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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-München - Deutschland Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden DGUV V4 mit DA Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024102801323654833 / 654298-2024
Veröffentlicht :
28.10.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2026
Angebotsabgabe bis :
25.11.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
50710000 - Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
50711000 - Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
DEU-München: Deutschland Reparatur und Wartung von elektrischen
Einrichtungen in Gebäuden DGUV V4 mit DA Prüfung ortsveränderlicher
Betriebsmittel

2024/S 210/2024 654298

Deutschland Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden DGUV V4
mit DA Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
OJ S 210/2024 28/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
E-Mail: MZEN-Vergabe.Fiskal@by.aok.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: DGUV V4 mit DA Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
Beschreibung: Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel gem. DGUV Vorschrift 4, den DGUV
Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5), sowie aus der BetrSichV, aus der
Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201.
Kennung des Verfahrens: 0bdfa81c-6464-4583-a7b4-a4c8e542ef67
Interne Kennung: 2024-002
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Offenes Verfahren gemäß §§ 119 Abs. 3, 103 Abs. 2 GWB
Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Abs. 2 VgV für die Durchführung von
Elektroprüfungen nach DGUV V 4

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50710000
Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Alle Erfüllungsorte s. Anlage 11a-11c Standorte
Mengen_Prüfzeiträume und Ansprechpartner Los 1, Los 2 und Los 3

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YHTBG

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des
Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch Eigenerklärung zur Eignung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Innerhalb
der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB
begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Korruption: Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend
aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs
(unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste
höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße
im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße
nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das
Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. -
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre
zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den

vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124
GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein
Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist
wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - §
89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder
der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder
die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich
(§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123
Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Betrugsbekämpfung: Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer
nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs
(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - §
264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre
zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig

festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. -
§§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs
(Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre
zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Zahlungsunfähigkeit: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen
Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein
Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Innerhalb der letzten 3
Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124
GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen
(a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Innerhalb der letzten
3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Innerhalb der
letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet,

weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe
Eigenerklärung zur Eignung
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab
es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
ist entsprechend anzuwenden. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Innerhalb der
letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet,
weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen
oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die
Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder
das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis,
welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Entrichtung von Steuern: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das
Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten
Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne
des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe Eigenerklärung zur Eignung

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Standorte Region Nord
Beschreibung: Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse ist nach der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift 4 mit
Durchführungsanweisungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V4 mit
DA, vergleichbar mit DGUV V3) sowie der DIN VDE 0702 für den Erhalt des
ordnungsgemäßen und sicheren Zustands der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
verantwortlich. Der Auftragnehmer (AN) führt die vollständige Überprüfung aller
ortsveränderlichen elektrischen Geräte für die Auftraggeberin (AG) durch. Das Erfordernis der
Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel ergibt sich insbesondere aus der DGUV Vorschrift 4,
den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5), sowie aus der BetrSichV,
aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201. Alle
Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE
0702. Es kommen jeweils die aktuell gültigen Vorschriften und Regeln zur Anwendung. Die
Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Die
Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige
empfangsbedürftige Erklärung verlängern. Die Ausschreibung ist in drei Lose (Los 1 Standorte
Nord, Los 2 Standorte Süd und Los 3 Standorte Ost) aufgeteilt.
Interne Kennung: Los 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50710000
Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Standorte AOK Bayern Region Nord

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am
31.12.2026. Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige
empfangsbedürftige Erklärung verlängern.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Eigenerklärung zur Eignung Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung
der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Die Bieter
haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene
Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2) einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss die
Eigenerklärung zu Eignung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter
Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung zu Eignung auch für die
Drittunternehmen eingereicht werden. b) Wettbewerbsregister Da die Auftraggeberin ab einem
Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG
vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die
Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen
müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine
Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister
sowie dem Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der
Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter
Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen
eingereicht werden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch
a) den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter
als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung). Angemessen für den Versicherungsfall sind
folgende Mindestdeckungssummen: Personenschäden 5.000.000 EURO Sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden) 2.000.000 EURO Sofern der Bieter keine aktuell bestehende
entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine unterschriebene
Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche
nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei
Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für
jedes Mitglied einzureichen. b) Angabe des Jahresumsatzes aus den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Gesamtjahresumsatz. Für die Angabe
der Jahresumsätze ist zwingend die Anlage 1 zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist der
Nachweis für mindestens ein Mitglied einzureichen. c) Referenzen, detaillierte Darstellung von
drei vergleichbaren Referenzprojekten inner-halb der letzten 3 Jahre. Es ist insbesondere der
Auftragsgegenstand, Anzahl zu prüfenden Mengen, Anzahl der zu prüfende Standorte, der
Auftragswert sowie der Auftragszeitraum aussagekräftig darzustellen. Maßgebend sind die
Angaben für das jeweilige Los. Los 1 Auftragswert mind. 125.000 Euro; Los 2 mind. 90.000
Euro und Los 3 mind. 65.000 Euro. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner zu benennen. Für
die Nennung der Referenzaufträge ist zwingend die Anlage 9 zu verwenden. Hat die
Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an

