Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2024072201195131230" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Deutschland  Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit  Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Leistungen inkl. Gefährdungsbeurteilung für das LSN - DEU-Hannover
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Dokument Nr...: 437178-2024 (ID: 2024072201195131230)
Veröffentlicht: 22.07.2024
*
  DEU-Hannover: Deutschland  Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit 
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Leistungen inkl.
Gefährdungsbeurteilung für das LSN
   2024/S 141/2024 437178
   Deutschland  Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit  Arbeitsmedizinische und
   sicherheitstechnische Leistungen inkl. Gefährdungsbeurteilung für das LSN
   OJ S 141/2024 22/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Statistik Niedersachsen
	    E-Mail: daniel.maniak@lzn.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Leistungen inkl. Gefährdungsbeurteilung
            für das LSN
            Beschreibung: Für das LSN soll die arbeitsmedizinische (Los 1) und sicherheitstechnische
            (Los 2) Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 inkl. Gefährdungsbeurteilung vergeben werden.
            Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -
	    Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
	    Kennung des Verfahrens: 4bcd5fe9-d8e4-4012-be97-f13ab0bde5b6
	    Interne Kennung: 0050-DLG/2024-03.234
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge, 71317200
	    Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift Landesamt für Statistik Niedersachsen Göttinger Chaussee 76
	    Stadt Hannover
	    Postleitzahl 30453
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 218 040,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD14V
	    Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
            fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
            §§ 123 bis 126 GWB
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	    123 bis 126 GWB
            Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	    GWB
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	      Titel: Arbeitsmedizinische Betreuung gem. ASiG und DGUV V2
              Beschreibung: Für das LSN soll die arbeitsmedizinische (Los 1) und sicherheitstechnische
              (Los 2) Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 inkl. Gefährdungsbeurteilung vergeben werden.
              Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -
	      Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Landesamt für Statistik Niedersachsen Göttinger Chaussee 76
	    Stadt: Hannover
	    Postleitzahl: 30453
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 24 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei
            einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren
            Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er
            nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres gekündigt wird und
            endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den
	    Auftraggeber bedarf.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 133 160,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
            die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
            Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
            Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
              124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
              finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
              können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument  Auflistung
              der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
              Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
	      5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
              der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte  Erklärung der Bietergemeinschaft
	      vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 8, 11 und 16 der Auflistung der
              Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
              auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	      Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
	      (Fachkunde), hat der Bieter eine Refe-renzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
	      erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
	      sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
	      des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
              Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  enthalten.
              Los 1: Der Bieter hat für jeden betreuenden Betriebsarzt (BA) einen Nachweis (nicht
	      beglaubigte Kopie) der Approbation als Arzt sowie eine Urkunde (nicht beglaubigte Kopie)
              über die Zusatzbezeichnung  Betriebsmedizin  oder die Facharzturkunde für Arbeitsmedizin
	      mit Angebotsabgabe vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines Arztwechsels, der
              während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom Auftraggeber veranlasst
              wurde, beim Auftraggeber vorzulegen. Der betreuende BA verfügt über eine mindestens
              einjährige Berufserfahrung als BA. Darüber hinaus müssen die betreuenden Ärzte zur
              Durchführung der in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) genannten Aufgaben
              befähigt sein bzw. über fundierte Kenntnisse auf dort genannten Gebieten für die betriebs-
              spezifische Betreuung und Grundbetreuung verfügen. Die  Eigenerklärung hinsichtlich der
              Befähigung und Ausstattung des betreuenden Arztes  ist mit dem Angebot vorzulegen. Der
              Auftragnehmer entspricht in seiner Ausstattung den  Grundsätzen über Ärzte, Hilfspersonal,
              Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste
              (BGG 963). Der Auftragnehmer ist im Besitz einer mobilen Ausstattung für augenärztliche
              Untersuchungen (Tätigkeiten an Bildschirmgeräten, früher  G37 ). Diese stellt der
              Auftragnehmer für die Durchführung der augenärztlichen Untersuchungen in den Räumen des
              Auftraggebers zur Verfügung. Der Auftragnehmer versichert, dass der eingesetzte BA neben
              der Fachkunde nach § 3 DGUV Vorschrift 2 auch über die erforderlichen Ermächtigungen für
