Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2024072201361033475" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Deutschland  Bautischlerarbeiten  Systemtrennwände - DEU-Stuttgart
Bautischlerarbeiten
Einbau von Türen und Fenstern
Dokument Nr...: 438868-2024 (ID: 2024072201361033475)
Veröffentlicht: 22.07.2024
*
  DEU-Stuttgart: Deutschland  Bautischlerarbeiten  Systemtrennwände
   2024/S 141/2024 438868
   Deutschland  Bautischlerarbeiten  Systemtrennwände
   OJ S 141/2024 22/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
	    E-Mail: 65-8DLZBau@stuttgart.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Systemtrennwände
            Beschreibung: ca. 83 m² Systemtrennwand Holz/Alu mit Festverglasungen ca. 7
            Durchgangstüren
	    Kennung des Verfahrens: c9cbe45b-1206-4584-98c7-07a11cfb8986
	    Interne Kennung: 3630
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45421000 Bautischlerarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45421130 Einbau von Türen und Fenstern
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt Stuttgart
	    Postleitzahl 70567
	    Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Korruption: Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
	    Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
	    Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
            zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
            30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
            Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
            299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e StGB
            (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB
              (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
              (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
              internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
              internationalem Geschäftsverkehr) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
              Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
              die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
              Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel
	      gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
              Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
              vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Betrugsbekämpfung: Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
	      Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
              ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
              gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
              Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Der Nachweis, auch über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
              die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
              Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche
              Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz
              3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
              eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller
              Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle Vereinigungen im Ausland). Der
              Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
              geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
              allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat,
	      dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
              129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (terroristische
              Vereinigungen im Ausland) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
              Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
              die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
              Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel
	      gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
              Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
              vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
	      ausgeschlossen werden, wenn sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
              oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
              Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
              die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
              Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel
	      gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
              Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
              vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche
              Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz
              3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
              eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
	      Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
	      Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
              werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu
              begehen § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
              Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie
              folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in
              die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Entsprechend § 6e EU Abs.
              6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen
              Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Nachweis, auch über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
              die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
              Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Entsprechend § 6e
              EU Abs. 6 Nr. 5 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung
              des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
              wirksam beseitigt werden kann. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
              Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
              die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
              Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel
	      gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
              Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
              vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Entsprechend
              § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
	      Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche
              Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der Nachweis, auch
              über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
              - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
              zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Entsprechend §6e EU VOB/A Der
              öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
	      von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach
              Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis
              5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
	      Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Der
              Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
              geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
              allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
              Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen
	      des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
              worden ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e
              EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
              Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
              Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
              hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in
	      ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. -
              eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Die Bedingungen entsprechend Tariftreuegesetz des
              Landes Baden-Württemberg sind zu bestätigen.
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 3
              kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
              nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
              Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Der
              Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
              geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
              allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 und Nr. 9 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in
              Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
              begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
              Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des
              öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche
              Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
              könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder
              versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Nachweis, auch über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
              die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
              Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann
              unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis,
              auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt
              werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
              zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann
              unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis,
              auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt
              werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
              zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann
              unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis,
              auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt
              werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
              zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Entsprechend §6e EU VOB/A erfolgt ein
              Ausschluss, wenn - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder - der öffentliche
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden
	      Verpflichtung nachweisen kann. Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
              nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Beiträge zur
              Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat,
              erfolgt kein Ausschluss. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
              nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt
              abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation
              von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
              hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung
	      verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist
              als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
              vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Entrichtung von Steuern: Entsprechend §6e EU VOB/A erfolgt ein Ausschluss, wenn - das
	      Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht
              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder - der öffentliche Auftraggeber auf sonstige
	      geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann. Wenn
	      das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
              vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen,
              Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss. Der Nachweis, auch
              über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
              - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
              zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und
              Abgaben kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung
	      in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
              - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, der öffentliche Auftraggeber
              über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
	      Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
              die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
              bewirken. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU,
              kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
              Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
              Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
              hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in
	      ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. -
              eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Entsprechend
              § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
	      Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus
	      resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Nachweis, auch über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
              die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
              Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Zahlungsunfähigkeit: Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden,
              wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
              Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
              die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
              Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel
	      gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
              Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
              vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
            Titel: Systemtrennwände
            Beschreibung: ca. 83 m² Systemtrennwand Holz/Alu mit Festverglasungen ca. 7
            Durchgangstüren
	    Interne Kennung: 0
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45421000 Bautischlerarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45421130 Einbau von Türen und Fenstern
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Stuttgart
	    Postleitzahl: 70567
	    Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 16/10/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 02/04/2025
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Eintragung Berufs- oder Handelsregister, Nachweis zur Eignung
	    Beschreibung: Bieter mit Firmensitz in Deutschland haben bei zulassungspflichtigen
	    Handwerken nach Anlage A HwO (Gesetz zur Ordnung des Handwerkes) die Eintragung in
	    der Handwerksrolle nachzuweisen. Bei zulassungsfreien Handwerken oder
            handwerksähnlichen Gewerben kann alternativ zur Eintragung in die Handwerkerrolle auch
            eine Eintragung im Handelsregister vorgelegt werden. Staatsangehörige eines
	    Herkunftstaates, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, haben die EU
            /EWR- Handwerk- Verordnung vom 18.März 2016 (BGBl. I S. 509) zu beachten. Für die hier
            ausgeschriebenen Leistungen sind Qualifikationen für folgende Handwerke nachzuweisen:
            Handwerkskarte o. glw. Im Zweifelsfall entscheidet die Handwerkskammer Stuttgart über die
            Gleichwertigkeit. Darüberhinausgehende weitere auftragsbezogene Anforderungen des AG:
	    keine
	    Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Geforderte Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf
	      abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
              wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße
              Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. - Angaben über die Zahl der in den letzten drei
              abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
              nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; - Erklärung,
              aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische
              Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt; - Angabe, welche Teile
              des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
              In diesem Fall ist ein Nachweis vorzulegen, dass die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung
              stehen werden, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen dieser
              Unternehmen vorgelegt werden. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: - durch die vom
              öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
              Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die
	      Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso
              zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis
              auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Möglicherweise geforderte
	      Mindeststandards: keine Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder
	      Mindestanforderungen des AG: keine
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Geforderte Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten
              drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
	      die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei
              gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis kann wie folgt
              geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
              allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
              Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach
              Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
              (EEE). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: keine Konkrete auf den Auftrag
	      bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG: keine
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/08/2024 14:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/38533
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
	    Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der
	    Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
	    Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000
            Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf
            Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit
            für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt
            der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
            Frist für den Eingang der Angebote: 22/08/2024 14:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 54 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nach den Bedingungen des § 16 a EU VOB/A
	    nachgefordert werden.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 22/08/2024 14:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
              Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder
              der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu
	      benennen.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Baden-Württemberg
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
	    Organisation, die Angebote bearbeitet: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
	    Beschaffungsdienstleister: Beschaffungsstelle
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
	    Registrierungsnummer: t:4971121689746
	    Abteilung: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
            Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
	    Stadt: Stuttgart
	    Postleitzahl: 70178
	    Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
	    E-Mail: 65-8DLZBau@stuttgart.de
	    Telefon: 000
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
	    Organisation, die Angebote bearbeitet
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
	    Registrierungsnummer: t:7219268730
	    Postanschrift: Durlacher Str. 100
	    Stadt: Karlsruhe
	    Postleitzahl: 76173
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: Regierungspräsidium Karlsruhe
	    E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
	    Telefon: +497219268730
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0004
	    Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsstelle
	    Registrierungsnummer: 0000
	    Abteilung: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
            Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
	    Stadt: Stuttgart
	    Postleitzahl: 70178
	    Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Dienstleistungsstelle Bauvertragswesen
	    E-Mail: 65-8DLZBau@stuttgart.de
	    Telefon: 000
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffungsdienstleister
       8.1. ORG-0005
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ae45a71d-0743-449c-84ff-7d9264282e5b - 02
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/07/2024 13:17:00 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 141/2024
            Datum der Veröffentlichung: 22/07/2024
Referenzen:
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/38533
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-438868-2024-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau