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Ausschreibung: Deutschland  Kantinen- und Verpflegungsdienste  Ganztägl. Gemeinschaftsverpfl. v. Asylbegehrenden f. d. Ankunftszentrum Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in einer Containerkü. in Komb. m. d. Nutz. eines Verpfleg. Zeltes - DEU-Braunschweig
Kantinen- und Verpflegungsdienste
Dokument Nr...: 438638-2024 (ID: 2024072201293032684)
Veröffentlicht: 22.07.2024
*
  DEU-Braunschweig: Deutschland  Kantinen- und Verpflegungsdienste 
Ganztägl. Gemeinschaftsverpfl. v. Asylbegehrenden f. d. Ankunftszentrum
Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in einer
Containerkü. in Komb. m. d. Nutz. eines Verpfleg. Zeltes
   2024/S 141/2024 438638
   Deutschland  Kantinen- und Verpflegungsdienste  Ganztägl. Gemeinschaftsverpfl. v.
   Asylbegehrenden f. d. Ankunftszentrum Braunschweig der Landesaufnahmebehörde
   Niedersachsen (LAB NI) in einer Containerkü. in Komb. m. d. Nutz. eines Verpfleg. Zeltes
   OJ S 141/2024 22/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
	    E-Mail: chris.feuerstab@lzn.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Ganztägl. Gemeinschaftsverpfl. v. Asylbegehrenden f. d. Ankunftszentrum Braunschweig
            der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in einer Containerkü. in Komb. m. d.
	    Nutz. eines Verpfleg. Zeltes
            Beschreibung: Für die LAB NI wird ein Auftragnehmer gesucht, der an 365 bzw. 366 Tagen im
            Jahr die ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung der derzeit bis zu 750 anspruchsberechtigten
            Personen auf Rechnung des Auftraggebers übernimmt. Es ist vorgesehen, die Anzahl der
            Unterbringungsplätze schrittweise zu erweitern. So wird die Unterbringungskapazität etwa ab
            11/2024 zunächst auf ca. 970 Personen und perspektivisch auf ca. 1250 Personen
            angehoben. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende
            Überschreitung der Staffel-grenze um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in
            besonderen Fällen zu gewährleisten. In die-sen Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere
            Vergütung entsprechend der höheren Staffel. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst
            nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen). Nähere Einzelheiten zu Art und
	    Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil
	    B) zu entnehmen.
	    Kennung des Verfahrens: 4e79b612-b9ee-467f-9f0e-585faaa4b068
	    Interne Kennung: 0030-DLG/2024-03.232-1
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift Boeselagerstraße 4
	    Stadt Braunschweig
	    Postleitzahl 38108
	    Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
	      Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD11R
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
            §§ 123 bis 126 GWB
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Betrugsbekämpfung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
            zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw.
            fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
            §§ 123 bis 126 GWB
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	    123 bis 126 GWB
            Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	    GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Ganztägl. Gemeinschaftsverpfl. v. Asylbegehrenden f. d. Ankunftszentrum Braunschweig
            der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in einer Containerkü. in Komb. m. d.
	    Nutz. eines Verpfleg. Zeltes
            Beschreibung: Für die LAB NI wird ein Auftragnehmer gesucht, der an 365 bzw. 366 Tagen im
            Jahr die ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung der derzeit bis zu 750 anspruchsberechtigten
            Personen auf Rechnung des Auftraggebers übernimmt. Es ist vorgesehen, die Anzahl der
            Unterbringungsplätze schrittweise zu erweitern. So wird die Unterbringungskapazität etwa ab
            11/2024 zunächst auf ca. 970 Personen und perspektivisch auf ca. 1250 Personen
            angehoben. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende
            Überschreitung der Staffel-grenze um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in
            besonderen Fällen zu gewährleisten. In die-sen Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere
            Vergütung entsprechend der höheren Staffel. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst
            nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen). Nähere Einzelheiten zu Art und
	    Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil
	    B) zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 0030-DLG/2024-03.232-1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Boeselagerstraße 4
	    Stadt: Braunschweig
	    Postleitzahl: 38108
	    Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 12 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: Vertragsbeginn ist der 01.10.2024. Sollte der Zuschlag später erfolgen,
	    beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung
            folgenden Werktag. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr (bis 30.09.2025)
            und verlängert sich automatisch dreimal um jeweils 6 Monate, sofern er nicht spätestens 6
            Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird (1 Jahr + 6 Monate
	    + 6 Monate + 6 Monate).
