WM;Z
	      Interne Kennung: OHL-2024/18
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45331100 Installation von Zentralheizungen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Schwaigweg 1 Am Dorbach 15
	    Stadt: Ohlstadt
	    Postleitzahl: 82441
	    Land, Gliederung (NUTS): Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Gebäude mit zwei verschiedenen
	    Anschriften.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 06/08/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 03/11/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	    Bezeichnung: Umsatz des Unternehmens
	    Beschreibung: Umsatz des Unternehmens:Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
            abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
	    die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
            gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.Nicht präqualifizierte
            Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens
            von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit
	    dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen,
            die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem
	    Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der
            Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
            GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen
            haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen
            Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen
              dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur
              Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren.
	      Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind,
              werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Referenznachweise - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden
	      Leistung vergleichbar sind
	      Beschreibung: Referenznachweise - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden
	      Leistung vergleichbar sind:Referenznachweise - Angaben zu Leistungen, die mit der zu
              vergebenden Leistung vergleichbar sindIch erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten
              fünf (5) Kalenderjahren (2019, 2020, 2021, 2022, 2023) vergleichbare Leistungen ausgeführt
	      habe/haben. Der Bieter hat mindestens drei (3) Referenznachweise mit dem Angebot
              einzureichen. Hierfür hat der Bieter zwingend das Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) zu
	      verwenden. Dieses ist durch den Referenzgeber zu unterschreiben. In dem Formblatt 444
	      (Referenzbescheinigung) sind von dem Bieter, also von dem Referenznehmer folgende
              Angaben zu machen: - Firma (Name und vollständige Anschrift) des Bieters oder des
	      vertretungsberechtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft oder Benennung der
	      Bietergemeinschaft. - Angaben zum Referenzgeber: Angabe der juristischen Person des
	      Bauherrn / des Auftraggebers; Anschrift sowie der Name des Vertreters und dessen Anschrift
	      (nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von
	      einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird - Bezeichnung des Bauvorhabens - Ankreuzen zur
              ausgeführten Leistung, ob es sich hier um eine Einzelleistung (Einzelnes Gewerk
              /Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung (Gewerkebündelung, z.B. erweiterter
              Rohbau oder Generalunternehmer) handelt - Ort der Ausführung (Ort, Straße) -
              Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr)und Fertigstellung (Monat/Jahr) - Ankreuzen, wie der
	      Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner
              oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) - Ankreuzen der Art der Baumaßnahme, ob
	      Neubau oder Umbau oder Denkmal. - Angabe der Leistungsbereiche entsprechend der
              Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz
	      bezieht; hierzu hat der Bieter die Nummer und die Be-zeichnung anzugeben; die Anlage 2 der
              Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens liegt den Vergabeunterlagen bei - Angaben
              des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte:
              Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen
              Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m St, kg, t) oder
              Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung
              handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der
              ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür durchschnittlich
	      eingesetzten eigenen Arbeitnehmer Oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der
              ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem
              Führungspersonal koordinierten Gewerke - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der
              ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der
              besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; oder Angaben des Bieters,
              wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle
              Besonderheiten der Ausführung - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten
	      Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in
              Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine
              Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro) -
              Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig sind; sowie Erklärung des
              Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben seine Zuverlässigkeit
              beeinträchtigen; Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig], Name des Verantwortlichen in
	      Druckbuchstaben. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem
	      Referenzgeber folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare
	      Sachverhalte anzugeben): - Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer
              auftragsgemäß durchgeführt worden sind; - Ankreuzen, wenn im Ergebnis die Leistungen
              auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgende Feststellungen während der Abwicklung
	      gemacht wurden: - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten
              gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat; - Ankreuzen, wenn die Einhaltung der Vertragsfristen
	      schriftlich angemahnt wurde; - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer wiederholt zur
              Mängelbeseitigung während der Bauausführung aufgefordert wurde; - Ankreuzen, wenn dem
              Auftragnehmer schriftlich Kündigung angedroht wurde; - Ankreuzen, wenn die Abnahme
              wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wurde; - Ankreuzen, wenn wiederholt
              zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen aufgefordert wurde; - Ankreuzen, wenn die
	      Schlussrechnung durch den Auftraggeber erstellt werden musste. - Ankreuzen, wenn die
              Leistungen von dem Referenznehmer nicht auftragsgemäß ausgeführt worden sind;-
              Ankreuzen, wenn die Leistungen wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden. - Angaben zu
	      dem Ansprechpartner bei dem Referenzgeber (Name des Ansprechpartners; Abteilung;
	      Telefon des Ansprechpartners; Fax des Ansprechpartners [sofern vorhanden]; E-Mail-Adresse
              des Ansprechpartners) - Einwilligung des Referenzgebers.Präqualifizierte Unternehmen haben
	      in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis
              über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben
              dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen
	      und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses
              Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der
              Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte
	      Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der
              Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Angaben zu Arbeitskräften
              Beschreibung: Angaben zu Arbeitskräften:Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die
              Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.Falls mein/unser
	      Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in
              den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
              Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen
              Leitungspersonal, angeben.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der
              Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
              GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit
	      dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden.
              Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer
	      anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von
              Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt
              werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
              Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
              entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
	      Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
              gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
              Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Registereintragung
              Beschreibung: Registereintragung:Ich bin / Wir sind- im Handelsregister eingtragen.- für die
              auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.- bei der Industrie- und
	      Handelskammer eingetragen.- zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
	      Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir
              zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:Gewerbeanmeldung,
	      Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der
              Industrie- und Handelskammer.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis
              der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und
              124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind
	      mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet
              werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die
	      PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des
              Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das
              Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür
              Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und
	      Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses
              Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der
              Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte
	      Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der
              Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
	      Beschreibung: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation:Angabe zu Insolvenzverfahren
              und Liquidation- Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
              gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
              Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in
              Liquidation befindet.- Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich
              /werden wir ihn vorlegen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der
              Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
              GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit
	      dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden.
              Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer
	      anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von
              Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt
              werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
              Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
              entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
	      Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
              gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
              Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
              Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
	      Beschreibung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
              Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt:Angabe, dass nachweislich keine
              schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in
              Frage stelltIch/Wir erkläre(n), dass- für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe
              gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.- keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert
              sind.- für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A
              vorliegt.- zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6
              VOB/A vorliegt,ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung
              ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt
              wurde.Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter,
	      auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister
              durchführen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den
              Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend
              das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch
              die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte
	      Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben,
	      wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von
              Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt
              werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
              Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
              entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
	      Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
              gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
              Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
	      Sozialversicherung
              Beschreibung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
              Sozialversicherung:Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur
              Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der
              Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.Falls mein/unser
	      Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse², eine
              Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen³
              sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.Nicht präqualifizierte
              Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit
	      dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen,
              die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem
	      Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der
              Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
              GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen
              haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen
              Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen
              dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur
              Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren.
	      Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind,
              werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
	      Beschreibung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:Ich bin/Wir sind
	      Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere
	      Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
              Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
              Lohnsummen vorlegen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der
              Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
              GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit
	      dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden.
              Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer
	      anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von
              Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt
              werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
              Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
              entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
	      Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
              gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
              Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
              Bezeichnung: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft
              Beschreibung: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft:Die Bietergemeinschaft hat mit
              ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,- in der die Bildung einer
              Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für
              die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,- dass der
              bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlichvertritt,-
	      dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von
	      allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschrittenoder qualifiziert signierte/mit Siegel
              versehene Erklärung abzugeben.Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt
              212EU.Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese Erklärung mit dem Formblatt
              234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) zu erfolgen. Das Formblatt 234 ist mit dem
              Angebot ausgefüllt einzureichen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe
	      Beschreibung: 1. Eignungsverleihende UnterauftragnehmerBeabsichtigt der Bieter, Teile der
              Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines
	      Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche
              Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen
              Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Hierfür ist das Formblatt 235
              (Verzeichnis der Leistungen-Kapazitäten anderer Unternehmer) auszufüllen und zu
	      verwenden. Das Formblatt ist mit dem Angebot einzureichen.Der Bieter hat auf gesondertes
	      Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm
              die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese
              Unternehmen geeignet sind. Ferner hat der Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
	      nachzuweisen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser
              Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen
              vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
              Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
              Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung
              ist gleichzeitig mit der  Verpflichtungserklärung  abzugeben. Der Bieter hat andere
              Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende
              Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu
              ersetzen.Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt 212EU.2.
	      UnterauftragsvergabeBei Einsatz von anderen Unternehmen (reine Unterauftragnehmer) sind
              auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch
	      geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
              präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
              Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
              ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.Für weitere Einzelheiten wird
	      verwiesen auf das Formblatt 212EU.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Beschreibung: Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis (inklusive
            angebotener Einheitspreise) zusätzlich im GAEB-Format (.d84; .x84) mit dem Angebot
            ausgefüllt einzureichen.Sollte das Leistungsverzeichnis (inklusive angebotener Einheitspreise)
            im PDF-Format und / oder im GAEB-Format fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des
            Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://staatsanzeiger-eservices.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 12/11/2024 11:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 12/11/2024 11:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
              GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
              Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
              Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
	      bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
              Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
              ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde
	    Ohlstadt
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Ohlstadt
	    Registrierungsnummer: 180 127
	    Postanschrift: Rathausplatz 1
	    Stadt: Ohlstadt
	    Postleitzahl: 82441
	    Land, Gliederung (NUTS): Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: info@ohlstadt.de
	    Telefon: 08841 6712-0
	    Fax: 08841 6712-44
	    Internetadresse: https://www.ohlstadt.de/de/
	    Profil des Erwerbers: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
	      Registrierungsnummer: DE 811335517
	      Postanschrift: Maximilianstr. 39
              Stadt: München
	      Postleitzahl: 80538
              Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
	      Telefon: +49 89 2176-2411
	      Fax: +49 89 2176-2847
	      Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
	      /zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 772445b7-f0ce-4f75-b694-a3013d4e8b99 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/10/2024 18:01:02 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 211/2024
            Datum der Veröffentlichung: 29/10/2024
Referenzen:
https://staatsanzeiger-eservices.de
https://www.ohlstadt.de/de/
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
https://www.staatsanzeiger-eservices.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-656602-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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