Titel :
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DEU-Braunschweig - Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens Erstuntersuchungen für Asylbegehrende gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) für den Standort Osnabrück der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024102801221253184 / 652805-2024
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Veröffentlicht :
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28.10.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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15.10.2024
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Angebotsabgabe bis :
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30.10.2024
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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85000000 - Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
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DEU-Braunschweig: Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und
Sozialwesens Erstuntersuchungen für Asylbegehrende gem. § 62 Asylgesetz
(AsylG) für den Standort Osnabrück der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
(LAB NI)
2024/S 210/2024 652805
Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens Erstuntersuchungen für
Asylbegehrende gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) für den Standort Osnabrück der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
OJ S 210/2024 28/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
E-Mail: chris.feuerstab@lzn.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Erstuntersuchungen für Asylbegehrende gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) für den Standort
Osnabrück der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Beschreibung: Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, der die gesetzlich
vorgeschriebenen Erstuntersuchungen gem. § 62 AsylG der registrierten Direktzugänge unter
den bis zu 729 untergebrachten Bewohnern (anspruchsberechtigten Personen) anbieten kann.
Perspektivisch ist die Erweiterung auf bis zu 850 Plätze geplant. Die körperlichen
Untersuchungen gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) sind grundsätzlich vor Ort zu erbringen. Für
die Röntgenuntersuchungen stellt der Auftraggeber vor Ort ein Röntgengerät, dessen
Betreiberverantwortung allerdings dem Auftragnehmer obliegt. Folgende Personengruppen
sind zu versorgen bzw. zu untersuchen: - Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußern und
gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet sind, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des
Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als
zuständiges Bundesland ergeben hat; - Folgeantragssteller gem. § 71 Abs. 2 AsylG, die
aufgrund einer Ausreise aus dem Bundesgebiet erneut zum Wohnen in einer
Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind; - Unerlaubt eingereiste Ausländer gem. § 15a
AufenthG, sofern die Eingabe in das ViLA-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland
ergeben hat; - Ggf. zukünftig auch Ausländer mit laufendem Asylverfahren und erfolgter
kommunaler Zuweisung, die nach dem Verlassen des Bundesgebietes grundsätzlich wieder in
den Standorten aufgenommen werden sollen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer
Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Staffel-grenze um max. 5 % für bis zu
zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. Ein Anspruch auf höhere
Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen). Nähere
Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 6d29ec6e-2dfe-466e-bbe4-828648124db6
Interne Kennung: 0091-DLG/2024-03.232
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Sedanstraße 115
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49090
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRYQ1
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Erstuntersuchungen für Asylbegehrende gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) für den Standort
Osnabrück der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Beschreibung: Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, der die gesetzlich
vorgeschriebenen Erstuntersuchungen gem. § 62 AsylG der registrierten Direktzugänge unter
den bis zu 729 untergebrachten Bewohnern (anspruchsberechtigten Personen) anbieten kann.
Perspektivisch ist die Erweiterung auf bis zu 850 Plätze geplant. Die körperlichen
Untersuchungen gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) sind grundsätzlich vor Ort zu erbringen. Für
die Röntgenuntersuchungen stellt der Auftraggeber vor Ort ein Röntgengerät, dessen
Betreiberverantwortung allerdings dem Auftragnehmer obliegt. Folgende Personengruppen
sind zu versorgen bzw. zu untersuchen: - Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußern und
gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet sind, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des
Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als
zuständiges Bundesland ergeben hat; - Folgeantragssteller gem. § 71 Abs. 2 AsylG, die
aufgrund einer Ausreise aus dem Bundesgebiet erneut zum Wohnen in einer
Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind; - Unerlaubt eingereiste Ausländer gem. § 15a
AufenthG, sofern die Eingabe in das ViLA-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland
ergeben hat; - Ggf. zukünftig auch Ausländer mit laufendem Asylverfahren und erfolgter
kommunaler Zuweisung, die nach dem Verlassen des Bundesgebietes grundsätzlich wieder in
den Standorten aufgenommen werden sollen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer
Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Staffel-grenze um max. 5 % für bis zu
zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. Ein Anspruch auf höhere
Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen). Nähere
Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 0091-DLG/2024-03.232
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Sedanstraße 115
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49090
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 13 Monate
5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist der 01.12.2024. Sollte der Zuschlag später erfolgen,
beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung
folgenden Werktag. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 13 Monaten (bis 31.12.2025)
und verlängert sich automatisch um weitere 11 Monate sofern er nicht spätestens 4 Monate
vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet
spätestens mit Ablauf des 30.11.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
5, 6 und Nr. 9 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) sowie 7, 8 und 10
