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Ausschreibung: Deutschland  Anstricharbeiten  Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau+Ergo, Maler/ Lackierer - DEU-Magdeburg
Anstricharbeiten
Dokument Nr...: 440326-2024 (ID: 2024072301185334381)
Veröffentlicht: 23.07.2024
*
  DEU-Magdeburg: Deutschland  Anstricharbeiten  Salus gGmbH, MRV BBG,
Stationsneubau+Ergo, Maler/ Lackierer
   2024/S 142/2024 440326
   Deutschland  Anstricharbeiten  Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau+Ergo, Maler/
   Lackierer
   OJ S 142/2024 23/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen
	    des Landes Sachsen-Anhalt
	    E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de
            Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau+Ergo, Maler/ Lackierer
	    Beschreibung: LB 034.1 Maler/ Lackierer
	    Kennung des Verfahrens: ebf7ff57-799e-4522-9b39-c56b12441689
	    Interne Kennung: BBG-2018-08_034.1
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45442100 Anstricharbeiten
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des
	    Landes Sachsen-Anhalt
	    Stadt Bernburg
	    Postleitzahl 06406
	    Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Leistungsabruf innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der
	    Aufforderung durch den Auftraggeber Zugang der Aufforderung voraussichtlich bis zum
	    02.10.2024 Beginn Montage: 12 Werktage nach Leistungsabruf Ende der Hauptleistung: 103
	    Werktage nach Leistungsabruf Beginn Restarbeiten: 279 Werktage nach Leistungsabruf Ende
	    Restarbeiten: 304 Werktage nach Leistungsabruf
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §
              124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre
              unverhältnismäßig.
              Korruption: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 6, 7, 8, 9 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem
              Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber
	      Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
              ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde wegen Bestechlichkeit
              und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§299 StGB) oder von Mandatsträgern (§108e
              StGB) sowie wegen Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334 StGB, Art. 2 § 2 des
              Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), es sei denn es fand eine
              Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden
              Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB erfolgt ein
              Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der
              öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt
              wegen der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, 129b
              StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom
              Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
	      Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
              unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur
              Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte
              darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen
	      verbunden ist.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann
              ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung
              öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
              Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 2, 3 GWB erfolgt
              ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der
              öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt
              wegen Terrorismusfinanzierung (§89c StGB) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
	      oder wegen der Bereitstellung oder Sammlunmg finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	      diese finaziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
              sollen, eine Tat nach § 89c Absatz 2 Nr. 2 StGB zu begehen, oder wegen Geldwäsche oder
              Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§261 StGB), es sei denn es fand
              eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus
              zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
              Betrugsbekämpfung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 4, 5 GWB erfolgt ein Ausschluss zu
              jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche
	      Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen Betrug
              oder Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
              ihrem Auftrag verwaltet werden, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB
              statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen
	      Interesses geboten.
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 10
              GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf
              Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren
              Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine
              Geldbuße festgesetzt wegen Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§§232,
              233, 233a StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein
              Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
              Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal
              3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei
              denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann
              ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung
              öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
              Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 Absatz 1
              Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 8 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen,
              wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
              schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
              Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre
              unverhältnismäßig. Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 9 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3
	      Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des
              öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinträchtigen, versucht hat, vertrauliche
              Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
              könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder
              versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre
              unverhältnismäßig.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 Absatz 1
              Nummer 5 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn ein
              Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, es sei denn der Ausschluss
              wäre unverhältnismäßig.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
              Absatz 1 Nummer 4 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn der
              öffentliche Auftraggeber über hinreichend Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen
	      Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
              Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, es sei denn
              der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB kann ein
              Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert,
	      dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war
              und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
              beseitigt werden kann, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 3
              GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen oder eine
	      Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruflichen
              Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
              Unternehmens infrage gestellt wird, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
              Absatz 1 Nummer 7 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das
              Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
              Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
	      zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
              geführt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann
              ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung
              öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
              Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Gem. § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB erfolgt ein
              Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der
              öffentliche Auftraggeber nachweisen kann, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
              Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen
              ist, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom
              Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten oder ein
              Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein
              Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über
              das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich
              das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es
              sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
              Entrichtung von Steuern: Gem. § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu
              jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche
	      Auftraggeber nachweisen kann, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
              von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, es sei
              denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss
              ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten oder ein Ausschluss wäre
              offensichtlich unverhältnismäßig.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon
              erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
              verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde wegen der Bildung einer kriminellen
              oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, 129b StGB), es sei denn es fand eine
              Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden
              Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
              Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gem. § 21 Absatz 1
              Arbeitnehmerentsendegesetz; § 42 Unterschwellenvergabeverordnung; §§ 15, 16, 18
              Tariftreue- und Vergabegesetz LSA; §§ 15, 16, 16a VOB/A; § 98c Aufenthaltsgesetz; § 19
              Mindestlohngesetz; § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
	    Titel: Salus gGmbH, MRV BBG, Stationsneubau+Ergo, Maler/ Lackierer
            Beschreibung: ca.12.500m² Wände (Stahlbeton/ Putz/ Gipskarton) reinigen, vorbehandeln, be-
	    und schlussbeschichten ca. 1300 m Leibungen vorbeh., be- und schlussbeschichten ca. 750
            m² Farbige Flächen inkl. Abkleben ca. 3000 m Sockelbeschichtung mit 2-K-PU ca. 4700 m²
            Glasvlies tapezieren ca. 2700 m elastische Fugen ausbilden ca. 3300 m² Decken (Stahlbeton/
            Putz/ Gipskarton) reinigen, vorbehandeln, be- und schlussbeschichten ca. 285 Stück Zargen
            zwischen- und schlussbeschichten ca. 75 Stahltüren zwischen- und schlussbeschichten ca. 95
            m Treppengeländer zwischen- und schlussbeschichten
	    Interne Kennung: LOT-0000
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45442100 Anstricharbeiten
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des
	    Landes Sachsen-Anhalt
	    Stadt: Bernburg
	    Postleitzahl: 06406
	    Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 304 Tage
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: Leistungsabruf innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der
	    Aufforderung durch den Auftraggeber Zugang der Aufforderung voraussichtlich bis zum
	    02.10.2024 Beginn Montage: 12 Werktage nach Leistungsabruf Ende der Hauptleistung: 103
	    Werktage nach Leistungsabruf Beginn Restarbeiten: 279 Werktage nach Leistungsabruf Ende
	    Restarbeiten: 304 Werktage nach Leistungsabruf
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: -Bewerbererklärung LSA -Erklärungen TVergG LSA -Eigenerklärung zur
	      Eignung -Formblatt 124
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: -Nachweis Berufshaftpflichtversicherung -Nachweis Berufs-/Handelsregister
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: -Liste mind. 3 hinsichtlich des Leistungsgegenstandes vergleichbarer
	      Referenzen
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
	    190d8f29c56-18de9795bef65ab8
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 26/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefodert werden
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 26/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Ort: Salus Altmark Holding gGmbH Bereich Einkauf, Vergabestelle Olga-Benario-Str. 16-18
	    06406 Bernburg
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
	    aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
            spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
              rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
              Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
              stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
              nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
              ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
	      Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
              Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
	      aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
              endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Salus
	    Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Salus
	    Altmark Holding gGmbH
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich
	    Einkauf
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-7001
            Offizielle Bezeichnung: Salus gGmbH, Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen
	    des Landes Sachsen-Anhalt
	    Registrierungsnummer: DE238636982
	    Postanschrift: Seepark 5
	    Stadt: Magdeburg
	    Postleitzahl: 39116
	    Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: Geschäftsbereich Einkauf - Zentrale Vergabestelle
	    E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de
	    Telefon: +49 3471-344420
	    Fax: +49 3471-344133
	      Internetadresse: https://www.sah.info
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
       8.1. ORG-7002
	    Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
	    Registrierungsnummer: DE 238636982
            Postanschrift: Olga-Benario-Straße 16-18
	    Stadt: Bernburg (Saale)
	    Postleitzahl: 06406
	    Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de
	    Telefon: +49 3471-344420
	    Fax: +49 3471-344133
	    Internetadresse: https://www.sah.info
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-7003
	    Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
	    Registrierungsnummer: DE2 38636982
            Postanschrift: Olga-Benario-Straße 16-18
	    Stadt: Bernburg (Saale)
	    Postleitzahl: 06406
	    Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de
	    Telefon: +49 3471-344420
	    Fax: +49 3471-344133
	    Internetadresse: https://www.sah.info
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-7004
	    Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
	    Registrierungsnummer: t:03455141536
	    Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
	    Stadt: Halle (Saale)
	    Postleitzahl: 06112
	    Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen.anhalt.de
	    Telefon: +493455140
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-7005
	    Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding gGmbH
	    Registrierungsnummer: DE23 8636982
	    Postanschrift: Seepark 5
	      Stadt: Magdeburg
	      Postleitzahl: 39116
	      Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: gs@salus-lsa.de
	      Telefon: +49 391607530
	      Rollen dieser Organisation:
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-7006
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4a51fa4c-a4f7-4bf7-bcda-3732c1c4a3ad - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/07/2024 08:25:59 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 142/2024
            Datum der Veröffentlichung: 23/07/2024
Referenzen:
https://www.sah.info
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-440326-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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