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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Stuttgart - Deutschland Zugangskontrollsystem Schließanlage
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024070901365503093 / 410250-2024
Veröffentlicht :
09.07.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
10.07.2024
Angebotsabgabe bis :
15.07.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
42961100 - Zugangskontrollsystem
DEU-Stuttgart: Deutschland Zugangskontrollsystem Schließanlage

2024/S 132/2024 410250

Deutschland Zugangskontrollsystem Schließanlage
OJ S 132/2024 09/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Hochschule für Technik Stuttgart
E-Mail: ute.burger@hft-stuttgart.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Schließanlage
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist im Kern die Erneuerung der bestehenden
Schließanlage der 10 bestehenden Gebäude der Hochschule für Technik Stuttgart.
Kennung des Verfahrens: cbfedc4e-b5ec-4f69-9026-c6a73b35f8c2
Interne Kennung: 2024-V05
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42961100 Zugangskontrollsystem

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift Hochschule für Technik Stuttgart Schellingstr. 24
Stadt Stuttgart
Postleitzahl 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXR6YDDY5YD
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Schließanlage
Beschreibung: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Erneuerung der
bestehenden Schließanlage der 10 bestehenden Gebäude der Hochschule für Technik
Stuttgart, inklusive des Rückbaus und der Entsorgung der vorhandenen Schließanlage.
Daneben ist Auftragsgegenstand die Ertüchtigung einer RFID-Zutrittskontrolle sowie der
Aufbau einer elektronischen Schließanlage mit RFID Zylindern, Beschlägen und
übergreifendem Managementsystem und schließlich Instandhaltungsarbeiten.
Interne Kennung: 2024-V05

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 42961100 Zugangskontrollsystem

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hochschule für Technik Stuttgart Schellingstr. 24
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erforderlich ist ein Nachweis über eine bestehende
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000 EUR für
Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall bei einem in einem
Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, wobei die Maximierung der
Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen
muss. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der
Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens
(in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht,
dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende
Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Nachweis
über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mindestens 250.000 EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden pro
Schadens- fall, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der
Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU
oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen
oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung
des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen)
einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende
Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender

Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung zur Erfahrung in der Objektbetreuung und Wartung von
Schließanlagen
Beschreibung: Die Erfahrung des Bieters/der Bietergemeinschaft hinsichtlich der
Objektbetreuung und Wartung von Schließanlagen wird anhand mindestens eines
vergleichbaren Referenzprojekts beurteilt. Folgende Angaben sind in Bezug auf die
Referenzprojekte gefordert: - Angabe der Projektbezeichnung; - Angabe des Unternehmens,
das Auftragnehmer des Projektes ist; - Angabe des Auftraggebers; - Angabe des
Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail); - Angaben zum Projekt -
Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme; - Auftragssumme; - Projektbeschreibung
Folgende Mindeststandards werden gefordert: Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen,
die die Objektbetreuung und Wartung von Schließanlagen mit vergleichbaren Anforderungen
zum Gegenstand haben. Berücksichtigt werden ausschließlich Referenzen, die in den letzten
sechs Jahren erbracht wurden. Entscheidend für die Berechnung dieses Zeitraums ist das
Datum der Angebotsfrist.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung und Angaben zu vergleichbaren Leistungen
Beschreibung: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat anhand von mindestens drei
Referenzprojekten den Nachweis zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, zu erbringen. Folgende Angaben sind in Bezug auf die
Referenzprojekte gefordert: - Angabe der Projektbezeichnung; - Angabe des Unternehmens,
das Auftragnehmer des Projektes ist; - Angabe des Auftraggebers; - Angabe des
Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail); - Angaben zum Projekt -
Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme; - Auftragssumme; - Projektbeschreibung
Folgende Mindeststandards werden gefordert: Es sind mindestens drei Referenzen
vorzulegen, die eine vergleichbare Leistung zum Gegenstand haben. Berücksichtigt werden
ausschließlich Referenzen, die in den letzten sechs Jahren erbracht wurden. Entscheidend für
die Berechnung dieses Zeitraums ist das Datum der Angebotsfrist. Darüber hinaus werden nur
Referenzen berücksichtigt, die mindestens ein Auftragsvolumen von EUR 100.000 aufweisen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom
Bieter/der Bietergemeinschaft im Angebotsblatt (Formblatt B_05) und Leistungsverzeichnis
angebotenen Brutto-Gesamtangebotssumme.
Gewichtung (Punkte, genau): 80

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 1
Beschreibung: Anzahl der durchgeführten vergleichbaren Projekte des vorgesehenen
Projektleiters mit einem jeweiligen Auftragsvolumen von mindestens 100.000 EUR in den

letzten sechs Jahren. Es gelten folgende Mindestanforderungen: Die darzustellenden
persönlichen Referenzprojekte müssen in den letzten sechs Jahren erbracht, d.h.
fertiggestellt, worden sein. Entscheidend für die Berechnung dieses Zeitraums ist das Datum
der Angebotsfrist. Außerdem werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, die ein
Auftragsvolumen von mindestens EUR 100.000 aufweisen.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 2
Beschreibung: Berufserfahrung und Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters und des
vorgesehenen Personals mit vergleichbaren Projekten.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 3
Beschreibung: Vorlage eines konkreten Terminplans zur zeitlichen Einhaltung des
Projektablaufs bis zur endgültigen Funktionstüchtigkeit am 7. September 2025 (Ausführung
und Einbau des Schließsystems inklusive funktionierendem Probebetrieb sowie Durchführung
der Schulungen).
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitatives Zuschlagskriterium Nr. 4
Beschreibung: Störungsbeseitigung mit Beginn der Fehleranalyse durch technisches
/fachspezifisches Personal spätestens am folgenden Arbeitstag (bei Störungsmeldung bis
12.00 Uhr); bei schwerwiegenden Problemen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich
im Bedarfsfall täglich (d.h. an Werktagen) mit den Ansprechpersonen des Anbieters
austauschen zu können; im Falle einer Störungsbeseitigung, die vor Ort erledigt werden muss,
wird eine Entsendung des benötigten Personals innerhalb von 1 Arbeitstag bei großem
Systemausfall, bei Störung von Gebäudeeingängen sowie zentraler oder kritischer Türen, von
3 Arbeitstagen bei Störung von gewöhnlichen Bürotüren sowie 15 Arbeitstagen bei Ausfall
einzelner Komponenten (vorbehaltlich der Verfügbarkeit von HW) erwartet. Es gilt folgende
Mindestanforderung: Das Konzept hat sich mindestens dazu zu verhalten, wie der Bieter/die
Bietergemeinschaft auf - eine allgemeine Störung, - eine betriebsbehindernde Störung und -
eine betriebsverhindernde Störung reagiert. Dabei sind zwingend konkrete Angaben zur
jeweiligen Reaktionszeit gegenüber dem Auftraggeber und Entsendezeit des benötigten
Personals zu machen. Unter einer betriebsverhindernden Störung ist eine kritische
Beeinträchtigung des Studien- oder Verwaltungsbetriebs der Hochschule zu verstehen, z.B.
wenn Türschlösser von Außentüren/Etagentüren/Räumen mit kritischer Infrastruktur ausfallen
und die mechanische Ersatzschließung mit unzumutbaren Aufwand verbunden oder technisch
nicht möglich ist. Betriebsbehindernde Störung bedeutet eine wesentliche Beeinträchtigung
des Studien- oder Verwaltungsbetriebs der Hochschule, z.B. wenn Türschlösser von
personenintensiven Räumen (Hörsäle/Seminarräume/Aula/Senatssaal/etc.) ausfallen und die
mechanische Ersatzschließung mit erheblichen Aufwand verbunden ist. Unter eine allgemeine
Störung fallen diejenigen Störungsfälle, die nicht betriebsbehindernd oder betriebsverhindernd
im Sinne der vorstehenden Definition sind. Erfasst sind etwa Störungen von gewöhnlichen

Bürotüren, die sich nicht spürbar in dem Studien- oder Verwaltungsbetrieb der Hochschule
auswirken.
Gewichtung (Punkte, genau): 5

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YDDY5YD/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YDDY5YD

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YDDY5YD
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/07/2024 16:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber wird die Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/07/2024 16:02:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es ist eine Verpflichtungserklärung nach dem
Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg abzugeben,
in der der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, seinen/ihren Beschäftigten ((mit Ausnahme
der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlen, das mindestens
den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder erklärt, dass sein/ihr Unternehmen in einem
anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit
dort Beschäftigten ausgeführt wird. Der vollständige Wortlaut der Erklärung ist in Formblatt
B_05.I wiedergegeben und kann hier einzig aus Platzgründen nicht vollständig wiedergegeben
werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Hochschule für Technik Stuttgart
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Hochschule für Technik Stuttgart
Registrierungsnummer: DE 811 579 497

Postanschrift: Schellingstr. 24
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: ute.burger@hft-stuttgart.de
Telefon: +49 71189262392
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b435a73e-44fd-4621-953d-
17bf89d9eec7-01

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

Beschreibung: Die Frist zur Abgabe der Angebote war auf 15.07.2024, 16:00 Uhr, zu
verlängern, nachdem eine Aktualisierung des Leistungsverzeichnisses erforderlich wurde.
Dieses musste in drei Positionen zu den elektronischen Schließzylindern auf die Grundlänge
von 30/30 ausgerichtet werden und um die LV-Position 1.3.140 für die Verlängerung je
angefangene 5 mm Mehrlänge ergänzt werden.

10.1. Änderung

Beschreibung der Änderungen: Die Frist zur Abgabe der Angebote wurde auf 15.07.2024, 16:
00 Uhr verlängert. Die Frist für Bieterfragen wurde gleichfalls verlängert, auf 10.07.2024.
Hintergrund dieser Änderung ist die Aktualisierung des Leistungsverzeichnisses in folgenden
Punkten: - Auch bei den elektronischen Schließzylindern in den LV-Positionen 1.3.40, 1.3.60
und 1.3.70 ist eine Grundlänge von 30/30 bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Diese
Änderung ist in den entsprechenden LV-Positionen (vgl. Seiten 47, 52, 54 des
Leistungsverzeichnisses) nachvollzogen. - Darüber hinaus enthält das aktualisierte
Leistungsverzeichnis in LV-Position 1.3.140 (vgl. Seite 57 des Leistungsverzeichnisses)
nunmehr eine Position für die Verlängerung je angefangene 5 mm Mehrlänge, die gleichfalls
bei Angebotsabgabe zu beachten ist.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 08/07/2024

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 890270b2-d34c-43c5-b2e3-53061ece1dc4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/07/2024 10:54:53 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 132/2024
Datum der Veröffentlichung: 09/07/2024

Referenzen:
https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YDDY5YD
https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YDDY5YD/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-410250-2024-DEU.txt

 
 
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