der Eignung eines Bieters, kann der Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten
Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter
Unterlagen aufgefordert werden; im Übrigen behält sich die Auftraggeberin vor, Bieter dazu
aufzufordern, vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ein Bieter kann im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen
(Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er die mit dem Namen des Erklärenden
versehene und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der
durch Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Kapazitäten
(Drittunternehmerverzeichnis/ Unterauftragnehmerverzeichnis - Anlage 4) inklusive der mit
dem Namen des Erklärenden versehene und mit Datum und Firmenstempel versehenen
Verpflichtungserklärung der Drittunternehmen vorlegt (Anlage 5 - § 47 Abs. 1 VgV).
Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 5) können bereits bei
Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot
des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang
bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis
/Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 4) muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht
werden. Die Verpflichtungserklärung(en) (Anlage 5) sind in Textform elektronisch
einzureichen. Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe
vorliegen. Folgen bei Nichtvorlage der geforderten Eignungsnachweise Die geforderten
Eignungsnachweise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, innerhalb der Frist zur
Abgabe des Angebots abzugeben. Die Auftraggeberin kann die Bieter auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter auf
Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise besteht nicht. Jeder geforderte, aber
nicht oder nicht fristgerecht (unter Berücksichtigung einer eventuellen Nachfristsetzung)
erbrachte Nachweis führt zum Ausschluss des Angebots. Eine abschließende Liste mit
sämtlichen von den Bietern mit dem Angebot vorzulegenden Nachweisen und Erklärungen
findet sich in Anlage 12.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtnettopreis
Beschreibung: Gewertet wird der Gesamtnettopreis aus der jeweiligen Anlage 6a, Ab und 6c
Angebotspreisblatt, der sich aus aus dem kalkulierten Preis je Stück multipliziert mit der
Gesamtstückzahl ergibt. Die Bieter werden in eine Rangreihenfolge mit der Vorgehensweise,
niedrigste Preis höchste Punktzahl gebracht. Der Bieter mit dem höchsten Wert erhält den
Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Wertung erfolgt je Los eigens.
Gewichtung (Punkte, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten
Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der
Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder
nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die
Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und
Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Bayern - Die Gesundheitskasse
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Standorte Region Süd
Beschreibung: Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse ist nach der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift 4 mit
Durchführungsanweisungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V4 mit
DA, vergleichbar mit DGUV V3) sowie der DIN VDE 0702 für den Erhalt des
ordnungsgemäßen und sicheren Zustands der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
verantwortlich. Der Auftragnehmer (AN) führt die vollständige Überprüfung aller
ortsveränderlichen elektrischen Geräte für die Auftraggeberin (AG) durch. Das Erfordernis der
Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel ergibt sich insbesondere aus der DGUV Vorschrift 4,
den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5), sowie aus der BetrSichV,
aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201. Alle
Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE
0702. Es kommen jeweils die aktuell gültigen Vorschriften und Regeln zur Anwendung. Die
Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Die
Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige
empfangsbedürftige Erklärung verlängern. Die Ausschreibung ist in drei Lose (Los 1 Standorte
Nord, Los 2 Standorte Süd und Los 3 Standorte Ost) aufgeteilt.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50710000
Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Standorte AOK Bayern Region Süd

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am
31.12.2026. Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige
empfangsbedürftige Erklärung verlängern.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Eigenerklärung zur Eignung Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung
der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Die Bieter
haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene
Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2) einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss die
Eigenerklärung zu Eignung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter
Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung zu Eignung auch für die
Drittunternehmen eingereicht werden. b) Wettbewerbsregister Da die Auftraggeberin ab einem
Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG
vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die
Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen
müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine
Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister
sowie dem Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der
Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter
Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen
eingereicht werden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch
a) den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter
als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung). Angemessen für den Versicherungsfall sind
folgende Mindestdeckungssummen: Personenschäden 5.000.000 EURO Sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden) 2.000.000 EURO Sofern der Bieter keine aktuell bestehende
entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine unterschriebene
Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche
nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei
Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für
jedes Mitglied einzureichen. b) Angabe des Jahresumsatzes aus den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Gesamtjahresumsatz. Für die Angabe
der Jahresumsätze ist zwingend die Anlage 1 zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist der
Nachweis für mindestens ein Mitglied einzureichen. c) Referenzen, detaillierte Darstellung von
drei vergleichbaren Referenzprojekten inner-halb der letzten 3 Jahre. Es ist insbesondere der
Auftragsgegenstand, Anzahl zu prüfenden Mengen, Anzahl der zu prüfende Standorte, der
Auftragswert sowie der Auftragszeitraum aussagekräftig darzustellen. Maßgebend sind die
Angaben für das jeweilige Los. Los 1 Auftragswert mind. 125.000 Euro; Los 2 mind. 90.000
Euro und Los 3 mind. 65.000 Euro. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner zu benennen. Für
die Nennung der Referenzaufträge ist zwingend die Anlage 9 zu verwenden. Hat die
Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an

der Eignung eines Bieters, kann der Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten
Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter
Unterlagen aufgefordert werden; im Übrigen behält sich die Auftraggeberin vor, Bieter dazu
aufzufordern, vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ein Bieter kann im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen
(Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er die mit dem Namen des Erklärenden
versehene und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der
durch Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Kapazitäten
(Drittunternehmerverzeichnis/ Unterauftragnehmerverzeichnis - Anlage 4) inklusive der mit
dem Namen des Erklärenden versehene und mit Datum und Firmenstempel versehenen
Verpflichtungserklärung der Drittunternehmen vorlegt (Anlage 5 - § 47 Abs. 1 VgV).
Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 5) können bereits bei
Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot
des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang
bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis
/Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 4) muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht
werden. Die Verpflichtungserklärung(en) (Anlage 5) sind in Textform elektronisch
einzureichen. Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe
vorliegen. Folgen bei Nichtvorlage der geforderten Eignungsnachweise Die geforderten
Eignungsnachweise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, innerhalb der Frist zur
Abgabe des Angebots abzugeben. Die Auftraggeberin kann die Bieter auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter auf
Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise besteht nicht. Jeder geforderte, aber
nicht oder nicht fristgerecht (unter Berücksichtigung einer eventuellen Nachfristsetzung)
erbrachte Nachweis führt zum Ausschluss des Angebots. Eine abschließende Liste mit
sämtlichen von den Bietern mit dem Angebot vorzulegenden Nachweisen und Erklärungen
findet sich in Anlage 12.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtnettopreis
Beschreibung: Gewertet wird der Gesamtnettopreis aus der jeweiligen Anlage 6a, Ab und 6c
Angebotspreisblatt, der sich aus aus dem kalkulierten Preis je Stück multipliziert mit der
Gesamtstückzahl ergibt. Die Bieter werden in eine Rangreihenfolge mit der Vorgehensweise,
niedrigste Preis höchste Punktzahl gebracht. Der Bieter mit dem höchsten Wert erhält den
Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Wertung erfolgt je Los eigens.
Gewichtung (Punkte, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten
Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der
Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder
nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die
Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und
Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Bayern - Die Gesundheitskasse
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Standorte Region Ost
Beschreibung: Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse ist nach der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift 4 mit
Durchführungsanweisungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V4 mit
DA, vergleichbar mit DGUV V3) sowie der DIN VDE 0702 für den Erhalt des
ordnungsgemäßen und sicheren Zustands der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
verantwortlich. Der Auftragnehmer (AN) führt die vollständige Überprüfung aller
ortsveränderlichen elektrischen Geräte für die Auftraggeberin (AG) durch. Das Erfordernis der
Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel ergibt sich insbesondere aus der DGUV Vorschrift 4,
den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5), sowie aus der BetrSichV,
aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201. Alle
Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE
0702. Es kommen jeweils die aktuell gültigen Vorschriften und Regeln zur Anwendung. Die
Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Die
Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige
empfangsbedürftige Erklärung verlängern. Die Ausschreibung ist in drei Lose (Los 1 Standorte
Nord, Los 2 Standorte Süd und Los 3 Standorte Ost) aufgeteilt.
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50710000
Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Standorte AOK Bayern Region Ost