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
              Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument  Auflistung
            der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
            Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
	    5, 6 und Nr. 9 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen
            Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte  Erklärung der
	    Bietergemeinschaft	vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) sowie 7, 8 und 10
            der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem
            bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2
	    und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf
            Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
            Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der
            Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-
            Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis
	    zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister
	    eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -
            unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der
	    geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im
            Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb
            für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten
	    Personen sind, einzureichen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Beschreibung: Der Bieter muss einen Hygienebeauftragten der Lebensmittelbranche
              (Qualifizierung nach HACCP-Konzept) beschäftigen bzw. jederzeit auf diesen Rückgriff
              nehmen können. Es ist nicht erforderlich, dass der Hygienebeauftragte der
              Lebensmittelbranche in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Bieter steht. Dies hat der
              Bieter in dem Vordruck  Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur
              Schweigepflicht  verbindlich zu zusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot voll-ständig
              ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in dieser
              Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung
	      wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Die folgenden Nachweise sind bereits mit
	      dem Angebot durch den Auftragnehmer einzureichen: - HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges
              Zertifikat - Bestätigung über die Einhaltung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft
              für Ernährung, die für die Zubereitung der Speisen zu beachten sind (DGE-Qualitätsstandard
              für die Verpflegung in Kliniken) - Qualifizierungsnachweis des Hygienebeauftragten der
              Lengsmittelbranche Darüber hinaus ist den Angebotsunterlagen ein Musterspeiseplan für
              einen Zeitraum von 4 Wochen beizufügen. Dieser fließt inhaltlich nicht in die Angebotswertung
	      ein. Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung
	      und vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: - erweiterte
              Führungszeugnisse (Belegart  OE  zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der
              Außenstelle eingesetzte Personal, bzw. eine Eigenerklärung  Führungszeugnis , sofern ein
              Führungszeugnis nicht zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme vorliegt (Die LAB NI behält sich
              vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung
              auszuschließen.).
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
              Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
              Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
	      der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
              Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
              einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum
              Firmenprofil  des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
              Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu
              machen. Der Bieter hat für die angebotene Dienstleistung in dem Vordruck  Eigenerklärung
              zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht  verbindlich zu erklären,
              dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender
              Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende
              Versicherung abschließen wird: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder
              Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der
	      Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die
              Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte
              Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich
	      nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer
              entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird
	      hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 dieser Leistungsbeschreibung
	      verwiesen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
              zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive
              Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
	      destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen
	      Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
              mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der
              Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der
              Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1
	      Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat in dem Vordruck
               Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße,
	      zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen zu machen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	      Kriterium:
	      Art: Preis
	      Bezeichnung: Preis
	      Beschreibung: Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten
	      durchschnittlichen Ge-samtpreis (brutto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen
	      entscheidet ein Losverfahren. Wie der durchschnittliche Gesamtpreis berechnet wird,
              entnehmen Sie bitte der ebenfalls veröffentlichten Bewertungsmatrix.
	      Rangfolge: 1
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHD11R/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD11R
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD11R
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:01:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die
            Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die
            Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen,
            bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der
            Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
	    interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
            bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
              hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
              Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
              Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
              Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
	      Registrierungsnummer: ID 03-0003300000-59
              Postanschrift: Petzvalstraße 18
	      Stadt: Braunschweig
	      Postleitzahl: 38104
	      Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: chris.feuerstab@lzn.de
	      Telefon: +49 51189848102
	      Fax: +49 51189848199
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
              Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
              Dienstleistungen vergibt/abschließt
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: t:04131153308
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
            Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	    Telefon: +49 4131153308
	    Fax: +49 4131152943
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: t:1234
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
            Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	    Telefon: +49 4131153308
	    Fax: +49 4131152943
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	      Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	      Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f80e93d3-0bd9-4aad-8c85-7d2adc03a7b9 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/07/2024 09:55:47 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 141/2024
            Datum der Veröffentlichung: 22/07/2024
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD11R
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD11R/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-438638-2024-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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