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Ausschreibung: Deutschland  Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren  Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Transportboxen in Plane und Spriegel integriert für den Straßenbau in Niedersachsen - DEU-Hannover
Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren
Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile
Dokument Nr...: 443349-2024 (ID: 2024072401195937400)
Veröffentlicht: 24.07.2024
*
  DEU-Hannover: Deutschland  Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren
Motoren  Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Transportboxen in Plane
und Spriegel integriert für den Straßenbau in Niedersachsen
   2024/S 143/2024 443349
   Deutschland  Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren  Rahmenvereinbarung über
   die Lieferung von Transportboxen in Plane und Spriegel integriert für den Straßenbau in
   Niedersachsen
   OJ S 143/2024 24/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle
	    Hannover
	    E-Mail: dirk.schneppel@lzn.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Transportboxen in Plane und Spriegel
            integriert für den Straßenbau in Niedersachsen
            Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
            unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
            Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-
            rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung
            sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen
            Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag
            den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die
            Lieferung von Transportboxen in Plane und Spriegel integriert für den Straßenbau in
	    Niedersachsen. Der Auftrag umfasst auch die Montage der Plane und Spriegel inklusive der
	    Transportboxen entsprechend (dem Umfang) der jeweiligen Bestellung, auf dem Betriebshof
	    der jeweiligen Meisterei vor Ort. Die Artikel werden in den Web-Shop des Logistik Zentrum
	    Niedersachsen eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle
            Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des
	    Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
	    Kennung des Verfahrens: 31573c2c-0f3b-4916-a6d2-2e252984aebc
	    Interne Kennung: 006-RV-ZKF/2024-03.335
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 34300000 Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke,
	    34900000 Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile
     2.1.2. Erfüllungsort
	      Land: Deutschland
	      Ort im betreffenden Land
              Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist der im jeweiligen Einzelabruf (Bestellung)
              genannte Betriebshof der abrufenden Straßenmeisterei in Niedersachsen.
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 300 000,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD1Q3 Am 01. Januar 2014 ist
            das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe
            von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in
            Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
            Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die
            öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über
            Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen
            Personenverkehrs - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto). Die Vergabe
	    des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum
            Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen
            Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des
            Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe
            öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016. Beabsichtigt ein Bieter sich
            mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür
            maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im
            Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von
            allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein
	    Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner
            Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1
            VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters
	    der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ( Eignungsleihe ). In
	    diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu
            benennen und die unter den Abschnitten  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            und  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  bezeichneten Erklärungen, Nachweise
            und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter
            auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde
            beruft. Die Ziffern I, II und VII des den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucks  Angaben
            zur Firma und zum Firmenprofil  sind stets auszufüllen. Außerdem hat der Bieter die hier
            aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot
	    beizubringen. Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung
            die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw.
	    Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der
            Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der
            benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
            Folgende Eignungsunterlagen sind nur sofern zutreffend vorzulegen: - ggf. Eigenerklärung
            über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern - ggf. Eigenerklärung über die
            Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten - ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft Der
            Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
	    oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen
	    beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem
            Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine
              entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck  Angaben
	      zur Firma und zum Firmenprofil  enthalten. Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf
              § 165 Abs. 1 GWB verwiesen (Erklärung siehe den den Vergabeunterlagen beigefügten
	      Vordruck	Angaben zur Firma und zum Firmenprofil ). Der Angebotsvordruck ist zwingend mit
	      dem Namen (Firma) des Bieters zu versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der
              Erklärung ist am Ende des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden -
              natürlichen - Person einzutragen. Fehlt eine dieser beiden Angaben, führt dies gem. § 57 Abs.
	      1 Nr. 1 VgV zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Die Vergabestelle
              behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Muster-Artikel einer Vorführung zu unterziehen. Die
              Vorführartikel müssen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil
              B) erfüllen. Die Muster sind vom Bieter unentgeltlich innerhalb von 10 Werktagen nach
              Anforderung der Vergabestelle zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung erfolgt an einem
              Standort im Land Niedersachsen über einen Zeitraum von 5 Werktagen und ist vom Bieter
              kostenlos durchzuführen. Abfragen in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
              sind an den vorgegebenen Stellen ausdrücklich zu bestätigen (0) bzw. definiert anzugeben ( ).
              Der Bieter hat mit dem Angebot Prospekte und Datenblätter der angebotenen Produkte
              einzureichen. Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die
              in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu
              übermitteln. Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail
              oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss
              des Angebotes. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
	      Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt
              auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben
	      oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn
              keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige
              Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass
              aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder
              nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese
              Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung
              nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes
	      Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts-
	      und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf
              Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber
	      besteht nicht.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
            §§ 123 bis 126 GWB
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
              nach §§ 123 bis 126 GWB
              Betrugsbekämpfung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw.
              fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
              nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
              §§ 123 bis 126 GWB
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	      123 bis 126 GWB
              Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	      GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Transportboxen in Plane und Spriegel
            integriert für den Straßenbau in Niedersachsen
            Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
            unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
            Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-
            rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung
            sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen
            Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag
            den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die
            Lieferung von Transportboxen in Plane und Spriegel integriert für den Straßenbau in
	    Niedersachsen. Der Auftrag umfasst auch die Montage der Plane und Spriegel inklusive der
	    Transportboxen entsprechend (dem Umfang) der jeweiligen Bestellung, auf dem Betriebshof
	    der jeweiligen Meisterei vor Ort. Die Artikel werden in den Web-Shop des Logistik Zentrum
	      Niedersachsen eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle
              Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des
	      Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 006-RV-ZKF/2024-03.335
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 34300000 Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke,
	    34900000 Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist der im jeweiligen Einzelabruf (Bestellung)
            genannte Betriebshof der abrufenden Straßenmeisterei in Niedersachsen.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 12 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 3
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei
            einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren
            Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er
            nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet
            automatisch spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn, ohne dass es einer Kündigung durch
	    den Auftraggeber bedarf.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen
            gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
            Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
            Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument  Auflistung
            der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
            Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1
	      und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
              der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte  Erklärung der Bietergemeinschaft
	      vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise
              aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die
              Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des
	      Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von
	      Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
	      (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
	      erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
	      sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
	      des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
              Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  enthalten.
              Als weiteren Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter über
              ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig zu
              verfügen. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein gültiges Zertifikat nach EN ISO 9001:2015
	      oder gleichwertig einzureichen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
              Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
              Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
	      der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
              Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
              einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
              2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive
              Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
	      destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen
	      Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
              mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der
              Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der
              Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1
	      Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	      Art: Preis
	      Bezeichnung: Gesamtpreis
	      Beschreibung: Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten
	      Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der
	      Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt.
	      Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHD1Q3/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD1Q3
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD1Q3
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 21/08/2024 10:01:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die
            Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die
            Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen,
            bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der
            Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. Mit der Abgabe des Angebots
            über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter sowie jedes Mitglied
            einer Bietergemeinschaft mittels die diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung
	    (Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise), dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
	    verwendet.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
	      interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
              bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
              hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
              Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
              Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:  (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:  (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
            Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
              Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	      Digitalisierung
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle
	    Hannover
	    Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
            Postanschrift: Podbielskistraße 166
	    Stadt: Hannover
	    Postleitzahl: 30177
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: dirk.schneppel@lzn.de
	    Telefon: +49 51189848102
	    Fax: +49 51189848199
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder
	    Dienstleistungen erwirbt
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: t:04131153308
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
            Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	    Telefon: +49 4131153308
	    Fax: +49 4131152943
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: f:04131152943
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
            Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	    Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	      Telefon: +49 4131153308
	      Fax: +49 4131152943
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 67159042-38ba-4599-bcc3-
	      64a62717eda8-01
              Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: PROCEDURE
            Beschreibung der Änderungen: Punkt 2.3.3  Kleine Transportbox längs beifahrerseitig auf
            Ladefläche (Optional) : - Abdeckblech für Standfüße vorne - gestrichen Unterpunkt
	     Auszugslade 2 (Gefahrgut)	- Auszugslade maximal 560mm ausziehbar - anstatt vorher
            1000mm - Antirutschmatten Gummi 3mm +/- 10% - gestrichen - 3 Stück Aluminium
            Zurrschienen - gestrichen Länge: 1000mm +/- 10% - gestrichen - 3 Stück Zurrgurte mit
            Klemmschloss - gestrichen Punkt 2.3.4  Große Transportbox längs beifahrerseitig auf
            Ladefläche  - Abdeckblech für Standfüße vorne - gestrichen
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d0167c28-6631-4ab6-8c41-7c3821585f14 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/07/2024 12:12:34 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 143/2024
            Datum der Veröffentlichung: 24/07/2024
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD1Q3
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD1Q3/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-443349-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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