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am
31.12.2026. Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige
empfangsbedürftige Erklärung verlängern.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Eigenerklärung zur Eignung Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung
der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Die Bieter
haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene
Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2) einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss die
Eigenerklärung zu Eignung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter
Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung zu Eignung auch für die
Drittunternehmen eingereicht werden. b) Wettbewerbsregister Da die Auftraggeberin ab einem
Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG
vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die
Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen
müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine
Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister
sowie dem Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der
Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter
Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen
eingereicht werden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch
a) den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter
als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung). Angemessen für den Versicherungsfall sind
folgende Mindestdeckungssummen: Personenschäden 5.000.000 EURO Sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden) 2.000.000 EURO Sofern der Bieter keine aktuell bestehende
entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine unterschriebene
Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche
nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei
Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für
jedes Mitglied einzureichen. b) Angabe des Jahresumsatzes aus den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Gesamtjahresumsatz. Für die Angabe
der Jahresumsätze ist zwingend die Anlage 1 zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist der
Nachweis für mindestens ein Mitglied einzureichen. c) Referenzen, detaillierte Darstellung von
drei vergleichbaren Referenzprojekten inner-halb der letzten 3 Jahre. Es ist insbesondere der
Auftragsgegenstand, Anzahl zu prüfenden Mengen, Anzahl der zu prüfende Standorte, der
Auftragswert sowie der Auftragszeitraum aussagekräftig darzustellen. Maßgebend sind die
Angaben für das jeweilige Los. Los 1 Auftragswert mind. 125.000 Euro; Los 2 mind. 90.000
Euro und Los 3 mind. 65.000 Euro. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner zu benennen. Für
die Nennung der Referenzaufträge ist zwingend die Anlage 9 zu verwenden. Hat die
Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an

der Eignung eines Bieters, kann der Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten
Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter
Unterlagen aufgefordert werden; im Übrigen behält sich die Auftraggeberin vor, Bieter dazu
aufzufordern, vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ein Bieter kann im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen
(Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er die mit dem Namen des Erklärenden
versehene und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der
durch Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Kapazitäten
(Drittunternehmerverzeichnis/ Unterauftragnehmerverzeichnis - Anlage 4) inklusive der mit
dem Namen des Erklärenden versehene und mit Datum und Firmenstempel versehenen
Verpflichtungserklärung der Drittunternehmen vorlegt (Anlage 5 - § 47 Abs. 1 VgV).
Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 5) können bereits bei
Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot
des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang
bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis
/Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 4) muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht
werden. Die Verpflichtungserklärung(en) (Anlage 5) sind in Textform elektronisch
einzureichen. Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe
vorliegen. Folgen bei Nichtvorlage der geforderten Eignungsnachweise Die geforderten
Eignungsnachweise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, innerhalb der Frist zur
Abgabe des Angebots abzugeben. Die Auftraggeberin kann die Bieter auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter auf
Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise besteht nicht. Jeder geforderte, aber
nicht oder nicht fristgerecht (unter Berücksichtigung einer eventuellen Nachfristsetzung)
erbrachte Nachweis führt zum Ausschluss des Angebots. Eine abschließende Liste mit
sämtlichen von den Bietern mit dem Angebot vorzulegenden Nachweisen und Erklärungen
findet sich in Anlage 12.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtnettopreis
Beschreibung: Gewertet wird der Gesamtnettopreis aus der jeweiligen Anlage 6a, Ab und 6c
Angebotspreisblatt, der sich aus aus dem kalkulierten Preis je Stück multipliziert mit der
Gesamtstückzahl ergibt. Die Bieter werden in eine Rangreihenfolge mit der Vorgehensweise,
niedrigste Preis höchste Punktzahl gebracht. Der Bieter mit dem höchsten Wert erhält den
Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Wertung erfolgt je Los eigens.
Gewichtung (Punkte, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten
Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der
Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder
nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die
Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und
Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
Bayern - Die Gesundheitskasse
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE811695320
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fiskalische Vergabestelle
E-Mail: MZEN-Vergabe.Fiskal@by.aok.de
Telefon: +49 8962730
Fax: +49 8962730650504
Internetadresse: https://www.dtvp.de
Profil des Erwerbers: https://www.dtvp.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d7f2f2d4-e939-4e47-bfee-e55557d6dc22 - 01

Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/10/2024 17:02:44 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 210/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/10/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-654298-2024-DEU.txt

 
 
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