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Ausschreibung: Deutschland  Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden  DGUV V4 mit DA Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel - DEU-München
Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Dokument Nr...: 654298-2024 (ID: 2024102801323654833)
Veröffentlicht: 28.10.2024
*
  DEU-München: Deutschland  Reparatur und Wartung von elektrischen
Einrichtungen in Gebäuden  DGUV V4 mit DA Prüfung ortsveränderlicher
Betriebsmittel
   2024/S 210/2024 654298
   Deutschland  Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden  DGUV V4
   mit DA Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
   OJ S 210/2024 28/10/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
	    E-Mail: MZEN-Vergabe.Fiskal@by.aok.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: DGUV V4 mit DA Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
            Beschreibung: Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel gem. DGUV Vorschrift 4, den DGUV
	    Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5), sowie aus der BetrSichV, aus der
            Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201.
	    Kennung des Verfahrens: 0bdfa81c-6464-4583-a7b4-a4c8e542ef67
	    Interne Kennung: 2024-002
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
            Zentrale Elemente des Verfahrens: Offenes Verfahren gemäß §§ 119 Abs. 3, 103 Abs. 2 GWB
            Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Abs. 2 VgV für die Durchführung von
            Elektroprüfungen nach DGUV V 4
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 50711000
            Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 50710000
            Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 81739
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Alle Erfüllungsorte s. Anlage 11a-11c Standorte
            Mengen_Prüfzeiträume und Ansprechpartner Los 1, Los 2 und Los 3
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YHTBG
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des
            Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des
            Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des
            Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch  Eigenerklärung zur Eignung
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Innerhalb
            der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB
            begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	    Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
            eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
            ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
            eingestellt hat. Siehe  Eigenerklärung zur Eignung
	    Korruption: Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde
            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des
            Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend
            aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs
            (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs
            (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs
            (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
            internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
            internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
            (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
            Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste
            höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße
            im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße
            nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das
            Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem
            Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens
            Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
            oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe
             Eigenerklärung zur Eignung
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Keine Person, deren Verhalten dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
            wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
            festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. -
            § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
            (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
            terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre
            zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
            Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
              vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
              rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
              zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
              gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
              Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe  Eigenerklärung zur Eignung
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124
              GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
              getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
              bezwecken oder bewirken. Siehe  Eigenerklärung zur Eignung
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein
              Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei
              der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe  Eigenerklärung zur Eignung
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist
              wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des
              Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - §
	      89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
	      solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
	      dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
              verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
              begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder
              der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder
              die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich
              (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123
              Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
              Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
              Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
              Siehe  Eigenerklärung zur Eignung
              Betrugsbekämpfung: Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30
              des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer
              nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs
              (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
              Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - §
	      264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt
              der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
              in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre
              zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
              Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
              vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
              rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
              zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
              gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
              Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe  Eigenerklärung zur Eignung
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Keine Person, deren Verhalten dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
              wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
              festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. -
              §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs
              (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre
              zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
              Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
              vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
              rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
              zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
              gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
              Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe  Eigenerklärung zur Eignung
              Zahlungsunfähigkeit: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen
              Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat, Siehe  Eigenerklärung zur Eignung
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein
              Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei
              der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe  Eigenerklärung zur Eignung
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Innerhalb der letzten 3
              Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe
               Eigenerklärung zur Eignung
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124
              GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
              getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
              bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
              Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
              hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen
              (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
	      Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
              unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder
              vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
              öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
              Informationen zu übermitteln Siehe  Eigenerklärung zur Eignung
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Innerhalb der letzten
              3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein
              Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
              weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe
               Eigenerklärung zur Eignung
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Innerhalb der
              letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet,
	      weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
	      Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
              nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe
               Eigenerklärung zur Eignung
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab
              es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das
              Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung
              begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
              ist entsprechend anzuwenden. Siehe  Eigenerklärung zur Eignung
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Innerhalb der
              letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet,
              weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
              öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
	      hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
              vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe  Eigenerklärung zur Eignung
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen
              zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen
	      oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die
              Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen
              verpflichtet hat. Siehe  Eigenerklärung zur Eignung
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur
              Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder
	      das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
              vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen
              verpflichtet hat. Siehe  Eigenerklärung zur Eignung
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis,
              welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe  Eigenerklärung zur Eignung
	      Entrichtung von Steuern: Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das
	      Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
              vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen
              verpflichtet hat. Siehe  Eigenerklärung zur Eignung
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten
              Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
              Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
              Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne
              des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
              vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer
              rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen
              zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
              gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
              Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe  Eigenerklärung zur Eignung
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Standorte Region Nord
	    Beschreibung: Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse ist nach der
            Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift 4 mit
            Durchführungsanweisungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V4 mit
            DA, vergleichbar mit DGUV V3) sowie der DIN VDE 0702 für den Erhalt des
            ordnungsgemäßen und sicheren Zustands der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
            verantwortlich. Der Auftragnehmer (AN) führt die vollständige Überprüfung aller
            ortsveränderlichen elektrischen Geräte für die Auftraggeberin (AG) durch. Das Erfordernis der
            Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel ergibt sich insbesondere aus der DGUV Vorschrift 4,
	    den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5), sowie aus der BetrSichV,
            aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201. Alle
            Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE
            0702. Es kommen jeweils die aktuell gültigen Vorschriften und Regeln zur Anwendung. Die
	    Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Die
	    Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige
            empfangsbedürftige Erklärung verlängern. Die Ausschreibung ist in drei Lose (Los 1 Standorte
            Nord, Los 2 Standorte Süd und Los 3 Standorte Ost) aufgeteilt.
	    Interne Kennung: Los 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 50711000
            Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 50710000
            Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Beliebiger Ort
            Zusätzliche Informationen: Standorte AOK Bayern Region Nord
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am
	    31.12.2026. Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige
            empfangsbedürftige Erklärung verlängern.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
            für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: a) Eigenerklärung zur Eignung Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen
            von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung
	    der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
            zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der
	    Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Die Bieter
            haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene
            Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2) einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss die
            Eigenerklärung zu Eignung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter
            Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung zu Eignung auch für die
	    Drittunternehmen eingereicht werden. b) Wettbewerbsregister Da die Auftraggeberin ab einem
            Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
	    soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG
	    vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die
            Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen
            müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine
	    Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister
	    sowie dem Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der
            Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter
            Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen
	    eingereicht werden.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch
              a) den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter
              als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung). Angemessen für den Versicherungsfall sind
              folgende Mindestdeckungssummen: Personenschäden 5.000.000 EURO Sonstige Schäden
              (Sach- und Vermögensschäden) 2.000.000 EURO Sofern der Bieter keine aktuell bestehende
              entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine unterschriebene
              Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende
              Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche
	      nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei
              Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für
	      jedes Mitglied einzureichen. b) Angabe des Jahresumsatzes aus den letzten drei
              abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Gesamtjahresumsatz. Für die Angabe
              der Jahresumsätze ist zwingend die Anlage 1 zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist der
              Nachweis für mindestens ein Mitglied einzureichen. c) Referenzen, detaillierte Darstellung von
	      drei vergleichbaren Referenzprojekten inner-halb der letzten 3 Jahre. Es ist insbesondere der
              Auftragsgegenstand, Anzahl zu prüfenden Mengen, Anzahl der zu prüfende Standorte, der
              Auftragswert sowie der Auftragszeitraum aussagekräftig darzustellen. Maßgebend sind die
              Angaben für das jeweilige Los. Los 1 Auftragswert mind. 125.000 Euro; Los 2 mind. 90.000
              Euro und Los 3 mind. 65.000 Euro. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner zu benennen. Für
              die Nennung der Referenzaufträge ist zwingend die Anlage 9 zu verwenden. Hat die
              Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an
              der Eignung eines Bieters, kann der Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten
              Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter
              Unterlagen aufgefordert werden; im Übrigen behält sich die Auftraggeberin vor, Bieter dazu
              aufzufordern, vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ein Bieter kann im
	      Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen
              (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
              tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er die mit dem Namen des Erklärenden
              versehene und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der
              durch Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Kapazitäten
	      (Drittunternehmerverzeichnis/ Unterauftragnehmerverzeichnis - Anlage 4) inklusive der mit
              dem Namen des Erklärenden versehene und mit Datum und Firmenstempel versehenen
              Verpflichtungserklärung der Drittunternehmen vorlegt (Anlage 5 - § 47 Abs. 1 VgV).
              Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 5) können bereits bei
              Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot
              des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang
	      bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis
	      /Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 4) muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht
              werden. Die Verpflichtungserklärung(en) (Anlage 5) sind in Textform elektronisch
              einzureichen. Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
              Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe
	      vorliegen. Folgen bei Nichtvorlage der geforderten Eignungsnachweise Die geforderten
              Eignungsnachweise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, innerhalb der Frist zur
	      Abgabe des Angebots abzugeben. Die Auftraggeberin kann die Bieter auffordern, fehlende,
              unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
              Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
              vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
              Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter auf
              Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise besteht nicht. Jeder geforderte, aber
              nicht oder nicht fristgerecht (unter Berücksichtigung einer eventuellen Nachfristsetzung)
              erbrachte Nachweis führt zum Ausschluss des Angebots. Eine abschließende Liste mit
              sämtlichen von den Bietern mit dem Angebot vorzulegenden Nachweisen und Erklärungen
	      findet sich in Anlage 12.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Gesamtnettopreis
	    Beschreibung: Gewertet wird der Gesamtnettopreis aus der jeweiligen Anlage 6a, Ab und 6c
            Angebotspreisblatt, der sich aus aus dem kalkulierten Preis je Stück multipliziert mit der
            Gesamtstückzahl ergibt. Die Bieter werden in eine Rangreihenfolge mit der Vorgehensweise,
            niedrigste Preis höchste Punktzahl gebracht. Der Bieter mit dem höchsten Wert erhält den
	    Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Wertung erfolgt je Los eigens.
	    Gewichtung (Punkte, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG
	    /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten
            Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der
	    Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder
            nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die
            Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
            Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
            unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
            Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
            korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
            oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
	    Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
            ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und
            Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 25/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Bayern - Die Gesundheitskasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0002
            Titel: Standorte Region Süd
	    Beschreibung: Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse ist nach der
            Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift 4 mit
            Durchführungsanweisungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V4 mit
            DA, vergleichbar mit DGUV V3) sowie der DIN VDE 0702 für den Erhalt des
            ordnungsgemäßen und sicheren Zustands der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
            verantwortlich. Der Auftragnehmer (AN) führt die vollständige Überprüfung aller
            ortsveränderlichen elektrischen Geräte für die Auftraggeberin (AG) durch. Das Erfordernis der
            Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel ergibt sich insbesondere aus der DGUV Vorschrift 4,
	    den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5), sowie aus der BetrSichV,
            aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201. Alle
            Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE
            0702. Es kommen jeweils die aktuell gültigen Vorschriften und Regeln zur Anwendung. Die
	    Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Die
	    Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige
            empfangsbedürftige Erklärung verlängern. Die Ausschreibung ist in drei Lose (Los 1 Standorte
            Nord, Los 2 Standorte Süd und Los 3 Standorte Ost) aufgeteilt.
	    Interne Kennung: 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 50711000
            Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 50710000
            Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Beliebiger Ort
            Zusätzliche Informationen: Standorte AOK Bayern Region Süd
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am
	    31.12.2026. Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige
            empfangsbedürftige Erklärung verlängern.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
            für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: a) Eigenerklärung zur Eignung Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen
            von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung
	    der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
            zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der
	    Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Die Bieter
            haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene
            Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2) einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss die
            Eigenerklärung zu Eignung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter
            Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung zu Eignung auch für die
	    Drittunternehmen eingereicht werden. b) Wettbewerbsregister Da die Auftraggeberin ab einem
            Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
	    soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG
	    vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die
            Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen
            müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine
	    Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister
	    sowie dem Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der
            Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter
            Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen
	    eingereicht werden.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch
              a) den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter
              als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung). Angemessen für den Versicherungsfall sind
              folgende Mindestdeckungssummen: Personenschäden 5.000.000 EURO Sonstige Schäden
              (Sach- und Vermögensschäden) 2.000.000 EURO Sofern der Bieter keine aktuell bestehende
              entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine unterschriebene
              Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende
              Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche
	      nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei
              Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für
	      jedes Mitglied einzureichen. b) Angabe des Jahresumsatzes aus den letzten drei
              abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Gesamtjahresumsatz. Für die Angabe
              der Jahresumsätze ist zwingend die Anlage 1 zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist der
              Nachweis für mindestens ein Mitglied einzureichen. c) Referenzen, detaillierte Darstellung von
	      drei vergleichbaren Referenzprojekten inner-halb der letzten 3 Jahre. Es ist insbesondere der
              Auftragsgegenstand, Anzahl zu prüfenden Mengen, Anzahl der zu prüfende Standorte, der
              Auftragswert sowie der Auftragszeitraum aussagekräftig darzustellen. Maßgebend sind die
              Angaben für das jeweilige Los. Los 1 Auftragswert mind. 125.000 Euro; Los 2 mind. 90.000
              Euro und Los 3 mind. 65.000 Euro. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner zu benennen. Für
              die Nennung der Referenzaufträge ist zwingend die Anlage 9 zu verwenden. Hat die
              Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an
              der Eignung eines Bieters, kann der Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten
              Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter
              Unterlagen aufgefordert werden; im Übrigen behält sich die Auftraggeberin vor, Bieter dazu
              aufzufordern, vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ein Bieter kann im
	      Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen
              (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
              tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er die mit dem Namen des Erklärenden
              versehene und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der
              durch Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Kapazitäten
	      (Drittunternehmerverzeichnis/ Unterauftragnehmerverzeichnis - Anlage 4) inklusive der mit
              dem Namen des Erklärenden versehene und mit Datum und Firmenstempel versehenen
              Verpflichtungserklärung der Drittunternehmen vorlegt (Anlage 5 - § 47 Abs. 1 VgV).
              Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 5) können bereits bei
              Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot
              des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang
	      bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis
	      /Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 4) muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht
              werden. Die Verpflichtungserklärung(en) (Anlage 5) sind in Textform elektronisch
              einzureichen. Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
              Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe
	      vorliegen. Folgen bei Nichtvorlage der geforderten Eignungsnachweise Die geforderten
              Eignungsnachweise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, innerhalb der Frist zur
	      Abgabe des Angebots abzugeben. Die Auftraggeberin kann die Bieter auffordern, fehlende,
              unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
              Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
              vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
              Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter auf
              Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise besteht nicht. Jeder geforderte, aber
              nicht oder nicht fristgerecht (unter Berücksichtigung einer eventuellen Nachfristsetzung)
              erbrachte Nachweis führt zum Ausschluss des Angebots. Eine abschließende Liste mit
              sämtlichen von den Bietern mit dem Angebot vorzulegenden Nachweisen und Erklärungen
	      findet sich in Anlage 12.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Gesamtnettopreis
	    Beschreibung: Gewertet wird der Gesamtnettopreis aus der jeweiligen Anlage 6a, Ab und 6c
            Angebotspreisblatt, der sich aus aus dem kalkulierten Preis je Stück multipliziert mit der
            Gesamtstückzahl ergibt. Die Bieter werden in eine Rangreihenfolge mit der Vorgehensweise,
            niedrigste Preis höchste Punktzahl gebracht. Der Bieter mit dem höchsten Wert erhält den
	    Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Wertung erfolgt je Los eigens.
	    Gewichtung (Punkte, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG
	    /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten
            Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der
	    Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder
            nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die
            Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
            Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
            unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
            Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
            korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
            oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
	    Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
            ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und
            Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 25/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Bayern - Die Gesundheitskasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0003
	    Titel: Standorte Region Ost
	    Beschreibung: Die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse ist nach der
            Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift 4 mit
            Durchführungsanweisungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V4 mit
            DA, vergleichbar mit DGUV V3) sowie der DIN VDE 0702 für den Erhalt des
            ordnungsgemäßen und sicheren Zustands der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
            verantwortlich. Der Auftragnehmer (AN) führt die vollständige Überprüfung aller
            ortsveränderlichen elektrischen Geräte für die Auftraggeberin (AG) durch. Das Erfordernis der
            Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel ergibt sich insbesondere aus der DGUV Vorschrift 4,
	    den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5), sowie aus der BetrSichV,
            aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201. Alle
            Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE
            0702. Es kommen jeweils die aktuell gültigen Vorschriften und Regeln zur Anwendung. Die
	    Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Die
	    Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige
            empfangsbedürftige Erklärung verlängern. Die Ausschreibung ist in drei Lose (Los 1 Standorte
            Nord, Los 2 Standorte Süd und Los 3 Standorte Ost) aufgeteilt.
