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Ausschreibung: Deutschland  Arzneimittel  Ersatzkassen-Generika Nr. 22 - DEU-Hamburg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 440897-2024 (ID: 2024072301232735056)
Veröffentlicht: 23.07.2024
*
  DEU-Hamburg: Deutschland  Arzneimittel  Ersatzkassen-Generika Nr. 22
   2024/S 142/2024 440897
   Deutschland  Arzneimittel  Ersatzkassen-Generika Nr. 22
   OJ S 142/2024 23/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
	    E-Mail: DZEM@tk.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: BARMER
	    E-Mail: dzem@tk.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit (DAK-G)
	    E-Mail: dzem@tk.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
	    E-Mail: dzem@tk.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
	    E-Mail: dzem@tk.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
	    E-Mail: dzem@tk.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Ersatzkassen-Generika Nr. 22
	    Beschreibung: Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen
            Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum
            von maximal 24 Monaten, frühestens ab dem 01.07.2025. Das Ende ist einheitlich der
	    30.06.2027.
	    Kennung des Verfahrens: 3dd42fe8-9d3a-445f-80f6-5cda0c0cd9c2
	    Interne Kennung: 24-07806
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
	    Zentrale Elemente des Verfahrens: - KEINE ANGABE -
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
            Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYR0J Die TK ist von den anderen
            Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung
            durchzuführen. Die im Rahmen des Vertragslebens stattfindende Kommunikation erfolgt
            grundsätzlich - soweit nicht im Rabattvertrag oder seinen Anlagen anders geregelt - zwischen
	    dem pharmazeutischen Unternehmer und der jeweiligen Krankenkasse. Die Teilnahme- und
            Vertragsunterlagen werden allen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt. Die
            Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten
            Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem
            Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben
            genannte -Vergabeportal, dort über den Bereich  Kommunikation  zu dem o. g.
            Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Ein
            abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden
	    Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Aufforderung zur
	    Angebotsabgabe), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind. Die Bindefrist endet am
	    14.03.2025. Mit Blick auf die Pflichten aus den Artikeln 28 und 29 der Verordnung (EU) 2022
            /2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den
	    Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (sog.	Foreign Subsidies Regulation  -
            FSR) teilen wir mit, dass die für Vergabeverfahren maßgeblichen Schwellenwerte nach Art. 28
	    I Buchstabe a FSR bei der vorliegenden Ausschreibung erreicht werden. Weitere Hinweise
            und die Auftragswerte der einzelnen Lose können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
	    Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
              Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Vorliegend sind ausschließlich
              öffentliche Auftraggeber aus der Bundesrepublik Deutschland beteiligt.
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 252
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 252
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
	    Korruption
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
            Betrugsbekämpfung
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
            Zahlungsunfähigkeit
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
	    Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
            Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
	    Entrichtung von Steuern
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Azelastin und Fluticason 17-propionat - TK, hkk, HEK (ATC-Code: R01AD28)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 001
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
              Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0002
	    Titel: Azelastin und Fluticason 17-propionat - Barmer (ATC-Code: R01AD28)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 002
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	      Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0003
	    Titel: Azelastin und Fluticason 17-propionat - DAK-G, KKH (ATC-Code: R01AD28)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 003
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	      mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
              pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0004
	    Titel: Buprenorphin PFT (3 Tage) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N02AE01)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 004
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0005
	    Titel: Buprenorphin PFT (3 Tage) - Barmer (ATC-Code: N02AE01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 005
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0006
	    Titel: Buprenorphin PFT (3 Tage) - DAK-G, KKH (ATC-Code: N02AE01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 006
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0007
	    Titel: Buprenorphin SUT (N02AE01) - TK, hkk, HEK
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 007
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0008
	    Titel: Buprenorphin SUT (N02AE01) - Barmer (ATC-Code: N02AE01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 008
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0009
	    Titel: Buprenorphin SUT (N02AE01) - DAK-G, KKH (ATC-Code: N02AE01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 009
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0010
	    Titel: Ciclopirox CRE Rx - TK, hkk, HEK (ATC-Code: D01AE14)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 010
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	      mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
              pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0011
	    Titel: Ciclopirox CRE Rx - Barmer (ATC-Code: D01AE14)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 011
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0012
	    Titel: Ciclopirox CRE Rx - DAK-G, KKH (ATC-Code: D01AE14)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 012
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0013
	    Titel: Ciclopirox LOE Rx - TK, hkk, HEK (ATC-Code: D01AE14)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 013
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0014
	    Titel: Ciclopirox LOE Rx - Barmer (ATC-Code: D01AE14)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 014
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0015
	    Titel: Ciclopirox LOE Rx - DAK-G, KKH (ATC-Code: D01AE14)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 015
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0016
	    Titel: Cilostazol - TK, hkk, HEK (ATC-Code: B01AC23)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 016
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0017
	    Titel: Cilostazol - Barmer (ATC-Code: B01AC23)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 017
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	      mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
              pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0018
	    Titel: Cilostazol - DAK-G, KKH (ATC-Code: B01AC23)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 018
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0019
	    Titel: Colecalciferol und Fluorid - TK, hkk, HEK (ATC-Code: A11CC80)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 019
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0020
	    Titel: Colecalciferol und Fluorid - Barmer (ATC-Code: A11CC80)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 020
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0021
	    Titel: Colecalciferol und Fluorid - DAK-G, KKH (ATC-Code: A11CC80)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 021
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0022
	    Titel: Cyproteronacetat - TK, hkk, HEK (ATC-Code: G03HA01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 022
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0023
	    Titel: Cyproteronacetat - Barmer (ATC-Code: G03HA01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 023
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0024
	    Titel: Cyproteronacetat - DAK-G, KKH (ATC-Code: G03HA01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 024
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	      mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
              pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0025
	    Titel: Diclofenac ATR (EDO) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: S01BC03)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 25
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0026
	    Titel: Diclofenac ATR (EDO) - Barmer (ATC-Code: S01BC03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 026
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0027
	    Titel: Diclofenac ATR (EDO) - DAK-G, KKH (ATC-Code: S01BC03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 027
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0028
	    Titel: Diclofenac SUP - TK, hkk, HEK (ATC-Code: M01AB05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 028
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0029
	    Titel: Diclofenac SUP - Barmer (ATC-Code: M01AB05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 029
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0030
	    Titel: Diclofenac SUP - DAK-G, KKH (ATC-Code: M01AB05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 030
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0031
	    Titel: Diclofenac unretardiert (> 50 mg) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: M01AB05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 031
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	      mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
              pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0032
	    Titel: Diclofenac unretardiert (> 50 mg) - Barmer (ATC-Code: M01AB05)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 032
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0033
	    Titel: Diclofenac unretardiert (> 50 mg) - DAK-G, KKH (ATC-Code: M01AB05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 033
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0034
	    Titel: Efavirenz - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J05AG03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 034
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0035
	    Titel: Efavirenz - Barmer (ATC-Code: J05AG03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 035
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0036
	    Titel: Efavirenz - DAK-G, KKH (ATC-Code: J05AG03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 036
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0037
            Titel: Fluorouracil und Salicylsäure - TK, hkk, HEK (ATC-Code: D11AF55)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 037
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0038
            Titel: Fluorouracil und Salicylsäure - Barmer (ATC-Code: D11AF55)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 038
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	      mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
              pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0039
            Titel: Fluorouracil und Salicylsäure - DAK-G, KKH (ATC-Code: D11AF55)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 039
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0040
	    Titel: Levodopa und Benserazid retardiert - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N04BA11)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 040
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Es gilt folgende Mindestindikation: Morbus
	    Parkinson
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0041
	    Titel: Levodopa und Benserazid retardiert - Barmer (ATC-Code: N04BA11)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 041
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Es gilt folgende Mindestindikation: Morbus
	    Parkinson
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0042
	    Titel: Levodopa und Benserazid retardiert - DAK-G, KKH (ATC-Code: N04BA11)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 042
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	      mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
              pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Es gilt folgende Mindestindikation: Morbus
	      Parkinson
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0043
	    Titel: Methylphenidat HVW, 30% schnell freisetzend, 70% retardiert - TK, hkk, HEK (ATC-
	    Code: N06BA04)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 043
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0044
	    Titel: Methylphenidat HVW, 30% schnell freisetzend, 70% retardiert - Barmer (ATC-Code:
	    N06BA04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 044
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0045
	    Titel: Methylphenidat HVW, 30% schnell freisetzend, 70% retardiert - DAK-G, KKH (ATC-
	    Code: N06BA04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 045
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	      Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0046
	    Titel: Metoclopramid fest - TK, hkk, HEK (ATC-Code: A03FA01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 046
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	      mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
              pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0047
	    Titel: Metoclopramid fest - Barmer (ATC-Code: A03FA01)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 047
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0048
	    Titel: Metoclopramid fest - DAK-G, KKH (ATC-Code: A03FA01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 048
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0049
	    Titel: Mianserin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N06AX03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 049
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0050
	    Titel: Mianserin - Barmer (ATC-Code: N06AX03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 050
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0051
	    Titel: Mianserin - DAK-G, KKH (ATC-Code: N06AX03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 051
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0052
	    Titel: Milnacipran - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N06AX17)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 052
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0053
	    Titel: Milnacipran - Barmer (ATC-Code: N06AX17)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 053
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	      mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
              pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0054
	    Titel: Milnacipran - DAK-G, KKH (ATC-Code: N06AX17)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 054
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0055
	    Titel: Olopatadin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: S01GX09)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 055
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0056
	    Titel: Olopatadin - Barmer (ATC-Code: S01GX09)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 056
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0057
	    Titel: Olopatadin - DAK-G, KKH (ATC-Code: S01GX09)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 057
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0058
	    Titel: Pantoprazol PIJ - TK, hkk, HEK (ATC-Code: A02BC02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 058
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0059
	    Titel: Pantoprazol PIJ - Barmer (ATC-Code: A02BC02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 059
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0060
	    Titel: Pantoprazol PIJ - DAK-G, KKH (ATC-Code: A02BC02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 060
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	      mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
              pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0061
	    Titel: Rupatadin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: R06AX28)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 061
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0062
	    Titel: Rupatadin - Barmer (ATC-Code: R06AX28)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 062
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0063
	    Titel: Rupatadin - DAK-G, KKH (ATC-Code: R06AX28)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 063
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0064
	    Titel: Solifenacin und Tamsulosin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: G04CA53)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 064
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0065
	    Titel: Solifenacin und Tamsulosin - Barmer (ATC-Code: G04CA53)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 065
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0066
	    Titel: Solifenacin und Tamsulosin - DAK-G, KKH (ATC-Code: G04CA53)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 066
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0067
	    Titel: Telmisartan und Amlodipin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C09DB04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 067
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	      mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
              pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0068
	    Titel: Telmisartan und Amlodipin - Barmer (ATC-Code: C09DB04)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 068
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0069
	    Titel: Telmisartan und Amlodipin - DAK-G, KKH (ATC-Code: C09DB04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 069
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0070
            Titel: Tilidin und Naloxon flüssig - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N02AX51)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 070
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0071
            Titel: Tilidin und Naloxon flüssig - Barmer (ATC-Code: N02AX51)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 071
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0072
            Titel: Tilidin und Naloxon flüssig - DAK-G, KKH (ATC-Code: N02AX51)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 072
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0073
	    Titel: Trospiumchlorid - TK, hkk, HEK (ATC-Code: G04BD09)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 073
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0074
	    Titel: Trospiumchlorid - Barmer (ATC-Code: G04BD09)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 074
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	      mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
              pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0075
	    Titel: Trospiumchlorid - DAK-G, KKH (ATC-Code: G04BD09)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 075
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0076
	    Titel: Venlafaxin unretardiert 75 mg - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N06AX16)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 076
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0077
	    Titel: Venlafaxin unretardiert 75 mg - Barmer (ATC-Code: N06AX16)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 077
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0078
	    Titel: Venlafaxin unretardiert 75 mg - DAK-G, KKH (ATC-Code: N06AX16)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 078
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
	    mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
            pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0079
	    Titel: Aripiprazol LSE - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N05AX12)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 079
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0080
	    Titel: Aripiprazol LSE - Barmer (ATC-Code: N05AX12)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 080
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0081
	    Titel: Aripiprazol LSE - DAK-G, KKH (ATC-Code: N05AX12)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 081
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0082
	    Titel: Azathioprin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: L04AX01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 082
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0083
	    Titel: Azathioprin - Barmer (ATC-Code: L04AX01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 083
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0084
	    Titel: Azathioprin - DAK-G, KKH (ATC-Code: L04AX01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 084
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0085
	    Titel: Bisoprolol und Hydrochlorothiazid - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C07BB27)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 085
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0086
	    Titel: Bisoprolol und Hydrochlorothiazid - Barmer (ATC-Code: C07BB27)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 086
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0087
	    Titel: Bisoprolol und Hydrochlorothiazid - DAK-G, KKH (ATC-Code: C07BB27)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 087
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0088
	    Titel: Diclofenac retardiert - TK, hkk, HEK (ATC-Code: M01AB05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 088
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0089
	    Titel: Diclofenac retardiert - Barmer (ATC-Code: M01AB05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 089
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0090
	    Titel: Diclofenac retardiert - DAK-G, KKH (ATC-Code: M01AB05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 090
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0091
	    Titel: Diclofenac unretardiert Rx (bis 50 mg) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: M01AB05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 091
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0092
	    Titel: Diclofenac unretardiert Rx (bis 50 mg) - Barmer (ATC-Code: M01AB05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 092
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0093
	    Titel: Diclofenac unretardiert Rx (bis 50 mg) - DAK-G, KKH (ATC-Code: M01AB05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 093
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0094
	    Titel: Dorzolamid und Timolol EDP - TK, hkk, HEK (ATC-Code: S01ED66)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 094
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0095
	    Titel: Dorzolamid und Timolol EDP - Barmer (ATC-Code: S01ED66)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 095
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0096
	    Titel: Dorzolamid und Timolol EDP - DAK-G, KKH (ATC-Code: S01ED66)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 096
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0097
	    Titel: Hydromorphon HKP - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N02AA03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 097
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0098
	    Titel: Hydromorphon HKP - Barmer (ATC-Code: N02AA03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 098
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0099
	    Titel: Hydromorphon HKP - DAK-G, KKH (ATC-Code: N02AA03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 099
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0100
	    Titel: Hydromorphon parenteral - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N02AA03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 100
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0101
	    Titel: Hydromorphon parenteral - Barmer (ATC-Code: N02AA03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 101
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0102
	    Titel: Hydromorphon parenteral - DAK-G, KKH (ATC-Code: N02AA03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 102
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0103
	    Titel: Methylphenidat HVW, 50 % schnell freisetzend, 50% retardiert - TK, hkk, HEK (ATC-
	    Code: N06BA04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 103
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0104
	    Titel: Methylphenidat HVW, 50 % schnell freisetzend, 50% retardiert - Barmer (ATC-Code:
	    N06BA04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 104
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	      Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0105
	    Titel: Methylphenidat HVW, 50 % schnell freisetzend, 50% retardiert - DAK-G, KKH (ATC-
	    Code: N06BA04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 105
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0106
	    Titel: Methylphenidat TAB - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N06BA04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 106
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0107
	    Titel: Methylphenidat TAB - Barmer (ATC-Code: N06BA04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 107
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0108
	    Titel: Methylphenidat TAB - DAK-G, KKH (ATC-Code: N06BA04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 108
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0109
	    Titel: Paliperidon, 1x monatliche Anwendung - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N05AX13)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 109
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0110
	    Titel: Paliperidon 1x monatliche Anwendung - Barmer (ATC-Code: N05AX13)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 110
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0111
	    Titel: Paliperidon 1x monatliche Anwendung - DAK-G, KKH (ATC-Code: N05AX13)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 111
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0112
	    Titel: Risperidon LSE - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N05AX08)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 112
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0113
	    Titel: Risperidon LSE - Barmer (ATC-Code: N05AX08)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 113
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0114
	    Titel: Risperidon LSE - DAK-G, KKH (ATC-Code: N05AX08)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 114
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0115
	    Titel: Tilidin und Naloxon RET - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N02AX51)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 115
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0116
	    Titel: Tilidin und Naloxon RET - Barmer (ATC-Code: N02AX51)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 116
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0117
	    Titel: Tilidin und Naloxon RET - DAK-G, KKH (ATC-Code: N02AX51)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 117
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0118
	    Titel: Tramadol unretardiert - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N02AX02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 118
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0119
	    Titel: Tramadol unretardiert - Barmer (ATC-Code: N02AX02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 119
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0120
	    Titel: Tramadol unretardiert - DAK-G, KKH (ATC-Code: N02AX02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 120
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0121
	    Titel: Venlafaxin unretardiert 37,5 mg - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N06AX16)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 121
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0122
	    Titel: Venlafaxin unretardiert 37,5 mg - Barmer (ATC-Code: N06AX16)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 122
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0123
	    Titel: Venlafaxin unretardiert 37,5 mg - DAK-G, KKH (ATC-Code: N06AX16)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 123
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0124
	    Titel: Verapamil - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C08DA01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 124
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0125
	    Titel: Verapamil - Barmer (ATC-Code: C08DA01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 125
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0126
	    Titel: Verapamil - DAK-G, KKH (ATC-Code: C08DA01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 126
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0127
            Titel: Alendronsäure - TK, hkk, HEK (ATC-Code: M05BA04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 127
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0128
            Titel: Alendronsäure - Barmer (ATC-Code: M05BA04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 128
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0129
            Titel: Alendronsäure - DAK-G, KKH (ATC-Code: M05BA04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 129
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0130
	    Titel: Aripiprazol fest - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N05AX12)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 130
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0131
	    Titel: Aripiprazol fest - Barmer (ATC-Code: N05AX12)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 131
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0132
	    Titel: Aripiprazol fest - DAK-G, KKH (ATC-Code: N05AX12)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 132
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0133
	    Titel: Bisoprolol - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C07AB07)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 133
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0134
	    Titel: Bisoprolol - Barmer (ATC-Code: C07AB07)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 134
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0135
	    Titel: Bisoprolol - DAK-G, KKH (ATC-Code: C07AB07)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 135
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0136
	    Titel: Buprenorphin PFT (4 Tage) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N02AE01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 136
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0137
	    Titel: Buprenorphin PFT (4 Tage) - Barmer (ATC-Code: N02AE01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 137
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0138
	    Titel: Buprenorphin PFT (4 Tage) - DAK-G, KKH (ATC-Code: N02AE01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 138
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0139
	    Titel: Buprenorphin PFT (7 Tage) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N02AE01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 139
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0140
	    Titel: Buprenorphin PFT (7 Tage) - Barmer (ATC-Code: N02AE01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 140
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0141
	    Titel: Buprenorphin PFT (7 Tage) - DAK-G, KKH (ATC-Code: N02AE01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 141
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0142
	    Titel: Buprenorphin SUT (N07BC01) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N07BC01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 142
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0143
	    Titel: Buprenorphin SUT (N07BC01) - Barmer (ATC-Code: N07BC01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 143
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0144
	    Titel: Buprenorphin SUT (N07BC01) - DAK-G, KKH (ATC-Code: N07BC01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 144
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0145
	    Titel: Celecoxib - TK, hkk, HEK (ATC-Code: M01AH01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 145
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0146
	    Titel: Celecoxib - Barmer (ATC-Code: M01AH01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 146
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0147
	    Titel: Celecoxib - DAK-G, KKH (ATC-Code: M01AH01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 147
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0148
	    Titel: Clopidogrel - TK, hkk, HEK (ATC-Code: B01AC04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 148
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0149
	    Titel: Clopidogrel - Barmer (ATC-Code: B01AC04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 149
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0150
	    Titel: Clopidogrel - DAK-G, KKH (ATC-Code: B01AC04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 150
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0151
	    Titel: Dorzolamid und Timolol ATR (MDO) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: S01ED66)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 151
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0152
	    Titel: Dorzolamid und Timolol ATR (MDO) - Barmer (ATC-Code: S01ED66)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 152
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0153
	    Titel: Dorzolamid und Timolol ATR (MDO) - DAK-G, KKH (ATC-Code: S01ED66)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 153
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0154
	    Titel: Eplerenon - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C03DA04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 154
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0155
	    Titel: Eplerenon - Barmer (ATC-Code: C03DA04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 155
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0156
	    Titel: Eplerenon - DAK-G, KKH (ATC-Code: C03DA04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 156
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0157
	    Titel: Fampridin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N07XX07)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 157
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0158
	    Titel: Fampridin - Barmer (ATC-Code: N07XX07)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 158
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0159
	    Titel: Fampridin - DAK-G, KKH (ATC-Code: N07XX07)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 159
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0160
	    Titel: Hydrochlorothiazid - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C03AA03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 160
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0161
	    Titel: Hydrochlorothiazid - Barmer (ATC-Code: C03AA03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 161
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0162
	    Titel: Hydrochlorothiazid - DAK-G, KKH (ATC-Code: C03AA03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 162
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0163
	    Titel: Hydromorphon retardiert (2 x tgl.) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N02AA03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 163
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0164
	    Titel: Hydromorphon retardiert (2 x tgl.) - Barmer (ATC-Code: N02AA03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 164
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0165
	    Titel: Hydromorphon retardiert (2 x tgl.) - DAK-G, KKH (ATC-Code: N02AA03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 165
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	      Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0166
	    Titel: Levodopa und Benserazid unretardiert - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N04BA11)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 166
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Es gilt folgende Mindestindikation:
	    Morbus Parkinson
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0167
	    Titel: Levodopa und Benserazid unretardiert - Barmer (ATC-Code: N04BA11)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 167
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Es gilt folgende Mindestindikation:
	    Morbus Parkinson
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0168
	    Titel: Levodopa und Benserazid unretardiert - DAK-G, KKH (ATC-Code: N04BA11)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 168
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	      Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
              zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Es gilt folgende Mindestindikation:
	    Morbus Parkinson
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
              Bedingungen für die Einreichung:
	      Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0169
	    Titel: Levodopa und Carbidopa retardiert - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N04BA10)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 169
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
              Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0170
	    Titel: Levodopa und Carbidopa retardiert -Barmer (ATC-Code: N04BA10)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 170
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	      Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	      Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	      Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
              ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0171
	    Titel: Levodopa und Carbidopa retardiert - DAK-G, KKH (ATC-Code: N04BA10)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 171
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
              Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
              Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0172
	    Titel: Levodopa und Carbidopa unretardiert - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N04BA10)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 172
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0173
	    Titel: Levodopa und Carbidopa unretardiert - Barmer (ATC-Code: N04BA10)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 173
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0174
	    Titel: Levodopa und Carbidopa unretardiert - DAK-G, KKH (ATC-Code: N04BA10)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 174
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	      Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0175
	    Titel: Levodopa, Carbidopa und Entacapon - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N04BA13)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 175
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0176
	    Titel: Levodopa, Carbidopa und Entacapon - Barmer (ATC-Code: N04BA13)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 176
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0177
	    Titel: Levodopa, Carbidopa und Entacapon - DAK-G, KKH (ATC-Code: N04BA13)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 177
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0178
	    Titel: Metformin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: A10BA02)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 178
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0179
	    Titel: Metformin - Barmer (ATC-Code: A10BA02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 179
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0180
	    Titel: Metformin - DAK-G, KKH (ATC-Code: A10BA02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 180
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0181
	    Titel: Methylphenidat RET - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N06BA04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 181
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0182
	    Titel: Methylphenidat RET - Barmer (ATC-Code: N06BA04)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 182
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0183
	    Titel: Methylphenidat RET - DAK-G, KKH (ATC-Code: N06BA04)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 183
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0184
	    Titel: Metoprolol succinat - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C07AB02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 184
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0185
	    Titel: Metoprolol succinat - Barmer (ATC-Code: C07AB02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 185
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0186
	    Titel: Metoprolol succinat - DAK-G, KKH (ATC-Code: C07AB02)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 186
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0187
	    Titel: Metoprolol tartrat - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C07AB02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 187
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0188
	    Titel: Metoprolol tartrat - Barmer (ATC-Code: C07AB02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 188
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0189
	    Titel: Metoprolol tartrat - DAK-G, KKH (ATC-Code: C07AB02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 189
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0190
	    Titel: Mirtazapin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N06AX11)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 190
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0191
	    Titel: Mirtazapin - Barmer (ATC-Code: N06AX11)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 191
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0192
