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Ausschreibung: Deutschland  Arzneimittel  Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren) - DEU-Stuttgart
Arzneimittel
Dokument Nr...: 654935-2024 (ID: 2024102801360255346)
Veröffentlicht: 28.10.2024
*
  DEU-Stuttgart: Deutschland  Arzneimittel  Abschluss von nicht exklusiven
Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln
(Open-House-Verfahren)
   2024/S 210/2024 654935
   Deutschland  Arzneimittel  Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a
   Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
   OJ S 210/2024 28/10/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
	    E-Mail: ohv@bw.aok.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu
	    Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
	    Beschreibung: Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich
            um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit
	    angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
            Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen
	    dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines
            öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses
	    Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums  TED
	    ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft
            Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen
	    Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das Open-House-Verfahren wurde bereits im
            Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter der Nummer 202404-2024
            veröffentlicht (Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf zu
	    diesem Verfahren mit Nummer 465426-2024 (erste Folgebekanntmachung) und Nummer
	    588304-2024 (zweite Folgebekanntmachung) erweitert. Die Auftraggeberin hat den
            Beschaffungsbedarf nun erneut erweitert und gibt dies, entsprechend ihrer Ankündigung unter
	    Ziffer 5.1 der Erstbekanntmachung und Abschnitt A.I.4 der Teilnahmebedingungen hiermit
            bekannt (dritte Folgebekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit
            allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß §
	    130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen
            benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den
            unter Ziffer 5.1 der Erstbekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (Startwirkstoffe, lfd.-Nr. 1
            bis 5 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.7.2024 und
            beträgt maximal 24 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der nun unter
            Ziffer 5.1 der ersten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe bzw. der
            Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 6 bis 10) beginnt frühestens am 1.10.2024 und beträgt maximal
            21 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der zweiten
            Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 11) beginnt frühestens
            am 1.12.2024 und beträgt maximal 19 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu
              Arzneimitteln mit der nun unter Ziffer 5.1 dieser Folgebekanntmachung veröffentlichten
              Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 12 und 13) beginnt frühestens am 1.1.2025 und beträgt maximal
	      18 Monate.
	      Kennung des Verfahrens: b62bc6ea-c9df-4035-9615-90e24ee25b8f
	      Interne Kennung: OHV 2024
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
	      Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Presselstraße 19
	    Stadt: Stuttgart
	    Postleitzahl: 70191
	    Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Deutsch
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Gemäß Ziffer 2.1 der Erstbekanntmachung und Abschnitt A.III.9
            der Teilnahmebedingungen ergibt sich für die hier vorliegende Erweiterung des
	    Beschaffungsbedarfs folgende Warte- und Stillhaltefrist: Vor dem 1.12.2024 werden keine
            Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung
            veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 12 und 13 der Anlage 3 zu den
            Teilnahmebedingungen) geschlossen. Zur Laufzeit dieser Verträge siehe die Beschreibung
	    des Verfahrens unter Ziffer 2.1 sowie die Beschreibung des Beschaffungsbedarfs unter Ziffer
	    5.1 und Ziffer 5.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	    123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
            fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Schweres berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	      123 bis 126 GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu
	    Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
            Beschreibung: Zum Beschaffungsbedarf von OHV 2024 zählen sämtliche Arzneimittel mit den
	    in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten
	    Wirkstoffen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um
	    ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher
	    Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein
	    oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses
	    Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs
	    unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die
	    AOK hat den Beschaffungsbedarf des mit Erstbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt
            der Europäischen Union unter der Nummer 202404-2024 veröffentlichten Open-House-
	    Verfahrens und die weiteren Bekanntmachungen 465426-2024 (erste Folgebekanntmachung)
	    und 588304-2024 (zweite Folgebekanntmachung) erneut dahingehend erweitert, dass im
            Rahmen dieses Verfahrens auch nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
	    zu Arzneimitteln mit den folgenden Wirkstoffen geschlossen werden sollen: Tacrolimus-1-
	    Wasser (Lfd.-Nr. 12 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) und Levothyroxin-Natrium
	      (Lfd.-Nr. 13 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen). Die Anlage 3 zu den
              Teilnahmebedingungen wurde daher entsprechend ergänzt und steht den interessierten
	      Unternehmen nach kostenloser Registrierung - zusammen mit den sonstigen
	      Verfahrensunterlagen - auf der Vergabeplattform (siehe dazu Ziffer 5.1.11 dieser
              Folgebekanntmachung) zur Verfügung. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf
	      dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens um weitere Wirkstoffe zu
              erweitern. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs
              enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4). Verträge zu Arzneimitteln mit den o. g.
              Wirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum 1.1.2025 geschlossen. Alle im Rahmen
              dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am
              30.6.2026. Für einen frühestmöglichen Start von Rabattverträgen mit der o. g.
              Wirkstoffkombination am 1.1.2025 müssen interessierte Unternehmen spätestens am
              20.11.2024 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich
              in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen.
              Verträge zu den o. g. Wirkstoffen werden frühestens am 1.12.2024 geschlossen (Warte- und
	      Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o.g. Wirkstoffen zu
              einem späteren Zeitpunkt als dem 1.1.2025 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die
              Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig
	      einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten
	      pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den
              Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens
              abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2026. Angebote für
              diesen Vertragsstart müssen spätestens am 20.4.2026 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des
              Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über
              Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität
              zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK
              einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der
	      Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur
              vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.5
              und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags
	      verwiesen.
