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Ausschreibung: Deutschland  Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen  Thiebauthschule in Ettlingen -Umbau des Lehrschwimmbeckens zu Betreuungsräumen - DEU-Ettlingen
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 470814-2024 (ID: 2024080501332965250)
Veröffentlicht: 05.08.2024
*
  DEU-Ettlingen: Deutschland  Dienstleistungen von Architektur- und
Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen  Thiebauthschule in
Ettlingen -Umbau des Lehrschwimmbeckens zu Betreuungsräumen
   2024/S 151/2024 470814
   Deutschland  Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene
   Leistungen  Thiebauthschule in Ettlingen - Umbau des Lehrschwimmbeckens zu
   Betreuungsräumen
   OJ S 151/2024 05/08/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Ettlingen - Justitiariat - Zentrale Vergabestelle
	    E-Mail: vergabe@ettlingen.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Thiebauthschule in Ettlingen - Umbau des Lehrschwimmbeckens zu Betreuungsräumen
            Beschreibung: Die derzeitig dreizügige Thiebauthschule benötigt insgesamt vier Räume für die
            Verlässliche Grundschule und fünf Räume für den Hort. Die bestehenden Hort-Gruppenräume
            im Altbau werden in die derzeitig als Archiv genutzte Lehrschwimmhalle verlegt. Hierfür ist ein
            umfänglicher Umbau der Halle notwendig, im Zuge dessen der gesamte Boden um 70 cm
            angehoben wird und ein Tiefhof zugunsten der Belichtung und Erschließung hergestellt wird.
            Er ermöglicht nicht nur einen direkten und qualitativen Außenraumbezug, sondern zusätzlich
            eine potenzielle räumliche Erweiterung des Betreuungsangebots. Statistischen Erhebungen
	    nach ist perspektivisch ein ansteigender Bedarf zu erwarten. Die Anlage eines tiefergelegten
            Aufenthaltsbereichs neben dem Gebäude und die damit verbundene Neuordnung der
            Zufahrtssituation (Feuerwehrzufahrt, Tiefgarage) führt zu einer Erweiterung des nutzbaren
            Schulhofbereichs um die momentan als Parkplatz genutzte Fläche. Vom Tiefhof aus soll der
            erweiterte Schulhofbereich zugänglich gemacht werden. Vorhandener Baumbestand ist so
            weit wie möglich zu schützen und zu erhalten. Der Tiefhof ist im Zuge der Entwurfsplanung
	    entsprechend anzupassen. Das automatisch gesteuerte Einfahrtstor ist an die Grenze zum
            Straßenraum zu verlegen und die Einfriedung entsprechend anzupassen. Die Entwässerung
            dieses Außenbereiches ist ebenfalls Gegenstand der Außenanlagenplanung. Dabei ist die
            Starkregengefahrenkarte (s. Anlage 4 zur Projektbeschreibung) zu berücksichtigen. Im Altbau
            entstehen durch die Verlegung der Hort-Gruppenräume neue große Klassenräume, deren
            Notwendigkeit in der ansteigenden Schülerzahl begründet liegt. Das Essensangebot am
            Mittag wird nach wie vor in der Stadthalle sichergestellt, wo auch ein Teil der Verlässlichen
            Grundschule verortet wird. Insgesamt fallen geschätzte Kosten von ca. 3,51 Mio.  an. Diese
            berücksichtigen den Umbau von insgesamt ca. 700 m² Bruttogeschossfläche (BGF), darunter
            den der Lehrschwimmhalle, und die Herstellung des Tiefhofs mit ca. 280 m² Außenfläche (AF).
            Darüber hinaus werden insgesamt vier Räume im Altbau mit ca. 310 m² BGF modernisiert.
            Förderfähig sind die Baukosten für den Umbau der Lehrschwimmhalle und der Herstellung
            des Tiefhofes in Höhe von ca. 2,18 Mio. . Diese Kosten entstehen im Zuge des Ausbaus
            ganztätiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter an
            Grundschulen in Ettlingen und sind damit förderfähig. Voraussichtlich werden 70% der
            förderfähigen Baukosten vom Land bezuschusst. Folgende Leistungen sind Gegenstand
              dieser Ausschreibung (vgl. Ziff. 3):  Zur Realisierung des Bauvorhabens wird für die
              Leistungsphasen 3  9 ein leistungsfähiges Architekturbüro gesucht, das die Planung der
              Objektplanung Gebäude nach § 33 ff HOAI fortführt. - Ingenieurleistungen nach § 49 ff HOAI
              Tragwerksplanung  LPH 1  6 - Ingenieurleistungen nach § 53 ff HOAI Technische
              Gebäudeausrüstung Abwasser, Wasser, Wärmeversorgung, Lufttechnische Anlagen und
              Automatisierungseinrichtungen, (HLS)  LPH 1  9 - Ingenieurleistungen nach § 53 ff HOAI
              Technische Gebäudeausrüstung Starkstromanlagen und Fernmelde- und
	      Informationstechnische Anlagen, Automationsmanagement und besondere Ausstattung (E)
              LPH 1  9 und - Landschaftsarchitekt nach § 37 ff HOAI Freianlagen  LPH 3  9
	      Kennung des Verfahrens: 4cb337f0-b940-4db9-a40a-6e999b843e76
	      Interne Kennung: Vergabe Nr. 2024-060
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
	      Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71240000
            Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Ettlingen
	    Postleitzahl: 76275
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1
            Nr. 1 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem
	    Angebot eizureichen.
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1
            Nr. 2 oder Nr. 3 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit
	    seinem Angebot eizureichen.
            Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 oder Nr. 5 GWB.
            Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot
	    eizureichen.
            Korruption: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis Nr. 9 GWB. Der Bieter
            hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
            Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gem. §
            123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit
	    seinem Angebot eizureichen.
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124
            Abs. 1 Nr. 1 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem
	    Angebot eizureichen.
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124
            Abs. 1 Nr. 1 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem
	    Angebot eizureichen.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124
              Abs. 1 Nr. 1 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem
	      Angebot eizureichen.
              Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter
              hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
              Konkurs: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter hat eine
              Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
              Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter hat eine
              Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gem.
              § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit
	      seinem Angebot eizureichen.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Der Bieter hat eine
              Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer
              Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den
              Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer
              Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den
              Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer
              Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den
              Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 oder Nr. 9 GWB. Der Bieter hat eine
              Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot eizureichen.
              Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer
              Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der
              Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
	      Nr. 833/2014 unter Verwendung der Formularsammlung.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Los 1 - Objektplanung Gebäude
            Beschreibung: Folgende Leistungen werden vergeben: Objektplanung Gebäude nach § 33 ff
            HOAI, Leistungsphasen 3  9 (stufenweise Beauftragung: Stufe 1 Leistungsphase 3, Stufe 2
            Leistungsphasen 4 bis 9) Der Auftraggeber geht bei der Vergabe für die Architektenleistungen
	    von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor:
	    Das Honorar ist nach HOAI 2021 zu berechnen. Vertragsgrundlage ist die HOAI 2021.
            Gebäudeklasse: V, Sonderbau; Honorarzone: III; Honorarsatz: Mindestsatz; Anrechenbare
            Kosten § 34 HOAI: 2.000.000,00  netto (KG 300/400); (als Kalkulationsgrundlage; gemäß
	    Vertrag richten sich die anrechenbaren Kosten nach der noch zu erstellenden
            Kostenberechnung des Auftragnehmers). Der Umbau- und Modernisierungszuschlag (§ 6 Abs.
            2 HOAI und § 36 HOAI) ist vom Bieter separat im Angebot auszuweisen. Die Vorgaben der
	    HOAI 2021 zu den Honoraren des Auftragnehmers sind nicht mehr bindend. Daher ist es den
            Bietern gestattet, Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar anzubieten (siehe Honorarblatt).
