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Ausschreibung: Deutschland  Technische Unterstützung  Betreuung liegenschaftlicher und technischer Leistungen an der Wetterstation Feldberg des Deutschen Wetterdienstes - DEU-Offenbach
Technische Unterstützung
Grundstückspflege
Schneeräumung
Gebäudereinigung
Fensterreinigung
Hausmeisterdienste
Dokument Nr...: 446255-2024 (ID: 2024072501181940322)
Veröffentlicht: 25.07.2024
*
  DEU-Offenbach: Deutschland  Technische Unterstützung  Betreuung
liegenschaftlicher und technischer Leistungen an der Wetterstation Feldberg des
Deutschen Wetterdienstes
   2024/S 144/2024 446255
   Deutschland  Technische Unterstützung  Betreuung liegenschaftlicher und technischer
   Leistungen an der Wetterstation Feldberg des Deutschen Wetterdienstes
   OJ S 144/2024 25/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst
	    E-Mail: beschaffung@dwd.de
            Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Betreuung liegenschaftlicher und technischer Leistungen an der Wetterstation Feldberg
	    des Deutschen Wetterdienstes
	    Beschreibung: Betreuung liegenschaftlicher und technischer Leistungen an der Wetterstation
            Feldberg des Deutschen Wetterdienstes gemäß Leistungsbeschreibung
	    Kennung des Verfahrens: 3dee34a7-3a11-4dec-a68b-d0353a37f6da
	    Interne Kennung: OV-54855-24-CHR
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 71356300 Technische Unterstützung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 77314000 Grundstückspflege, 98341140 Hausmeisterdienste,
            90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90620000 Schneeräumung
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Die Bietenden erklären mit
            Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - §
            123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
            im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
            Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
            Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
            (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
            Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes
              zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
              Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
              Betrugsbekämpfung: Betrug oder Subventionsbetrug: Die Bietenden erklären mit
              Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - §
              123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
              den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
              Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - § 264 des Strafgesetzbuchs
              (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
              oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
	      werden.
	      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: Die Bietenden
              erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
              vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
              ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
              Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
	      129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
              rechtskräftig verurteilt worden ist.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Bildung terroristischer Vereinigungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
              Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person,
              deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des
	      Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
	      oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	      diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
              sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
              rechtskräftig verurteilt worden ist.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Die Bietenden
              erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
              vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt
              oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet
              oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die
              Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr.
              2, 3 GWB vorliegen: - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
	      Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
	      Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
              werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
              Strafgesetzbuchs zu begehen. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
              Konkurs: Insolvenz: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund
              gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt:
              Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1
              Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
              tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
              durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
              Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe,
              dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
	      hat.
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel,
              Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Die Bietenden erklären mit
              Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass
              kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
	      Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
	      Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
              Insolvenz vergleichbares Verfahren: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
              Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das
              Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder
              die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das
              Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe: Weiterhin kann
              gemäß § 124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender Vorschriften ausgeschlossen
              werden: -§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes -§ 98c des Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des
              Mindestlohngesetzes -§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes -Verordnung (EU) 2022
	      /576
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung: Die Bietenden
              erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
              vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
              keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
              gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Die Bietenden erklären
              mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB
              vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
              Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
              zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
              oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
              Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
              Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
              könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
              versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche
              Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund
              gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung
              öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
              Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche
              Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund
              gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung
              öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
              Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche
              Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund
              gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung
              öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
              Verpflichtungen verstoßen hat.
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Sozialversicherungsbeiträgen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
              Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
              von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und
              dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
              Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
	      anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
              dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
              zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
              Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder
              Abgaben: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. §
              123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem
              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt,
	      wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
              Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die
              öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
              nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen
	      seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder
              sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
              Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe,
              dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegt, das heißt, dass der
              öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
	      Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
              aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
	      Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
              Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe,
              dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine
	      Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
	      des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
              andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
              Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass
              kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Betreuung liegenschaftlicher und technischer Leistungen an der Wetterstation Feldberg
	    des Deutschen Wetterdienstes
	    Beschreibung: Betreuung liegenschaftlicher und technischer Leistungen an der Wetterstation
            Feldberg des Deutschen Wetterdienstes gemäß Leistungsbeschreibung
	    Interne Kennung: OV-54855-24-CHR
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 71356300 Technische Unterstützung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 77314000 Grundstückspflege, 98341140 Hausmeisterdienste,
            90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90620000 Schneeräumung
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Franz-Klarmeyer-Weg 30 & 3
	    Stadt: Feldberg
	    Postleitzahl: 79868
	    Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
	    Land: Deutschland
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Sonstiges
	    Bezeichnung: siehe Beschreibung
            Beschreibung: - Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über Verknüpfung mit
	    anderen Unternehmen. - Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den
            Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Angabe über eine
            eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank) - Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr.
            3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung, dass Der Bietende erklärt mit
            Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung/des Angebotes, dass er über eine
            Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im Auftragsfall
            abzuschließen, die folgende Mindestsummen abdeckt: Personen-, Sach- und
            Vermögensschäden 3.000.000 Euro. - Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den
	    letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar
	    sind. Es sollte mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten drei Jahre (Umfang der
	    Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und
            Auftragswert angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters
              sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für
              private Auftraggeber aus. - Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das
	      Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
	    html?id=703719
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 27/08/2024 23:59:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 65 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
            Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
            unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
            Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
            vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
            Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 28/08/2024 08:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB
            einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
            öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
	    Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
            der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu
            rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche
            Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die
            Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
            Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3
            Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
            werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine
            Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
              Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein
              Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche
              Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf
              elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der
              Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
	      beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf
              Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
              Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn
	      Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163 E-Mail: info@bundeskartellamt.
	      bund.de
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst
	    Registrierungsnummer: 991-01769-82
	    Stadt: Offenbach am Main
	    Postleitzahl: 63067
	    Land, Gliederung (NUTS): Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: beschaffung@dwd.de
	    Telefon: +496980620
	    Internetadresse: https://www.dwd.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
	    Registrierungsnummer: t:022894990
            Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53113
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: +4922894990
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0004
              Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	      Beschaffungsamts des BMI)
	      Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	      Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a421e91d-afa5-476b-bef6-f4e06b03cb2b - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 144/2024
            Datum der Veröffentlichung: 25/07/2024
Referenzen:
https://www.dwd.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=703719
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-446255-2024-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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