	    Interne Kennung: 3
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 50711000
            Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 50710000
            Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Beliebiger Ort
            Zusätzliche Informationen: Standorte AOK Bayern Region Ost
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2025 und endet am
	    31.12.2026. Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional um 2 Jahre durch eine einseitige
            empfangsbedürftige Erklärung verlängern.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
            für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: a) Eigenerklärung zur Eignung Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen
            von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung
	    der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
            zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der
	    Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Die Bieter
            haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene
            Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2) einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss die
            Eigenerklärung zu Eignung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter
            Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung zu Eignung auch für die
	    Drittunternehmen eingereicht werden. b) Wettbewerbsregister Da die Auftraggeberin ab einem
            Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
	    soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG
	    vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die
            Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen
            müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine
	    Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister
	    sowie dem Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der
            Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter
            Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen
	    eingereicht werden.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch
              a) den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter
              als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung). Angemessen für den Versicherungsfall sind
              folgende Mindestdeckungssummen: Personenschäden 5.000.000 EURO Sonstige Schäden
              (Sach- und Vermögensschäden) 2.000.000 EURO Sofern der Bieter keine aktuell bestehende
              entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine unterschriebene
              Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende
              Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche
	      nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei
              Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für
	      jedes Mitglied einzureichen. b) Angabe des Jahresumsatzes aus den letzten drei
              abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Gesamtjahresumsatz. Für die Angabe
              der Jahresumsätze ist zwingend die Anlage 1 zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist der
              Nachweis für mindestens ein Mitglied einzureichen. c) Referenzen, detaillierte Darstellung von
	      drei vergleichbaren Referenzprojekten inner-halb der letzten 3 Jahre. Es ist insbesondere der
              Auftragsgegenstand, Anzahl zu prüfenden Mengen, Anzahl der zu prüfende Standorte, der
              Auftragswert sowie der Auftragszeitraum aussagekräftig darzustellen. Maßgebend sind die
              Angaben für das jeweilige Los. Los 1 Auftragswert mind. 125.000 Euro; Los 2 mind. 90.000
              Euro und Los 3 mind. 65.000 Euro. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner zu benennen. Für
              die Nennung der Referenzaufträge ist zwingend die Anlage 9 zu verwenden. Hat die
              Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an
              der Eignung eines Bieters, kann der Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten
              Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter
              Unterlagen aufgefordert werden; im Übrigen behält sich die Auftraggeberin vor, Bieter dazu
              aufzufordern, vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ein Bieter kann im
	      Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen
              (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
              tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er die mit dem Namen des Erklärenden
              versehene und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der
              durch Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Kapazitäten
	      (Drittunternehmerverzeichnis/ Unterauftragnehmerverzeichnis - Anlage 4) inklusive der mit
              dem Namen des Erklärenden versehene und mit Datum und Firmenstempel versehenen
              Verpflichtungserklärung der Drittunternehmen vorlegt (Anlage 5 - § 47 Abs. 1 VgV).
              Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 5) können bereits bei
              Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot
              des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang
	      bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis
	      /Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 4) muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht
              werden. Die Verpflichtungserklärung(en) (Anlage 5) sind in Textform elektronisch
              einzureichen. Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
              Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe
	      vorliegen. Folgen bei Nichtvorlage der geforderten Eignungsnachweise Die geforderten
              Eignungsnachweise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, innerhalb der Frist zur
	      Abgabe des Angebots abzugeben. Die Auftraggeberin kann die Bieter auffordern, fehlende,
              unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
              Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
              vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
              Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter auf
              Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise besteht nicht. Jeder geforderte, aber
              nicht oder nicht fristgerecht (unter Berücksichtigung einer eventuellen Nachfristsetzung)
              erbrachte Nachweis führt zum Ausschluss des Angebots. Eine abschließende Liste mit
              sämtlichen von den Bietern mit dem Angebot vorzulegenden Nachweisen und Erklärungen
	      findet sich in Anlage 12.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Gesamtnettopreis
	    Beschreibung: Gewertet wird der Gesamtnettopreis aus der jeweiligen Anlage 6a, Ab und 6c
            Angebotspreisblatt, der sich aus aus dem kalkulierten Preis je Stück multipliziert mit der
            Gesamtstückzahl ergibt. Die Bieter werden in eine Rangreihenfolge mit der Vorgehensweise,
            niedrigste Preis höchste Punktzahl gebracht. Der Bieter mit dem höchsten Wert erhält den
	    Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Die Wertung erfolgt je Los eigens.
	    Gewichtung (Punkte, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG
	    /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 25/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten
            Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der
	    Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder
            nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die
            Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
            Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
            unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
            Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
            korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
            oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
	    Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
            ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und
            Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 25/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Bayern - Die Gesundheitskasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
	    Registrierungsnummer: DE811695320
	    Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 81739
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Fiskalische Vergabestelle
	    E-Mail: MZEN-Vergabe.Fiskal@by.aok.de
	    Telefon: +49 8962730
	    Fax: +49 8962730650504
	    Internetadresse: https://www.dtvp.de
	    Profil des Erwerbers: https://www.dtvp.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
	    Registrierungsnummer: t:022894990
            Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53113
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: +49 22894990
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d7f2f2d4-e939-4e47-bfee-e55557d6dc22 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/10/2024 17:02:44 (UTC+2)
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 210/2024
            Datum der Veröffentlichung: 28/10/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YHTBG/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-654298-2024-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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