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Ausschreibung: Deutschland  Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit  Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 in der niedersächsischen Finanzverwaltung - DEU-Hannover
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Dokument Nr...: 439030-2024 (ID: 2024072201331633143)
Veröffentlicht: 22.07.2024
*
  DEU-Hannover: Deutschland  Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und
Sicherheit  Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 in der
niedersächsischen Finanzverwaltung
   2024/S 141/2024 439030
   Deutschland  Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit 
   Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 in der niedersächsischen
   Finanzverwaltung
   OJ S 141/2024 22/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Steuern Niedersachsen
	    E-Mail: daniel.maniak@lzn.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 in der niedersächsischen
	    Finanzverwaltung
            Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
            betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
            Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
            vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
            Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
            ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
            Unfallverhütungsvorschrift  Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit  der Deutschen
	    Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
            1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
            dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
            Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
	    Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
            Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
            erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
            Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
	    Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
            niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
	    Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
	    Kennung des Verfahrens: 573f50af-fcf6-4235-9e7d-0ee13e403c23
	    Interne Kennung: 0059-DLG/2024-03.234
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71317200
	    Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
              Zusätzliche Einstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit,
              85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
            Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
	     Aufteilung regionale Bezirke  zu entnehmen.
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 650 643,33 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD107
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
            fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
              §§ 123 bis 126 GWB
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	      123 bis 126 GWB
              Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	      GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich  Hannover
            Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
            betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
            Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
            vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
            Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
            ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
            Unfallverhütungsvorschrift  Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit  der Deutschen
	    Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
            1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
            dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
            Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
	    Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
            Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
            erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
            Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
	    Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
            niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
	    Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
	    Interne Kennung: A1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge, 71317200
	    Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Niedersächsische Finanzverwaltung
	    Stadt: Niedersachsen
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
	      Ort im betreffenden Land
              Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
              Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
	       Aufteilung regionale Bezirke , BA-Bezirk A 1, zu entnehmen.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 590 770,42 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
            die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
            Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
            Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument  Auflistung
            der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
            Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
	    5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
            der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte  Erklärung der Bietergemeinschaft
	    vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 10, 11 und 14 der Auflistung der
            Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
	      (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
	      erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
	      sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
	      des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
              Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  enthalten.
              Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA)
              einen Nach-weis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine
              Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung  Betriebsmedizin  oder die
              Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines
              Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom
              Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
              verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus
              müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung
              - Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben
              befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die
              betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen /
              Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum
	      Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
              Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
              Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für
              jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt
	      vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen
              Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht
              beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige
              Ärztekammer vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen
              Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach
              Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende
              Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen
              Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende
              Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus haben die betreuenden
              Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische
              Betreuung zu verfügen: - mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze, - physische
              Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen, - Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in
              Kleinmengen auftreten - Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter) - Lärm- und
	      Vibrationsexposition - Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge Eine
              entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Sollte aufgrund
	      der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der
              Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ /
              betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der
	      Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der
              geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis
              13 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die
	      einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller
	      Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
              zulässig.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
              Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
              Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
	      der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
              Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
              einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
	    Beschreibung: (Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten
            Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote
            ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem
	    Preis.
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
	      Kriterium:
	      Art: Preis
              Bezeichnung: Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für
              Tätigkeiten an Bildschirmen
	      Beschreibung: (Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a -
              4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten
              an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte.
              Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
              maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHD107/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 04/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
            des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
            die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	    Vertragsstrafen vor.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	    Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
            Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
            Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
            Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Landesamt für Steuern Niedersachsen
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0002
            Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich  Braunschweig
            Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
            betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
            Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
            vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
              Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
              ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
              Unfallverhütungsvorschrift  Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit  der Deutschen
	      Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
              1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
              dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
              Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
	      Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
              Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
              erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
              Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
	      Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
              niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
	      Interne Kennung: A2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Niedersächsische Finanzverwaltung
	    Stadt: Niedersachsen
	    Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
            Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
	     Aufteilung regionale Bezirke , BA-Bezirk A 2, zu entnehmen.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 300 662,92 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
            die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
            Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
            Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
              124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
              finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
              können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument  Auflistung
              der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
              Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
	      5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
              der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte  Erklärung der Bietergemeinschaft
	      vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 10, 11 und 14 der Auflistung der
              Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
              auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	      Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
	      (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
	      erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
	      sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
	      des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
              Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  enthalten.
              Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA)
              einen Nach-weis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine
              Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung  Betriebsmedizin  oder die
              Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines
              Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom
              Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
              verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus
              müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung
              - Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben
              befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die
              betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen /
              Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum
	      Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
              Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
              Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für
              jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt
	      vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen
              Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht
              beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige
              Ärztekammer vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen
              Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach
              Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende
              Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen
              Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende
              Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus haben die betreuenden
              Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische
              Betreuung zu verfügen: - mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze, - physische
              Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen, - Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in
              Kleinmengen auftreten - Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter) - Lärm- und
	      Vibrationsexposition - Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge Eine
              entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Sollte aufgrund
	      der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der
              Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ /
              betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der
	      Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der
              geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis
              13 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die
	      einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller
	      Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
              zulässig.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
              Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
              Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
	      der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
              Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
              einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
	    Beschreibung: (Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten
            Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote
            ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem
	    Preis.
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
	      Kriterium:
	      Art: Preis
              Bezeichnung: Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für
              Tätigkeiten an Bildschirmen
	      Beschreibung: (Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a -
              4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten
              an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte.
              Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
              maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHD107/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
              nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 04/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
              Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	      Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	      von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
              verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
              Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Landesamt für Steuern Niedersachsen
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0003
            Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich  Südniedersachsen
            Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
            betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
            Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
            vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
            Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
            ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
            Unfallverhütungsvorschrift  Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit  der Deutschen
	    Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
            1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
            dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
            Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
	    Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
            Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
            erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
            Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
	    Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
            niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
	    Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
	    Interne Kennung: A3
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Niedersächsische Finanzverwaltung
	    Stadt: Niedersachsen
            Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
	      Land: Deutschland
	      Ort im betreffenden Land
              Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
              Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
	       Aufteilung regionale Bezirke , BA-Bezirk A 3, zu entnehmen.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 379 329,17 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
            die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
            Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
            Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument  Auflistung
            der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
            Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
	    5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
            der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte  Erklärung der Bietergemeinschaft
	    vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 10, 11 und 14 der Auflistung der
            Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
	      (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
	      erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
	      sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
	      des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
              Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  enthalten.
              Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA)
              einen Nach-weis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine
              Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung  Betriebsmedizin  oder die
              Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines
              Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom
              Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
              verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus
              müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung
              - Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben
              befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die
              betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen /
              Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum
	      Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
              Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
              Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für
              jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt
	      vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen
              Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht
              beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige
              Ärztekammer vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen
              Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach
              Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende
              Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen
              Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende
              Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus haben die betreuenden
              Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische
              Betreuung zu verfügen: - mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze, - physische
              Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen, - Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in
              Kleinmengen auftreten - Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter) - Lärm- und
	      Vibrationsexposition - Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge Eine
              entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Sollte aufgrund
	      der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der
              Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ /
              betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der
	      Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der
              geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis
              13 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die
	      einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller
	      Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
              zulässig.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
              Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
              Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
	      der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
              Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
              einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
	    Beschreibung: (Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten
            Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote
            ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem
	    Preis.
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
	      Kriterium:
	      Art: Preis
              Bezeichnung: Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für
              Tätigkeiten an Bildschirmen
	      Beschreibung: (Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a -
              4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten
              an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte.
              Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
              maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHD107/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 04/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
            des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
            die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	    Vertragsstrafen vor.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	    Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
            Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
            Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Landesamt für Steuern Niedersachsen
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0004
            Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich  Nordheide
            Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
            betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
            Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
              vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
              Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
              ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
              Unfallverhütungsvorschrift  Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit  der Deutschen
	      Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
              1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
              dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
              Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
	      Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
              Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
              erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
              Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
	      Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
              niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
	      Interne Kennung: A4
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Niedersächsische Finanzverwaltung
	    Stadt: Niedersachsen
	    Land, Gliederung (NUTS): Stade (DE939)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
            Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
	     Aufteilung regionale Bezirke , BA-Bezirk A 4, zu entnehmen.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 359 334,58 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
            die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
            Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
            Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument  Auflistung
            der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
            Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
	    5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
            der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte  Erklärung der Bietergemeinschaft
	    vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 10, 11 und 14 der Auflistung der
            Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
	      (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
	      erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
	      sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
	      des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
              Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  enthalten.
              Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA)
              einen Nach-weis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine
              Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung  Betriebsmedizin  oder die
              Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines
              Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom
              Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
              verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus
              müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung
              - Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben
              befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die
              betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen /
              Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum
	      Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
              Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
              Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für
              jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt
	      vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen
              Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht
              beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige
              Ärztekammer vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen
              Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach
              Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende
              Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen
              Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende
              Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus haben die betreuenden
              Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische
              Betreuung zu verfügen: - mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze, - physische
              Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen, - Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in
              Kleinmengen auftreten - Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter) - Lärm- und
	      Vibrationsexposition - Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge Eine
              entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Sollte aufgrund
	      der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der
              Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ /
              betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der
	      Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der
              geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis
              13 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die
	      einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller
	      Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
              zulässig.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
              Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
              Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
	      der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
              Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
              einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
	    Beschreibung: (Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten
            Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote
            ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem
	    Preis.
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
	      Kriterium:
	      Art: Preis
              Bezeichnung: Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für
              Tätigkeiten an Bildschirmen
	      Beschreibung: (Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a -
              4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten
              an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte.
              Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
              maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHD107/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	      steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
              nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 04/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
              Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	      Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	      von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
              verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
              Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Landesamt für Steuern Niedersachsen
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0005
            Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich  Weser
            Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
            betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
            Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
            vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
            Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
            ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
            Unfallverhütungsvorschrift  Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit  der Deutschen
	    Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
            1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
            dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
            Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
	    Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
            Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
            erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
            Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
	    Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
            niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
	    Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
	    Interne Kennung: A5
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Niedersächsische Finanzverwaltung
	      Stadt: Niedersachsen
	      Land, Gliederung (NUTS): Cuxhaven (DE932)
	      Land: Deutschland
	      Ort im betreffenden Land
              Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
              Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
	       Aufteilung regionale Bezirke , BA-Bezirk A 5, zu entnehmen.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 109 275,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
            die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
            Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
            Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument  Auflistung
            der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
            Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
	    5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
            der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte  Erklärung der Bietergemeinschaft
	    vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 10, 11 und 14 der Auflistung der
            Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
	      (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
	      erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
	      sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
	      des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
              Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  enthalten.
              Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA)
              einen Nach-weis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine
              Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung  Betriebsmedizin  oder die
              Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines
              Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom
              Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
              verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus
              müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung
              - Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben
              befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die
              betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen /
              Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum
	      Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
              Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
              Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für
              jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt
	      vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen
              Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht
              beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige
              Ärztekammer vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen
              Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach
              Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende
              Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen
              Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende
              Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus haben die betreuenden
              Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische
              Betreuung zu verfügen: - mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze, - physische
              Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen, - Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in
              Kleinmengen auftreten - Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter) - Lärm- und
	      Vibrationsexposition - Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge Eine
              entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Sollte aufgrund
	      der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der
              Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ /
              betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der
	      Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der
              geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis
              13 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die
	      einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller
	      Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
              zulässig.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
              Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
              Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
	      der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
              Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
              einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
	    Beschreibung: (Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten
            Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote
            ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem
	    Preis.
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
	      Kriterium:
	      Art: Preis
              Bezeichnung: Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für
              Tätigkeiten an Bildschirmen
	      Beschreibung: (Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a -
              4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten
              an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte.
              Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
              maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHD107/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 04/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
            des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
            die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	    Vertragsstrafen vor.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Landesamt für Steuern Niedersachsen
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0006
            Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich  Oldenburg
              Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
              betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
              Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
              vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
              Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
              ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
              Unfallverhütungsvorschrift  Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit  der Deutschen
	      Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
              1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
              dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
              Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
	      Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
              Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
              erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
              Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
	      Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
              niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
	      Interne Kennung: A6
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Niedersächsische Finanzverwaltung
	    Stadt: Niedersachsen
	    Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg, Landkreis (DE94D)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
            Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
	     Aufteilung regionale Bezirke , BA-Bezirk A 6, zu entnehmen.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 287 569,50 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
            die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
            Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
            Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument  Auflistung
            der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
            Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
	    5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
            der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte  Erklärung der Bietergemeinschaft
	    vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 10, 11 und 14 der Auflistung der
            Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
	      (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
	      erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
	      sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
	      des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
              Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  enthalten.
              Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA)
              einen Nach-weis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine
              Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung  Betriebsmedizin  oder die
              Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines
              Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom
              Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
              verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus
              müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung
              - Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben
              befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die
              betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen /
              Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum
	      Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
              Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
              Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für
              jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt
	      vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen
              Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht
              beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige
              Ärztekammer vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen
              Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach
              Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende
              Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen
              Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende
              Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus haben die betreuenden
              Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische
              Betreuung zu verfügen: - mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze, - physische
              Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen, - Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in
              Kleinmengen auftreten - Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter) - Lärm- und
	      Vibrationsexposition - Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge Eine
              entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Sollte aufgrund
	      der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der
              Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ /
              betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der
	      Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der
              geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis
              13 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die
	      einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller
	      Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
              zulässig.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
              Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
              Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
	      der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
              Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
              einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
	    Beschreibung: (Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten
            Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote
            ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem
	    Preis.