	    Titel: Mirtazapin - DAK-G, KKH (ATC-Code: N06AX11)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 192
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0193
	    Titel: Moxonidin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C02AC05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 193
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0194
	    Titel: Moxonidin - Barmer (ATC-Code: C02AC05)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 194
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0195
	    Titel: Moxonidin - DAK-G, KKH (ATC-Code: C02AC05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 195
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0196
	    Titel: Omeprazol fest - TK, hkk, HEK (ATC-Code: A02BC01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 196
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0197
	    Titel: Omeprazol fest- Barmer (ATC-Code: A02BC01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 197
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0198
	    Titel: Omeprazol fest - DAK-G, KKH (ATC-Code: A02BC01)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 198
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0199
	    Titel: Oxycodon retardiert (2 x tgl.) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N02AA05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 199
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0200
	    Titel: Oxycodon retardiert (2 x tgl.) - Barmer (ATC-Code: N02AA05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 200
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0201
	    Titel: Oxycodon retardiert (2 x tgl.) - DAK-G, KKH (ATC-Code: N02AA05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 201
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0202
	    Titel: Oxycodon unretardiert - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N02AA05)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 202
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0203
	    Titel: Oxycodon unretardiert - Barmer (ATC-Code: N02AA05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 203
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0204
	    Titel: Oxycodon unretardiert - DAK-G, KKH (ATC-Code: N02AA05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 204
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0205
	    Titel: Palonosetron ILO - TK, hkk, HEK (ATC-Code: A04AA05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 205
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0206
	    Titel: Palonosetron ILO - Barmer (ATC-Code: A04AA05)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 206
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0207
	    Titel: Palonosetron ILO - DAK-G, KKH (ATC-Code: A04AA05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 207
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0208
	    Titel: Pantoprazol TMR - TK, hkk, HEK (ATC-Code: A02BC02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 208
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0209
	    Titel: Pantoprazol TMR - Barmer (ATC-Code: A02BC02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 209
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0210
	    Titel: Pantoprazol TMR - DAK-G, KKH (ATC-Code: A02BC02)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 210
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0211
	    Titel: Ramipril - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C09AA05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 211
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0212
	    Titel: Ramipril - Barmer (ATC-Code: C09AA05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 212
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0213
	    Titel: Ramipril - DAK-G, KKH (ATC-Code: C09AA05)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 213
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0214
	    Titel: Ramipril und HCT - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C09BA25)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 214
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0215
	    Titel: Ramipril und HCT - Barmer (ATC-Code: C09BA25)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 215
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0216
	    Titel: Ramipril und HCT - DAK-G, KKH (ATC-Code: C09BA25)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 216
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0217
	    Titel: Risperidon fest - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N05AX08)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 217
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0218
	    Titel: Risperidon fest - Barmer (ATC-Code: N05AX08)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 218
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0219
	    Titel: Risperidon fest - DAK-G, KKH (ATC-Code: N05AX08)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 219
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0220
	    Titel: Rivastigmin HKP - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N06DA03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 220
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0221
	    Titel: Rivastigmin HKP - Barmer (ATC-Code: N06DA03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 221
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0222
	    Titel: Rivastigmin HKP - DAK-G, KKH (ATC-Code: N06DA03)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 222
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0223
	    Titel: Rivastigmin PFT - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N06DA03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 223
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0224
	    Titel: Rivastigmin PFT - Barmer (ATC-Code: N06DA03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 224
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0225
	    Titel: Rivastigmin PFT - DAK-G, KKH (ATC-Code: N06DA03)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 225
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0226
	    Titel: Sertralin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N06AB06)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 226
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0227
	    Titel: Sertralin - Barmer (ATC-Code: N06AB06)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 227
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0228
	    Titel: Sertralin - DAK-G, KKH (ATC-Code: N06AB06)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 228
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0229
	    Titel: Simvastatin - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C10AA01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 229
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0230
	    Titel: Simvastatin - Barmer (ATC-Code: C10AA01)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 230
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0231
	    Titel: Simvastatin - DAK-G, KKH (ATC-Code: C10AA01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 231
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0232
	    Titel: Spironolacton - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C03DA01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 232
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0233
	    Titel: Spironolacton - Barmer (ATC-Code: C03DA01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 233
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0234
	    Titel: Spironolacton - DAK-G, KKH (ATC-Code: C03DA01)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 234
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0235
	    Titel: Tadalafil 5mg BPS - TK, hkk, HEK (ATC-Code: G04BE08)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 235
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Es gilt folgende Mindestindikation:
	    Benignes Prostatasyndrom (BPS)
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
              Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0236
	    Titel: Tadalafil 5mg BPS - Barmer (ATC-Code: G04BE08)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 236
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	      Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Es gilt folgende Mindestindikation:
	    Benignes Prostatasyndrom (BPS)
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	      Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
              Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0237
	    Titel: Tadalafil 5mg BPS - DAK-G, KKH (ATC-Code: G04BE08)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 237
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Es gilt folgende Mindestindikation:
	      Benignes Prostatasyndrom (BPS)
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0238
	      Titel: Telmisartan und Hydrochlorothiazid - TK, hkk, HEK (ATC-Code: C09DA27)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 238
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	      Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0239
	    Titel: Telmisartan und Hydrochlorothiazid - Barmer (ATC-Code: C09DA27)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 239
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0240
	    Titel: Telmisartan und Hydrochlorothiazid - DAK-G, KKH (ATC-Code: C09DA27)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 240
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0241
            Titel: Tramadol flüssig - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N02AX02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 241
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0242
            Titel: Tramadol flüssig - Barmer (ATC-Code: N02AX02)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 242
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0243
            Titel: Tramadol flüssig - DAK-G, KKH (ATC-Code: N02AX02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 243
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0244
	    Titel: Tramadol retardiert (2 x tgl.) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N02AX02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 244
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0245
	    Titel: Tramadol retardiert (2 x tgl.) - Barmer (ATC-Code: N02AX02)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 245
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0246
	    Titel: Tramadol retardiert (2 x tgl.) - DAK-G, KKH (ATC-Code: N02AX02)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 246
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0247
	    Titel: Venlafaxin retardiert - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N06AX16)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 247
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0248
	    Titel: Venlafaxin retardiert - Barmer (ATC-Code: N06AX16)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 248
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0249
	    Titel: Venlafaxin retardiert - DAK-G, KKH (ATC-Code: N06AX16)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 249
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	      BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
              (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	      wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0250
	    Titel: Zopiclon - TK, hkk, HEK (ATC-Code: N05CF01)
              Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
              Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
              abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
              verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
              wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	      gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	      Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
              vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	      und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	      Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 250
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
              Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
              wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
              Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	      des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
              gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
              näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
              vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
              alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
              eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
              vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
              Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	      (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	      Rangfolge: 1
              Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	      Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
              Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
              sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	      Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	      geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0251
	    Titel: Zopiclon - Barmer (ATC-Code: N05CF01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 251
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
              Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
              Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	      ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
              anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
              einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
              verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
              Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	      Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      Name: - KEINE ANGABE -
	      URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	    gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Ort: - KEINE ANGABE -
            Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
            Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	    Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	    jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
            Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
            sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	    angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
            in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	    Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	    Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
            eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
            Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
            Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0252
	    Titel: Zopiclon - DAK-G, KKH (ATC-Code: N05CF01)
            Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
            Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
            abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
            verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
            wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 252 Lose
	    gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche
	    Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine
            vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los
	    und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren
	    Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 252
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
	    Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
            zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit
            losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Näheres ergibt sich aus
	    den Vergabeunterlagen.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
	    BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
            (en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens DREI
	    wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
	    Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen: -
            Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des Angebotsschreibens (zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB), - Eigenerklärung zur
            Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zu
            wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß
            Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gemäß Ziffer 6.
	    des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solchen
            gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist nach
            näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung
            vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für
            alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils
            eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die
            vorgenannten Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV.
            Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der
            Bietergemeinschaften), deren Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen
	    ggf. benannte Drittunternehmen jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
            anfordern. Darüber hinaus wird die TK für die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex)
            einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen,
            verfahrensentscheidenden Maßnahmen abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur
            Stellungnahme zu geben. Des Weiteren erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU
	    Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
              angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei
	      die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf
	      das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen sind, dem/denen eine Gruppe von
              Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes
              Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt der Anlage A1 - in der Spalte  Zulassungsnummer
	      (n)  die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte
	       PZN 8-stellig  die jeweilige/n Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus
	      der angegebenen Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem
              Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa)
	      Arzneimittelname / Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der
	      Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in
              eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz
	      2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als
	      Antragsteller / Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen
              des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18
	      Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen
	      werden. ac) Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des
	      arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af)
	      Stoffmenge / Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen /
              Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben
	      in den Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
              Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
              Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
	      die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
              erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
              bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
	      eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
              notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
              Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
              Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei Losen 10 bis 15 und 91 bis 93:
	      Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
	      Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei Losen 40 bis 42, 166 bis 168
              und 235 bis 237 erforderlich: Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind
              neben dem Eintragen der Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur
	      Zulassung (im Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen.
	      Abweichend hiervon gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig
              erhältliche AMIce-Auszug alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand
	      bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von
              Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung
	      des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt
              auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-
	      Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass
              eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
              bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
              Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
              Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
              ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
              Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
              Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
              Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
              Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
              (Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
	      Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
              wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
              auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
              (Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
              Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
              Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
              dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
              jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
              einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
              Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
	      Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
              Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
              den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
              Vergabeportals der TK zu übermitteln.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Siehe Beschreibung des Kriteriums
	    Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
            ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
            Los sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern
	    (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
	    Rangfolge: 1
            Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
	    Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
            Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
            sollen Verträge mit einem, bis zu zwei oder bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als
	    Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
	    geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: - KEINE ANGABE -
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Frist für den Eingang der Angebote: 13/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
	      gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 13/09/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Ort: - KEINE ANGABE -
              Zusätzliche Informationen: - KEINE ANGABE -
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
              Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
	      Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
	      jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
              Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
              seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
              Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
              Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
              sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
	      angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
              in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
	      Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
	      Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
              eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
              Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
              Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
	    Registrierungsnummer: 992-80116-93
	    Postanschrift: Bramfelder Str. 140
	    Stadt: Hamburg
	    Postleitzahl: 22305
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: DZ EM, Ü32.02.10
	    E-Mail: DZEM@tk.de
	    Telefon: +49 4069094-040
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Federführendes Mitglied
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: BARMER
	    Registrierungsnummer: 993-80195-71
	    Postanschrift: Postfach 11 07 04
	    Stadt: Berlin
	    Postleitzahl: 10837
	    Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: dzem@tk.de
	    Telefon: +49 4069094-040
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit (DAK-G)
	    Registrierungsnummer: DE811462382
	    Postanschrift: Nagelsweg 27 - 31
	    Stadt: Hamburg
	    Postleitzahl: 20097
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: dzem@tk.de
	    Telefon: +49 4069094-040
	    Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
       8.1. ORG-0004
	    Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
	    Registrierungsnummer: 992-80260-49
	    Postanschrift: Martinistr. 26
	    Stadt: Hamburg
	    Postleitzahl: 28195
	    Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: dzem@tk.de
	    Telefon: +49 4069094-040
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0005
	    Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
	    Registrierungsnummer: 993-80303-38
            Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86 - 90
	    Stadt: Hamburg
	    Postleitzahl: 22041
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: dzem@tk.de
	    Telefon: +49 4069094-040
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0006
            Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
	    Registrierungsnummer: 992-80009-26
	    Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
	    Stadt: Hannover
	    Postleitzahl: 30625
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: dzem@tk.de
	    Telefon: +49 4069094-040
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0007
	    Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
	    Registrierungsnummer: Keine Angabe
            Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53113
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	      Telefon: +49 228949-90
	      Fax: +49 228949-9163
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0008
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 63f5c4ff-2aae-4133-9f84-586d40318c93 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/07/2024 19:16:51 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 142/2024
            Datum der Veröffentlichung: 23/07/2024
Referenzen:
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR0J/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-440897-2024-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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