	      Interne Kennung: OHV 2024
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Presselstraße 19
	    Stadt: Stuttgart
	    Postleitzahl: 70191
	    Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
            Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin
            nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder
	    Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S .d. vorgenannten
            Vorschriften, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Mit
	    Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. (1) der Verordnung
	    (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
            vom 8. April 2022 (ABl. EU L 111/1, es gilt die jeweils aktuelle Fassung - zuletzt geändert
	    durch Artikel 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 vom 23. Juni 2023; ABl. EU L 159 I/1)
            über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
	    Ukraine destabilisieren aufweisen, kann kein Vertrag geschlossen werden. Weitere
            Anforderungen: - Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum
	    Nichtvorliegen von	Russlandsanktionen ; - Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (bei
            Einreichung nicht älter als 6 Monate); ausländische pharmazeutische Unternehmen haben
            einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe
            der Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen. - Auszug aus der
	    Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank, der Arzneimitteldatenbank
            des BfArm, für sämtliche angebotsgegenständlichen Arzneimittel und ggf. geeigneter
            ergänzender Nachweise (siehe Abschnitt A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen); dabei
            müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen
	    Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller
            angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: (1) Name/Bezeichnung des Arzneimittels, (2)
	    Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum
            Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers i. S. d. §§
	    130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung),
	    wobei die Stellung gerade des Wirtschaftsteilnehmers, der das Angebot abgibt, als
	    pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im
	    Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen werden muss, (3) Darreichungsform, (4) Wirkstoff sowie
            (5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel
	    die aktuelle zulassungsrechtliche Situation von den erforderlichen Informationen der
            Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank zum verfügbaren letzten
	    Stand bei Angebotsabgabe abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
            erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank
            alle erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der pharmazeutische Unternehmer
            den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender
            Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen,
	    eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel-
	    Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank glaubhaft zu machen. Pharmazeutischer
            Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V ist dasjenige Unternehmen, das den einheitlichen
              Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das
              /die angebotsgegenständlichen Rabattarzneimittel festlegt und hierdurch sowie durch den
              Antrag auf Zuteilung einer Pharmazentralnummer gegenüber der Informationsstelle für
              Arzneispezialitäten GmbH ( IFA GmbH ) zum Ausdruck bringt, dass das/die
              angebotsgegenständliche/n Arzneimittel unter dem Namen dieses pharmazeutischen
	      Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden. Nur ein Unternehmen, welches diese
              Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V
	      anzusehen und kommt als Vertragspartner der Auftraggeberin in Betracht. Die Berechtigung
              des pharmazeutischen Unternehmers ist wie in den vorstehenden Absätzen beschrieben
	      nachzuweisen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den
            Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 20/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 475 Tage
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 20/04/2026 23:59:00 (UTC+2)
	    Ort: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
            Zusätzliche Informationen: Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende
            Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten
	    insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Abschluss von
	    Angeboten in den Teilnahmebedingungen. Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile
            ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der
	    Vergabeplattform einzureichen. Das Konvolut, bestehend aus dem Rahmenvertrag und seinen
            Anhängen, ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der
            Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen. Vergleiche hierzu ausdrücklich Abschnitt
	    A.III.4 sowie Anlage 6 und 9 zu den Teilnahmebedingungen. Wird der Abschluss eines
	    Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung
            veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 12 und 13 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) mit
            Wirkung zum 1.1.2025 angestrebt, müssen die Angebotsunterlagen spätestens bis zum
	    20.11.2024 und bei angestrebtem Vertragsbeginn zu einem Monatsersten nach dem 1.1.2025,
            spätestens 6 Wochen vor Vertragsstart vollständig vorliegen. Hinweis zur Bindefrist: Jedes
	      Angebot ist bis zum  Monatszehnten  des auf den Monat der Angebotsabgabe folgenden
              Monats lang, gerechnet ab dem Datum des vollständigen Eingangs bei der AOK, verbindlich.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
              Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ( Richtlinie
              2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt
	      an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf
              ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
              Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
              der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
	      Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
              OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der
              Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das
	      Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz
              sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn
	      und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das
              Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
	      Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs.2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu
              die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und
	      Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
              Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von
              Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren sind die Vergabekammern des
              Bundes beim Bundeskartellamt zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist siehe Ziffer 2.1.4 und
	      5.1 dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
              vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1000
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: AOK
            Baden-Württemberg
	    TED eSender: Publications Office of the European Union
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
	    Registrierungsnummer: DE168368778
              Abteilung: Unternehmensbereich 3 Versorgungsgestaltung, Geschäftsbereich 3.08
              Verhandlungen & Verträge  Produkte
              Postanschrift: Presselstraße 19
	      Stadt: Stuttgart
	      Postleitzahl: 70191
	      Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
	      Land: Deutschland
	      Kontaktperson: Frank Hartmann
	      E-Mail: ohv@bw.aok.de
	      Telefon: 0711 6525-21407
	      Internetadresse: www.aok.de/bw
              Endpunkt für den Informationsaustausch (URL): http://www.aok.de/bw
	      Profil des Erwerbers: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
	    Registrierungsnummer: t004922894990
            Postanschrift: Villemombler Straße 76
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53123
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: 0228 9499-0
	    Fax: 0228 9499-163
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0000
	    Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
	    Registrierungsnummer: PUBL
	    Stadt: Luxembourg
	    Postleitzahl: 2417
	    Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
	    Land: Luxemburg
	    E-Mail: ted@publications.europa.eu
	    Telefon: +352 29291
	    Internetadresse: https://op.europa.eu
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 356b0732-ad23-498d-a552-0a68dcbb8a53 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/10/2024 09:09:23 (UTC)
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 210/2024
            Datum der Veröffentlichung: 28/10/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT/documents
http://www.aok.de/bw
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-654935-2024-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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