              Eventuell von den Bietern angebotene Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar beziehen sich
              nicht auf die für die besonderen Leistungen angebotenen Honorare. Die Nebenkosten (§ 14
	      HOAI) sind als prozentualer Zuschlag auf das gesamte, dem Auftragnehmer zustehende
	      Honorar im Angebot auszuweisen.
	      Interne Kennung: 2024-060
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Ettlingen
	    Postleitzahl: 76275
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
            Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung
            Architekt oder Ingenieur berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den
            Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich  nur für LOS 1
            Gebäudeplanung  bauvorlageberechtigt sind. Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur
            Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind oder über eine
            vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und
            zusätzlich  nur für LOS 5 Freianlagenplanung  bauvorlageberechtigt sind. Juristische
            Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher
            Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die
            Anforderungen sind durch einen Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6
            Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen
            und  sofern vorgesehen  der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der
	    Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, nachzuweisen, jeweils soweit entsprechende
	    gesetzliche Registerpflichten bestehen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat
            gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Ingenieur oder
            Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen
            Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
            Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein
	    verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen
            erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen.
            Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen. Der Nachweis ist zu erbringen durch
	    Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Kopie).
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
	      Beschreibung: Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer
              Mindesthöhe für Personen- und Sachschäden von 1.500.000 EUR und für
              Vermögensschäden von 1.000.000 EUR. Die vorstehend genannten Deckungsbeträge
              müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen. Bei
              Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen. Im Falle
              einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist eine Bestätigung der Versicherung
              ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Eigenerklärung zu Referenzen
              Beschreibung: Der Auftraggeber stellt Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit des
              /der Bieter, welche je Los mit einer Referenzangabe in Form einer Eigenerklärung unter
	      Verwendung des jeweiligen Angebotsformblatt zu Los 1 bis Los 5 nachzuweisen ist. Der
              Auftraggeber verlangt als Mindestanforderungen: Zur Überprüfung der Eignung des Bieters
              verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem
	      vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen
              erfüllen: - Realisierter, abgeschlossener Umbau oder Sanierung eines öffentlichen Gebäudes -
              Mindestens Leistungsphasen 3  8 (§ 34 HOAI) erbracht - Realisierungszeitraum ab
              einschließlich 2017 - Anrechenbare Kosten mind. 1,5 Mio.  netto Bei Bietergemeinschaften
	      muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne
	      Mitglied) erbracht worden sein.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Bietergemeinschaften
              Beschreibung: Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB
	      zugelassen. Falls das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, sind die
              Bietergemeinschaftserklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung, die Erklärung des
              bevollmächtigten Vertreters sowie die Angaben zum Vertretungsberechtigten anzugeben.
	      Ferner ist anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche Leistungen im
              Auftragsfall erbringen wird. Die Leistungsfähigkeit ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
              bezüglich der von ihm zu erbringenden Leistungen ebenfalls nach den Anforderungen dieser
              Bewerbungsbedingungen zu erfüllen. Dabei hat die Bietergemeinschaft darauf zu achten,
              dass die Leistungsfähigkeit vollständig nachgewiesen ist.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Philosophie des Bieters bei der baulichen Umsetzung des vorhandenen
	    Entwurfs
              Beschreibung: Der Auftraggeber bildet bei Los 1 das Zuschlagskriterium: Philosophie des
              Bieters bei der baulichen Umsetzung des vorhandenen Entwurfs. Ein zeitgemäßes
              Verständnis des Begriffs Entwurf bleibt aus Sicht des Auftraggebers nicht bei der
	      Leistungsphase 3 stehen. Gerade bei der Umsetzung der planerischen Idee in die
              Ausführungsplanung und letztlich in die gebaute Form wird architektonisches Geschick
	      verlangt, um die planerische Idee zu verwirklichen. Die Entwurfsidee muss durch die gebaute
              Realität überzeugend vermittelt werden. Dabei sind aber auch nicht minder wichtige Dinge wie
              die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik während der Bauausführung sowie der
	      Termine und der Kosten in besonderer Weise vom Auftragnehmer in den Blick zu nehmen.
              Vor diesem Hintergrund möchte sich der Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren einen
	      Eindruck von der Philosophie des Bieters bei der baulichen Umsetzung eines in den
              Leistungsphasen 1  2 schon vorliegenden Entwurfs verschaffen. Zu diesem Zweck ist der
	      Bieter aufgefordert, mit seinem Angebot eine Beschreibung einzureichen. Der Bieter soll auf
              die oben genannten Aspekte eingehen und erläutern, worin seine planerische Philosophie
	      bei der baulichen Umsetzung eines bereits vorhandenen Entwurfs besteht. Der Bieter kann bei
	      seiner Beschreibung zur Verdeutlichung bzw. Visualisierung auf Projekte eingehen, die er in
              der Vergangenheit bereits realisiert hat. Auch sind Bezüge zum hiesigen Bauvorhaben
              möglich. Der Auftraggeber wird ggf. eine Präsentation mit den Bietern durchführen, um die
	      Beschreibung zu verifizieren. Bei der einzureichenden Beschreibung soll es sich nur um eine
              Angebotsunterlage im Sinne des § 77 Abs. 1 VgV handeln. Eine solche Angebotsunterlage
	      besteht aus Darstellungen oder Images, die darlegen oder visualisieren, wie der Bieter den
              Auftrag im Falle einer Zuschlagserteilung auszuführen beabsichtigt (so die Definition der
	      Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 5.2.2019, 1/SVK/038-18). Der Auftraggeber
              verlangt keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die gestellte Planungsaufgabe im
              Sinne des § 77 Abs. 2 VgV. Insbesondere soll die vom Bieter einzureichende Darstellung nicht
              schon die Anfertigung von Plänen (ingenieurtechnischen oder architektonischen), Entwürfen,
	      Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen beinhalten, die die Erstellung von
              Architekten- oder Ingenieurleistungen für das hiesige Bauvorhaben im engeren Sinne
	      beinhalten. Aufbau, Umfang, Form usw. der Darstellung sind dem Bieter nach seiner freien
              Wahl überlassen. Bitte denken Sie an § 76 Abs. 2 S. 3 VgV, wonach unaufgefordert
              eingereichte Ausarbeitungen unberücksichtigt bleiben. Es nützt Ihnen also nichts,
              umfangreiche Ausarbeitungen einzureichen, die über die oben genannten Anforderungen des
              Auftraggebers hinausgehen und sich schon als Lösung der planerischen Aufgabe darstellen.
              In die Wertung gehen die schriftliche Darstellung des Bieters und die Eindrücke aus einer evtl.
              Präsentation ein. In die Wertung geht die schriftliche Darstellung des Bieters ein. Für die
	      Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des Wertungsgremiums
              werden sich über die Angebote beraten und sodann  einzeln für sich  Punkte von 5 bis 1
	      vergeben. In die Wertung geht der Mittelwert der vergebenen Punkte, gerundet auf 2
	      Nachkommastellen, ein. Der Mittelwert wird mit dem Faktor 6 multipliziert. Die vom Gremium
              zu vergebenden Punkte stehen für folgende Erfüllungsgrade: 5 Punkte: Eine besonders
	      gelungene Beschreibung, die eine besonders gute Umsetzung des vorhandenen Entwurfs
              erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die eine gute Umsetzung des
              vorhandenen Entwurfs erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Beschreibung, die eine
              durchschnittliche Umsetzung des vorhandenen Entwurfs erwarten lässt. 2 Punkte: Eine
	      weniger gelungene Beschreibung, die aufgrund ihrer Defizite eine weniger gute Umsetzung
              des vorhandenen Entwurfs erwarten lässt. 1 Punkte: Eine ungenügende Beschreibung, die
	      eine Umsetzung des vorhandenen Entwurfs aufgrund ihrer erheblichen Defizite kaum noch
              erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung eingereicht.
	      Gewichtung (Punkte, genau): 30
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Darstellung zur Bauleitung
              Beschreibung: Der Auftraggeber bildet bei Los 1 das Zuschlagskriterium Darstellung zur
              Bauleitung. Die Ausführung der Bauleistungen ist aus mehreren Gründen terminkritisch. Der
              Sicherstellung des Fertigstellungstermins misst der Auftraggeber daher höchste Priorität zu.
	      Zu beachten sind dabei folgende Schwierigkeiten, die sich bei der Realisierung des
              Bauvorhabens ergeben können: - Ein evtl. Parallelbetrieb der Thiebauthschule während der
              Bauphase muss gewährleistet sein - Positive Teilhabe der Bürger an der Gesamtmaßnahme
              (notwendige Flächen zur Sperrung und Abgrenzung der Baustelle zur Kommunikation nutzen,
	      z. B. Planen mit visualisierenden Darstellungen der Modernisierung) und ... - Ein Erleben des
              Baufortschrittes ermöglichen (z. B. Gucklöcher in Baufeldbegrenzungen, ...) Vor diesem
	      Hintergrund legt der Auftraggeber im Rahmen der Leistungsphase 8 (Bauleitung) einen hohen
              Stellenwert auf eine qualitätsvolle Bauüberwachung sowie auf eine sichere, terminorientierte
	      und auf die Besonderheiten des Bauvorhabens abgestimmte Bauleitung. Mit seinem Angebot
	      soll der Bieter seine Herangehensweise an die Bauleitung aufzeigen und Ansatzpunkte
	      vorstellen, die aus seiner Sicht sicherstellen, dass der Fertigstellungstermin eingehalten wird.
	      Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung bzw. Visualisierung auf Projekte
              eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat. Auch sind Bezüge zum hiesigen
              Bauvorhaben möglich und erwünscht. Darstellung, Art und Umfang der Beschreibung sind
              dem Bieter überlassen. Für die Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die
	      Mitglieder des Wertungsgremiums werden das Konzept der Bieter wie folgt bewerten: 5
	      Punkte: Eine besonders gelungene Beschreibung, die eine Sicherstellung mit hoher Sicherheit
              erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die eine Sicherstellung des
              Fertigstellungstermines erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Beschreibung, die
              eine Sicherstellung des Fertigstellungstermines nur mit Einschränkungen erwarten lässt. 2
	      Punkte: Eine weniger gelungene Beschreibung, die eine Sicherstellung des
              Fertigstellungstermines mit geringer Wahrscheinlichkeit erwarten lässt. 1 Punkte: Eine
              ungenügende Beschreibung, die eine Sicherstellung des Fertigstellungstermines kaum noch
              erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung eingereicht. In die Wertung geht der Mittelwert
	      der vergebenen Punkte, gerundet auf 2 Nachkommastellen, ein. Der Mittelwert wird mit dem
              Faktor 6 multipliziert. Für das Zuschlagskriterium werden somit maximal 30 Punkte vergeben.
	      Gewichtung (Punkte, genau): 30
	      Kriterium:
	      Art: Kosten
	      Bezeichnung: Honorar
              Beschreibung: Für das Zuschlagskriterium Honorar werden maximal 40 Punkte vergeben.
	      Das vom Bieter eingereichte Angebot bewertet der Auftraggeber wie folgt: Die volle Punktzahl
              von 5 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Zur Berechnung des
	      in die Wertung eingehenden Honorars verweist der Auftraggeber auf das den
              Vergabeunterlagen beigefügte Honorarblatt. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fa¬chen
              des niedrigsten Gesamthonorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die
              Punktbewertung für die dazwischenliegenden Gesamthonorare erfolgt über eine lineare
	      Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl geht mit dem
	      Faktor 8 in die Wertung ein.
	      Gewichtung (Punkte, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E23856571
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E23856571
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 13 Wochen
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende
            Nachweise, Unterlagen oder Erklärungen in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 VgV
	    nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 23/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt
            10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
            erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt
	    werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
            Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über
            die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben
	    informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf
            elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein
            Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße
            gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und
            gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw.
            wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat.
            Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
            der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
	    Abs. 3 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
              Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	      Karlsruhe
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt
	      Ettlingen - Justitiariat - Zentrale Vergabestelle
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0002
	    Titel: Los 2 - Tragwerksplanung
            Beschreibung: Folgende Leistungen werden vergeben: Tragwerksplanung nach § 49 ff HOAI,
	    Leistungsphasen 1 bis 6 (stufenweise Beauftragung: Stufe 1 Leistungsphasen 1 bis 3, Stufe 2
            Leistungsphasen 4 bis 6) Der Auftraggeber geht bei der Vergabe für die Ingenieurleistungen
	    von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor:
	    Das Honorar ist nach HOAI 2021 zu berechnen. Vertragsgrundlage ist die HOAI 2021.
            Gebäudeklasse: V, Sonderbau; Honorarzone: II; Honorarsatz: Mindestsatz; anrechenbare
            Kosten § 50 HOAI: 1.500.000,00  netto (KG 300/400); (als Kalkulationsgrundlage; gemäß
	    Vertrag richten sich die anrechenbaren Kosten nach der noch zu erstellenden
            Kostenberechnung des Auftragnehmers). Der Umbau- und Modernisierungszuschlag (§ 6 Abs.
            2 HOAI und § 36 HOAI) ist vom Bieter separat im Angebot auszuweisen. Die Vorgaben der
	    HOAI 2021 zu den Honoraren des Auftragnehmers sind nicht mehr bindend. Daher ist es den
            Bietern gestattet, Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar anzubieten (siehe Honorarblatt).
            Eventuell von den Bietern angebotene Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar beziehen sich
            nicht auf die für die besonderen Leistungen angebotenen Honorare. Die Nebenkosten (§ 14
	    HOAI) sind als prozentualer Zuschlag auf das gesamte, dem Auftragnehmer zustehende
	    Honorar im Angebot auszuweisen.
	    Interne Kennung: 2024-060
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71240000
            Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Ettlingen
	    Postleitzahl: 76275
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
              Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung
              Architekt oder Ingenieur berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den
              Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich  nur für LOS 1
              Gebäudeplanung  bauvorlageberechtigt sind. Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur
              Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind oder über eine
              vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und
              zusätzlich  nur für LOS 5 Freianlagenplanung  bauvorlageberechtigt sind. Juristische
              Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher
              Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die
              Anforderungen sind durch einen Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6
              Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen
              und  sofern vorgesehen  der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der
	      Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, nachzuweisen, jeweils soweit entsprechende
	      gesetzliche Registerpflichten bestehen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat
              gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Ingenieur oder
              Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen
              Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
              Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein
	      verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen
              erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen.
              Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen. Der Nachweis ist zu erbringen durch
	      Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Kopie).
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
	      Beschreibung: Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer
              Mindesthöhe für Personen- und Sachschäden von 1.500.000 EUR und für
              Vermögensschäden von 1.000.000 EUR. Die vorstehend genannten Deckungsbeträge
              müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen. Bei
              Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen. Im Falle
              einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist eine Bestätigung der Versicherung
              ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Eigenerklärung zu Referenzen
              Beschreibung: Der Auftraggeber stellt Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit des
              /der Bieter, welche je Los mit einer Referenzangabe in Form einer Eigenerklärung unter
	      Verwendung des jeweiligen Angebotsformblatt zu Los 1 bis Los 5 nachzuweisen ist. Der
              Auftraggeber verlangt als Mindestanforderungen: Zur Überprüfung der Eignung des Bieters
              verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem
	      vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen
              erfüllen: - Realisierter, abgeschlossener Umbau oder Sanierung eines öffentlichen Gebäudes -
              Mindestens Leistungsphasen 2  6 (§ 51 HOAI) erbracht - Realisierungszeitraum ab
              einschließlich 2017 - Anrechenbare Kosten mind. 1,0 Mio.  netto Bei Bietergemeinschaften
	      muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne
	      Mitglied) erbracht worden sein.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Bietergemeinschaften
              Beschreibung: Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB
	      zugelassen. Falls das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, sind die
              Bietergemeinschaftserklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung, die Erklärung des
              bevollmächtigten Vertreters sowie die Angaben zum Vertretungsberechtigten anzugeben.
