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Ausschreibung: Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme  Drive Lock Lizenzen für Knappschaftsrankenhäuser - DEU-Bochum
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 436933-2024 (ID: 2024072201180730935)
Veröffentlicht: 22.07.2024
*
  DEU-Bochum: Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme  Drive
Lock Lizenzen für Knappschaftsrankenhäuser
   2024/S 141/2024 436933
   Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme  Drive Lock Lizenzen für
   Knappschaftsrankenhäuser
   OJ S 141/2024 22/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Knappschaft Kliniken Solution
	    E-Mail: jonas.baier@kk-sg.de
            Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Drive Lock Lizenzen für Knappschaftsrankenhäuser
	    Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der erforderlichen
            Lizenzen und Dienstleistungen zur Einführung der Endpoint Security Lösung der Fa.
            DriveLock mit der die IT-Sicherheitsvorgaben in Bezug auf BSI und Kritis vollständig erfüllt
	    werden.
	    Kennung des Verfahrens: 3404351a-5fba-4162-be61-548262dce2be
	    Interne Kennung: KKSG_2024JBA009
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift In der Schornau 23-25
	    Stadt Bochum
	    Postleitzahl 44892
	    Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4DMLHG02
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass
            keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt,
            oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: -
              § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
              (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
              terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs
	      (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
	      Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
	      Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
              nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des
              Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - §
	      263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
              ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
              sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
              die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des
              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des
              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und
              334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung
              mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2
              des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
              Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232
              und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs
              (Förderung des Menschenhandels). Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner
              Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
              nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder
	      das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei
              der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
              Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das
              Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
              befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person,
              deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
              schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
	      wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
	      zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
              - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
              öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
	      hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
              vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Drive Lock Lizenzen für Knappschaftsrankenhäuser
	    Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der erforderlichen
            Lizenzen und Dienstleistungen zur Einführung der Endpoint Security Lösung der Fa.
            DriveLock mit der die IT-Sicherheitsvorgaben in Bezug auf BSI und Kritis vollständig erfüllt
	    werden. Alle Leistungsinhalte in Bezug auf z.B. Lizenzbedingungen und Service ergeben sich
	    aus der jeweiligen Artikelnummer von DriveLock. Die Leistungsinhalte und
            Servicebedingungen sind einsehbar in den diesen Vergabeunterlagen beigefügten Dateien
	       Cloud Subscription - M2 Service Agreement ,  DriveLock Support Level Agreement (Version:
              01/2024)  und  Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Leistungen der DriveLock SE (Stand
              08/2022) . Es werden keine ergänzenden vertraglichen Verpflichtungen in der Ausschreibung
	      festgelegt. Beschafft werden jeweils 7.500 Device und Application Control Lizenzen, sowie
              1.000 Encryption 2-Go Lizenzen, jeweils für 3 Jahre. Bei der angegebenen Anzahl handelt es
	      sich um eine verbindliche Mindestabnahmemenge. Die Bestellung erfolgt nach Zuschlag. Die
              Abrechnung und Zahlung der Gesamtsumme für die Mindestabnahme erfolgt nach Zuschlag
	      und muss in 2024 abgewickelt sein. Die Mindestabnahmemenge der Device und Application
              Control Lizenzen beträgt jeweils 7.500 Lizenzen. Der Auftraggeber hat das Recht, jeweils bis
	      zu 1.000 weitere Device und Application Control Lizenzen zum gleichen Angebotspreis
              (Einzelpreis in EUR) innerhalb der 3-jährigen Vertragslaufzeit zu beziehen (Option). Die
              Mindestabnahmemenge der Encryption 2-Go Lizenzen beträgt 1.000 Lizenzen. Der
	      Auftraggeber hat das Recht, bis zu 3.000 weitere Encryption 2-Go Lizenzen zum gleichen
              Angebotspreis (Einzelpreis in EUR) innerhalb der 3-jährigen Vertragslaufzeit zu beziehen
              (Option). Die Einzelpreise gelten auch für Nachkäufe innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren
              ab Zuschlag. Die Laufzeit der Lizenzen aus Nachkäufen muss mit den ursprünglich bestellten
	      Lizenzen harmonisiert werden. Die Kosten reduzieren sich analog zur Restlaufzeit. Die
	      Berechnung der Restlaufzeit und Kosten muss in der Rechnung genau dargestellt werden. Die
	      Lizenzen werden nicht direkt von Drive Lock, sondern von Handelspartnern vertrieben. Der
	      Auftragnehmer muss berechtigter Handelspartner sein und wird mit dem Verkauf beauftragt
	      (Vertriebswettbewerb).
	      Interne Kennung: KKSG_2024JBA009
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: In der Schornau 23-25
	    Stadt: Bochum
	    Postleitzahl: 44892
	    Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 3 Jahre
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Sonstiges
            Beschreibung: - Nachweis über Autorisierter als Partner / Reseller für die angebotenen
	    Lizenzen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
              Beschreibung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Zur Ermittlung der
              Wirtschaftlichkeit der Angebote ist zu 100 % der Wertungspreis gemäß Preisblatt maßgeblich.
	      Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMLHG02
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMLHG02
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMLHG02
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 20/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 20/08/2024 10:01:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Nachweis über Autorisierter als Partner /
            Reseller für die angebotenen Lizenzen.
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen:
            Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
            Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
            gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
            dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
            der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
            aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
            oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
            Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	    wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
            des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Knappschaft Kliniken Solution
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Knappschaft Kliniken Solution
	    Registrierungsnummer: 00001831
	    Postanschrift: In der Schornau 23-25
	    Stadt: Bochum
	    Postleitzahl: 44892
	    Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: jonas.baier@kk-sg.de
	    Telefon: +49 2342992870
	    Internetadresse: https://www.kk-sg.de
	    Profil des Erwerbers: https://www.kk-sg.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
            Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
            Dienstleistungen vergibt/abschließt
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
	    Registrierungsnummer: 02289499163
            Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53113
	    Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: +49 22894990
	    Fax: +49 2289499163
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	      Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	      Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 14d5c417-a452-469a-b90e-45720910c051 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/07/2024 12:53:09 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 141/2024
            Datum der Veröffentlichung: 22/07/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMLHG02
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMLHG02/documents
https://www.kk-sg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-436933-2024-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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