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Ausschreibung: Deutschland  Arzneimittel  Open-House-Rabattverträge 2024-04 -Rivaroxaban - DEU-Hamburg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 436843-2024 (ID: 2024072201173830847)
Veröffentlicht: 22.07.2024
*
  DEU-Hamburg: Deutschland  Arzneimittel  Open-House-Rabattverträge
2024-04 -Rivaroxaban
   2024/S 141/2024 436843
   Deutschland  Arzneimittel  Open-House-Rabattverträge 2024-04 - Rivaroxaban
   OJ S 141/2024 22/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
	    E-Mail: DZEM@tk.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
	    E-Mail: dzem@tk.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
	    E-Mail: dzem@tk.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Open-House-Rabattverträge 2024-04 - Rivaroxaban
	    Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
            Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
            genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
            Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag
	    keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners
            nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der
	    Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen
            über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die
            Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit
            beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.05.2024 (ggf.
	    abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der
            Vertrag endet spätestens am 30.04.2026 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben
            beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu
            diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle
	    weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
	    Kennung des Verfahrens: 787f885a-f4be-4ebf-a6f6-265c86d6c33f
	      Interne Kennung: OH-2024-04
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
	      Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYR49 Die Teilnahme- und
            Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten
            Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Sie werden allen pharmazeutischen Unternehmern zur
            Verfügung gestellt, die verfahrensgegenständliche Arzneimittel anbieten/inverkehrbringen
            bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit
	    anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme-
            und Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich über
            das Vergabeportal der TK, dort über den Bereich  Kommunikation  zu diesem Open-House-
            Verfahren zu übermitteln. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
            Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und
            geprüft. Die für die erstmalige Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in die Apothekensoftware
            zum Ersten eines Kalendermonats erforderliche Meldung kann nur gewährleistet werden,
	    wenn die Vertragsunterlagen sowie die einzureichenden Anlagen 1 und 2 sowie
            Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit der TK vollständig per E-Mail und
	    soweit erforderlich mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet bis zum Dritten des
            jeweiligen Vormonats vorliegen. Für den Fall, dass eine qualifizierte elektronische Signatur
            technisch nicht möglich sein sollte, kann der Vertrag auch unterschrieben im Original
	    versendet werden. In diesem Fall sind die weiteren digital einzureichenden Unterlagen
            (Anlagen 1 und 2 zum Vertrag sowie Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit)
	    und eine gescannte Kopie des unterzeichneten Vertrags per E-Mail an die TK zu versenden.
	    Es gilt jeweils das Datum des Post- bzw. E-Maileingangs bei der TK.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
              Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
              fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
              §§ 123 bis 126 GWB
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	      123 bis 126 GWB
              Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	      GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Rivaroxaban (2,5 mg)_TK, HEK, hkk
	    Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
            Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
            genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
            Fertigarzneimittel zu schließen.
	    Interne Kennung: 01
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/05/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 30/04/2026
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
            verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Rabattstart bei der hkk ist abweichend der 1.4.2025.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Sonstiges
	    Bezeichnung: Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
            Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
            pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
	    aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
	    Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
	    bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
            durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
            Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
            Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/04/2026 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR49
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR49
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
            Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
	    Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
            Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
            nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
            Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
            können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
	    einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
	    Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 23:58:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 30/04/2026 23:59:00 (UTC+2)
              Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
	      aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
	      Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
              Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
	      Pflichten besteht.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
              Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
              um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
	      (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
	      des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
              Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
              Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
              der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
	      Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
              OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
              Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
              einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
              ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
              /Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
	      unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
              Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
	      Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
              Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
	      Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
              Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
              Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
              Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
	      vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
	      Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
              Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
              keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
              angegebene NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
	      erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
            Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
            zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0002
	    Titel: Rivaroxaban (feste orale DRF, ausgenommen 2,5 mg)_TK, HEK
	    Beschreibung: Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
            Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los
            genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder
            Fertigarzneimittel zu schließen.
	    Interne Kennung: 02
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/05/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 30/04/2026
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
	    hier beschrieben: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen
            verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
            nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
	    zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen,
            Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen
            nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
            Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die
            Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung
              und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt
	      ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
              öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des
              Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
	      interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
              zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
	      Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung  Offenes Verfahren  und die
	      Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
	      geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums
	       TED  ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
	      Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die
              Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten
	      E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
              eVergabe-Lösung der TK.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Sonstiges
	    Bezeichnung: Vertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
            Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
            pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft
	    aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der
	    Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
	    bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur
            durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
            seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
            Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
            Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen
            Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer
            Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/04/2026 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR49
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR49
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist:
            Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
	    Beschreibung: Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein
            Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote
            nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen
            Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
              können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit
	      einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden.
	      Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 23:58:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 24 Monate
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 30/04/2026 23:59:00 (UTC+2)
              Ort: Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der
	      aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine
	      Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische
              Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
	      Pflichten besteht.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten
              Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
              um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
	      (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S.
	      des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
              Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die
              Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich
              der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
	      Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des
              OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die
              Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
              einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77
              ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-
              /Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht
	      unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
              Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
	      Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die
              Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr.
	      Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
              Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein
              Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168
              Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch
	      vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
	      Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen
              Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
              keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der
              angegebene NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
	      erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
            Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
            zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
	    Krankenkasse
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
	    Registrierungsnummer: 992-80116-93
	    Postanschrift: Bramfelder Str. 140
	    Stadt: Hamburg
	    Postleitzahl: 22305
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: DZEM@tk.de
	    Telefon: +49 4069094-040
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Federführendes Mitglied
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
	    Registrierungsnummer: 993-80303-38
            Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86 - 90
	    Stadt: Hamburg
	    Postleitzahl: 22041
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: dzem@tk.de
	    Telefon: +49 4069094-040
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
	    Registrierungsnummer: 992-80260-49
	    Postanschrift: Martinistr. 26
	    Stadt: Bremen
	    Postleitzahl: 28195
	    Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: dzem@tk.de
	    Telefon: +49 4069094-040
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0004
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler
            Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich
            zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
	    Registrierungsnummer: - KEINE ANGABE -
            Stadt: Bonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht
	    Postleitzahl: 12345
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: adressedeszustaendigensozialgerichtsoderdervergabekammerndesbundes@xyz.de
	    Telefon: +00 000000-00
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0005
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 712b53ba-c9c2-4eec-b019-
	      91f87033d84a-01
              Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
	      Beschreibung: Die hkk tritt dem Open-House-Verfahren beim Los Rivaroxaban (2,5 mg) mit
	      Wirkung zum 1.4.2025 bei.
      10.1. Änderung
	      Abschnittskennung: PROCEDURE
              Beschreibung der Änderungen: Die hkk tritt dem Open-House-Verfahren beim Los
	      Rivaroxaban (2,5 mg) mit Wirkung zum 1.4.2025 bei.
              Änderung der Auftragsunterlagen am: 19/07/2024
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d8a18f0f-9d38-4bb3-aeb7-2e6c460b79f0 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/07/2024 11:47:48 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 141/2024
            Datum der Veröffentlichung: 22/07/2024
Referenzen:
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR49
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR49/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-436843-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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