Titel :
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DEU-Stuttgart - Deutschland Arzneimittel Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024102801360255346 / 654935-2024
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Veröffentlicht :
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28.10.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.06.2026
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Angebotsabgabe bis :
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20.04.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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33600000 - Arzneimittel
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DEU-Stuttgart: Deutschland Arzneimittel Abschluss von nicht exklusiven
Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln
(Open-House-Verfahren)
2024/S 210/2024 654935
Deutschland Arzneimittel Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a
Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
OJ S 210/2024 28/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
E-Mail: ohv@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu
Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Beschreibung: Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich
um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit
angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen
dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses
Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums TED
ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft
Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das Open-House-Verfahren wurde bereits im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter der Nummer 202404-2024
veröffentlicht (Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf zu
diesem Verfahren mit Nummer 465426-2024 (erste Folgebekanntmachung) und Nummer
588304-2024 (zweite Folgebekanntmachung) erweitert. Die Auftraggeberin hat den
Beschaffungsbedarf nun erneut erweitert und gibt dies, entsprechend ihrer Ankündigung unter
Ziffer 5.1 der Erstbekanntmachung und Abschnitt A.I.4 der Teilnahmebedingungen hiermit
bekannt (dritte Folgebekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit
allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß §
130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen
benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den
unter Ziffer 5.1 der Erstbekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (Startwirkstoffe, lfd.-Nr. 1
bis 5 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.7.2024 und
beträgt maximal 24 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der nun unter
Ziffer 5.1 der ersten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe bzw. der
Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 6 bis 10) beginnt frühestens am 1.10.2024 und beträgt maximal
21 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Ziffer 5.1 der zweiten
Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 11) beginnt frühestens
am 1.12.2024 und beträgt maximal 19 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu
Arzneimitteln mit der nun unter Ziffer 5.1 dieser Folgebekanntmachung veröffentlichten
Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 12 und 13) beginnt frühestens am 1.1.2025 und beträgt maximal
18 Monate.
Kennung des Verfahrens: b62bc6ea-c9df-4035-9615-90e24ee25b8f
Interne Kennung: OHV 2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Deutsch
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Gemäß Ziffer 2.1 der Erstbekanntmachung und Abschnitt A.III.9
der Teilnahmebedingungen ergibt sich für die hier vorliegende Erweiterung des
Beschaffungsbedarfs folgende Warte- und Stillhaltefrist: Vor dem 1.12.2024 werden keine
Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung
veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 12 und 13 der Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen) geschlossen. Zur Laufzeit dieser Verträge siehe die Beschreibung
des Verfahrens unter Ziffer 2.1 sowie die Beschreibung des Beschaffungsbedarfs unter Ziffer
5.1 und Ziffer 5.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schweres berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu
Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Beschreibung: Zum Beschaffungsbedarf von OHV 2024 zählen sämtliche Arzneimittel mit den
in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten
Wirkstoffen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um
ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher
Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein
oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses
Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs
unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die
AOK hat den Beschaffungsbedarf des mit Erstbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt
der Europäischen Union unter der Nummer 202404-2024 veröffentlichten Open-House-
Verfahrens und die weiteren Bekanntmachungen 465426-2024 (erste Folgebekanntmachung)
und 588304-2024 (zweite Folgebekanntmachung) erneut dahingehend erweitert, dass im
Rahmen dieses Verfahrens auch nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
zu Arzneimitteln mit den folgenden Wirkstoffen geschlossen werden sollen: Tacrolimus-1-
Wasser (Lfd.-Nr. 12 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) und Levothyroxin-Natrium
(Lfd.-Nr. 13 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen). Die Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen wurde daher entsprechend ergänzt und steht den interessierten
Unternehmen nach kostenloser Registrierung - zusammen mit den sonstigen
Verfahrensunterlagen - auf der Vergabeplattform (siehe dazu Ziffer 5.1.11 dieser
Folgebekanntmachung) zur Verfügung. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf
dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens um weitere Wirkstoffe zu
erweitern. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs
enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4). Verträge zu Arzneimitteln mit den o. g.
Wirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum 1.1.2025 geschlossen. Alle im Rahmen
dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am
30.6.2026. Für einen frühestmöglichen Start von Rabattverträgen mit der o. g.
Wirkstoffkombination am 1.1.2025 müssen interessierte Unternehmen spätestens am
20.11.2024 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich
in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen.
Verträge zu den o. g. Wirkstoffen werden frühestens am 1.12.2024 geschlossen (Warte- und
Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o.g. Wirkstoffen zu
einem späteren Zeitpunkt als dem 1.1.2025 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die
Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig
einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten
pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens
abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2026. Angebote für
diesen Vertragsstart müssen spätestens am 20.4.2026 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des
Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über
Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität
zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK
einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der
Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur
vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.5
und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags
verwiesen.