              die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen verfügt. Der Auftragnehmer ist dafür
              zuständig, dass sich der Betriebsarzt im erforderlichen Maße fortbildet, um jederzeit die sich
	      aus dem ASiG ergebenden Aufgaben nach neuesten Erkenntnissen und Methoden sowie
              nach den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 2 erfüllen zu können. Die arbeitsmedizinische
              Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistenten (Ärzten in Weiterbildung zum
	      Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
              Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
              Sollten Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für jeden dieser Ärzte in
	      Weiterbildung die Approbation als Arzt vorzulegen. Des Weiteren ist in den
              Angebotsunterlagen der Name des jeweiligen Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für
              diesen zusätzlich der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur
              Weiterbildung durch die zuständige Ärztekammer vorzulegen. Los 2: Für jede betreuende
              Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gem. § 7 ASiG ist der Nachweis der Qualifikation (nicht
	      beglaubigte Kopie) als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister mit
              Angebotsabgabe vorzulegen. Ebenfalls hat der Bieter für jede betreuende SiFa den Nachweis
              über die Qualifikation als SiFa mit seinem Angebot vorzulegen. Der Auftragnehmer versichert,
              dass die eingesetzte SiFa über die Fachkunde nach § 4 DGUV Vorschrift 2 verfügt. Eine
              entsprechende Eigenerklärung zum Nachweis der Kenntnisse/Fachkunde ist den
              Vergabeunterlagen beigefügt (Vordruck  Eigenerklärung hinsichtlich der Befähigung und
	      Ausstattung der betreuenden Sicherheitsfachkraft ) und mit dem Angebot vorzulegen. Hinweis
	      zu den Losen 1 und 2: Sollte aufgrund der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere
	      Gesundheitszentren etc., zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen,
              wer bei Zuschlagserteilung als betreuender BA bzw. als SiFa eingesetzt würde, so ist es
	      ausreichend, wenn der Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung
              sowie die Zusicherung der geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiter gemäß Nrn.
	      9 bis 16 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen
              für die einzelnen einzusetzenden Mitarbeitenden erst im Nachgang bei eventueller
	      Zuschlagserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
              zulässig.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
              Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
              Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
	      der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
              Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
              einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 200.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Bezeichnung: Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
	    Beschreibung: (Pos. 1 des Angebotsvordruckes zu Los 1) Das Angebot mit dem niedrigsten
            Preis je Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung erhält 600 Punkte. Ausgehend
            hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maxi-malen
            Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
	      Kriterium:
	      Art: Preis
              Bezeichnung: Preis für die Angebotsvorsorge für Tätigkeiten an Bildschirmen (G 37)
	      Beschreibung: (Pos. 3 des Angebotsvordruckes zu Los 1) Das Angebot mit dem niedrigsten
              Preis Gesamtpreis (Pos. 3a) ODER Pos. 3b) + 3c)) für die Angebotsvorsorge für Tätigkeiten
              an Bildschirmen erhält 200 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein
              Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
	      Kriterium:
	      Art: Preis
              Bezeichnung: Preis für die Mitwirkung bei der Durchführung und Erstellung einer
              Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen
	      Beschreibung: (Pos. 5 des Angebotsvordruckes zu Los 1) Das Angebot mit dem niedrigsten
              Preis pro Stunde für die Unterstützung bei der Durchführung und Erstellung einer
              Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen erhält 200 Punkte. Ausgehend hiervon
              erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen
              Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHD14V/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD14V
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	      Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD14V
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	      steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	      /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
              nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 05/08/2024 10:01:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
              Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	      Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	      von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
              verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
              Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
              des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
              die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	      Vertragsstrafen vor.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
	      interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
              bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
              hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
              Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
              Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Landesamt für Statistik Niedersachsen
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0002
	    Titel: Sicherheitstechnische Betreuung gem. ASiG und DGUV V2
            Beschreibung: Für das LSN soll die arbeitsmedizinische (Los 1) und sicherheitstechnische
            (Los 2) Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 inkl. Gefährdungsbeurteilung vergeben werden.
            Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -
	    Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
	    Interne Kennung: 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Landesamt für Statistik Niedersachsen Göttinger Chaussee 76
	    Stadt: Hannover
	    Postleitzahl: 30453
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
	      Ort im betreffenden Land
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 24 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei
            einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren
            Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er
            nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres gekündigt wird und
            endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den
	    Auftraggeber bedarf.
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 84 880,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen gelten
            die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
            Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
            Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
            124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
            finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
            können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument  Auflistung
            der Bieternachweise  genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
            Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1,
	    5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
            der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte  Erklärung der Bietergemeinschaft
	    vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7, 8, 11 und 16 der Auflistung der
            Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
            auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
	    Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
	      (Fachkunde), hat der Bieter eine Refe-renzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
	      erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
	      sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
	      des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
              Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  enthalten.
              Los 1: Der Bieter hat für jeden betreuenden Betriebsarzt (BA) einen Nachweis (nicht
	      beglaubigte Kopie) der Approbation als Arzt sowie eine Urkunde (nicht beglaubigte Kopie)
              über die Zusatzbezeichnung  Betriebsmedizin  oder die Facharzturkunde für Arbeitsmedizin
	      mit Angebotsabgabe vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines Arztwechsels, der
              während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom Auftraggeber veranlasst
              wurde, beim Auftraggeber vorzulegen. Der betreuende BA verfügt über eine mindestens
              einjährige Berufserfahrung als BA. Darüber hinaus müssen die betreuenden Ärzte zur
              Durchführung der in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) genannten Aufgaben
              befähigt sein bzw. über fundierte Kenntnisse auf dort genannten Gebieten für die betriebs-
              spezifische Betreuung und Grundbetreuung verfügen. Die  Eigenerklärung hinsichtlich der
              Befähigung und Ausstattung des betreuenden Arztes  ist mit dem Angebot vorzulegen. Der
              Auftragnehmer entspricht in seiner Ausstattung den  Grundsätzen über Ärzte, Hilfspersonal,
              Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste
              (BGG 963). Der Auftragnehmer ist im Besitz einer mobilen Ausstattung für augenärztliche
              Untersuchungen (Tätigkeiten an Bildschirmgeräten, früher  G37 ). Diese stellt der
              Auftragnehmer für die Durchführung der augenärztlichen Untersuchungen in den Räumen des
              Auftraggebers zur Verfügung. Der Auftragnehmer versichert, dass der eingesetzte BA neben
              der Fachkunde nach § 3 DGUV Vorschrift 2 auch über die erforderlichen Ermächtigungen für
              die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen verfügt. Der Auftragnehmer ist dafür
              zuständig, dass sich der Betriebsarzt im erforderlichen Maße fortbildet, um jederzeit die sich
	      aus dem ASiG ergebenden Aufgaben nach neuesten Erkenntnissen und Methoden sowie
              nach den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 2 erfüllen zu können. Die arbeitsmedizinische
              Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistenten (Ärzten in Weiterbildung zum
	      Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der
              Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
              Sollten Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für jeden dieser Ärzte in
	      Weiterbildung die Approbation als Arzt vorzulegen. Des Weiteren ist in den
              Angebotsunterlagen der Name des jeweiligen Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für
              diesen zusätzlich der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur
              Weiterbildung durch die zuständige Ärztekammer vorzulegen. Los 2: Für jede betreuende
              Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gem. § 7 ASiG ist der Nachweis der Qualifikation (nicht
	      beglaubigte Kopie) als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister mit
              Angebotsabgabe vorzulegen. Ebenfalls hat der Bieter für jede betreuende SiFa den Nachweis
              über die Qualifikation als SiFa mit seinem Angebot vorzulegen. Der Auftragnehmer versichert,
              dass die eingesetzte SiFa über die Fachkunde nach § 4 DGUV Vorschrift 2 verfügt. Eine
              entsprechende Eigenerklärung zum Nachweis der Kenntnisse/Fachkunde ist den
              Vergabeunterlagen beigefügt (Vordruck  Eigenerklärung hinsichtlich der Befähigung und
	      Ausstattung der betreuenden Sicherheitsfachkraft ) und mit dem Angebot vorzulegen. Hinweis
	      zu den Losen 1 und 2: Sollte aufgrund der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere
	      Gesundheitszentren etc., zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen,
              wer bei Zuschlagserteilung als betreuender BA bzw. als SiFa eingesetzt würde, so ist es
	      ausreichend, wenn der Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung
              sowie die Zusicherung der geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiter gemäß Nrn.
	      9 bis 16 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen
              für die einzelnen einzusetzenden Mitarbeitenden erst im Nachgang bei eventueller
	      Zuschlagserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist
              zulässig.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
              Bieter in dem Vordruck  An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil  - sofern möglich - auch
              Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
              Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
              Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
              Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
              Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
	      der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
              Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
              einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
              Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
	      Kreditinstituts vorzulegen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck  Angaben zur Firma und zum Firmenprofil  des
              Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum
              Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des
              Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
              Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen
	      angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab
	      sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben.
	      Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen
              Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise)
              verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird
              diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von
	      der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine
              Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR
              pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 200.000,00 EUR für
              Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen
              beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach
	      Zuschlagserteilung vorzulegen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Wertungssumme Angebotsvordruck
              Beschreibung: Der Zuschlag für die sicherheitstechnische Betreuung (Los 2) wird im
	      Vergabefall auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme (Mittelwert aus der Summe
	      der Positionen 1 und 2 des Angebotsvordrucks zu Los 2) erteilt.
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXQ6YYHD14V/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD14V
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD14V
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
	    steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
	    /Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
            nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/08/2024 10:01:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die
            Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der
	    Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
	    von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
            verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
            Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
            des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
            die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
	    Vertragsstrafen vor.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
	    interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
            bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
            hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
              Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
              Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.  Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
              GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
              deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
              dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
              Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
              Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
              keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
              die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
	      Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
	      geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
              verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
	      der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
              und Bewerber kommt es nicht an.  § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
              Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
              ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
              vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Landesamt für Statistik Niedersachsen
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Statistik Niedersachsen
	      Registrierungsnummer: 03-0027100000-13
	      Stadt: Hannover
	      Postleitzahl: 30453
	      Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: daniel.maniak@lzn.de
	      Telefon: 051189848215
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
              Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
              Dienstleistungen vergibt/abschließt
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: t:04131153308
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
            Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	    Telefon: +49 4131153308
	    Fax: +49 4131152943
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: t:04131153308
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
            Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	    Telefon: +49 4131153308
	    Fax: +49 4131152943
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 89de857c-aa85-4546-9014-
	      813f4a12ea22-01
              Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
              Beschreibung: Fristverlängerung aufgrund von Bieterfragen
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: PROCEDURE
            Beschreibung der Änderungen: Die Fristen in dem Vergabeverfahren wurden wie folgt
            angepasst: Angebotsfrist: verlängert bis zum 05.08.2024, 10:00 Uhr Bindefrist: verlängert bis
	    zum 30.09.2024
            Änderung der Auftragsunterlagen am: 19/07/2024
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 81ef7b50-9dfe-4727-99b0-606375e2468f - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/07/2024 11:35:10 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 141/2024
            Datum der Veröffentlichung: 22/07/2024
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD14V
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD14V/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-437178-2024-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau