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Ausschreibung: Starkstromanlagen + Fernmelde + Informationstechnik (ALG 4+5) - DEU-Oberursel
Computeranlagen und Zubehör
Bauarbeiten für Starkstromleitungen
Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen
Installation von elektrischen Leitungen
Installation von Fernmeldeanlagen
Dokument Nr...: 409338-2024 (ID: 2024070901304602132)
Veröffentlicht: 09.07.2024
*
  DEU-Oberursel: Deutschland  Installation von elektrischen Leitungen 
Neubau Klinik Hohe Mark, 3. Bauabschnitt, Gewerk: Starkstromanlagen + Fernmelde
+ Informationstechnik (ALG 4+5)
   2024/S 132/2024 409338
   Deutschland  Installation von elektrischen Leitungen  Neubau Klinik Hohe Mark, 3.
   Bauabschnitt, Gewerk: Starkstromanlagen + Fernmelde + Informationstechnik (ALG 4+5)
   OJ S 132/2024 09/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: DGD Klinik Hohe Mark gGmbH
	    E-Mail: vongehlen@knh-frankfurt.de
            Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Neubau Klinik Hohe Mark, 3. Bauabschnitt, Gewerk: Starkstromanlagen + Fernmelde +
	    Informationstechnik (ALG 4+5)
	    Beschreibung: Errichtung eines Neubaus in der Klinik Hohe Mark (3. Bauabschnitt zum Haus
            Sonne): Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführung und Installation der
	    Starkstromanlagen + Fernmelde + Informationstechnik (ALG 4+5).
	    Kennung des Verfahrens: 03e7a59a-4e54-455a-b500-a5cfb3b45e01
	    Interne Kennung: 2024_06 Starkstromanlagen + Fernmelde + Informationstechnik (ALG 4+5)
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45310000 Installation von elektrischen Leitungen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45232200 Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen,
            45314000 Installation von Fernmeldeanlagen, 30200000 Computeranlagen und Zubehör,
            45231400 Bauarbeiten für Starkstromleitungen
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift DGD Klinik Hohe Mark gGmbH Friedländerstr. 2
	    Stadt Oberursel
	    Postleitzahl 61440
	    Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49HSE1
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
            fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
            §§ 123 bis 126 GWB
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	    123 bis 126 GWB
            Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	    GWB
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Neubau Klinik Hohe Mark, 3. Bauabschnitt, Gewerk: Starkstromanlagen + Fernmelde +
	    Informationstechnik (ALG 4+5)
	      Beschreibung: Bei der Klinik Hohe Mark am Standort Oberursel handelt es sich um ein
              Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Suchtmedizin. Auf dem
              Gelände des Klinikums ist eine Erweiterung, das  Haus Sonne , geplant. Die Erweiterung ist
	      ein freistehender zwei- bzw. dreigeschossiger Neubau, der so bezeichnete 3. Bauabschnitt.
              Die Bauabschnitte eins und zwei im Sinne von Gebäudeerweiterungen auf dem Geländer sind
              seit langer Zeit fertiggestellt und in Betrieb. Der neue Bauabschnitt wird Therapieräume, eine
              Sucht- und Traumastation sowie ca. 40 neue Betten beinhalten. Der Neubau wird über
              Flachgründungen (tragende Bodenplatten) gegründet und in Massivbauweise errichtet. Den
              geologischen Verhältnissen geschuldet ist der zusammenhängende Neubau in zwei
              Bauabschnitte (fortan BA) zu errichten. Die Ausführung der beiden Bauabschnitte erfolgt
              terminlich versetzt, aber nicht nachlaufend. Der Beginn des 2. BA ist abhängig vom Aushub
	      und dem Grundleitungsbau (unter dem und um den Neubau). Der Neubau liegt in abfallender
              Hanglage, wobei das Gebäude mit dem Gelände abgestuft wird. Der 1.BA mit drei
              Geschossen liegt im unteren Geländeteil. Der 2. BA mit zwei Geschossen liegt im oberen
              Geländeteil. Die Bodenplatte des 2. BA gründet auf Höhe der ersten Geschossdecke des 1.BA
              . Der 1. und 2. BA werden nicht über eine Gebäudefuge getrennt. Die Dachflächen des 1. und
              2. BA liegen auf gleicher Höhe. Unter der Bodenplatte ist ein Frischbetonverbundsystem
              geplant. Der Neubau erhält ein Flachdach über das lediglich die Aufzugsüberfahrten, einige
	      Glaskuppeln und Attiken herausragen.
	      Interne Kennung: 2024_06 Starkstromanlagen + Fernmelde + Informationstechnik (ALG 4+5)
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45310000 Installation von elektrischen Leitungen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45232200 Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen,
            45314000 Installation von Fernmeldeanlagen, 30200000 Computeranlagen und Zubehör,
            45231400 Bauarbeiten für Starkstromleitungen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: DGD Klinik Hohe Mark gGmbH Friedländerstr. 2
	    Stadt: Oberursel
	    Postleitzahl: 61440
	    Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Zusätzliche Informationen: 1. Sämtliche Nachweise sind in deutscher Sprache (oder bei
            Nichtnachweisen in deutscher Sprache mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche
	    Sprache) mit dem Angebot einzureichen. 2. Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von
            Nachunternehmern: Werden für wesentliche Hauptleistungen Nachunternehmer eingesetzt, ist
            die Eignung auch für diese nachzuweisen, d.h. es sind für jeden Nachunternehmer mit dem
            Angebot dieser Bekanntmachung genannten Erklärungen und Nachweise in Bezug auf die
	    Eignung ebenfalls einzureichen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Sonstiges
            Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
            vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
            Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
	    auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf
            gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
            für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
            Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
            Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte
             Eigenerklärung zur Eignung , ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
            Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei
            Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die
            Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte
            auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
            Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
            Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch
	    geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
            sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes
            Verlangen durch Vorlage der in der  Eigenerklärungen zur Eignung  bzw. in der EEE
            genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in
            deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen. Im
            Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung sind folgende Angaben zu machen: 1. Umsatz
            Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er
	    Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
	    vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
            ausgeführten Leistungen. 2. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes/Wohnsitzes Der
            Bieter hat zu erklären, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen
            ausgeführt hat; ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
            Verfügung stehen; er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
            Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
            unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat und er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. 3.
            Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Der Bieter hat zu erklären, dass ein
	    Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
            noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich
            sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
	    wurde, auf Verlangen wird er ihn vorlegen. 4. Angabe, dass nachweislich keine schwere
            Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Der Bieter hat
            zu erklären, dass dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen
            zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
            30 OWiG festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs
            (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
            Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
            Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
	    wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
	    finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
              verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
              des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
              Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs
              (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
              Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5.
              § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
              der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
              in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
              Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
              Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
              (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
              Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes
              zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
              Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des
              Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des
              Menschenhandels). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben
              genannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
              vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Der Bieter hat ferner zu erklären, dass 1.
              das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,
              sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat/habe, 2. das Unternehmen nicht
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren
              der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
              Beschreibung: 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine eine schwere
              Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, 4.
	      das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
              5. kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
              weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. keine
	      Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
	      des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
              andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen
              keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
              hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine
              schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
              Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) nicht
              versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise
	      zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
              unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) weder fahrlässig noch
              vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
              öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
              Informationen zu übermitteln. Sofern ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vorliegt, hat
              der Bieter zu erklären, dass 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten
	      verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs
              verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten
	      und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive
              Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend
              geklärt hat, und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen
	      hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Ab einer
              Auftragssumme von 30.000 EUR netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen
	      Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.
              § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 5. In besonderen Ausnahmefällen, in
              denen dies durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist, sowie in begründeten
              Einzelfällen können Eignungsnachweise der Bewerberin oder des Bewerbers und der Bieterin
	      oder des Bieters gefordert werden. 6. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die
	      engere Wahl kommt, werde ich/werden wir, soweit dies besonders angefordert wird,
              Nachweise zur Eignung vorlegen. Dies können insbesondere folgende Nachweise sein: - eine
              Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
              Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen, - für 3
	      Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben: -
              Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
              stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen
              Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür
	      durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen
              technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
              Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
              Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur
	      vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe
              der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des
              Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, - die Zahl der in den letzten
              3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
	      gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben, -
	      Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der
	      Industrie- und Handelskammer, - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
	      Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine
              Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen oder - eine qualifizierte
              Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen
              Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Bewerber und Bieter, die zu den
              auferlegten Verpflichtungen nachweislich eine falsche Erklärung abgegeben oder einen
              unzutreffenden Nachweis vorgelegt haben oder haben vorlegen lassen, können gemäß § 17
              HTVG wegen mangelnder Zuverlässigkeit ausgeschlossen und in ein Informationsverzeichnis
	      eingetragen werden.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: 100%
	    Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die
	    Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
            insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
	    Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49HSE1
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49HSE1
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49HSE1
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 01/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Möglichkeit der Nachforderung von Unterlagen und das hierbei
            ggf. auszuübende Ermessen des Auftraggebers bestimmen sich nach § 16a VOB/A-EU.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 01/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor
            der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß §
            160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
            Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
            öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
	    Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
	    Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
            entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein
            Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
            gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber
            dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der
            Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt hiervon unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein
            Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
            der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber gerügt wurden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
            unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
            erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4
              GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
              der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DGD
	    Klinik Hohe Mark gGmbH
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: DGD Klinik Hohe Mark gGmbH
	    Registrierungsnummer: Amtsgericht Bad Homburg HRB 16054
            Postanschrift: Friedländerstr. 2
	    Stadt: Oberursel
	    Postleitzahl: 61440
	    Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: KNH Rechtsanwälte Hochstadt und Partner PartGmbB
	    E-Mail: vongehlen@knh-frankfurt.de
	    Telefon: +49 69 90556990
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen
	    Registrierungsnummer: 06151 12-6603
            Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
	    Stadt: Darmstadt
	    Postleitzahl: 64283
	    Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
	    Telefon: +49 6151 12-6603
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 84ca7089-72d4-41b4-a476-
	      29c03a965f4c-01
              Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
              Beschreibung: Die Berichtigung der Bekanntmachung erfolgt aufgrund einer Verlängerung der
	      Angebotsfrist um zwei Wochen.
      10.1. Änderung
            Beschreibung der Änderungen: Dem Wunsch der Bieterseite entsprechend, wurde die
            Angebotsfrist um zwei Wochen verlängert. Neue Frist für den Eingang von Angeboten ist
	    nunmehr der 01.08.2024, 12:00 Uhr. Angebotsfrist ALT: 18.07.2024, 12:00 Uhr Angebotsfrist
	    NEU: 01.08.2024, 12:00 Uhr
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 00f8d697-f512-4dbd-82a6-5ed3f64ecc45 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/07/2024 10:59:40 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 132/2024
            Datum der Veröffentlichung: 09/07/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49HSE1
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49HSE1/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-409338-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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