Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2024072401203437436" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Deutschland  Datenspeicherung  Cloud-Dienstleistungen für den Betrieb des Portals umwelt. info - DEU-Dessau-Roßlau
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Datenspeicherung
Internetdienste
Dokument Nr...: 443354-2024 (ID: 2024072401203437436)
Veröffentlicht: 24.07.2024
*
  DEU-Dessau-Roßlau: Deutschland  Datenspeicherung  Cloud-Dienstleistungen
für den Betrieb des Portals umwelt. info
   2024/S 143/2024 443354
   Deutschland  Datenspeicherung  Cloud-Dienstleistungen für den Betrieb des Portals umwelt.
   info
   OJ S 143/2024 24/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
	    E-Mail: Z1.5@uba.de
            Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Cloud-Dienstleistungen für den Betrieb des Portals umwelt.info
	    Beschreibung: 1.Hintergrund und Problemstellung Basierend auf den Ergebnissen der
            abgeschlossenen prototypischen Phase soll für den Produktivbetrieb des Portals umwelt.info
            eine Infrastruktur auf Basis einer marktgängigen Cloud-Dienstleistung aufgebaut werden.
	    Dabei handelt es sich um eine Fortschreibung der bestehenden Cloud-
	    Entwicklungsumgebung als Basis standardisierter Infrastructure-as-a-Service-(IaaS)-
	    Dienstleistung. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Weiterentwicklung und dem
            dauerhaften Betrieb der Web-Präsenz zum Portal umwelt.info sowie verwandter
	    Fachverfahren. 2. Ziel und Gegenstand des Projektes Die Ausschreibung dient der
	    Bereitstellung einer Cloud-Umgebung, in welcher die Entwicklungs-, Test- und Produktiv-
	    Umgebungen des Portals umwelt.info sowie die verwandten Fachverfahren SNS und Data
            Cube betrieben werden. Im Rahmen der Umsetzung sollen nur öffentlich verfügbare
            Datensätze verarbeitet werden, d.h. es ist keine Verarbeitung dienstlicher Daten vorgesehen.
            Im Hinblick auf eine mögliche spätere Änderung des Aufgabenbereichs wird jedoch ein an die
	    Mindeststandards des BSI zur Nutzung externer Cloud-Dienste angelehntes Vorgehen
	    angestrebt, d.h. insbesondere eine Umsetzung der relevanten Anforderungen des IT-
	    Grundschutzes wird aufseiten des AG angestrebt, und ein dementsprechendes
            Sicherheitsniveau vonseiten des AN gefordert. Die Cloud-Dienstleistung soll über eine
	    Programmierschnittstelle genutzt werden, mittels derer aus der OpenCoDE-Plattform heraus
	    der Betrieb des Portals automatisiert werden kann (Infrastructure as Code (IaC)). Zur
            Vermeidung von Herstellerabhängigkeiten und zur Kompatibilität mit zukünftigen
	    Entwicklungen im Rahmen der GAIA-X-Initiative soll eine standardisierte API auf OpenStack-
            Basis genutzt werden. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu
	    entnehmen.
	    Kennung des Verfahrens: 3ba4d64f-d2bb-4aca-9843-b9c36c872d8d
	    Interne Kennung: 191842_92 413-3/0008
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 72317000 Datenspeicherung
              Zusätzliche Einstufung (cpv): 72400000 Internetdienste, 72000000
	      IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
     2.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender
            Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der
	    Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
            Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
            wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
            nachgewiesen werden kann oder der zulässige
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1
	    i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
            gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
            Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
            keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
            oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
            Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5
	    GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
            Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
            Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
            GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
	    GWB noch nicht abgelaufen ist.
            Betrugsbekämpfung: Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß §
	    123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar
	    unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen
            beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
            wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
            kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
	    ist.
            Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende
            Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der
	    Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html. Die den
            Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
            wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
            nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
	    noch nicht abgelaufen ist.
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel,
            Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §
	    123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
              https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
              Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
              keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
              oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
              Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder
              Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der
	      Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den
              Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
              wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
              nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
	      noch nicht abgelaufen ist.
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m.
	      Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
              /__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
	      abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
              Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
              Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche
              Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB.
	      Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
              den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
              Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
              GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
              GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
              pflichtgemäßem Ermessen.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche
              Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB.
	      Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
              den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
              Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
              GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
              GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
              pflichtgemäßem Ermessen.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche
              Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB.
	      Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
              den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
              Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
              GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
              GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
              pflichtgemäßem Ermessen.
              Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1
	      Nr. 2 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
              de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem
	      Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
              Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
              Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
              über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
              Konkurs: Insolvenz: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2
	      GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__124.
              html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
              Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §
              125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach §
              126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
              pflichtgemäßem Ermessen.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
              Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.
	      V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
              /__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
	      abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
              Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
              Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
              Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer
              Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
	      unter: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
              beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
              wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
              kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
              ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung: Fakultativer
              Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
	      unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
              beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
              wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
              kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
              ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
	      Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
              internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
	      dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
              Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
              Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
              über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt:
              Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
	      ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__124.html. Die den
              Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
              wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
              nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
              noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
              pflichtgemäßem Ermessen.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
              Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
	      Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
              internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
	      dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
              Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
              Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
              über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
              Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
	      Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
              internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
	      dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
              Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
              Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
              über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative
              Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist
	      abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124. html. Die den
              Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
              wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
              nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
              noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
              pflichtgemäßem Ermessen.
              Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe: EU-
              Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung
	      (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
	      vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu
              /legalcontent/ DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
              Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein
	      Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne
	      der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieterxin oder Auftragnehmerxin auftreten oder
	      mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmerxinnen,
	      Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in
	      Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
              Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe: Ausschlussgründe
              nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz  AentG (https://www.gesetze-im-
              internet.de /aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz  AufenthG (https://www.
              gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz  MiLoG
              (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz  SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet. de
              /schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz  LkSG (https://www.
              gesetze-im-internet.de /lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte
              Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle
	      vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der
              Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei
              ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf
              Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es
              kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder
              Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
            Titel: Cloud-Dienstleistungen für den Betrieb des Portals umwelt.info
            Beschreibung: Die folgenden Arten von IaaS-Ressourcen müssen über eine OpenStack-
            kompatible Programmierschnittstelle vollautomatisch bereitgestellt werden können:  Virtuelle
	    Maschinen mit Linux-Betriebssystem und konfigurierbarer Menge an virtuellen Prozessoren
            und Arbeitsspeicher.  Für die Kommunikation zwischen den Systemen der
            Entwicklungsumgebung sind virtuelle private Netzwerk verfügbar und verbinden eine
            konfigurierbare Gruppe virtueller Maschinen.  Für öffentliche Erreichbarkeit sind gleitende IP-
            Adressen verfügbar die verschiedenen virtuellen Maschinen zugeordnet werden können. 
            Persistente virtualisierte Datenträger die sich beliebigen virtuellen Maschinen zuordnen
            lassen.  Für jeden virtualisierten Datenträger können im Rahmen des verfügbaren
            Speicherplatzes beliebig viele Datensicherungen angelegt werden.  Der Zugriff auf IaaS-
	    Ressourcen muss auf Benutzer- und Projektebene steuerbar sein.
	    Interne Kennung: 191842_92 413-3/0008
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 72000000
	    IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 72317000 Datenspeicherung
     5.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 48 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Der Leistungszeitraum beginnt mit erstmaliger Bereitstellung der
            entsprechenden Ressourcen und endet mit Ablauf von 24 Monaten. Für den Auftraggeber
            besteht die Möglichkeit diesen Vertrag optional zweimalig um jeweils 12 Monate zu den
            bestehenden Bedingungen zu verlängern. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges
	    Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die
            Wahrnehmung der Option. Sofern der Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies
            dem Auftragnehmer vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit. Im Falle der Wahrnehmung
            der Option gelten die im Angebot genannten Preise für den jeweiligen Optionszeitraum. Der
            Vertrag endet spätestens mit Ablauf von 48 Monaten ab erstmaliger Bereitstellung der
	    Leistungen.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit und zum Nicht-Vorliegen
            von Ausschlussgründen
            Beschreibung: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a.
            Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
            zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
	    Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-
            Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im
            Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den
            Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des
            Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder
            /und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126
	    GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
            ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
            zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle
            eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den
            Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Unternehmensreferenzen
              Beschreibung: Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden nachfolgende
	      Fachkenntnisse und Erfahrungen gefordert: 1. Fachkenntnisse in der Bereitstellung
	      OpenStack-basierter Cloud-Dienstleistungen. Nachzuweisen durch Kurzinformation zu 2
              Referenzkunden des Anbieters aus den vergangenen 3 Jahren. 2. Erfüllung umfassender
	      Anforderungen zur Informationssicherheit durch Einhaltung der Basiskriterien des C5:2020-
              Katalogs des BSI. Nachzuweisen durch gültiges Testat. 3. Einhaltung der
	      datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach DSGVO. Nachzuweisen durch Angabe der
              Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (TOM) bei der Verarbeitung von
              personenbezogenen Daten und Unterzeichnung der beigefügten Vereinbarung über die
              Auftragsdatenverarbeitung (AVV) 4. Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Hinblick auf die
              regelmäßige Energie-Berichterstattung. Nachzuweisen durch Erläuterung und formfreie
              Eigenerklärung im Angebot.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Bezeichnung: Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung
            aufgeführt.
            Beschreibung: Für die Bewertung ist maßgebend, in welchem Umfang die gewichteten
            Kriterien erfüllt sind. Der Bieter hat in seinem Angebot eindeutige und nachvollziehbare
            Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der Erfüllungsgrade erlauben. Diese
            Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung durch den Auftraggeber.
	    Angebote, die die erforderliche(n) Mindestpunktzahl(n) nicht erreichen, werden nicht weiter
            berücksichtigt.
	      Gewichtung (Punkte, genau): 600
	      Kriterium:
	      Art: Preis
	      Bezeichnung: Brutto-Angebotspreis
              Beschreibung: Formel: Niedrigster Preis aller wertungsfähiger Angebote (Pmin) geteilt durch
	      Preis des jeweiligen Angebotes (P). Es wird der (fiktive) Brutto-Gesamtpreis einschl. aller
              Optionen und Umsatzsteuer herangezogen. .Für den niedrigsten Preis Pmin ist zu beachten,
              dass das Minimum ausschließlich über die Angebote gebildet wird, welche nicht bereits vorher
              ausgeschlossen wurden. D.h. die Angebote die vollständig und formal korrekt sind, bei denen
              keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen, die alle inhaltlichen und technischen
              Anforderungen und die Eignungskriterien erfüllen und die die geforderten Mindestpunktzahlen
	      der Bewertungskriterien erreichen.
	      Gewichtung (Punkte, genau): 400
	      Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
              ausgedrückt werden kann: Die Methode zur Bewertung des Preises und damit Preis-Leistungs-
              Verhältnisses entspricht im Wesentlichen der modifizierten UfAB-II-Methode mit Gewicht 0,6
              für den Leistungsterm und Gewicht 0,4 für den Preisterm. Der Preis P entspricht dem fiktiven
	      Gesamtangebotspreis basierend auf der im Abschnitt 3 der Leistungsbeschreibung
	      beschriebenen typischen Nutzung und der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Das
              Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 23:59:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
	    html?id=702374
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 23/08/2024 11:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 45 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach §
            56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und
            Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige
            unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
            Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
            korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu
            vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht
	    verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen
            Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr
              Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung
	      von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
              anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. I
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 23/08/2024 13:00:00 (UTC+2)
              Ort: 06844 Dessau-Roßlau
              Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreterxinnen
              der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind
	      nicht zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
	      Finanzielle Vereinbarung: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und
              Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen
              nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit
	      Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
              nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein
              Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
              Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
	      macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	      Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach
              § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
              Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
              gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
              der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der
              Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Umweltbundesamt
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
	    Umweltbundesamt
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Umweltbundesamt
	      Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0000
	    Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
	    Registrierungsnummer: 991-01894-95
	    Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
            Stadt: Dessau-Roßlau
	    Postleitzahl: 06844
            Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: Z1.5@uba.de
	    Telefon: 000
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
	    Organisation, die Angebote bearbeitet
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
	    Registrierungsnummer: 12345
            Postanschrift: Villemomblerstraße 76
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53123
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: +49228 9499 0
	    Fax: +49228 9499 163
	    Internetadresse: https://bundeskartellamt.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f2dd639b-439f-486f-81da-fe71a992b336 - 02
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 143/2024
            Datum der Veröffentlichung: 24/07/2024
Referenzen:
https://bundeskartellamt.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=702374
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-443354-2024-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau