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Ausschreibung: Deutschland  Bauarbeiten  Kleinreparaturmanagement und Abarbeitung von Frequenzschäden - DEU-Berlin
Bauarbeiten
Reparatur- und Wartungsdienste
Dokument Nr...: 655854-2024 (ID: 2024102901181156373)
Veröffentlicht: 29.10.2024
*
  DEU-Berlin: Deutschland  Bauarbeiten  Kleinreparaturmanagement und
Abarbeitung von Frequenzschäden
   2024/S 211/2024 655854
   Deutschland  Bauarbeiten  Kleinreparaturmanagement und Abarbeitung von Frequenzschäden
   OJ S 211/2024 29/10/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
	    E-Mail: einkauf@gewobag.de
            Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH
	    E-Mail: einkauf@gewobag.de
            Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH
	    E-Mail: einkauf@gewobag.de
            Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Kleinreparaturmanagement und Abarbeitung von Frequenzschäden
	    Beschreibung: Ort: Bezirke Pankow, Reinickendorf und Spandau -- Gegenstand der Vergabe
            ist das Kleinreparaturmanagement sowie die Abarbeitung versicherter Schäden
            (Frequenzschäden) für Teile des den Immobilienbestandes der Gewobag. Der
	    Leistungsumfang erstreckt sich auf ca. 14.000 Wohneinheiten, 165 Gewerbeeinheiten sowie
            ca. 2.600 Garagen/Stellplätze für eine zu bewirtschaftende Wohn- und Gewerbefläche von
            über 870.000 m². KRM: Pauschalvertrag über Instandsetzung sämtlicher Mängel/Schäden an
            Gebäuden einschließlich Wiederbeschaffung bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze;
            über sämtliche Gewerke hinweg (Ausnahme Aufzugsreparaturen); einschließlich Umgang mit
	    schadstoffbelasteten Bauteilen; Bereitstellung und eigenverantwortlicher Betrieb eines
            Telefonservice für Instandsetzungsmeldungen der Mieter einschließlich Notruftelefon an 24
            Stunden pro Tag/365 Tagen im Jahr nebst zugehörigem Notdienst mit identischer
            Verfügbarkeit; vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Mängel/Schäden und deren
            Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das IT-
            System des AG. Frequenzschäden: Instandsetzung versicherter Schäden mit
            Instandsetzungskosten bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; eigenständige
            Prüfung, ob ein versicherter Schaden vorliegt; eigenständiges Führen der gesamten
            anfallenden Korrespondenz mit der Gebäudeversicherung des AG; ergänzend vollständig
            digitalisierte Dokumentation sämtlicher Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte
            Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das IT-System des AG
	      Kennung des Verfahrens: 13826d55-177b-45cc-9451-5c0045723da0
	      Interne Kennung: 258-24
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10559
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der
            bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass  er/sie alle
            rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,  er
            bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
            arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,  sein/ihr Unternehmen weder
            zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder
            ein vergleichbares Verfahren beantragt oder er-öffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	    Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
            Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,  er/sie im Rahmen
            seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, durch die die
            Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,  er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung
            von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen
	    Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers
            ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,  keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen
            zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt
            worden ist,  er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem
            Bieterkreis zur Folge haben kann,  insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu
            den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,  er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur
            Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), § 21 des
            Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des
            Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird
            /werden,  er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur
            Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den
            Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.
            Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den
            Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10
	    Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die
	    Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10
	    Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21
	      Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter
	      Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende
              Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen
              Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische
              Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen,
	      Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder
              Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
              Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische
	      Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der
	      unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als
	      10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
              Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
	      genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den
              Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine
              ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus
              dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung
	      geeignete Nachweise von den Bietern/ den Bietergemeinschaften zu fordern, um die
              abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft
              die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder
              nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren
	      Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland
	      sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu
              erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register
              Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen
              (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf
	      eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung
              während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei
              oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
	      bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der
              Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nach-weise, Bescheinigungen bzw.
              Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen.
              Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
            Titel: Kleinreparaturmanagement und Abarbeitung von Frequenzschäden
	    Beschreibung: Ort: Bezirke Pankow, Reinickendorf und Spandau -- Gegenstand der Vergabe
            ist das Kleinreparaturmanagement sowie die Abarbeitung versicherter Schäden
            (Frequenzschäden) für Teile des den Immobilienbestandes der Gewobag. Der
	    Leistungsumfang erstreckt sich auf ca. 14.000 Wohneinheiten, 165 Gewerbeeinheiten sowie
            ca. 2.600 Garagen/Stellplätze für eine zu bewirtschaftende Wohn- und Gewerbefläche von
            über 870.000 m². KRM: Pauschalvertrag über Instandsetzung sämtlicher Mängel/Schäden an
            Gebäuden einschließlich Wiederbeschaffung bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze;
            über sämtliche Gewerke hinweg (Ausnahme Aufzugsreparaturen); einschließlich Umgang mit
	    schadstoffbelasteten Bauteilen; Bereitstellung und eigenverantwortlicher Betrieb eines
            Telefonservice für Instandsetzungsmeldungen der Mieter einschließlich Notruftelefon an 24
            Stunden pro Tag/365 Tagen im Jahr nebst zugehörigem Notdienst mit identischer
            Verfügbarkeit; vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Mängel/Schäden und deren
            Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das IT-
              System des AG. Frequenzschäden: Instandsetzung versicherter Schäden mit
              Instandsetzungskosten bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; eigenständige
              Prüfung, ob ein versicherter Schaden vorliegt; eigenständiges Führen der gesamten
              anfallenden Korrespondenz mit der Gebäudeversicherung des AG; ergänzend vollständig
              digitalisierte Dokumentation sämtlicher Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte
              Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das IT-System des AG
	      Interne Kennung: 258-24
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: Der AG hat hinsichtlich der Gewobag Wohnungsbau-
	    Aktiengesellschaft Berlin, der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und der Gewobag PB
            Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
            vier Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Hinsichtlich aller weiteren Beteiligungsgesellschaft
            auf Seiten des AG hat der AG das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
            sieben Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option). Für alle Gesellschaften auf Seiten des
            AG endet der Vertrag mithin spätestens am 30. Juni 2033. Das jeweilige Optionsrecht des AG
            gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden
            Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsverlängerung zugeht.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10559
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 4
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Der AG plant den Erwerb weiterer Immobilien. Dies kann zum einen durch
	    unmittelbaren Immobilienerwerb beim AG erfolgen und zum anderen mittelbar durch den
            Erwerb von Gesellschaften mit Immobilienbestand. Für den AG ist es in beiden Varianten von
	    besonderer Bedeutung, dass sein Immobilienbestand nach einheitlichen qualitativen und
            rechtlichen Maßstäben bewirtschaftet wird. Der AG hat deshalb das Recht, auf Seiten des AG
	    weitere eigene Immobilien und/oder weitere Vertragspartner mit Immobilienbestand in den
	    Vertrag einzubeziehen. Die Einbeziehung weiterer Vertragspartner auf Seiten des AG setzt
	    voraus, dass die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin deren mittelbarer oder
	    unmittelbarer Mehrheitsgesellschafter ist. In beiden Varianten setzt die Einbeziehung zudem
            voraus, dass sie für den AN zumutbar ist. Die Einbeziehung ist insbesondere dann
            unzumutbar, wenn sich dadurch die Summe der Wohn- und Gewerbeflächen aller Objekte
            zuzüglich 50 % aller Stellplatzflächen in m² im Verhältnis zu der ursprünglich vereinbarten
            Fläche bei Vertragsschluss um mehr als 10 % erhöht. Die Zumutbarkeitsprüfung erfolgt für
            jede Einbeziehung gesondert. Eine Flächenerhöhung um mehr als 10 % führt mithin nur für
	    diejenige Einbeziehung zur Unzumutbarkeit, durch welche die Schwelle von 10 %
              überschritten wird. Vorhergehende Einbeziehungen, die noch nicht zu einer Überschreitung
              der Schwelle von 10 % geführt haben, bleiben davon unberührt. Sie bleiben zumutbar und
              werden nicht nachträglich als unzumutbar eingestuft. Der AN stimmt den ihm zumutbaren
	      Einbeziehungen von neuen Immobilien und/oder neuen Vertragspartnern mit
	      Immobilienbestand nach Ziffer 1.6 des Vertrags bereits jetzt zu. Einbeziehungen, die dem AN
              nach dieser Ziffer unzumutbar sind, sind nur durch einvernehmliche Vertragsergänzung
              möglich. Der AG zeigt dem AN die Einbeziehung neuer Vertragspartner mit
              Immobilienbestand spätestens drei Monate vor dem Eintrittsdatum schriftlich an. Über den
	      Vertragsbeitritt wird ein schriftlicher Nachtrag angefertigt. Die Einbeziehung neuer
              unmittelbarer Immobilien, richtet sich im Übrigen nach Ziffer 12. des Vertrags.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Die Vorgaben des BerlAVG, des AEntG, des MiLoG sowie des
            AufenthG sind zwingend zu beachten. -- Der AN ist verpflichtet, sich für die Dauer des
            Vertrages angemessen zu versichern. Der AN ist insbesondere verpflichtet, für die Dauer des
	    Vertrages eine Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung sowie eine
	    Umweltschadenversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von mindestens pauschal
            10.000.000,00 EUR für Personen und 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden
            jeweils 3-fach maximiert auf alle Versicherungsfälle abzuschließen. Dabei dürfen die
            Deckungssummen für den einzelnen Schadensfall nicht begrenzt werden. Der vorgenannte
            Versicherungsschutz mit mindestens den festgelegten Deckungssummen ist während der
	    Gesamtdauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Dies gilt auch, wenn der Versicherer den
            jeweiligen Versicherungsvertrag unterjährig kündigt. Im Fall der Kündigung eines
            Versicherungsvertrages durch den Versicherer hat der AN unverzüglich in Höhe der o.g.
            Mindestdeckungssummen für die oben angegebenen Schäden für entsprechenden
            Deckungsschutz zu sorgen. Über die Kündigung eines der vorgenannten
            Versicherungsverträge (gleich ob durch den AN oder dessen Versicherer) hat der AN den AG
            unverzüglich zu informieren (per E-Mail an den Zentralen Einkauf des AG). Im eigenen
	    Interesse sollte der AN sich die vorgenannten Deckungssummen und Versicherungsarten von
	    seinen Nachunternehmern ebenfalls nachweisen lassen. Soweit der AN eine Gruppen- oder
	    Konzern-Versicherung abgeschlossen hat, muss er in geeigneter Weise sicherstellen, dass
            die Absicherung nach diesem Vertrag nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen wird.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle
            Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
            nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 
            sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des
	    Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder er-
            öffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt
	    worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
            Tätigkeit eingestellt hat,  er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere
              Verfehlung begangen hat/haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
              wird,  er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur
              Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des
              Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,  keine der Personen,
              deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe
              rechtskräftig verurteilt worden ist,  er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den
              Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,  insbesondere die getätigten Angaben
              und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,  er/sie insb. § 19 des
              Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), § 21
              des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird
              /werden,  er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur
              Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den
              Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.
              Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den
              Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10
	      Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die
	      Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10
	      Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21
	      Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter
	      Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende
              Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen
              Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische
              Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen,
	      Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder
              Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
              Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische
	      Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der
	      unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als
	      10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
              Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
	      genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den
              Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine
              ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus
              dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung
	      geeignete Nachweise von den Bietern/ den Bietergemeinschaften zu fordern, um die
              abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft
              die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder
              nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren
	      Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland
	      sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu
              erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register
              Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen
              (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf
	      eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung
              während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei
              oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
	      bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der
              Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nach-weise, Bescheinigungen bzw.
              Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen.
              Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Der Bieter hat Angaben zu seinen Umsätzen zu vergleichbaren Leistungen
              (Ziff. 5.1 Bekanntmachung) für die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 zu machen. Als
              Mindestforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz (vergleichbare Leistungen am Maßstab
              von 5.1 Bekanntmachung) der Geschäftsjahre 2023, 2022 und 2021 von mindestens
              5.000.000,00  nachgewiesen werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben, welche die nachstehenden
              Mindestanforderungen erfüllen: Aktualität der Referenzen: das Vertragsende aller
              angegebenen Referenzen darf nicht länger als 3 Jahre zum Ende der Abgabefrist
              zurückliegen und die bisherige Leistungserbringung muss mindestens 12 Monate zum Ende
              der Abgabefrist aufweisen. Referenzen Kleinreparaturmanagement: Pauschalvertrag über
              Instandsetzung sämtlicher Mängel/Schäden an Gebäuden einschließlich Wiederbeschaffung
              bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; über sämtliche Gewerke hinweg (Ausnahme
              Aufzugsreparaturen); einschließlich Umgang mit schadstoffbelasteten Bauteilen; Bereitstellung
              und eigenverantwortlicher Betrieb eines Telefonservice für Instandsetzungsmeldungen der
              Mieter einschließlich Notruftelefon an 24 Stunden pro Tag/365 Tagen im Jahr nebst
              zugehörigem Notdienst mit identischer Verfügbarkeit; vollständig digitalisierte Dokumentation
              sämtlicher Mängel/Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller
	      Daten mittels Schnittstellen in das IT-System des AG. Jede der 3 Referenzen muss
	      mindestens 15.000 Wohnungen je Auftraggeber im Leistungsbereich
              Kleinreparaturmanagement aufweisen. Es sind 2 Referenzen für die Abarbeitung von
              Frequenzschäden vorzulegen. Diese Referenzen müssen vom gleichen Auftraggeber, wie die
	      der eingereichten Referenzen vom Kleinreparaturmanagement sein. Referenzen
              Frequenzschäden: Instandsetzung versicherter Schäden mit Instandsetzungskosten bis zu
              einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; eigenständige Prüfung, ob ein versicherter Schaden
              vorliegt; eigenständiges Führen der gesamten anfallenden Korrespondenz mit der
              Gebäudeversicherung des AG; ergänzend vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher
              Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels
	      Schnittstellen in das IT-System des AG.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/187716
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 27/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: § 56 VgV
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 27/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
	      Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
              Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
              wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - eine von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeber
              im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter
	      Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die
              gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Ausländische Bieter haben
	      gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung
              des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten
              Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des
	      Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen.
	      Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum
              Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den
              Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Im Übrigen sind
              sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers
              auf für Nachunternehmer zu erbringen.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	      aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
              Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1
              Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
              der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt
              sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg,
	      indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne
              vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
	      vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
              festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
              der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
              den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
              gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische
              Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der
              Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gewobag
	    Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gewobag
	    Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
	    Organisation, die Angebote bearbeitet: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
	    Registrierungsnummer: ORG-0001
	    Abteilung: Zentraler Einkauf
	    Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10559
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Zentraler Einkauf
	    E-Mail: einkauf@gewobag.de
	    Telefon: +4930 4708-1562
	    Fax: +4930 4708-1560
	    Internetadresse: https://www.gewobag.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
	    Organisation, die Angebote bearbeitet
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH
	    Registrierungsnummer: ORG-0002
	    Abteilung: Zentraler Einkauf
	    Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
	    Stadt: Berlin
	      Postleitzahl: 10559
	      Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	      Land: Deutschland
	      Kontaktperson: Zentraler Einkauf
	      E-Mail: einkauf@gewobag.de
	      Telefon: +4930 4708-1562
	      Fax: +4930 4708-1560
	      Internetadresse: https://www.gewobag.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH
	    Registrierungsnummer: ORG-0003
	    Abteilung: Zentraler Einkauf
	    Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10559
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: einkauf@gewobag.de
	    Telefon: +4930 4708-1562
	    Fax: +4930 4708-1560
	    Internetadresse: https://www.gewobag.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0017
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
	    Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
	    Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10825
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
	    E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
	    Telefon: +4930 90138316
	    Fax: +4930 90137613
	    Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht
	    /vergabekammer/
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0018
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 75e39665-1b3a-443d-b0b6-08a0948f6b11 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/10/2024 16:05:00 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 211/2024
            Datum der Veröffentlichung: 29/10/2024
Referenzen:
https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
https://www.gewobag.de
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/187716
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-655854-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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