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Ausschreibung: Deutschland  Versicherungen  Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen - DEU-Mayen
Versicherungen
Schaden- oder Verlustversicherungen
Feuerversicherungen
Dokument Nr...: 447434-2024 (ID: 2024072501260241490)
Veröffentlicht: 25.07.2024
*
  DEU-Mayen: Deutschland  Versicherungen  Gebäude- und
Inventarversicherung der Stadt Mayen
   2024/S 144/2024 447434
   Deutschland  Versicherungen  Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen
   OJ S 144/2024 25/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Beschaffer
	    E-Mail: info@sittner-versicherungsberatung.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen
            Beschreibung: Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen
	    Kennung des Verfahrens: 01902b47-670c-4588-9c66-7dd22ebac0f7
	    Interne Kennung: ES 003/24
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 66510000 Versicherungen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 66515100 Feuerversicherungen, 66515000
	    Schaden- oder Verlustversicherungen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Rathaus Rosengasse
	    Stadt: Mayen
	    Postleitzahl: 56727
	    Land, Gliederung (NUTS): Mayen-Koblenz (DEB17)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung - Unternehmen
            werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen,
            wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
            oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
            Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
            terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
            Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
	      wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
	      finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
              verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
              des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 263 des
              Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
              Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
              verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
              gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
              Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs
              (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des
              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334
              des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
              335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des
              Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
              Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232,
              232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
	      Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
	      Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
              Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
              Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer
              rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als
              für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
              Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
              leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der
              beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
              Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des
	      Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich
              vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen
              Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen
	      verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder
              umweltrechtliche Verpflichtungen - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu
              jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen,
              wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
              umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich
              vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen
              Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen
              verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. §§ 21
              Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz finden Anwendung.
              Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
              das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
              zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
              oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen
              können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
	      nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,
              Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
              Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
              Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
              Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
              die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
	      Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
              können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
              einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
	      wirksam beseitigt werden kann.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen
            Beschreibung: Ausgeschrieben wird die Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen.
            Die Gesamtversicherungssumme in der Gebäudeversicherung beträgt EUR 136.812.473,11
	    (Neuwert) sowie EUR 50.000,00 (Zeitwert). In der Inventarversicherung liegt die
            Versicherungssumme bei EUR 12.052.796,95. Die versicherten Gefahren sind für Feuer,
            Leitungswasser, Sturm/Hagel, Böswillige Beschädigungen und im Inventarbereich zusätzlich
            Einbruchdiebstahl. Zusätzlich sind einige Objekte gegen Glasbruch versichert. Des Weiteren
            soll eine Elementarschadenversicherung Gegenstand des Angebotes sein. Zusätzlich sind
            mehrere Gebäude gegen die Gefahr Glasbruch versichert. Es sind Angebote mit ohne
	    Selbstbehalt und alternativ mit einem Selbstbehalt von EUR 2.000,00 (max. EUR 20.000,00 p.
            a.) zu unterbreiten. Dieser Selbstbehalt gilt auch für böswillige Beschädigungen. Die
            Selbstbehalte in der Elementarschadenversicherung sind abweichend und können den
	    Vergabeunterlagen entnommen werden.
	    Interne Kennung: LOT-0001
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 66510000 Versicherungen
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr,
            wenn er nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien schriftlich
            gekündigt wird.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Rathaus Rosengasse
	    Stadt: Mayen
	    Postleitzahl: 56727
	    Land, Gliederung (NUTS): Mayen-Koblenz (DEB17)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 01/01/2028
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz, Eigenerklärung zum
            Risikomanagement, Eigenerklärung zu den entsprechenden Ratings sowie Erklärung über die
            ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung und der Steuern.
            Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Beschreibung: Wertungskriterium Preis: 70 % Genauere Informationen über die
	    Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen
	      Kriterium:
              Art: Qualität
              Beschreibung: Wertungskriterium Preis: 30 % Genauere Informationen über die
	      Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/01902b47-670c-
	    4588-9c66-7dd22ebac0f7/zustellweg-auswaehlen
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/01902b47-670c-4588-9c66-
	    7dd22ebac0f7/zustellweg-auswaehlen
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 06/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: -
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 06/08/2024 12:30:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Beschaffer
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Beschaffer
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Beschaffer
	    Registrierungsnummer: 1
	    Postanschrift: Rathaus Rosengasse
	    Stadt: Mayen
	    Postleitzahl: 56727
	    Land, Gliederung (NUTS): Mayen-Koblenz (DEB17)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Elmar Sittner Risikomanagement und Versicherungsberatung GbR
	    E-Mail: info@sittner-versicherungsberatung.de
	    Telefon: 0341652250
	    Internetadresse: http://www.mayen.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
	      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 01904e8a-473e-474e-a54f-
	      3c4fc6aea6bb-01
              Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: LOT-0001
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0190e48d-3085-47f1-8bf9-f6319c094f11 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/07/2024 13:47:28 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 144/2024
            Datum der Veröffentlichung: 25/07/2024
Referenzen:
http://www.mayen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-447434-2024-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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