	      Ferner ist anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche Leistungen im
              Auftragsfall erbringen wird. Die Leistungsfähigkeit ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
              bezüglich der von ihm zu erbringenden Leistungen ebenfalls nach den Anforderungen dieser
              Bewerbungsbedingungen zu erfüllen. Dabei hat die Bietergemeinschaft darauf zu achten,
              dass die Leistungsfähigkeit vollständig nachgewiesen ist.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Tragwerksplanerische Philosophie des Bieters
	    Beschreibung: Der Auftraggeber bildet bei Los 2 das Zuschlagskriterium
            Tragwerksplanerische Philosophie des Bieters. Am Anfang steht die architektonische Idee.
	    Aber ohne ein durchdachtes statisches Konzept kann auch die beste architektonische Idee
            nicht Wirklichkeit werden. Viele Faktoren müssen berücksichtigt werden, damit aus einer
	    guten architektonischen Idee auch ein bautechnisch und wirtschaftlich optimiertes Tragwerk
            entsteht: Standsicherheit, Funktionalität, Ästhetik, Gebrauchstauglichkeit und
            Wirtschaftlichkeit. Daher reicht es nicht aus, eine Statik nur zu rechnen. Vielmehr sind auch
            Kreativität, Weiterentwicklung und ständiges Hinterfragen erreichter Lösungen für einen guten
	    Tragwerksplaner unverzichtbar. Bei dem hiesigen Bauvorhaben hat der Auftragnehmer
            zahlreiche Herausforderungen zu lösen. Das Gebäude ist an die heutigen Bedürfnisse eines
            Schulgebäudes anzupassen, insbesondere sind Durchbrüche, Brandschutz und neue
            Lastenanforderungen zu berücksichtigen. All dies wird vom Auftragnehmer nach
            Vertragsabschluss planerisch umzusetzen sein. Der Auftraggeber möchte sich in diesem
	    Vergabeverfahren einen Eindruck von der tragwerksplanerischen Philosophie des Bieters
	    verschaffen. Zu diesem Zweck ist der Bieter aufgefordert, mit seinem Angebot eine
            Beschreibung einzureichen. In dieser Beschreibung soll der Bieter erläutern, wie er in seinem
            planerischen Schaffen die Elemente Standsicherheit, Funktionalität, Ästhetik,
	    Gebrauchstauglichkeit und Wirtschaftlichkeit zu einer harmonischen Tragwerksplanung
	    vereint. Der Bieter kann bei seiner Beschreibung zur Verdeutlichung bzw. Visualisierung auf
	    Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit bereits realisiert hat bzw. derzeit realisiert.
            Auch sind Bezüge zum hiesigen Bauvorhaben möglich. Der Auftraggeber wird ggf. eine
            Präsentation mit den Bietern durchführen, um die Beschreibung zu verifizieren. Bei der
            einzureichenden Beschreibung soll es sich nur um eine Angebotsunterlage im Sinne des § 77
	    Abs. 1 VgV handeln. Eine solche Angebotsunterlage besteht aus Darstellungen oder Images,
	    die darlegen oder veranschaulichen, wie der Bieter den Auftrag im Falle einer
            Zuschlagserteilung auszuführen beabsichtigt (so die Definition der Vergabekammer Sachsen,
	    Beschluss vom 5.2.2019, 1/SVK/038-18). Der Auftraggeber verlangt keine Ausarbeitung von
              Lösungsvorschlägen für die gestellte Planungsaufgabe im Sinne des § 77 Abs. 2 VgV.
	      Insbesondere soll die vom Bieter einzureichende Darstellung nicht schon die Anfertigung von
              Plänen (ingenieurtechnischen oder architektonischen), Entwürfen, Zeichnungen,
	      Berechnungen oder anderen Unterlagen beinhalten, die die Erstellung von Architekten- oder
              Ingenieurleistungen für das hiesige Bauvorhaben im engeren Sinne beinhalten. Aufbau,
              Umfang, Form usw. der Darstellung sind dem Bieter nach seiner freien Wahl überlassen. In
              die Wertung gehen die schriftliche Darstellung des Bieters und die Eindrücke aus einer evtl.
              Präsentation ein. Bitte denken Sie an § 76 Abs. 2 S. 3 VgV, wonach unaufgefordert
              eingereichte Ausarbeitungen unberücksichtigt bleiben. Es nützt Ihnen also nichts,
              umfangreiche Ausarbeitungen einzureichen, die über die oben genannten Anforderungen des
              Auftraggebers hinausgehen und sich schon als Lösung der planerischen Aufgabe darstellen.
              Für die Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des
              Wertungsgremiums werden  jeweils für sich  das Konzept der Bieter wie folgt bewerten: 5
	      Punkte: Eine besonders gelungene Beschreibung, die eine besonders gute Umsetzung des
              vorhandenen Entwurfs erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die eine gute
              Umsetzung des vorhandenen Entwurfs erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche
	      Beschreibung, die eine durchschnittliche Umsetzung des vorhandenen Entwurfs erwarten
              lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene Beschreibung, die aufgrund ihrer Defizite eine
              weniger gute Umsetzung des vorhandenen Entwurfs erwarten lässt. 1 Punkte: Eine
              ungenügende Beschreibung, die eine Umsetzung des vorhandenen Entwurfs aufgrund ihrer
              erheblichen Defizite kaum noch erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung eingereicht. In
	      die Wertung geht der Mittelwert der vergebenen Punkte, gerundet auf 2 Nachkommastellen,
              ein. Der Mittelwert wird mit dem Faktor 12 multipliziert. Für das Zuschlagskriterium werden
	      somit maximal 60 Punkte vergeben.
	      Gewichtung (Punkte, genau): 60
	      Kriterium:
	      Art: Kosten
	      Bezeichnung: Honorar
              Beschreibung: Für das Zuschlagskriterium Honorar werden maximal 40 Punkte vergeben.
	      Das vom Bieter eingereichte Angebot bewertet der Auftraggeber wie folgt: Die volle Punktzahl
              von 5 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Zur Berechnung des
	      in die Wertung eingehenden Honorars verweist der Auftraggeber auf das den
              Vergabeunterlagen beigefügte Honorarblatt. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fa¬chen
              des niedrigsten Gesamthonorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die
              Punktbewertung für die dazwischenliegenden Gesamthonorare erfolgt über eine lineare
	      Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl geht mit dem
	      Faktor 8 in die Wertung ein.
	      Gewichtung (Punkte, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E23856571
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E23856571
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 13 Wochen
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende
              Nachweise, Unterlagen oder Erklärungen in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 VgV
	      nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 23/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt
              10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
              erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt
	      werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
              Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über
              die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben
	      informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf
              elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein
              Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße
              gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und
              gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw.
              wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
              Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
              Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat.
              Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
              der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
	      Abs. 3 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt
	    Ettlingen - Justitiariat - Zentrale Vergabestelle
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0003
              Titel: Los 3 - Technische Anlagenplanung HLS - Planung der Heizungs-, Lüftungs- und
              Sanitärtechnik
              Beschreibung: Folgende Leistungen werden vergeben: Ingenieurleistungen nach § 53 ff HOAI
              Technische Gebäudeausrüstung für Abwasser, Wasser, Wärmeversorgung, Lufttechnische
              Anlagen und Automatisierungseinrichtungen, (HLS)  Leistungsphasen 1 bis 9 (stufenweise
	      Beauftragung: Stufe 1 Leistungsphasen 1 bis 3, Stufe 2 Leistungsphasen 4 bis 9). Besonderer
	      Wert wird auf die Nutzung und den Einsatz alternativer Energien gelegt. So soll das
              Gesamtobjekt nachhaltig über einen Energiemix versorgt und dieser dann effizient verteilt
              werden. Besondere Leistungen: - Entwässerungsgesuch mit Überflutungsnachweis im
	      Hinblick auf Starkregenereignisse Die Grundleistungen sind nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 2,
	      Stufe 1 Leistungsphasen 1-3, Stufe 2 Leistungsphasen 4-9 Aufgrund der zeitlich begrenzten
              Durchführung innerhalb des Objektes wird ein hoher Anspruch an Bauablaufkoordination und
              Kostensicherheit gestellt. Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die
              Leistungen der Planung der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik von folgenden
              Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Gebäudeklasse:
              V, Sonderbau; Honorarzone: II ; Honorarsatz: je Mindestsatz; anrechenbare Kosten § 54
              HOAI: 212.400,00  netto (KG 410, 420, 430, 480, 490); (als Kalkulationsgrundlage; gemäß
	      Vertrag richten sich die anrechenbaren Kosten nach der noch zu erstellenden
              Kostenberechnung des Auftragnehmers). Der Umbau- und Modernisierungszuschlag (§ 6 Abs.
              2 HOAI und § 56 Abs. 5 HOAI) ist vom Bieter separat im Angebot auszuweisen. Die Vorgaben
	      der HOAI 2021 zu den Honoraren des Auftragnehmers sind nicht mehr bindend. Daher ist es
              den Bietern gestattet, Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar anzubieten (siehe Honorarblatt).
              Eventuell von den Bietern angebotene Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar beziehen sich
              nicht auf die für die besonderen Leistungen angebotenen Honorare. Die besonderen
              Leistungen sind als Pauschalhonorare anzubieten. Die Nebenkosten (§ 14 HOAI) sind als
	      prozentualer Zuschlag auf das gesamte, dem Auftragnehmer zustehende Honorar im Angebot
	      auszuweisen.
	      Interne Kennung: 2024-060
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Ettlingen
	    Postleitzahl: 76275
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
              Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung
              Architekt oder Ingenieur berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den
              Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich  nur für LOS 1
              Gebäudeplanung  bauvorlageberechtigt sind. Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur
              Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind oder über eine
              vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und
              zusätzlich  nur für LOS 5 Freianlagenplanung  bauvorlageberechtigt sind. Juristische
              Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher
              Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die
              Anforderungen sind durch einen Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6
              Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen
              und  sofern vorgesehen  der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der
	      Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, nachzuweisen, jeweils soweit entsprechende
	      gesetzliche Registerpflichten bestehen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat
              gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Ingenieur oder
              Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen
              Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
              Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein
	      verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen
              erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen.
              Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen. Der Nachweis ist zu erbringen durch
	      Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Kopie).
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
	      Beschreibung: Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer
              Mindesthöhe für Personen- und Sachschäden von 1.500.000 EUR und für
              Vermögensschäden von 1.000.000 EUR. Die vorstehend genannten Deckungsbeträge
              müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen. Bei
              Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen. Im Falle
              einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist eine Bestätigung der Versicherung
              ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Eigenerklärung zu Referenzen
              Beschreibung: Der Auftraggeber stellt Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit des
              /der Bieter, welche je Los mit einer Referenzangabe in Form einer Eigenerklärung unter
	      Verwendung des jeweiligen Angebotsformblatt zu Los 1 bis Los 5 nachzuweisen ist. Der
              Auftraggeber verlangt als Mindestanforderungen: Zur Überprüfung der Eignung des Bieters
              verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem
	      vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen
              erfüllen: - Realisierter, abgeschlossener Umbau oder Sanierung eines öffentlichen Gebäudes -
              Mindestens Leistungsphasen 2  8 (§ 55 HOAI) erbracht - Realisierungszeitraum ab
              einschließlich 2017 - Anrechenbare Kosten mind. 0,2 Mio.  netto Bei Bietergemeinschaften
	      muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne
	      Mitglied) erbracht worden sein.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Bietergemeinschaften
              Beschreibung: Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB
	      zugelassen. Falls das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, sind die
              Bietergemeinschaftserklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung, die Erklärung des
              bevollmächtigten Vertreters sowie die Angaben zum Vertretungsberechtigten anzugeben.
	      Ferner ist anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche Leistungen im
              Auftragsfall erbringen wird. Die Leistungsfähigkeit ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
              bezüglich der von ihm zu erbringenden Leistungen ebenfalls nach den Anforderungen dieser
              Bewerbungsbedingungen zu erfüllen. Dabei hat die Bietergemeinschaft darauf zu achten,
              dass die Leistungsfähigkeit vollständig nachgewiesen ist.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Bezeichnung: Ideen für eine Steigerung der Energieeffizienz
            Beschreibung: Der Auftraggeber bildet bei Los 3 das Zuschlagskriterium Ideen für eine
            Steigerung der Energieeffizienz (60 Punkte). Mit dem Bauvorhaben möchte der Bauherr
            insbesondere bei der Energieeffizienz Kostenoptimierungspotenziale berücksichtigen.
            Insbesondere soll die HLS-Technik eine hohe Energieeffizienz aufweisen, die über
            konventionelle Ansätze hinausgeht. Bitte legen Sie mit dem Angebot dar, welche
            Ansatzpunkte Sie für die Steigerung der Energieeffizienz in den Verteilersystemen Klima,
            Heizung, Lüftung und Wassererwärmung/Wasseraufbereitung sehen. Der Auftraggeber wird
            ggf. eine Präsentation mit den Bietern durchführen, um die Beschreibung zu verifizieren. Bei
            der einzureichenden Beschreibung soll es sich nur um eine Angebotsunterlage im Sinne des §
	    77 Abs. 1 VgV handeln. Eine solche Angebotsunterlage besteht aus Darstellungen oder
	    Images, die darlegen oder veranschaulichen, wie der Bieter den Auftrag im Falle einer
            Zuschlagserteilung auszuführen beabsichtigt (so die Definition der Vergabekammer Sachsen,
	    Beschluss vom 5.2.2019, 1/SVK/038-18). Der Auftraggeber verlangt keine Ausarbeitung von
            Lösungsvorschlägen für die gestellte Planungsaufgabe im Sinne des § 77 Abs. 2 VgV.
	    Insbesondere soll die vom Bieter einzureichende Darstellung nicht schon die Anfertigung von
            Plänen, (ingenieurtechnischen oder architektonischen) Entwürfen, Zeichnungen,
	    Berechnungen oder anderen Unterlagen beinhalten, die die Erstellung von Architekten- oder
            Ingenieurleistungen für das hiesige Bauvorhaben im engeren Sinne beinhalten. Aufbau,
            Umfang, Form usw. der Darstellung sind dem Bieter nach seiner freien Wahl überlassen. In
            die Wertung gehen die schriftliche Darstellung des Bieters und die Eindrücke aus einer evtl.
            Präsentation ein. Bitte denken Sie an § 76 Abs. 2 S. 3 VgV, wonach unaufgefordert
            eingereichte Ausarbeitungen unberücksichtigt bleiben. Es nützt Ihnen also nichts,
            umfangreiche Ausarbeitungen einzureichen, die über die oben genannten Anforderungen des
            Auftraggebers hinausgehen und sich schon als Lösung der planerischen Aufgabe darstellen.
            Für die Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des
            Wertungsgremiums werden  jeweils für sich  das Konzept der Bieter wie folgt bewerten: 5
	    Punkte: Eine besonders gelungene Beschreibung, die eine Steigerung der Energieeffizienz mit
              hoher Sicherheit erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die eine Steigerung
              der Energieeffizienz erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Beschreibung, die eine
              Steigerung der Energieeffizienz nur mit Einschränkungen erwarten lässt. 2 Punkte: Eine
	      weniger gelungene Beschreibung, die eine Steigerung der Energieeffizienz mit geringer
              Wahrscheinlichkeit erwarten lässt. 1 Punkte: Eine ungenügende Beschreibung, die eine
              Steigerung der Energieeffizienz kaum noch erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung
	      eingereicht. In die Wertung geht der Mittelwert der vergebenen Punkte, gerundet auf 2
              Nachkommastellen, ein. Der Mittelwert wird mit dem Faktor 12 multipliziert. Für das
	      Zuschlagskriterium werden somit maximal 60 Punkte vergeben.
	      Gewichtung (Punkte, genau): 60
	      Kriterium:
	      Art: Kosten
	      Bezeichnung: Honorar
              Beschreibung: Für das Zuschlagskriterium Honorar werden maximal 40 Punkte vergeben.
	      Das vom Bieter eingereichte Angebot bewertet der Auftraggeber wie folgt: Die volle Punktzahl
              von 5 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Zur Berechnung des
	      in die Wertung eingehenden Honorars verweist der Auftraggeber auf das den
              Vergabeunterlagen beigefügte Honorarblatt. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fa¬chen
              des niedrigsten Gesamthonorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die
              Punktbewertung für die dazwischenliegenden Gesamthonorare erfolgt über eine lineare
	      Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl geht mit dem
	      Faktor 8 in die Wertung ein.
	      Gewichtung (Punkte, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E23856571
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E23856571
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 13 Wochen
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende
            Nachweise, Unterlagen oder Erklärungen in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 VgV
	    nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 23/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt
              10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
              erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt
	      werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
              Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über
              die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben
	      informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf
              elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein
              Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße
              gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und
              gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw.
              wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
              Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
              Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat.
              Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
              der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
	      Abs. 3 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt
	    Ettlingen - Justitiariat - Zentrale Vergabestelle
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0004
	    Titel: Los 4 - Technische Anlagenplanung Elektro
            Beschreibung: Folgende Leistungen werden vergeben: Ingenieurleistungen nach § 53 ff HOAI
            Technische Gebäudeausrüstung für Starkstromanlagen und Fernmelde- und
	    Informationstechnische Anlagen, Automationsmanagement und besondere Ausstattung (E),
	    Leistungsphasen 1 bis 9 (stufenweise Beauftragung: Stufe 1 Leistungsphasen 1 bis 3, Stufe 2
	    Leistungsphasen 5 bis 9), sind vom Auftragnehmer zu erbringen. Besonderer Wert wird auf
            die Funktionalität und Energieeffizienz gelegt. Der Einsatz alternativer Energien wird
            gewünscht. So soll das Gesamtobjekt nachhaltig über einen Energiemix versorgt und dieser
            dann effizient verteilt werden. Der Auftraggeber geht bei der Vergabe für die Leistung der
	    Elektroplanung von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter
	    verbindlich vor: Das Honorar ist nach HOAI 2021 zu berechnen. Vertragsgrundlage ist die
            HOAI 2021. Gebäudeklasse: V, Sonderbau; Honorarzone: II; Honorarsatz: Mindestsatz;
            anrechenbare Kosten § 54 HOAI: 187.600,00  netto (KG 440, 450, 470, 460); (als
              Kalkulationsgrundlage; gemäß Vertrag richten sich die anrechenbaren Kosten nach der noch
	      zu erstellenden Kostenberechnung des Auftragnehmers). Der Umbau- und
              Modernisierungszuschlag (§ 6 Abs. 2 HOAI und § 36 HOAI) ist vom Bieter separat im Angebot
	      auszuweisen. Die Vorgaben der HOAI 2021 zu den Honoraren des Auftragnehmers sind nicht
              mehr bindend. Daher ist es den Bietern gestattet, Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar
              anzubieten (siehe Honorarblatt). Eventuell von den Bietern angebotene Zu- bzw. Abschläge
              zum Basishonorar beziehen sich nicht auf die für die besonderen Leistungen angebotenen
              Honorare. Die besonderen Leistun¬gen sind als Pauschalhonorare anzubieten. Die
              Nebenkosten (§ 14 HOAI) sind als prozentualer Zuschlag auf das gesamte, dem
              Auftrag¬nehmer zustehende Honorar im Angebot auszuweisen.
	      Interne Kennung: 2024-060
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Ettlingen
	    Postleitzahl: 76275
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
            Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung
            Architekt oder Ingenieur berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den
            Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich  nur für LOS 1
            Gebäudeplanung  bauvorlageberechtigt sind. Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur
            Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind oder über eine
            vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und
            zusätzlich  nur für LOS 5 Freianlagenplanung  bauvorlageberechtigt sind. Juristische
            Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher
            Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die
            Anforderungen sind durch einen Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6
            Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen
            und  sofern vorgesehen  der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der
	    Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, nachzuweisen, jeweils soweit entsprechende
	    gesetzliche Registerpflichten bestehen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat
            gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Ingenieur oder
            Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen
            Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
              Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein
	      verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen
              erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen.
              Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen. Der Nachweis ist zu erbringen durch
	      Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Kopie).
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
	      Beschreibung: Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer
              Mindesthöhe für Personen- und Sachschäden von 1.500.000 EUR und für
              Vermögensschäden von 1.000.000 EUR. Die vorstehend genannten Deckungsbeträge
              müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen. Bei
              Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen. Im Falle
              einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist eine Bestätigung der Versicherung
              ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Eigenerklärung zu Referenzen
              Beschreibung: Der Auftraggeber stellt Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit des
              /der Bieter, welche je Los mit einer Referenzangabe in Form einer Eigenerklärung unter
	      Verwendung des jeweiligen Angebotsformblatt zu Los 1 bis Los 5 nachzuweisen ist. Der
              Auftraggeber verlangt als Mindestanforderungen: Zur Überprüfung der Eignung des Bieters
              verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem
	      vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen
              erfüllen: - Realisierte, abgeschlossene Freianlage um ein öffentliches Gebäude oder
              Platzgestaltung eines öffentlichen Raums - Mindestens Leistungsphasen 2  8 (§ 39 HOAI)
              erbracht - Realisierungszeitraum ab einschließlich 2017 - Anrechenbare Kosten mind. 0,3 Mio.
               netto Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.
	      h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Bietergemeinschaften
              Beschreibung: Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB
	      zugelassen. Falls das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, sind die
              Bietergemeinschaftserklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung, die Erklärung des
              bevollmächtigten Vertreters sowie die Angaben zum Vertretungsberechtigten anzugeben.
	      Ferner ist anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche Leistungen im
              Auftragsfall erbringen wird. Die Leistungsfähigkeit ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
              bezüglich der von ihm zu erbringenden Leistungen ebenfalls nach den Anforderungen dieser
              Bewerbungsbedingungen zu erfüllen. Dabei hat die Bietergemeinschaft darauf zu achten,
              dass die Leistungsfähigkeit vollständig nachgewiesen ist.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Bezeichnung: Konzept für den Einsatz alternativer Energien
            Beschreibung: Der Auftraggeber bildet bei Los 4 das Zuschlagskriterium Konzept für
            Funktionalität, Energieeffizienz und Kostenoptimierung (60 Punkte). Mit dem Bauvorhaben
            möchte der Bauherr insbesondere bei der Energietechnik Kostenoptimierungspotenziale
            berücksichtigen. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf Funktionalität und
	    Energieeffizienz. Bitte legen Sie mit dem Angebot Ihre Ideen dar, wie die Elektrotechnik des
            Bauvorhabens möglichst nachhaltig mit Fokus auf Funktionalität, Energieeffizienz,
            Kostenoptimierung und alternative Energien gestaltet werden könnte. Der Auftraggeber wird
            ggf. eine Präsentation mit den Bietern durchführen, um die Beschreibung zu verifizieren. Bei
            der einzureichenden Beschreibung soll es sich nur um eine Angebotsunterlage im Sinne des §
	    77 Abs. 1 VgV handeln. Eine solche Angebotsunterlage besteht aus Darstellungen oder
	    Images, die darlegen oder veranschaulichen, wie der Bieter den Auftrag im Falle einer
            Zuschlagserteilung auszuführen beabsichtigt (so die Definition der Vergabekammer Sachsen,
	    Beschluss vom 5.2.2019, 1/SVK/038-18). Der Auftraggeber verlangt keine Ausarbeitung von
            Lösungsvorschlägen für die gestellte Planungsaufgabe im Sinne des § 77 Abs. 2 VgV.
	    Insbesondere soll die vom Bieter einzureichende Darstellung nicht schon die Anfertigung von
            Plänen (ingenieurtechnischen oder architektonischen), Entwürfen, Zeichnungen,
	    Berechnungen oder anderen Unterlagen beinhalten, die die Erstellung von Architekten- oder
            Ingenieurleistungen für das hiesige Bauvorhaben im engeren Sinne beinhalten. Aufbau,
            Umfang, Form usw. der Darstellung sind dem Bieter nach seiner freien Wahl überlassen. In
            die Wertung gehen die schriftliche Darstellung des Bieters und die Eindrücke aus einer evtl.
            Präsentation ein. Bitte denken Sie an § 76 Abs. 2 S. 3 VgV, wonach unaufgefordert
            eingereichte Ausarbeitungen unberücksichtigt bleiben. Es nützt Ihnen also nichts,
            umfangreiche Ausarbeitungen einzureichen, die über die oben genannten Anforderungen des
            Auftraggebers hinausgehen und sich schon als Lösung der planerischen Aufgabe darstellen.
            Für die Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die Mitglieder des
            Wertungsgremiums werden  jeweils für sich  das Konzept der Bieter wie folgt bewerten: 5
	    Punkte: Eine besonders gelungene Beschreibung, die eine nachhaltige Planung mit hoher
            Sicherheit erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die eine nachhaltige
            Planung erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Beschreibung, die eine nachhaltige
            Planung nur mit Einschränkungen erwarten lässt. 2 Punkte: Eine weniger gelungene
            Beschreibung, die eine nachhaltige Planung mit geringer Wahrscheinlichkeit erwarten lässt. 1
            Punkte: Eine ungenügende Beschreibung, die eine nachhaltige Planung kaum noch erwarten
            lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung eingereicht. In die Wertung geht der Mittelwert der
	    vergebenen Punkte, gerundet auf 2 Nachkommastellen, ein. Der Mittelwert wird mit dem
            Faktor 12 multipliziert. Für das Zuschlagskriterium werden somit maximal 60 Punkte vergeben.
	    Gewichtung (Punkte, genau): 60
	      Kriterium:
	      Art: Kosten
	      Bezeichnung: Honorar
              Beschreibung: Für das Zuschlagskriterium Honorar werden maximal 40 Punkte vergeben.
	      Das vom Bieter eingereichte Angebot bewertet der Auftraggeber wie folgt: Die volle Punktzahl
              von 5 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Zur Berechnung des
	      in die Wertung eingehenden Honorars verweist der Auftraggeber auf das den
              Vergabeunterlagen beigefügte Honorarblatt. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fa¬chen
              des niedrigsten Gesamthonorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die
              Punktbewertung für die dazwischenliegenden Gesamthonorare erfolgt über eine lineare
	      Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl geht mit dem
	      Faktor 8 in die Wertung ein.
	      Gewichtung (Punkte, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E23856571
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E23856571
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende
            Nachweise, Unterlagen oder Erklärungen in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 VgV
	    nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 23/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt
            10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
            erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt
	    werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
            Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über
            die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben
	    informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf
            elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein
            Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße
            gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und
            gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw.
            wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat.
            Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
            der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
	    Abs. 3 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt
	    Ettlingen - Justitiariat - Zentrale Vergabestelle
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0005
	    Titel: Los 5 - Objektplanung Freianlagen
            Beschreibung: Folgende Leistungen werden vergeben: Objektplanung Freianlagen nach § 39
            ff HOAI Leistungsphasen 3  9 (stufenweise Beauftragung: Stufe 1 Leistungsphase 3, Stufe 2
            Leistungsphasen 4 bis 9). Besondere Leistungen:  baumschutzfachlichen Baubegleitung; 
            Erstellen eines Überflutungsnachweises. Der Auftraggeber geht bei der Vergabe für die
	    Landschaftsarchitektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende
	    Honorarparameter verbindlich vor: Das Honorar ist nach HOAI 2021 zu berechnen.
	    Vertragsgrundlage ist die HOAI 2021. Honorarzone: IV; Honorarsatz: Mindestsatz;
            Anrechenbare Kosten § 38 HOAI: 305.000,00  netto (KG 500); (als Kalkulationsgrundlage;
            gemäß Vertrag richten sich die anrechenbaren Kosten nach der noch zu erstellenden
            Kostenberechnung des Auftragnehmers). Der Umbau- und Modernisierungszuschlag (§ 6 Abs.
            2 HOAI und § 36 HOAI) ist vom Bieter separat im Angebot auszuweisen. Die Vorgaben der
	    HOAI 2021 zu den Honoraren des Auftragnehmers sind nicht mehr bindend. Daher ist es den
            Bietern gestattet, Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar anzubieten (siehe Honorarblatt).
            Eventuell von den Bietern angebotene Zu- bzw. Abschläge zum Basishonorar beziehen sich
            nicht auf die für die besonderen Leistungen angebotenen Honorare. Die besonderen
            Leistungen sind als Pauschalhonorare anzubieten. Die Nebenkosten (§ 14 HOAI) sind als
	    prozentualer Zuschlag auf das gesamte, dem Auftragnehmer zustehende Honorar im Angebot
	    auszuweisen.
	    Interne Kennung: 2024-060
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Ettlingen
	    Postleitzahl: 76275
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
            Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung
            Architekt oder Ingenieur berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den
            Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich  nur für LOS 1
            Gebäudeplanung  bauvorlageberechtigt sind. Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur
            Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind oder über eine
            vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und
            zusätzlich  nur für LOS 5 Freianlagenplanung  bauvorlageberechtigt sind. Juristische
            Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher
            Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die
            Anforderungen sind durch einen Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6
            Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen
            und  sofern vorgesehen  der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der
	    Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, nachzuweisen, jeweils soweit entsprechende
	    gesetzliche Registerpflichten bestehen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat
            gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Ingenieur oder
            Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen
            Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
            Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein
	    verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen
            erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen.
            Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen. Der Nachweis ist zu erbringen durch
	    Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Kopie).
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Haftpflichtversicherung
	      Beschreibung: Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer
              Mindesthöhe für Personen- und Sachschäden von 1.500.000 EUR und für
              Vermögensschäden von 1.000.000 EUR. Die vorstehend genannten Deckungsbeträge
              müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen. Bei
              Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen. Im Falle
              einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist eine Bestätigung der Versicherung
              ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Eigenerklärung zu Referenzen
              Beschreibung: Der Auftraggeber stellt Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit des
              /der Bieter, welche je Los mit einer Referenzangabe in Form einer Eigenerklärung unter
	      Verwendung des jeweiligen Angebotsformblatt zu Los 1 bis Los 5 nachzuweisen ist. Der
              Auftraggeber verlangt als Mindestanforderungen: Zur Überprüfung der Eignung des Bieters
              verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem
	      vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen
              erfüllen: - Realisierte, abgeschlossene Freianlage um ein öffentliches Gebäude oder
              Platzgestaltung eines öffentlichen Raums - Mindestens Leistungsphasen 2  8 (§ 39 HOAI)
              erbracht - Realisierungszeitraum ab einschließlich 2017 - Anrechenbare Kosten mind. 0,3 Mio.
               netto Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.
	      h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Bietergemeinschaften
              Beschreibung: Bietergemeinschaften sind vorbehaltlich der Vorgaben des § 1 GWB
	      zugelassen. Falls das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, sind die
              Bietergemeinschaftserklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung, die Erklärung des
              bevollmächtigten Vertreters sowie die Angaben zum Vertretungsberechtigten anzugeben.
