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Ausschreibung: Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Vergabe Verwertung mineralischer Abfälle - DEU-Luswigsburg
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 408459-2024 (ID: 2024070901255301380)
Veröffentlicht: 09.07.2024
*
DEU-Luswigsburg: Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen Vergabe Verwertung mineralischer Abfälle
2024/S 132/2024 408459
Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Vergabe Verwertung mineralischer Abfälle
OJ S 132/2024 09/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH
(AVL)
E-Mail: ausschreibungen@avl-lb.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Vergabe Verwertung mineralischer Abfälle
Beschreibung: Der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
obliegen auf Grundlage einer Pflichtenübertragung nach dem damals geltenden § 16 Abs. 2
des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) von Seiten des Landkreises
Ludwigsburg die Entsorgungspflichten für die im Landkreis Ludwigsburg angefallenen und
überlassenen mineralischen und biologisch-mechanisch vorbehandelten Abfälle, soweit sie in
den abfallrechtlichen Zulassungsentscheidungen für die Deponien Burghof (bei Vaihingen
/Enz-Horrheim) und Am Froschgraben (bei Schwieberdingen) zur Ablagerung zugelassen
sind. Die Pflichtenübertragung wurde aufgrund von § 72 Abs. 1 KrWG zuletzt bis 31.12.2024
verlängert. Eine weitere Verlängerung der Pflichtenübertragung durch den Landkreis
Ludwigsburg auf die AVL ist zu er-warten. Daneben hat auch der Verband Region Stuttgart
(VRS) seine ihm auf Grundlage von § 7 des Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz Baden-
Württemberg (LKreiWiG) obliegende Entsorgungspflichten ebenfalls nach dem damals
geltenden § 16 Abs. 2 KrWG auf die AVL übertragen. Auch diese Pflichtenübertragung wurde
zuletzt bis 31.12.2024 verlängert. Ob die AVL eine weitere Verlängerung der
Pflichtenübertragung beantragen wird, bedarf noch der Entscheidung der zuständigen
Gremien. Kommt es zu keiner Verlängerung der Pflichtenübertragung vom VRS auf die AVL
oder endet die Pflichtenübertragung während der Laufzeit des verfahrensgegenständlichen
Verwertungsvertrags, wird der VRS für die ihm aufgrund seiner Zuständigkeit angedienten und
verwertbaren mineralischen Abfälle neben der AVL als weiterer Auftraggeber in den Vertrag
eintreten. Gleiches gilt auch im Falle einer Beendigung der Pflichtenübertragung vom
Landkreis Ludwigsburg auf die AVL, soweit die AVL die Entsorgung der mineralischen Abfälle
aus dem Landkreis Ludwigsburg dann auch nicht als dessen beauftragter Dritter im Sinne § 22
KrWG fortführt (vgl. Ziff. 2.5 des Verfahrensleitfadens). Nach dem seit dem 01.01.2024
geltenden § 7 Abs. 3 Nr. 2 Deponieverordnung (DepV) dürfen Abfälle, die einer Verwertung
zugeführt werden können, nicht auf Deponien abgelagert werden. Zur Umsetzung dieser
Verpflichtung und zur Schonung ihrer Deponievolumina schreibt die AVL die Verwertung von
mineralischen Abfällen aus.
Kennung des Verfahrens: 4474b367-612e-4a94-97f5-719f3aa9143d
Interne Kennung: 2024_AVL
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJHXSQ Für Bietergemeinschaften
gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts einzureichen: (1) plausible Darstellung der
Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten
Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der
Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung,
dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes
Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im
Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem jeweiligen
Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher
Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen. Sofern ein Bieter im
Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer
5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt
(Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem
Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse
werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und
Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots
sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche
Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des
Angebots zu beachten sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und Bauschutt)
von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Landkreises Böblingen (ca.
14.200 Mg p.a.)
Beschreibung: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und
Bauschutt) von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Landkreises
Böblingen (ca. 14.200 Mg p.a.)
Interne Kennung: Los 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und
Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2031, es sei denn der
Vertrag wird bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer
gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der
Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2033, es sei denn der Vertrag wird bis zum
31.12.2030 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher
alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter
kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur
der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann
im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche
Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die
Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die
Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem
sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern
geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als
Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen
Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. Know-how-Leihe möglich. 2) Vorzulegende
Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug
auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
(MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung
(EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: -
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben,
Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und
Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je
Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden
jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. -
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio.
Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im
Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für
versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf
Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn-
und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, -
Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und
Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die
Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz
in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft
übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die
Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): - Los 1: Eigenerklärung über eine Referenz über
die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit
einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebots. - Los 2: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer
Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6
Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 3: Eigenerklärung
über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von
1.250 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten
vor Abgabe des Angebots. - Los 4: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung
mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 40.000 Mg pro Jahr mit einer
Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. -
Los 5: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer
Leistungsmenge von 1.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der
letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 6: Eigenerklärung über eine Referenz
über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 12.000 Mg pro Jahr
mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebots. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Die
Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebotes enthalten sein. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 6 geforderten
Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere
Referenzen angegeben werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen
entsprechen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit
Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des
Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des
Auftragswertes).
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Auftraggeber behält sich vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein
Angebot zu erteilen. Für den Fall, dass auf Grundlage des jeweils bezuschlagten Angebots
aufgrund von etwaigen Einschränkungen bezüglich der für die Verwertung einzuhaltenden
Grenzwerte für einzelne Analyseparameter der vor Anlieferung vorzulegenden
Charakterisierungen nach der Deponieverordnung bzw. der Ersatzbaustoffverordnung ein
nennenswertes verwertbares Abfallmengenpotential nicht verwertet werden kann, behält sich
der Auftraggeber vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein Angebot zu erteilen. In einem
solchen Fall wird innerhalb eines Loses das zunächst wirtschaftlich schlechter bewertete
Angebot ergänzend für diejenigen Abfälle bezuschlagt, die der Auftragnehmer aufgrund der
gegebenen Einschränkungen hinsichtlich der Charakterisierungen nicht übernehmen kann,
aber der Bieter mit dem zunächst schlechter bewerteten Angebot. Ein Zuschlag auf mehr als
ein Angebot kommt insoweit nur in Betracht, wenn sich für den bzw. die Auftraggeber die
Chance eröffnet, einen relevanten größeren Mengenanteil einer weiterhin wirtschaftlichen
Verwertung zuzuführen. Ein Anspruch auf den Zuschlag auf mehr als ein Angebot je Los
besteht seitens der Bieter jedoch nicht. Auf Ziffer 3.4 des Verfahrensleitfadens wird verwiesen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft von
einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer
zu stellen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
Frist 10 Kalendertage.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und Bauschutt)
von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Landkreises Esslingen (ca.
14.400 Mg p.a.)
Beschreibung: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und
Bauschutt) von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Landkreises
Esslingen (ca. 14.400 Mg p.a.)
Interne Kennung: Los 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und
Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2031, es sei denn der
Vertrag wird bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer
gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der
Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2033, es sei denn der Vertrag wird bis zum
31.12.2030 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher
alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter
kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur
der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann
im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche
Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die
Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die
Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem
sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern
geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als
Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen
Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. Know-how-Leihe möglich. 2) Vorzulegende
Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug
auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
(MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung
(EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: -
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben,
Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und
Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je
Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden
jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. -
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio.
Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im
Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für
versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf
Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn-
und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, -
Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und
Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die
Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz
in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft
übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die
Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): - Los 1: Eigenerklärung über eine Referenz über
die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit
einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebots. - Los 2: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer
Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6
Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 3: Eigenerklärung
über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von
1.250 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten
vor Abgabe des Angebots. - Los 4: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung
mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 40.000 Mg pro Jahr mit einer
Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. -
Los 5: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer
Leistungsmenge von 1.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der
letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 6: Eigenerklärung über eine Referenz
über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 12.000 Mg pro Jahr
mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebots. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Die
Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebotes enthalten sein. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 6 geforderten
Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere
Referenzen angegeben werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen
entsprechen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit
Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des
Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des
Auftragswertes).
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Auftraggeber behält sich vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein
Angebot zu erteilen. Für den Fall, dass auf Grundlage des jeweils bezuschlagten Angebots
aufgrund von etwaigen Einschränkungen bezüglich der für die Verwertung einzuhaltenden
Grenzwerte für einzelne Analyseparameter der vor Anlieferung vorzulegenden
Charakterisierungen nach der Deponieverordnung bzw. der Ersatzbaustoffverordnung ein
nennenswertes verwertbares Abfallmengenpotential nicht verwertet werden kann, behält sich
der Auftraggeber vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein Angebot zu erteilen. In einem
solchen Fall wird innerhalb eines Loses das zunächst wirtschaftlich schlechter bewertete
Angebot ergänzend für diejenigen Abfälle bezuschlagt, die der Auftragnehmer aufgrund der
gegebenen Einschränkungen hinsichtlich der Charakterisierungen nicht übernehmen kann,
aber der Bieter mit dem zunächst schlechter bewerteten Angebot. Ein Zuschlag auf mehr als
ein Angebot kommt insoweit nur in Betracht, wenn sich für den bzw. die Auftraggeber die
Chance eröffnet, einen relevanten größeren Mengenanteil einer weiterhin wirtschaftlichen
Verwertung zuzuführen. Ein Anspruch auf den Zuschlag auf mehr als ein Angebot je Los
besteht seitens der Bieter jedoch nicht. Auf Ziffer 3.4 des Verfahrensleitfadens wird verwiesen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft von
einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer
zu stellen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
Frist 10 Kalendertage.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und Bauschutt)
von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Landkreises Göppingen (ca.
2.300 Mg p.a.)
Beschreibung: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und
Bauschutt) von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Landkreises
Göppingen (ca. 2.300 Mg p.a.)
Interne Kennung: Los 3
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und
Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2031, es sei denn der
Vertrag wird bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer
gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der
Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2033, es sei denn der Vertrag wird bis zum
31.12.2030 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher
alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter
kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur
der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann
im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche
Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die
Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die
Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem
sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern
geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als
Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen
Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. Know-how-Leihe möglich. 2) Vorzulegende
Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug
auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
(MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung
(EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: -
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben,
Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und
Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je
Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden
jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. -
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio.
Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im
Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für
versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf
Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn-
und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, -
Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und
Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die
Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz
in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft
übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die
Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): - Los 1: Eigenerklärung über eine Referenz über
die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit
einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebots. - Los 2: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer
Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6
Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 3: Eigenerklärung
über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von
1.250 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten
vor Abgabe des Angebots. - Los 4: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung
mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 40.000 Mg pro Jahr mit einer
Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. -
Los 5: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer
Leistungsmenge von 1.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der
letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 6: Eigenerklärung über eine Referenz
über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 12.000 Mg pro Jahr
mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebots. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Die
Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebotes enthalten sein. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 6 geforderten
Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere
Referenzen angegeben werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen
entsprechen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit
Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des
Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des
Auftragswertes).
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Auftraggeber behält sich vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein
Angebot zu erteilen. Für den Fall, dass auf Grundlage des jeweils bezuschlagten Angebots
aufgrund von etwaigen Einschränkungen bezüglich der für die Verwertung einzuhaltenden
Grenzwerte für einzelne Analyseparameter der vor Anlieferung vorzulegenden
Charakterisierungen nach der Deponieverordnung bzw. der Ersatzbaustoffverordnung ein
nennenswertes verwertbares Abfallmengenpotential nicht verwertet werden kann, behält sich
der Auftraggeber vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein Angebot zu erteilen. In einem
solchen Fall wird innerhalb eines Loses das zunächst wirtschaftlich schlechter bewertete
Angebot ergänzend für diejenigen Abfälle bezuschlagt, die der Auftragnehmer aufgrund der
gegebenen Einschränkungen hinsichtlich der Charakterisierungen nicht übernehmen kann,
aber der Bieter mit dem zunächst schlechter bewerteten Angebot. Ein Zuschlag auf mehr als
ein Angebot kommt insoweit nur in Betracht, wenn sich für den bzw. die Auftraggeber die
Chance eröffnet, einen relevanten größeren Mengenanteil einer weiterhin wirtschaftlichen
Verwertung zuzuführen. Ein Anspruch auf den Zuschlag auf mehr als ein Angebot je Los
besteht seitens der Bieter jedoch nicht. Auf Ziffer 3.4 des Verfahrensleitfadens wird verwiesen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft von
einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer
zu stellen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
Frist 10 Kalendertage.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0005
Titel: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und Bauschutt)
von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Landkreises Ludwigsburg (ca.
69.900 Mg p.a.)
Beschreibung: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und
Bauschutt) von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Landkreises
Ludwigsburg (ca. 69.900 Mg p.a.)
Interne Kennung: Los 4
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und
Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2031, es sei denn der
Vertrag wird bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer
gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der
Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2033, es sei denn der Vertrag wird bis zum
31.12.2030 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher
alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter
kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur
der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann
im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche
Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die
Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die
Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem
sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern
geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als
Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen
Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. Know-how-Leihe möglich. 2) Vorzulegende
Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug
auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
(MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung
(EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: -
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben,
Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und
Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je
Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden
jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. -
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio.
Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im
Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für
versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf
Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn-
und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, -
Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und
Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die
Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz
in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft
übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die
Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): - Los 1: Eigenerklärung über eine Referenz über
die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit
einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebots. - Los 2: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer
Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6
Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 3: Eigenerklärung
über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von
1.250 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten
vor Abgabe des Angebots. - Los 4: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung
mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 40.000 Mg pro Jahr mit einer
Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. -
Los 5: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer
Leistungsmenge von 1.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der
letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 6: Eigenerklärung über eine Referenz
über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 12.000 Mg pro Jahr
mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebots. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Die
Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebotes enthalten sein. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 6 geforderten
Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere
Referenzen angegeben werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen
entsprechen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit
Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des
Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des
Auftragswertes).
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Auftraggeber behält sich vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein
Angebot zu erteilen. Für den Fall, dass auf Grundlage des jeweils bezuschlagten Angebots
aufgrund von etwaigen Einschränkungen bezüglich der für die Verwertung einzuhaltenden
Grenzwerte für einzelne Analyseparameter der vor Anlieferung vorzulegenden
Charakterisierungen nach der Deponieverordnung bzw. der Ersatzbaustoffverordnung ein
nennenswertes verwertbares Abfallmengenpotential nicht verwertet werden kann, behält sich
der Auftraggeber vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein Angebot zu erteilen. In einem
solchen Fall wird innerhalb eines Loses das zunächst wirtschaftlich schlechter bewertete
Angebot ergänzend für diejenigen Abfälle bezuschlagt, die der Auftragnehmer aufgrund der
gegebenen Einschränkungen hinsichtlich der Charakterisierungen nicht übernehmen kann,
aber der Bieter mit dem zunächst schlechter bewerteten Angebot. Ein Zuschlag auf mehr als
ein Angebot kommt insoweit nur in Betracht, wenn sich für den bzw. die Auftraggeber die
Chance eröffnet, einen relevanten größeren Mengenanteil einer weiterhin wirtschaftlichen
Verwertung zuzuführen. Ein Anspruch auf den Zuschlag auf mehr als ein Angebot je Los
besteht seitens der Bieter jedoch nicht. Auf Ziffer 3.4 des Verfahrensleitfadens wird verwiesen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft von
einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer
zu stellen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
Frist 10 Kalendertage.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0006
Titel: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und Bauschutt)
von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Rems-Murr-Kreises (ca. 2.900
Mg p.a.)
Beschreibung: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und
Bauschutt) von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Rems-Murr-Kreises
(ca. 2.900 Mg p.a.)
Interne Kennung: Los 5
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und
Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2031, es sei denn der
Vertrag wird bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer
gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der
Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2033, es sei denn der Vertrag wird bis zum
31.12.2030 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher
alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter
kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur
der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann
im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche
Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die
Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die
Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem
sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern
geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als
Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen
Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. Know-how-Leihe möglich. 2) Vorzulegende
Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug
auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
(MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung
(EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: -
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben,
Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und
Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je
Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden
jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. -
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio.
Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im
Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für
versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf
Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn-
und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, -
Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und
Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die
Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz
in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft
übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die
Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): - Los 1: Eigenerklärung über eine Referenz über
die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit
einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebots. - Los 2: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer
Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6
Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 3: Eigenerklärung
über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von
1.250 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten
vor Abgabe des Angebots. - Los 4: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung
mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 40.000 Mg pro Jahr mit einer
Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. -
Los 5: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer
Leistungsmenge von 1.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der
letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 6: Eigenerklärung über eine Referenz
über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 12.000 Mg pro Jahr
mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebots. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Die
Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebotes enthalten sein. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 6 geforderten
Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere
Referenzen angegeben werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen
entsprechen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit
Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des
Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des
Auftragswertes).
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Auftraggeber behält sich vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein
Angebot zu erteilen. Für den Fall, dass auf Grundlage des jeweils bezuschlagten Angebots
aufgrund von etwaigen Einschränkungen bezüglich der für die Verwertung einzuhaltenden
Grenzwerte für einzelne Analyseparameter der vor Anlieferung vorzulegenden
Charakterisierungen nach der Deponieverordnung bzw. der Ersatzbaustoffverordnung ein
nennenswertes verwertbares Abfallmengenpotential nicht verwertet werden kann, behält sich
der Auftraggeber vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein Angebot zu erteilen. In einem
solchen Fall wird innerhalb eines Loses das zunächst wirtschaftlich schlechter bewertete
Angebot ergänzend für diejenigen Abfälle bezuschlagt, die der Auftragnehmer aufgrund der
gegebenen Einschränkungen hinsichtlich der Charakterisierungen nicht übernehmen kann,
aber der Bieter mit dem zunächst schlechter bewerteten Angebot. Ein Zuschlag auf mehr als
ein Angebot kommt insoweit nur in Betracht, wenn sich für den bzw. die Auftraggeber die
Chance eröffnet, einen relevanten größeren Mengenanteil einer weiterhin wirtschaftlichen
Verwertung zuzuführen. Ein Anspruch auf den Zuschlag auf mehr als ein Angebot je Los
besteht seitens der Bieter jedoch nicht. Auf Ziffer 3.4 des Verfahrensleitfadens wird verwiesen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft von
einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer
zu stellen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
Frist 10 Kalendertage.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0007
Titel: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und Bauschutt)
von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart (ca.
20.000 Mg p.a.)
Beschreibung: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und
Bauschutt) von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet der Landeshauptstadt
Stuttgart (ca. 20.000 Mg p.a.)
Interne Kennung: Los 6
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und
Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2031, es sei denn der
Vertrag wird bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer
gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der
Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2033, es sei denn der Vertrag wird bis zum
31.12.2030 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher
alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter
kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur
der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann
im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche
Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die
Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die
Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem
sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern
geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als
Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen
Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. Know-how-Leihe möglich. 2) Vorzulegende
Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug
auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
(MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung
(EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: -
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben,
Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und
Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je
Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden
jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. -
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio.
Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im
Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für
versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf
Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn-
und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, -
Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und
Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die
Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz
in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft
übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die
Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): - Los 1: Eigenerklärung über eine Referenz über
die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit
einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebots. - Los 2: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer
Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6
Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 3: Eigenerklärung
über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von
1.250 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten
vor Abgabe des Angebots. - Los 4: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung
mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 40.000 Mg pro Jahr mit einer
Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. -
Los 5: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer
Leistungsmenge von 1.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der
letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 6: Eigenerklärung über eine Referenz
über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 12.000 Mg pro Jahr
mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebots. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Die
Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des
Angebotes enthalten sein. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 6 geforderten
Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere
Referenzen angegeben werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen
entsprechen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit
Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des
Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des
Auftragswertes).
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Auftraggeber behält sich vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein
Angebot zu erteilen. Für den Fall, dass auf Grundlage des jeweils bezuschlagten Angebots
aufgrund von etwaigen Einschränkungen bezüglich der für die Verwertung einzuhaltenden
Grenzwerte für einzelne Analyseparameter der vor Anlieferung vorzulegenden
Charakterisierungen nach der Deponieverordnung bzw. der Ersatzbaustoffverordnung ein
nennenswertes verwertbares Abfallmengenpotential nicht verwertet werden kann, behält sich
der Auftraggeber vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein Angebot zu erteilen. In einem
solchen Fall wird innerhalb eines Loses das zunächst wirtschaftlich schlechter bewertete
Angebot ergänzend für diejenigen Abfälle bezuschlagt, die der Auftragnehmer aufgrund der
gegebenen Einschränkungen hinsichtlich der Charakterisierungen nicht übernehmen kann,
aber der Bieter mit dem zunächst schlechter bewerteten Angebot. Ein Zuschlag auf mehr als
ein Angebot kommt insoweit nur in Betracht, wenn sich für den bzw. die Auftraggeber die
Chance eröffnet, einen relevanten größeren Mengenanteil einer weiterhin wirtschaftlichen
Verwertung zuzuführen. Ein Anspruch auf den Zuschlag auf mehr als ein Angebot je Los
besteht seitens der Bieter jedoch nicht. Auf Ziffer 3.4 des Verfahrensleitfadens wird verwiesen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft von
einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer
zu stellen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
Frist 10 Kalendertage.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH
(AVL)
Registrierungsnummer: DE 144 993 420
Postanschrift: Hindenburgstrasse 30
Stadt: Luswigsburg
Postleitzahl: 71638
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungen@avl-lb.de
Telefon: +49714114449200
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: 0721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: 0721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8335a616-1b48-4df6-b2d5-d904be74b218 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/07/2024 16:11:39 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 132/2024
Datum der Veröffentlichung: 09/07/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-408459-2024-DEU.txt
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