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Ausschreibung: Deutschland  Teile für Computer  Rahmenvertrag Netzwerkkomponenten - DEU-Homburg
Teile für Computer
Dokument Nr...: 452878-2024 (ID: 2024072614064047182)
Veröffentlicht: 26.07.2024
*
  DEU-Homburg: Deutschland  Teile für Computer  Rahmenvertrag
Netzwerkkomponenten
   2024/S 145/2024 452878
   Deutschland  Teile für Computer  Rahmenvertrag Netzwerkkomponenten
   OJ S 145/2024 26/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
	    E-Mail: vergabestelle@uks.eu
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Rahmenvertrag Netzwerkkomponenten
	    Beschreibung: Zum weiteren Ausbau des Netzes und zum Austausch veralteter Komponenten
	    sollen, basierend auf einer Rahmenvereinbarung, Netzwerkkomponenten des Herstellers
	    Cisco Systems geliefert werden.
	    Kennung des Verfahrens: 8729041d-26df-4855-9d5c-eaa8efa024d2
	    Interne Kennung: III.A.1/VgV/Er-026/24
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 30237100 Teile für Computer
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Kirrberger Straße 100
	    Stadt: Homburg
	    Postleitzahl: 66424
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Staatliche Hochbaubehörde Hardenbergstr. 6
            Stadt: Saarbrücken
	    Postleitzahl: 66119
            Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte Einrichtung: Landesverwaltungsamt Saarland
            Staatliche Hochbaubehörde Hardenbergstr. 6 66119 Saarbücken
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 300 000,00 EUR
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 300 000,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4LHUUS
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: nach § 124
            Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
            Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	    Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
            ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	    Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
            eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
            ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	    eingestellt hat,
            Korruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
            Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	    Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
            Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
            Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
            rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs
            (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
            Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des
            Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334
            des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
            335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des
            Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
            Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende
            Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	    des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
            Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129
	    des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
            Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach §
            124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
            können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
            ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
            verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
            Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
            Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative
            Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
            der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
            Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
            Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
            arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c
	      des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
	      Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	      diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
              sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des
              Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
              Betrugsbekämpfung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263
              des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
              Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
              verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
              gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
              Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
              Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
	      dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den
              §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
	      Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
	      Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
              Zahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat,
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2
              GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
              des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
              Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
              hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen
              a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
	      Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
              unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder
              vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
              öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
              Informationen zu übermitteln.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1
              Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
              tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
              durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124
              Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
	      bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
	      werden kann
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB :
              Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das
              Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
              begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
	      ist entsprechend anzuwenden
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124
              Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
              eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
              mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
              einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
	      Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
              Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
              Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
              Entrichtung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen
              Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
              nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz
	      1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
	      nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,
              Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
              Strafzuschlägen verpflichtet hat.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
              schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
	      aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
              Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
	      129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Rahmenvertrag Netzwerkkomponenten
	    Beschreibung: Zum weiteren Ausbau des Netzes und zum Austausch veralteter Komponenten
	    sollen, basierend auf einer Rahmenvereinbarung, Netzwerkkomponenten des Herstellers
	      Cisco Systems geliefert werden. Die folgenden Einrichtungen sind neben dem UKS berechtigt,
              über den abgeschlossenen Rahmenvertrag Cisco-Komponenten zu beziehen:
              Landesverwaltungsamt Saarland Staatliche Hochbaubehörde Hardenbergstr. 6 66119
              Saarbücken
	      Interne Kennung: III.A.1/VgV/Er-026/24
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 30237100 Teile für Computer
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Kirrberger Straße 100
	    Stadt: Homburg
	    Postleitzahl: 66424
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Staatliche Hochbaubehörde Hardenbergstr. 6
            Stadt: Saarbrücken
	    Postleitzahl: 66119
            Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte Einrichtung: Landesverwaltungsamt Saarland
            Staatliche Hochbaubehörde Hardenbergstr. 6 66119 Saarbücken
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 16 Monate
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Beschreibung: Siehe dazu Anlage  Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
            vollständig auszufüllen ist: - Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz,
            Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten
            Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit
            zutreffend) xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx - Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB
            bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG
            genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter,
            dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen
            Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21
            SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. (Anlage A) xxxxxxx Bietergemeinschaft/
              Nachauftragsnehmer/ Eignungsleihe: - Eigenerklärung (soweit erforderlich) der
	      Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung
              desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht.
              Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise (Basisinformation
              des Unternehmens und Eigenerklärung Ausschlussgründen) von jedem Mitglied gesondert zu
              erbringen. - Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe
              (Anlage C), einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten
	      (Anlage E) . Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder
              Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine
              verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die
              Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47
              Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen
              Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
              Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer
              Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a)
              Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c
              AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht
              vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe
              vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw.
              § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar
              sind (Anlage A ); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter
              oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will,
	      in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
	      (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche
              Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich
              hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten
              der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will,
	      kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen
              ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen
              Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in
	      Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils)
              anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3
	      VgV). - Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von
              Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Anlage C). Sollte das Angebot in die engere
	      Wahl kommen, sind auf Anforderung die Namen der Nachunternehmer einschl. der
              Eigenerklärung jedes Nachunternehmers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
              vorzulegen. xxxxxxxx Nachweis über die Eintragung in einem Berufs -oder Handelsregister (z.
              B.) Handelsregisterauszug) (§122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m §44 Abs. 1VgV) oder sonstige
              Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 201/24/EG,
	      wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates
              Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Siehe dazu Anlage
               Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche vollständig auszufüllen ist: Erklärung,
	      dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
              Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
              ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind zusätzlich auf
	      Anforderung folgende Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
	      tariflichen Sozialkasse, - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine
              Bescheinigung in Steuersachen. - die ausgefüllte Tariftreueerklärung (siehe
              Vergabeunterlagen) xxxxxx Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer
              Deckungssumme von mindestens 3 Millionen EUR für Personenschäden, mindestens 1 Million
              EUR für Sachschäden und 100.000 EUR Vermögensschäden oder einer Bestätigung des
              Bieters/des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine
	      solche Versicherung abgeschlossen wird. - Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der
	      EU zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen worden sein. Die
              Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und
	      nachgewiesen werden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Siehe dazu Anlage  Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
              vollständig auszufüllen ist: - Referenzen (MINDESTANFORDERUNG) Angabe von
	      mindestens 3 Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei
              Jahre. Die Referenzen müssen sich auf Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang dem
	      ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen. - Zertifizierung (MINDESTANFORDERUNG)
	      Der Bieter hat folgende Nachweise einzureichen: -autorisierter Gold-Certified Partner der
	      Cisco-Systems GmbH
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LHUUS
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LHUUS
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LHUUS
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelungen § 56 VgV. Der AG behält
	      sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist
              nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt
	      dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 19/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
              Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs.
              2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Anlage D - Eigenerklärung Bezug Russland
              Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen
	      nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen
	      Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als
	      Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch
	      mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
	      Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
              der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
              gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
              erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
              Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
              15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	      wollen, vergangen sind
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Schlichtungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
	    Energie und Verkehr
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
	    Energie und Verkehr
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Universitätsklinikum des Saarlandes
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
	    Registrierungsnummer: 10000000-00200000000001-09
            Postanschrift: Kirrberger Straße 100
	    Stadt: Homburg
	    Postleitzahl: 66424
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Dezernat III - Wirtschaft
	    E-Mail: vergabestelle@uks.eu
	    Telefon: 06841-1621161
	    Internetadresse: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-
	    wirtschaft/beschaffung
	    Profil des Erwerbers: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-
	    wirtschaft/beschaffung
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft,
	    Arbeit, Energie und Verkehr
	    Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
            Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
            Stadt: Saarbrücken
	    Postleitzahl: 66119
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
	    Telefon: +49 6815014994
	    Fax: +49 6815013506
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft,
	    Arbeit, Energie und Verkehr
	    Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47-
            Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
            Stadt: Saarbrücken
	    Postleitzahl: 66119
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
	    Telefon: +49 6815014994
	    Fax: +49 6815013506
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft,
	    Arbeit, Energie und Verkehr
	    Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47--
            Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
            Stadt: Saarbrücken
	    Postleitzahl: 66119
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
	    Telefon: +49 6815014994
	    Fax: +49 6815013506
	    Rollen dieser Organisation:
	    Schlichtungsstelle
       8.1. ORG-0005
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 5ed39d76-c909-4d05-9ad5-
	      631736e7f1e5-01
              Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: PROCEDURE
            Beschreibung der Änderungen: Die beiden genannten Produktgruppen  Service & Support
	    CSNA  und  Security MFA  aus der Leistungsbeschreibung wurden in der Anlage 10
             Preisblatt Komponentenliste  ergänzt. Die zugehörigen Nachlässe sind bitte im berichtigten
	    Dokument zu hinterlegen.
            Änderung der Auftragsunterlagen am: 25/07/2024
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f30caa09-bab6-49d8-9822-ce303e45759d - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/07/2024 13:39:42 (UTC+2)
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 145/2024
            Datum der Veröffentlichung: 26/07/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LHUUS
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LHUUS/documents
https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-wirtschaft/beschaffung
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-452878-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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