	      Ferner ist anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche Leistungen im Auf-
              tragsfall erbringen wird. Die Leistungsfähigkeit ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
              bezüglich der von ihm zu erbringenden Leistungen ebenfalls nach den Anforderungen dieser
              Bewerbungsbedingungen zu erfüllen. Dabei hat die Bietergemeinschaft darauf zu achten,
              dass die Leistungsfähigkeit vollständig nachgewiesen ist.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Gestalterische bzw. planerische Philosophie des Bieters in der Leistungsphase
            5 Ausführungsplanung
            Beschreibung: Der Auftraggeber bildet bei Los 5 das Zuschlagskriterium Gestalterische bzw.
            planerische Philosophie des Bieters in der Leistungsphase 5 Ausführungsplanung (60 %).
            Der Auftraggeber wünscht eine ganzheitliche Betrachtung der Freianlagen zusammen mit dem
            Schulgebäude. Gebäude, Räume und Freiräume bzw. Freianlagen müssen miteinander
	    interagieren und in Beziehung zueinanderstehen. Faktoren, die eine moderne Freianlagen
            prägen, sind beispielsweise Qualitäten (Pflanzqualitäten, Materialqualitäten, Farbqualitäten
            usw.), Mensch und Natur (Bauen für und mit dem Menschen im Kontext mit der Natur) und
            Zeit (Witterungseinflüsse, Alterung von Materialien, Pflanzenwachstum). Der Auftraggeber legt
	    Wert auf die Verwendung von nachhaltigen Materialien. Gleichzeitig soll die Freianlage einen
            möglichst geringen Pflegeaufwand erfordern. All dies wird der zu findende Auftragnehmer vor
            allem im Rahmen der Leistungsphase 5 umzusetzen haben. Der Auftraggeber möchte sich vor
	    diesem Hintergrund in dem Vergabeverfahren einen Eindruck von der gestalterischen bzw.
	    planerischen Philosophie des Bieters im Rahmen der Leistungsphase 5 verschaffen. Zu
	    diesem Zweck ist der Bieter aufgefordert, mit seinem Angebot eine Beschreibung
            einzureichen. Der Bieter soll auf die oben genannten Aspekte eingehen und erläutern, worin
            seine spezielle planerische Philosophie in der Leistungsphase 5 besteht. Der Bieter kann bei
	    seiner Beschreibung zur Verdeutlichung bzw. Visualisierung auf Projekte eingehen, die er in
            der Vergangenheit bereits realisiert hat. Auch sind Bezüge zum hiesigen Bauvorhaben
            möglich. Der Auftraggeber wird ggf. eine Präsentation mit den Bietern durchführen, um die
	    Beschreibung zu verifizieren. Bei der einzureichenden Beschreibung soll es sich nur um eine
            Angebotsunterlage im Sinne des § 77 Abs. 1 VgV handeln. Eine solche Angebotsunterlage
	    besteht aus Darstellungen oder Images, die darlegen oder veranschaulichen, wie der Bieter
              den Auftrag im Falle einer Zuschlagserteilung auszuführen beabsichtigt (so die Definition der
	      Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 5.2.2019, 1/SVK/038-18). Der Auftraggeber
              verlangt keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die gestellte Planungsaufgabe im
              Sinne des § 77 Abs. 2 VgV. Insbesondere soll die vom Bieter einzureichende Darstellung nicht
              schon die Anfertigung von Plänen (ingenieurtechnischen oder architektonischen), Entwürfen,
	      Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen beinhalten, die die Erstellung von
              Architekten- oder Ingenieurleistungen für das hiesige Bauvorhaben im engeren Sinne
	      beinhalten. Aufbau, Umfang, Form usw. der Darstellung sind dem Bieter nach seiner freien
              Wahl überlassen. In die Wertung gehen die schriftliche Darstellung des Bieters und die
              Eindrücke aus einer evtl. Präsentation ein. Bitte denken Sie an § 76 Abs. 2 S. 3 VgV, wonach
              unaufgefordert eingereichte Ausarbeitungen unberücksichtigt bleiben. Es nützt Ihnen also
              nichts, umfangreiche Ausarbeitungen einzureichen, die über die oben genannten
              Anforderungen des Auftraggebers hinausgehen und sich schon als Lösung der planerischen
              Aufgabe darstellen. Für die Wertung bildet der Auftraggeber ein Wertungsgremium. Die
              Mitglieder des Wertungsgremiums werden  jeweils für sich  das Konzept der Bieter wie folgt
              bewerten: 5 Punkte: Eine besonders gelungene Beschreibung, die eine qualitätsvolle
              Ausführung mit hoher Sicherheit erwarten lässt. 4 Punkte: Eine gelungene Beschreibung, die
              eine qualitätsvolle Ausführung erwarten lässt. 3 Punkte: Eine durchschnittliche Beschreibung,
              die eine qualitätsvolle Ausführung nur mit Einschränkungen erwarten lässt. 2 Punkte: Eine
              weniger gelungene Beschreibung, die eine qualitätsvolle Ausführung mit geringer
              Wahrscheinlichkeit erwarten lässt. 1 Punkte: Eine ungenügende Beschreibung, die eine
              qualitätsvolle Ausführung kaum noch erwarten lässt. 0 Punkte: Keine Beschreibung
	      eingereicht. In die Wertung geht der Mittelwert der vergebenen Punkte, gerundet auf 2
              Nachkommastellen, ein. Der Mittelwert wird mit dem Faktor 12 multipliziert. Für das
	      Zuschlagskriterium werden somit maximal 60 Punkte vergeben.
	      Gewichtung (Punkte, genau): 60
	      Kriterium:
	      Art: Kosten
	      Bezeichnung: Honorar
              Beschreibung: Für das Zuschlagskriterium Honorar werden maximal 40 Punkte vergeben.
	      Das vom Bieter eingereichte Angebot bewertet der Auftraggeber wie folgt: Die volle Punktzahl
              von 5 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Zur Berechnung des
	      in die Wertung eingehenden Honorars verweist der Auftraggeber auf das den
              Vergabeunterlagen beigefügte Honorarblatt. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen
              des niedrigsten Gesamthonorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die
              Punktbewertung für die dazwischenliegenden Gesamthonorare erfolgt über eine lineare
	      Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl geht mit dem
	      Faktor 8 in die Wertung ein.
	      Gewichtung (Punkte, genau): 40
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E23856571
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E23856571
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 13 Wochen
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende
              Nachweise, Unterlagen oder Erklärungen in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 VgV
	      nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 23/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt
              10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu
              erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt
	      werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
              Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über
              die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben
	      informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf
              elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein
              Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße
              gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und
              gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw.
              wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
              Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
              Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat.
              Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
              der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
	      Abs. 3 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt
	    Ettlingen - Justitiariat - Zentrale Vergabestelle
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Ettlingen - Justitiariat - Zentrale Vergabestelle
	    Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000891
	    Postanschrift: Marktplatz 2
	    Stadt: Ettlingen
	    Postleitzahl: 76275
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
	    E-Mail: vergabe@ettlingen.de
	    Telefon: +497243-101-8922
	    Internetadresse: http://WWW.ETTLINGEN.DE
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
	    Registrierungsnummer: 08-A9866-40
	    Stadt: Karlsruhe
	    Postleitzahl: 76137
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
	    Telefon: +49721926-8730
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2c377934-d3ca-4621-a322-e39872271f88 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/08/2024 12:31:12 (UTC+2)
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 151/2024
            Datum der Veröffentlichung: 05/08/2024
Referenzen:
https://www.subreport.de/E23856571
http://WWW.ETTLINGEN.DE
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202408/ausschreibung-470814-2024-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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