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Ausschreibung: Deutschland  Fernwärme  Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Biomassekesselanlage inklusive Brennstoffzuführung , Abgasreinigung und Ascheabtransport - DEU-Landshut
Fernwärme
Installation von Kesseln
Dokument Nr...: 438142-2024 (ID: 2024072201251432070)
Veröffentlicht: 22.07.2024
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  DEU-Landshut: Deutschland  Fernwärme  Lieferung, Errichtung und
Inbetriebnahme einer Biomassekesselanlage inklusive Brennstoffzuführung ,
Abgasreinigung und Ascheabtransport
   2024/S 141/2024 438142
   Deutschland  Fernwärme  Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer
   Biomassekesselanlage inklusive Brennstoffzuführung , Abgasreinigung und Ascheabtransport
   OJ S 141/2024 22/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
	    E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
            Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
            Tätigkeit des Auftraggebers: , Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Biomassekesselanlage inklusive
            Brennstoffzuführung , Abgasreinigung und Ascheabtransport
            Beschreibung: Für das Neubaugebiet in der Fuggerstraße in Landshut, welches über ein
            Nahwärmenetz versorgt werden soll, ist die Errichtung einer kompakten Energiezentrale
	    vorgesehen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Errichtung und Inbetreibnahme
	    einer Biomassekesselanlage mit Vorschubrostfeuerung inklusive Schubboden,
            Brennstofftransport, Brennstoffzuführung, Abgaszirkulation, Elektrofilter,
            Wärmerückgewinnungsanlage und automatische Rostentaschung.
	    Kennung des Verfahrens: 35b33f41-d7ba-4937-b201-3c0cc51396fc
	    Interne Kennung: 2024-033-LL
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 09323000 Fernwärme
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 09323000 Fernwärme, 45331110 Installation von Kesseln
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt Landshut
	    Postleitzahl 84028
	    Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	    Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person,
            deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und
              Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und
              Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
              von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und
              Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale
              Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
              Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
              Geschäftsverkehr).
              Betrugsbekämpfung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass
              eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
              gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB
	      (Subventionsbetrug).
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: er öffentliche Auftraggeber schließt ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
	      Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
              129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische
	      Vereinigungen im Ausland).
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
	      Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
              261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach
              § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
	      wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
	      finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
              eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der öffentliche Auftraggeber
              kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
	      wirksam beseitigt werden kann.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der
              öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich
              oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
	      Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den
              §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
	      Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
	      Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der öffentliche Auftraggeber kann
              unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
              schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
	      wird.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat,
              die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
              beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
              Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich
              irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
              Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu
              übermitteln.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
	      Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen
              seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
	      nachweisen kann.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
              öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
              hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
	      Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
	      das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
              diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
	      beseitigt werden kann.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
	    Titel: Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Biomassekesselanlage inklusive
            Brennstoffzuführung , Abgasreinigung und Ascheabtransport
            Beschreibung: Für das Neubaugebiet in der Fuggerstraße in Landshut, welches über ein
            Nahwärmenetz versorgt werden soll, ist die Errichtung einer kompakten Energiezentrale
	    vorgesehen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Errichtung und Inbetreibnahme
	    einer Biomassekesselanlage mit Vorschubrostfeuerung inklusive Schubboden,
            Brennstofftransport, Brennstoffzuführung, Abgaszirkulation, Elektrofilter,
            Wärmerückgewinnungsanlage und automatische Rostentaschung.
	    Interne Kennung: 0
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 09323000 Fernwärme
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 09323000 Fernwärme, 09323000 Fernwärme
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Landshut
	    Postleitzahl: 84028
	    Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 02/06/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 01/12/2025
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder
            Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
            Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder
            Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen
            Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den
            Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: - Personenschäden: 1.500.000
            EUR; - Sach- und Vermögensschäden: 1.500.000 EUR. Der vorgenannte
            Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen
	    Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands
	    im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer
	    Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende
            Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: Preis in Euro
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/263836
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 20/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 132 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach § 51 Abs. 2 SektVO
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 20/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: .
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
	      Finanzielle Vereinbarung: .
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160
              Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
              Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
              Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Stadtwerke Landshut
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtwerke
	    Landshut
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
	    Registrierungsnummer: 0000
	    Abteilung: Vergabestelle
            Postanschrift: Christoph-Dorner-Straße 9
	    Stadt: Landshut
	    Postleitzahl: 84028
	    Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
	    Telefon: +49 871 1436 2014
	    Internetadresse: www.stadtwerke-landshut.de
	      Profil des Erwerbers: www.stadtwerke-landshut.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
	      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
	    Registrierungsnummer: 0001
            Abteilung: Vergabekammer Südbayern
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80534
            Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
	    E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
	    Telefon: +49 89 2176 2411
	    Internetadresse: https://www.regierung.https://oberbayern.bayern.de/ueber_uns
	    /zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 98e340aa-9b08-4ad2-ae33-67780fa21afc - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 17
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/07/2024 09:54:00 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 141/2024
            Datum der Veröffentlichung: 22/07/2024
Referenzen:
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/263836
https://www.regierung.https://oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-438142-2024-DEU.txt
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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