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
	      Kriterium:
	      Art: Preis
              Bezeichnung: Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für
              Tätigkeiten an Bildschirmen
	      Beschreibung: (Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a -
              4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten
              an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte.
              Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
              maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHD107/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	      steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
              nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 04/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
              Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	      Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	      von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
              verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
              Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Landesamt für Steuern Niedersachsen
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0007
            Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich  Süd-West
            Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
            betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
            Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
            vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
            Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
            ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
            Unfallverhütungsvorschrift  Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit  der Deutschen
	    Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
            1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
            dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
            Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
	    Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
            Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
            erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
            Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
	    Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
            niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
	    Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
	    Interne Kennung: A7
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Niedersächsische Finanzverwaltung
	    Stadt: Niedersachsen
	    Land, Gliederung (NUTS): Grafschaft Bentheim (DE94B)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
            Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
	     Aufteilung regionale Bezirke , BA-Bezirk A 7, zu entnehmen.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 316 760,42 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
            die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
            Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
            Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument  Auflistung
            der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
            Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
	    5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
            der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte  Erklärung der Bietergemeinschaft
	    vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 10, 11 und 14 der Auflistung der
            Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
	      (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
	      erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
	      sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
	      des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
              Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  enthalten.
              Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA)
              einen Nach-weis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine
              Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung  Betriebsmedizin  oder die
              Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines
              Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom
              Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
              verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus
              müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung
              - Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben
              befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die
              betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen /
              Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum
	      Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
              Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
              Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für
              jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt
	      vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen
              Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht
              beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige
              Ärztekammer vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen
              Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach
              Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende
              Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen
              Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende
              Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus haben die betreuenden
              Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische
              Betreuung zu verfügen: - mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze, - physische
              Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen, - Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in
              Kleinmengen auftreten - Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter) - Lärm- und
	      Vibrationsexposition - Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge Eine
              entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Sollte aufgrund
	      der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der
              Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ /
              betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der
	      Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der
              geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis
              13 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die
	      einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller
	      Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
              zulässig.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
              Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
              Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
	      der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
              Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
              einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
	    Beschreibung: (Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten
            Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote
            ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem
	    Preis.
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
	      Kriterium:
	      Art: Preis
              Bezeichnung: Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für
              Tätigkeiten an Bildschirmen
	      Beschreibung: (Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a -
              4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten
              an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte.
              Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
              maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHD107/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 04/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
            des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
            die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	    Vertragsstrafen vor.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Landesamt für Steuern Niedersachsen
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0008
            Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich  Region Nord-West
              Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
              betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
              Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
              vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
              Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
              ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
              Unfallverhütungsvorschrift  Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit  der Deutschen
	      Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
              1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
              dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
              Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
	      Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
              Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
              erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
              Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
	      Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
              niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
	      Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
	      Interne Kennung: A8
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Niedersächsische Finanzverwaltung
	    Stadt: Niedersachsen
	    Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
            Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
	     Aufteilung regionale Bezirke , BA-Bezirk A 8, zu entnehmen.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 83 229,17 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
            die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
            Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
            Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument  Auflistung
            der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
            Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
	    5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
            der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte  Erklärung der Bietergemeinschaft
	    vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 10, 11 und 14 der Auflistung der
            Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
	      (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
	      erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
	      sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
	      des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
              Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  enthalten.
              Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA)
              einen Nach-weis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine
              Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung  Betriebsmedizin  oder die
              Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines
              Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom
              Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
              verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus
              müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung
              - Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben
              befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die
              betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen /
              Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum
	      Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
              Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
              Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für
              jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt
	      vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen
              Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht
              beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige
              Ärztekammer vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen
              Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach
              Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende
              Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen
              Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende
              Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus haben die betreuenden
              Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische
              Betreuung zu verfügen: - mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze, - physische
              Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen, - Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in
              Kleinmengen auftreten - Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter) - Lärm- und
	      Vibrationsexposition - Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge Eine
              entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Sollte aufgrund
	      der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der
              Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ /
              betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der
	      Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der
              geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis
              13 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die
	      einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller
	      Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
              zulässig.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
              Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
              Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
	      der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
              Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
              einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
	    Beschreibung: (Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten
            Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote
            ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem
	    Preis.
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
	      Kriterium:
	      Art: Preis
              Bezeichnung: Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für
              Tätigkeiten an Bildschirmen
	      Beschreibung: (Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a -
              4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten
              an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte.
              Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
              maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHD107/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	      steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
              nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 04/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
              Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	      Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	      von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
              verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
              Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Landesamt für Steuern Niedersachsen
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0009
            Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich  Ostfriesland
            Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
            betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der
            Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV)
            vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte,
            Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz -
            ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der
            Unfallverhütungsvorschrift  Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit  der Deutschen
	    Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage
            1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den
            dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die
            Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf
	    Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils
            Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und
            erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche
            Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur
	    Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der
            niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und
	    Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
	    Interne Kennung: A9
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Niedersächsische Finanzverwaltung
	    Stadt: Niedersachsen
	    Land, Gliederung (NUTS): Emden, Kreisfreie Stadt (DE942)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
            Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die jeweiligen Dienststellen (einschl.
            Außenstellen) der niedersächsischen Finanzverwaltung. Alle Adressen sind der Anlage 1
	     Aufteilung regionale Bezirke , BA-Bezirk A 9, zu entnehmen.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 271 640,42 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
            die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
            Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
            Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument  Auflistung
            der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
            Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
	    5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
            der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte  Erklärung der Bietergemeinschaft
	    vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 10, 11 und 14 der Auflistung der
            Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
	      (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
	      erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
	      sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
	      des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
              Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  enthalten.
              Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA)
              einen Nach-weis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine
              Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung  Betriebsmedizin  oder die
              Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines
              Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom
              Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
              verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus
              müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung
              - Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben
              befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die
              betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen /
              Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum
	      Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
              Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
              Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für
              jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt
	      vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen
              Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht
              beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige
              Ärztekammer vorzulegen. Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen
              Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach
              Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende
              Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen
              Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können. Eine entsprechende
              Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus haben die betreuenden
              Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische
              Betreuung zu verfügen: - mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze, - physische
              Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen, - Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in
              Kleinmengen auftreten - Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter) - Lärm- und
	      Vibrationsexposition - Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge Eine
              entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Sollte aufgrund
	      der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der
              Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ /
              betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der
	      Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der
              geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 8 bis
              13 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die
	      einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller
	      Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
              zulässig.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
              Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
              Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
	      der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
              Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
              einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
	    Beschreibung: (Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten
            Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote
            ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem
	    Preis.
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
	      Kriterium:
	      Art: Preis
              Bezeichnung: Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für
              Tätigkeiten an Bildschirmen
	      Beschreibung: (Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a -
              4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten
              an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte.
              Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom
              maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHD107/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 04/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 04/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
            des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
            die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	    Vertragsstrafen vor.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
	      Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
              Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
              Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
              Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
              gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Landesamt für Steuern Niedersachsen
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Steuern Niedersachsen
	    Registrierungsnummer: 03-0221000000-89
	    Stadt: Hannover
	    Postleitzahl: 30169
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: daniel.maniak@lzn.de
	    Telefon: +49 511 89848-215
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
            Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
            Dienstleistungen vergibt/abschließt
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: t:04131153308
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
            Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	    Telefon: +49 4131153308
	    Fax: +49 4131152943
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: t:04131153308
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
            Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	    Telefon: +49 4131153308
	    Fax: +49 4131152943
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	      Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 077da1ff-c3c8-4e0f-a555-
	      abb76a43dfbc-01
              Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
	      Beschreibung: Die Fristen in dem Vergabeverfahren wurden angepasst. Die
	      Vergabeunterlagen wurden entsprechend angepasst.
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: PROCEDURE
            Beschreibung der Änderungen: Die Fristen wurden wie folgt angepasst: Frist für die
            Einreichung von Aufklärungsfragen/Bieterfragen: bis 23.08.2024 verlängert Angebotsfrist: bis
            04.09.2024, 10:00 Uhr verlängert Bindefrist: bis 11. November 2024 verlängert
            Änderung der Auftragsunterlagen am: 19/07/2024
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1552c310-a5c9-4191-85fc-d2ff0ef282f8 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/07/2024 09:27:16 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 141/2024
            Datum der Veröffentlichung: 22/07/2024
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD107/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-439030-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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