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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Berlin - Deutschland Bauarbeiten Kleinreparaturmanagement und Abarbeitung von Frequenzschäden
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024102901181156373 / 655854-2024
Veröffentlicht :
29.10.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
30.06.2029
Angebotsabgabe bis :
27.11.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45000000 - Bauarbeiten
50000000 - Reparatur- und Wartungsdienste
DEU-Berlin: Deutschland Bauarbeiten Kleinreparaturmanagement und
Abarbeitung von Frequenzschäden

2024/S 211/2024 655854

Deutschland Bauarbeiten Kleinreparaturmanagement und Abarbeitung von Frequenzschäden
OJ S 211/2024 29/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
E-Mail: einkauf@gewobag.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH
E-Mail: einkauf@gewobag.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH
E-Mail: einkauf@gewobag.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Kleinreparaturmanagement und Abarbeitung von Frequenzschäden
Beschreibung: Ort: Bezirke Pankow, Reinickendorf und Spandau -- Gegenstand der Vergabe
ist das Kleinreparaturmanagement sowie die Abarbeitung versicherter Schäden
(Frequenzschäden) für Teile des den Immobilienbestandes der Gewobag. Der
Leistungsumfang erstreckt sich auf ca. 14.000 Wohneinheiten, 165 Gewerbeeinheiten sowie
ca. 2.600 Garagen/Stellplätze für eine zu bewirtschaftende Wohn- und Gewerbefläche von
über 870.000 m². KRM: Pauschalvertrag über Instandsetzung sämtlicher Mängel/Schäden an
Gebäuden einschließlich Wiederbeschaffung bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze;
über sämtliche Gewerke hinweg (Ausnahme Aufzugsreparaturen); einschließlich Umgang mit
schadstoffbelasteten Bauteilen; Bereitstellung und eigenverantwortlicher Betrieb eines
Telefonservice für Instandsetzungsmeldungen der Mieter einschließlich Notruftelefon an 24
Stunden pro Tag/365 Tagen im Jahr nebst zugehörigem Notdienst mit identischer
Verfügbarkeit; vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Mängel/Schäden und deren
Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das IT-
System des AG. Frequenzschäden: Instandsetzung versicherter Schäden mit
Instandsetzungskosten bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; eigenständige
Prüfung, ob ein versicherter Schaden vorliegt; eigenständiges Führen der gesamten
anfallenden Korrespondenz mit der Gebäudeversicherung des AG; ergänzend vollständig
digitalisierte Dokumentation sämtlicher Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte
Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das IT-System des AG

Kennung des Verfahrens: 13826d55-177b-45cc-9451-5c0045723da0
Interne Kennung: 258-24
Verfahrensart: Offenes Verfahren

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der
bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie alle
rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, er
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, sein/ihr Unternehmen weder
zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares Verfahren beantragt oder er-öffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, er/sie im Rahmen
seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers
ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen
zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt
worden ist, er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem
Bieterkreis zur Folge haben kann, insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu
den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen, er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird
/werden, er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur
Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den
Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.
Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den
Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10
Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die
Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10
Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21

Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter
Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende
Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen
Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische
Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische
Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der
unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als
10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den
Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine
ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus
dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung
geeignete Nachweise von den Bietern/ den Bietergemeinschaften zu fordern, um die
abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft
die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder
nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren
Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland
sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu
erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register
Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen
(Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf
eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung
während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei
oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der
Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nach-weise, Bescheinigungen bzw.
Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen.
Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Kleinreparaturmanagement und Abarbeitung von Frequenzschäden
Beschreibung: Ort: Bezirke Pankow, Reinickendorf und Spandau -- Gegenstand der Vergabe
ist das Kleinreparaturmanagement sowie die Abarbeitung versicherter Schäden
(Frequenzschäden) für Teile des den Immobilienbestandes der Gewobag. Der
Leistungsumfang erstreckt sich auf ca. 14.000 Wohneinheiten, 165 Gewerbeeinheiten sowie
ca. 2.600 Garagen/Stellplätze für eine zu bewirtschaftende Wohn- und Gewerbefläche von
über 870.000 m². KRM: Pauschalvertrag über Instandsetzung sämtlicher Mängel/Schäden an
Gebäuden einschließlich Wiederbeschaffung bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze;
über sämtliche Gewerke hinweg (Ausnahme Aufzugsreparaturen); einschließlich Umgang mit
schadstoffbelasteten Bauteilen; Bereitstellung und eigenverantwortlicher Betrieb eines
Telefonservice für Instandsetzungsmeldungen der Mieter einschließlich Notruftelefon an 24
Stunden pro Tag/365 Tagen im Jahr nebst zugehörigem Notdienst mit identischer
Verfügbarkeit; vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher Mängel/Schäden und deren
Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das IT-

System des AG. Frequenzschäden: Instandsetzung versicherter Schäden mit
Instandsetzungskosten bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; eigenständige
Prüfung, ob ein versicherter Schaden vorliegt; eigenständiges Führen der gesamten
anfallenden Korrespondenz mit der Gebäudeversicherung des AG; ergänzend vollständig
digitalisierte Dokumentation sämtlicher Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte
Übertragung aller Daten mittels Schnittstellen in das IT-System des AG
Interne Kennung: 258-24

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der AG hat hinsichtlich der Gewobag Wohnungsbau-
Aktiengesellschaft Berlin, der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und der Gewobag PB
Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
vier Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Hinsichtlich aller weiteren Beteiligungsgesellschaft
auf Seiten des AG hat der AG das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung
sieben Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option). Für alle Gesellschaften auf Seiten des
AG endet der Vertrag mithin spätestens am 30. Juni 2033. Das jeweilige Optionsrecht des AG
gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden
Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsverlängerung zugeht.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der AG plant den Erwerb weiterer Immobilien. Dies kann zum einen durch
unmittelbaren Immobilienerwerb beim AG erfolgen und zum anderen mittelbar durch den
Erwerb von Gesellschaften mit Immobilienbestand. Für den AG ist es in beiden Varianten von
besonderer Bedeutung, dass sein Immobilienbestand nach einheitlichen qualitativen und
rechtlichen Maßstäben bewirtschaftet wird. Der AG hat deshalb das Recht, auf Seiten des AG
weitere eigene Immobilien und/oder weitere Vertragspartner mit Immobilienbestand in den
Vertrag einzubeziehen. Die Einbeziehung weiterer Vertragspartner auf Seiten des AG setzt
voraus, dass die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin deren mittelbarer oder
unmittelbarer Mehrheitsgesellschafter ist. In beiden Varianten setzt die Einbeziehung zudem
voraus, dass sie für den AN zumutbar ist. Die Einbeziehung ist insbesondere dann
unzumutbar, wenn sich dadurch die Summe der Wohn- und Gewerbeflächen aller Objekte
zuzüglich 50 % aller Stellplatzflächen in m² im Verhältnis zu der ursprünglich vereinbarten
Fläche bei Vertragsschluss um mehr als 10 % erhöht. Die Zumutbarkeitsprüfung erfolgt für
jede Einbeziehung gesondert. Eine Flächenerhöhung um mehr als 10 % führt mithin nur für
diejenige Einbeziehung zur Unzumutbarkeit, durch welche die Schwelle von 10 %

überschritten wird. Vorhergehende Einbeziehungen, die noch nicht zu einer Überschreitung
der Schwelle von 10 % geführt haben, bleiben davon unberührt. Sie bleiben zumutbar und
werden nicht nachträglich als unzumutbar eingestuft. Der AN stimmt den ihm zumutbaren
Einbeziehungen von neuen Immobilien und/oder neuen Vertragspartnern mit
Immobilienbestand nach Ziffer 1.6 des Vertrags bereits jetzt zu. Einbeziehungen, die dem AN
nach dieser Ziffer unzumutbar sind, sind nur durch einvernehmliche Vertragsergänzung
möglich. Der AG zeigt dem AN die Einbeziehung neuer Vertragspartner mit
Immobilienbestand spätestens drei Monate vor dem Eintrittsdatum schriftlich an. Über den
Vertragsbeitritt wird ein schriftlicher Nachtrag angefertigt. Die Einbeziehung neuer
unmittelbarer Immobilien, richtet sich im Übrigen nach Ziffer 12. des Vertrags.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Vorgaben des BerlAVG, des AEntG, des MiLoG sowie des
AufenthG sind zwingend zu beachten. -- Der AN ist verpflichtet, sich für die Dauer des
Vertrages angemessen zu versichern. Der AN ist insbesondere verpflichtet, für die Dauer des
Vertrages eine Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung sowie eine
Umweltschadenversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von mindestens pauschal
10.000.000,00 EUR für Personen und 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden
jeweils 3-fach maximiert auf alle Versicherungsfälle abzuschließen. Dabei dürfen die
Deckungssummen für den einzelnen Schadensfall nicht begrenzt werden. Der vorgenannte
Versicherungsschutz mit mindestens den festgelegten Deckungssummen ist während der
Gesamtdauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Dies gilt auch, wenn der Versicherer den
jeweiligen Versicherungsvertrag unterjährig kündigt. Im Fall der Kündigung eines
Versicherungsvertrages durch den Versicherer hat der AN unverzüglich in Höhe der o.g.
Mindestdeckungssummen für die oben angegebenen Schäden für entsprechenden
Deckungsschutz zu sorgen. Über die Kündigung eines der vorgenannten
Versicherungsverträge (gleich ob durch den AN oder dessen Versicherer) hat der AN den AG
unverzüglich zu informieren (per E-Mail an den Zentralen Einkauf des AG). Im eigenen
Interesse sollte der AN sich die vorgenannten Deckungssummen und Versicherungsarten von
seinen Nachunternehmern ebenfalls nachweisen lassen. Soweit der AN eine Gruppen- oder
Konzern-Versicherung abgeschlossen hat, muss er in geeigneter Weise sicherstellen, dass
die Absicherung nach diesem Vertrag nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen wird.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder er-
öffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt
worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere

Verfehlung begangen hat/haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird, er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur
Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des
Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, keine der Personen,
deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe
rechtskräftig verurteilt worden ist, er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den
Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann, insbesondere die getätigten Angaben
und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen, er/sie insb. § 19 des
Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), § 21
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird
/werden, er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur
Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den
Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.
Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den
Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10
Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die
Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10
Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21
Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter
Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende
Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen
Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische
Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische
Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der
unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als
10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den
Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine
ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus
dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung
geeignete Nachweise von den Bietern/ den Bietergemeinschaften zu fordern, um die
abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft
die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder
nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren
Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland
sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu
erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register
Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen
(Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf
eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung
während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei
oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der

Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nach-weise, Bescheinigungen bzw.
Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen.
Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter hat Angaben zu seinen Umsätzen zu vergleichbaren Leistungen
(Ziff. 5.1 Bekanntmachung) für die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 zu machen. Als
Mindestforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz (vergleichbare Leistungen am Maßstab
von 5.1 Bekanntmachung) der Geschäftsjahre 2023, 2022 und 2021 von mindestens
5.000.000,00 nachgewiesen werden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben, welche die nachstehenden
Mindestanforderungen erfüllen: Aktualität der Referenzen: das Vertragsende aller
angegebenen Referenzen darf nicht länger als 3 Jahre zum Ende der Abgabefrist
zurückliegen und die bisherige Leistungserbringung muss mindestens 12 Monate zum Ende
der Abgabefrist aufweisen. Referenzen Kleinreparaturmanagement: Pauschalvertrag über
Instandsetzung sämtlicher Mängel/Schäden an Gebäuden einschließlich Wiederbeschaffung
bis zu einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; über sämtliche Gewerke hinweg (Ausnahme
Aufzugsreparaturen); einschließlich Umgang mit schadstoffbelasteten Bauteilen; Bereitstellung
und eigenverantwortlicher Betrieb eines Telefonservice für Instandsetzungsmeldungen der
Mieter einschließlich Notruftelefon an 24 Stunden pro Tag/365 Tagen im Jahr nebst
zugehörigem Notdienst mit identischer Verfügbarkeit; vollständig digitalisierte Dokumentation
sämtlicher Mängel/Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller
Daten mittels Schnittstellen in das IT-System des AG. Jede der 3 Referenzen muss
mindestens 15.000 Wohnungen je Auftraggeber im Leistungsbereich
Kleinreparaturmanagement aufweisen. Es sind 2 Referenzen für die Abarbeitung von
Frequenzschäden vorzulegen. Diese Referenzen müssen vom gleichen Auftraggeber, wie die
der eingereichten Referenzen vom Kleinreparaturmanagement sein. Referenzen
Frequenzschäden: Instandsetzung versicherter Schäden mit Instandsetzungskosten bis zu
einer vertraglich festgelegten Wertgrenze; eigenständige Prüfung, ob ein versicherter Schaden
vorliegt; eigenständiges Führen der gesamten anfallenden Korrespondenz mit der
Gebäudeversicherung des AG; ergänzend vollständig digitalisierte Dokumentation sämtlicher
Schäden und deren Beseitigung sowie automatisierte Übertragung aller Daten mittels
Schnittstellen in das IT-System des AG.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/187716
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - eine von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeber
im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die
gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung
des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten
Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des
Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen.
Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum
Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den
Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Im Übrigen sind
sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers
auf für Nachunternehmer zu erbringen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1
Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt
sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur

festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische
Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gewobag
Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gewobag
Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Organisation, die Angebote bearbeitet: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Registrierungsnummer: ORG-0001
Abteilung: Zentraler Einkauf
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
E-Mail: einkauf@gewobag.de
Telefon: +4930 4708-1562
Fax: +4930 4708-1560
Internetadresse: https://www.gewobag.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH
Registrierungsnummer: ORG-0002
Abteilung: Zentraler Einkauf
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Stadt: Berlin

Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
E-Mail: einkauf@gewobag.de
Telefon: +4930 4708-1562
Fax: +4930 4708-1560
Internetadresse: https://www.gewobag.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH
Registrierungsnummer: ORG-0003
Abteilung: Zentraler Einkauf
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: einkauf@gewobag.de
Telefon: +4930 4708-1562
Fax: +4930 4708-1560
Internetadresse: https://www.gewobag.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0017
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +4930 90138316
Fax: +4930 90137613
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht
/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0018
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119

Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 75e39665-1b3a-443d-b0b6-08a0948f6b11 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/10/2024 16:05:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 211/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/10/2024

Referenzen:
https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
https://www.gewobag.de
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/187716
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-655854-2024-DEU.txt

 
 
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