der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem
bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2
und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf
Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-
Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis
zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister
eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -
unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der
geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im
Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb
für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten
Personen sind, einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter muss eine Fachkraft für Hygiene beschäftigen bzw. jederzeit auf
diese Rückgriff nehmen können. Es ist nicht erforderlich, dass die Fachkraft für Hygiene in
einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Bieter steht. Dies hat der Bieter in dem Vordruck
Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich
zu zusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in dieser Eigenerklärung
aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen. Dazu gehört auch eine Referenzliste mit mindestens drei
Referenzen einer vergleichbaren Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort eingesetzten
Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit sonstigem
Migrationshintergrund) in den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des
Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und
Telefonnummer zu benennen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem bei-gefügten Vordruck
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten. Sollte der Platz dort nicht ausreichen,
können die Angaben auf einer gesonderten Anlage getätigt werden. Darüber hinaus ist zur
Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal
in dem Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung -
Fachlicher Teil (Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck Eigenerklärung zum
Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich zuzusichern. Die
Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden
nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung aufgeführten Punkte
erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen. Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach
Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer
einzureichen: - erweiterte Führungszeugnisse (Belegart OE zur Vorlage bei einer Behörde)
für das gesamte in der Außenstelle eingesetzte Personal, bzw. eine Eigenerklärung
Führungszeugnis , sofern ein Führungszeugnis nicht zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme
vorliegt (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von
der Dienstleistung auszuschließen.). - Qualifizierungsnachweise des einzusetzenden
Personals gem. Leistungsbeschreibung -Fachlicher Teil (Teil B) - Betriebserlaubnis
Röntgengerät
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vor-druck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
machen. Der Bieter hat für die angebotene Dienstleistung in dem Vordruck Eigenerklärung
zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht verbindlich zu erklären,
dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender
Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
Versicherung abschließen wird: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen-/Sach- und
Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der
Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch
genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung
nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung,
die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes
auch auf Ziff. 2.8 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der
Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1
Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat in dem Vordruck
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße,
zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu machen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 1. Preis 70 % (700 Punkte) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium
erfolgt auf Grundlage des angebotenen gewichteten Gesamtpreises (Pos. 1 und Pos. 2)
(brutto). Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamttagespreis erhält 500 Punkte. Ausgehend
hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen
Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis. Beispiel: Bei einem um 10 %
höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der
maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des
Bewertungspreises 630 Punkte von 700 möglichen Punkten. Für die Berechnung werden die
Brutto-Preise zugrunde gelegt!
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebskonzept
Beschreibung: 2. Betriebskonzept 30 % (300 Punkte) Die Bewertung mit 0 Punkten in dem
Unterpunkt Betriebskonzept führt zum Ausschluss des Angebots. und Die Bewertung erfolgt
durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den
Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen finden
in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRYQ1/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRYQ1
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHRYQ1
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/10/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/10/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen,
bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der
Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Registrierungsnummer: 03-0003300000-59
Stadt: Braunschweig
Postleitzahl: 38104
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
E-Mail: chris.feuerstab@lzn.de
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 608d4361-d98b-48ba-912b-
1d0caf0edfe7-01
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Beschreibung: Auf Grund von eingereichten Bieterfragen wird die Angebotsfrist vom
28.10.2024 auf den 30.10.2024 verlängert.
10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Auf Grund von eingereichten Bieterfragen wird die
Angebotsfrist vom 28.10.2024 auf den 30.10.2024 verlängert.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0b6c3cad-041e-46a0-abd4-3fd11913ce45 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/10/2024 07:46:27 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 210/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/10/2024
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRYQ1
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRYQ1/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202410/ausschreibung-652805-2024-DEU.txt
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