Interne Kennung: OHV 2024
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin
nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder
Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S .d. vorgenannten
Vorschriften, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Mit
Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. (1) der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 (ABl. EU L 111/1, es gilt die jeweils aktuelle Fassung - zuletzt geändert
durch Artikel 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 vom 23. Juni 2023; ABl. EU L 159 I/1)
über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren aufweisen, kann kein Vertrag geschlossen werden. Weitere
Anforderungen: - Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum
Nichtvorliegen von Russlandsanktionen ; - Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (bei
Einreichung nicht älter als 6 Monate); ausländische pharmazeutische Unternehmen haben
einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe
der Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen. - Auszug aus der
Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank, der Arzneimitteldatenbank
des BfArm, für sämtliche angebotsgegenständlichen Arzneimittel und ggf. geeigneter
ergänzender Nachweise (siehe Abschnitt A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen); dabei
müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen
Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller
angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: (1) Name/Bezeichnung des Arzneimittels, (2)
Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum
Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers i. S. d. §§
130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung),
wobei die Stellung gerade des Wirtschaftsteilnehmers, der das Angebot abgibt, als
pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im
Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen werden muss, (3) Darreichungsform, (4) Wirkstoff sowie
(5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel
die aktuelle zulassungsrechtliche Situation von den erforderlichen Informationen der
Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank zum verfügbaren letzten
Stand bei Angebotsabgabe abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank
alle erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der pharmazeutische Unternehmer
den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender
Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen,
eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel-
Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank glaubhaft zu machen. Pharmazeutischer
Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V ist dasjenige Unternehmen, das den einheitlichen
Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das
/die angebotsgegenständlichen Rabattarzneimittel festlegt und hierdurch sowie durch den
Antrag auf Zuteilung einer Pharmazentralnummer gegenüber der Informationsstelle für
Arzneispezialitäten GmbH ( IFA GmbH ) zum Ausdruck bringt, dass das/die
angebotsgegenständliche/n Arzneimittel unter dem Namen dieses pharmazeutischen
Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden. Nur ein Unternehmen, welches diese
Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V
anzusehen und kommt als Vertragspartner der Auftraggeberin in Betracht. Die Berechtigung
des pharmazeutischen Unternehmers ist wie in den vorstehenden Absätzen beschrieben
nachzuweisen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den
Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/11/2024 23:59:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 475 Tage
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/04/2026 23:59:00 (UTC+2)
Ort: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
Zusätzliche Informationen: Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende
Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten
insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Abschluss von
Angeboten in den Teilnahmebedingungen. Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile
ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform einzureichen. Das Konvolut, bestehend aus dem Rahmenvertrag und seinen
Anhängen, ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der
Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen. Vergleiche hierzu ausdrücklich Abschnitt
A.III.4 sowie Anlage 6 und 9 zu den Teilnahmebedingungen. Wird der Abschluss eines
Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung
veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 12 und 13 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) mit
Wirkung zum 1.1.2025 angestrebt, müssen die Angebotsunterlagen spätestens bis zum
20.11.2024 und bei angestrebtem Vertragsbeginn zu einem Monatsersten nach dem 1.1.2025,
spätestens 6 Wochen vor Vertragsstart vollständig vorliegen. Hinweis zur Bindefrist: Jedes
Angebot ist bis zum Monatszehnten des auf den Monat der Angebotsabgabe folgenden
Monats lang, gerechnet ab dem Datum des vollständigen Eingangs bei der AOK, verbindlich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ( Richtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt
an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf
ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der
Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das
Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz
sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn
und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs.2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu
die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und
Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren sind die Vergabekammern des
Bundes beim Bundeskartellamt zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist siehe Ziffer 2.1.4 und
5.1 dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1000
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: AOK
Baden-Württemberg
TED eSender: Publications Office of the European Union
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE168368778
Abteilung: Unternehmensbereich 3 Versorgungsgestaltung, Geschäftsbereich 3.08
Verhandlungen & Verträge Produkte
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frank Hartmann
E-Mail: ohv@bw.aok.de
Telefon: 0711 6525-21407
Internetadresse: www.aok.de/bw
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL): http://www.aok.de/bw
Profil des Erwerbers: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t004922894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
E-Mail: ted@publications.europa.eu
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 356b0732-ad23-498d-a552-0a68dcbb8a53 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/10/2024 09:09:23 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 210/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/10/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0H9BT/documents
http://www.aok.de/bw
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-654935-2024-DEU.txt
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