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Ausschreibung: Deutschland  Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen  Vergabe Verwertung mineralischer Abfälle - DEU-Luswigsburg
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 408459-2024 (ID: 2024070901255301380)
Veröffentlicht: 09.07.2024
*
  DEU-Luswigsburg: Deutschland  Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen  Vergabe Verwertung mineralischer Abfälle
   2024/S 132/2024 408459
   Deutschland  Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 
   Vergabe Verwertung mineralischer Abfälle
   OJ S 132/2024 09/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH
	    (AVL)
	    E-Mail: ausschreibungen@avl-lb.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Vergabe Verwertung mineralischer Abfälle
	    Beschreibung: Der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
            obliegen auf Grundlage einer Pflichtenübertragung nach dem damals geltenden § 16 Abs. 2
	    des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) von Seiten des Landkreises
            Ludwigsburg die Entsorgungspflichten für die im Landkreis Ludwigsburg angefallenen und
            überlassenen mineralischen und biologisch-mechanisch vorbehandelten Abfälle, soweit sie in
            den abfallrechtlichen Zulassungsentscheidungen für die Deponien  Burghof  (bei Vaihingen
	    /Enz-Horrheim) und	Am Froschgraben  (bei Schwieberdingen) zur Ablagerung zugelassen
            sind. Die Pflichtenübertragung wurde aufgrund von § 72 Abs. 1 KrWG zuletzt bis 31.12.2024
            verlängert. Eine weitere Verlängerung der Pflichtenübertragung durch den Landkreis
	    Ludwigsburg auf die AVL ist zu er-warten. Daneben hat auch der Verband Region Stuttgart
            (VRS) seine ihm auf Grundlage von § 7 des Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz Baden-
            Württemberg (LKreiWiG) obliegende Entsorgungspflichten ebenfalls nach dem damals
            geltenden § 16 Abs. 2 KrWG auf die AVL übertragen. Auch diese Pflichtenübertragung wurde
            zuletzt bis 31.12.2024 verlängert. Ob die AVL eine weitere Verlängerung der
            Pflichtenübertragung beantragen wird, bedarf noch der Entscheidung der zuständigen
            Gremien. Kommt es zu keiner Verlängerung der Pflichtenübertragung vom VRS auf die AVL
            oder endet die Pflichtenübertragung während der Laufzeit des verfahrensgegenständlichen
            Verwertungsvertrags, wird der VRS für die ihm aufgrund seiner Zuständigkeit angedienten und
            verwertbaren mineralischen Abfälle neben der AVL als weiterer Auftraggeber in den Vertrag
            eintreten. Gleiches gilt auch im Falle einer Beendigung der Pflichtenübertragung vom
            Landkreis Ludwigsburg auf die AVL, soweit die AVL die Entsorgung der mineralischen Abfälle
            aus dem Landkreis Ludwigsburg dann auch nicht als dessen beauftragter Dritter im Sinne § 22
            KrWG fortführt (vgl. Ziff. 2.5 des Verfahrensleitfadens). Nach dem seit dem 01.01.2024
            geltenden § 7 Abs. 3 Nr. 2 Deponieverordnung (DepV) dürfen Abfälle, die einer Verwertung
            zugeführt werden können, nicht auf Deponien abgelagert werden. Zur Umsetzung dieser
	    Verpflichtung und zur Schonung ihrer Deponievolumina schreibt die AVL die Verwertung von
            mineralischen Abfällen aus.
	    Kennung des Verfahrens: 4474b367-612e-4a94-97f5-719f3aa9143d
	      Interne Kennung: 2024_AVL
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
	      Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90500000
            Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJHXSQ Für Bietergemeinschaften
	    gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
            unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts einzureichen: (1) plausible Darstellung der
            Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten
            Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der
            Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung,
            dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes
            Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im
	    Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Der Auftragnehmer ist
	    verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem jeweiligen
            Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher
	    Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen. Sofern ein Bieter im
            Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer
            5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt
	    (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem
            Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse
	    werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und
            Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
            sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots
            sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche
            Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des
	    Angebots zu beachten sind.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
              nach §§ 123 bis 126 GWB
              Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
              fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
              §§ 123 bis 126 GWB
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	      123 bis 126 GWB
              Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	      GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0002
            Titel: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und Bauschutt)
            von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Landkreises Böblingen (ca.
	    14.200 Mg p.a.)
            Beschreibung: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und
	    Bauschutt) von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Landkreises
            Böblingen (ca. 14.200 Mg p.a.)
	    Interne Kennung: Los 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	      Haupteinstufung (cpv): 90500000
              Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und
            Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2031, es sei denn der
	    Vertrag wird bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer
            gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der
            Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2033, es sei denn der Vertrag wird bis zum
            31.12.2030 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
	    gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher
	    alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter
            kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
	    rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
            Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur
	    der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
	    diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die
            erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
            entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann
            im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
            und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche
            Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
            die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die
            Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die
	    Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
            erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem
            sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
              Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern
              geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als
              Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen
              Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog.  Know-how-Leihe  möglich. 2) Vorzulegende
              Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug
              auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
              (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und
              Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung
	      (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: -
	      Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
              Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
              Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
              bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
	      Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben,
	      Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und
              Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je
              Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden
              jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. -
              Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
              von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio.
              Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im
              Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
              Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für
              versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf
	      Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
              einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn-
              und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem
              Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, -
	      Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und
	      Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die
              Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz
              in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union
              zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft
              übernommen wird.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die
              Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): - Los 1: Eigenerklärung über eine Referenz über
              die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit
	      einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
              Angebots. - Los 2: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer
              Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6
              Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 3: Eigenerklärung
              über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von
	      1.250 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten
              vor Abgabe des Angebots. - Los 4: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung
              mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 40.000 Mg pro Jahr mit einer
	      Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. -
              Los 5: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer
	      Leistungsmenge von 1.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der
              letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 6: Eigenerklärung über eine Referenz
              über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 12.000 Mg pro Jahr
	      mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
	      Angebots. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Die
              Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des
              Angebotes enthalten sein. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 6 geforderten
              Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere
	      Referenzen angegeben werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen
	      entsprechen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
              Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit
	      Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des
	      Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des
	      Auftragswertes).
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Beschreibung: Der Auftraggeber behält sich vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein
            Angebot zu erteilen. Für den Fall, dass auf Grundlage des jeweils bezuschlagten Angebots
            aufgrund von etwaigen Einschränkungen bezüglich der für die Verwertung einzuhaltenden
            Grenzwerte für einzelne Analyseparameter der vor Anlieferung vorzulegenden
	    Charakterisierungen nach der Deponieverordnung bzw. der Ersatzbaustoffverordnung ein
            nennenswertes verwertbares Abfallmengenpotential nicht verwertet werden kann, behält sich
	    der Auftraggeber vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein Angebot zu erteilen. In einem
            solchen Fall wird innerhalb eines Loses das zunächst wirtschaftlich schlechter bewertete
            Angebot ergänzend für diejenigen Abfälle bezuschlagt, die der Auftragnehmer aufgrund der
            gegebenen Einschränkungen hinsichtlich der Charakterisierungen nicht übernehmen kann,
            aber der Bieter mit dem zunächst schlechter bewerteten Angebot. Ein Zuschlag auf mehr als
            ein Angebot kommt insoweit nur in Betracht, wenn sich für den bzw. die Auftraggeber die
            Chance eröffnet, einen relevanten größeren Mengenanteil einer weiterhin wirtschaftlichen
            Verwertung zuzuführen. Ein Anspruch auf den Zuschlag auf mehr als ein Angebot je Los
	    besteht seitens der Bieter jedoch nicht. Auf Ziffer 3.4 des Verfahrensleitfadens wird verwiesen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
              Bedingungen für die Einreichung:
	      Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
              vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
              unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
              Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
              korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
              oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 19/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
	      Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
	      einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
              unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
              Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft von
              einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer
	      zu stellen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
	      von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
              wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
              Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
              Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
              Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
	      Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	      Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
              unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
              Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
              Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
	      gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
              berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
              deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
              Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
              Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
              Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
	      darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
              geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
	      Frist 10 Kalendertage.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0003
            Titel: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und Bauschutt)
	    von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Landkreises Esslingen (ca.
	    14.400 Mg p.a.)
            Beschreibung: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und
	    Bauschutt) von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Landkreises
	    Esslingen (ca. 14.400 Mg p.a.)
	    Interne Kennung: Los 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90500000
            Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und
              Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2031, es sei denn der
	      Vertrag wird bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer
              gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der
              Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2033, es sei denn der Vertrag wird bis zum
              31.12.2030 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
	    gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher
	    alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter
            kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
	    rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
            Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur
	    der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
	    diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die
            erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
            entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann
            im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
            und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche
            Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
            die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die
            Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die
	    Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
            erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem
            sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das
            Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
            Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern
            geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als
            Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen
            Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog.  Know-how-Leihe  möglich. 2) Vorzulegende
            Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug
            auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
            Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
            Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
            (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und
            Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung
	    (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: -
	    Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
            Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
              Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
              bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
	      Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben,
	      Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und
              Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je
              Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden
              jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. -
              Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
              von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio.
              Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im
              Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
              Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für
              versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf
	      Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
              einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn-
              und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem
              Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, -
	      Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und
	      Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die
              Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz
              in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union
              zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft
              übernommen wird.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die
              Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): - Los 1: Eigenerklärung über eine Referenz über
              die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit
	      einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
              Angebots. - Los 2: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer
              Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6
              Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 3: Eigenerklärung
              über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von
	      1.250 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten
              vor Abgabe des Angebots. - Los 4: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung
              mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 40.000 Mg pro Jahr mit einer
	      Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. -
              Los 5: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer
	      Leistungsmenge von 1.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der
              letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 6: Eigenerklärung über eine Referenz
              über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 12.000 Mg pro Jahr
	      mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
	      Angebots. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Die
              Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des
              Angebotes enthalten sein. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 6 geforderten
              Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere
	      Referenzen angegeben werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen
	      entsprechen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
              Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit
	      Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des
	      Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des
	      Auftragswertes).
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Beschreibung: Der Auftraggeber behält sich vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein
            Angebot zu erteilen. Für den Fall, dass auf Grundlage des jeweils bezuschlagten Angebots
            aufgrund von etwaigen Einschränkungen bezüglich der für die Verwertung einzuhaltenden
            Grenzwerte für einzelne Analyseparameter der vor Anlieferung vorzulegenden
	    Charakterisierungen nach der Deponieverordnung bzw. der Ersatzbaustoffverordnung ein
            nennenswertes verwertbares Abfallmengenpotential nicht verwertet werden kann, behält sich
	    der Auftraggeber vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein Angebot zu erteilen. In einem
            solchen Fall wird innerhalb eines Loses das zunächst wirtschaftlich schlechter bewertete
            Angebot ergänzend für diejenigen Abfälle bezuschlagt, die der Auftragnehmer aufgrund der
            gegebenen Einschränkungen hinsichtlich der Charakterisierungen nicht übernehmen kann,
            aber der Bieter mit dem zunächst schlechter bewerteten Angebot. Ein Zuschlag auf mehr als
            ein Angebot kommt insoweit nur in Betracht, wenn sich für den bzw. die Auftraggeber die
            Chance eröffnet, einen relevanten größeren Mengenanteil einer weiterhin wirtschaftlichen
            Verwertung zuzuführen. Ein Anspruch auf den Zuschlag auf mehr als ein Angebot je Los
	    besteht seitens der Bieter jedoch nicht. Auf Ziffer 3.4 des Verfahrensleitfadens wird verwiesen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
            vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
              unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
              Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
              korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
              oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 19/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
	      Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
	      einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
              unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
              Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft von
              einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer
	      zu stellen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
	      von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
              wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
              Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
              Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
              Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
	      Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	      Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
              unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
              Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
              Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
	      gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
              berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
              deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
              Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
              Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
              Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
	      darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
              geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
	      Frist 10 Kalendertage.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0004
            Titel: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und Bauschutt)
            von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Landkreises Göppingen (ca.
	    2.300 Mg p.a.)
            Beschreibung: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und
	    Bauschutt) von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Landkreises
            Göppingen (ca. 2.300 Mg p.a.)
	    Interne Kennung: Los 3
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90500000
            Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und
            Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2031, es sei denn der
	    Vertrag wird bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer
            gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der
            Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2033, es sei denn der Vertrag wird bis zum
            31.12.2030 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
	    gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher
	    alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter
            kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
	    rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
            Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur
	    der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
	    diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die
            erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
            entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann
            im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
            und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche
            Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
            die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die
            Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die
	    Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
            erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem
            sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das
            Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
            Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern
            geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als
            Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen
            Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog.  Know-how-Leihe  möglich. 2) Vorzulegende
            Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug
            auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
            Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
            Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
            (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und
            Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung
	    (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: -
	    Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
            Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
            Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
            bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
	    Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben,
	      Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und
              Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je
              Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden
              jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. -
              Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
              von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio.
              Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im
              Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
              Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für
              versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf
	      Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
              einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn-
              und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem
              Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, -
	      Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und
	      Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die
              Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz
              in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union
              zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft
              übernommen wird.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die
              Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): - Los 1: Eigenerklärung über eine Referenz über
              die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit
	      einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
              Angebots. - Los 2: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer
              Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6
              Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 3: Eigenerklärung
              über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von
	      1.250 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten
              vor Abgabe des Angebots. - Los 4: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung
              mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 40.000 Mg pro Jahr mit einer
	      Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. -
              Los 5: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer
	      Leistungsmenge von 1.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der
              letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 6: Eigenerklärung über eine Referenz
              über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 12.000 Mg pro Jahr
	      mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
	      Angebots. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Die
              Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des
              Angebotes enthalten sein. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 6 geforderten
              Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere
	      Referenzen angegeben werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen
	      entsprechen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
              Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit
	      Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des
	      Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des
	      Auftragswertes).
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
              Beschreibung: Der Auftraggeber behält sich vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein
              Angebot zu erteilen. Für den Fall, dass auf Grundlage des jeweils bezuschlagten Angebots
              aufgrund von etwaigen Einschränkungen bezüglich der für die Verwertung einzuhaltenden
              Grenzwerte für einzelne Analyseparameter der vor Anlieferung vorzulegenden
	      Charakterisierungen nach der Deponieverordnung bzw. der Ersatzbaustoffverordnung ein
              nennenswertes verwertbares Abfallmengenpotential nicht verwertet werden kann, behält sich
	      der Auftraggeber vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein Angebot zu erteilen. In einem
              solchen Fall wird innerhalb eines Loses das zunächst wirtschaftlich schlechter bewertete
              Angebot ergänzend für diejenigen Abfälle bezuschlagt, die der Auftragnehmer aufgrund der
              gegebenen Einschränkungen hinsichtlich der Charakterisierungen nicht übernehmen kann,
              aber der Bieter mit dem zunächst schlechter bewerteten Angebot. Ein Zuschlag auf mehr als
              ein Angebot kommt insoweit nur in Betracht, wenn sich für den bzw. die Auftraggeber die
              Chance eröffnet, einen relevanten größeren Mengenanteil einer weiterhin wirtschaftlichen
              Verwertung zuzuführen. Ein Anspruch auf den Zuschlag auf mehr als ein Angebot je Los
	      besteht seitens der Bieter jedoch nicht. Auf Ziffer 3.4 des Verfahrensleitfadens wird verwiesen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
            vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
            unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
            Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
            korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
            oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 19/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
	    Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
	    einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
            unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
              Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft von
              einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer
	      zu stellen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
	      von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
              wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
              Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
              Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
              Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
	      Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	      Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
              unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
              Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
              Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
	      gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
              berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
              deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
              Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
              Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
              Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
	      darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
              geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
	      Frist 10 Kalendertage.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0005
              Titel: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und Bauschutt)
	      von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Landkreises Ludwigsburg (ca.
	      69.900 Mg p.a.)
              Beschreibung: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und
	      Bauschutt) von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Landkreises
	      Ludwigsburg (ca. 69.900 Mg p.a.)
	      Interne Kennung: Los 4
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90500000
            Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und
            Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2031, es sei denn der
	    Vertrag wird bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer
            gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der
            Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2033, es sei denn der Vertrag wird bis zum
            31.12.2030 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
	    gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher
	    alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter
            kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
	    rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
            Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur
	    der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
	    diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die
              erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
              entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann
              im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
              und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche
              Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
              die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die
              Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die
	      Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
              erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem
              sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
              Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern
              geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als
              Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen
              Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog.  Know-how-Leihe  möglich. 2) Vorzulegende
              Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug
              auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
              (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und
              Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung
	      (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: -
	      Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
              Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
              Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
              bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
	      Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben,
	      Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und
              Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je
              Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden
              jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. -
              Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
              von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio.
              Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im
              Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
              Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für
              versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf
	      Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
              einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn-
              und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem
              Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, -
	      Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und
	      Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die
              Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz
              in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union
              zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft
              übernommen wird.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die
              Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): - Los 1: Eigenerklärung über eine Referenz über
              die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit
	      einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
              Angebots. - Los 2: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer
              Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6
              Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 3: Eigenerklärung
              über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von
	      1.250 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten
              vor Abgabe des Angebots. - Los 4: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung
              mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 40.000 Mg pro Jahr mit einer
	      Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. -
              Los 5: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer
	      Leistungsmenge von 1.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der
              letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 6: Eigenerklärung über eine Referenz
              über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 12.000 Mg pro Jahr
	      mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
	      Angebots. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Die
              Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des
              Angebotes enthalten sein. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 6 geforderten
              Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere
	      Referenzen angegeben werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen
	      entsprechen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
              Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit
	      Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des
	      Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des
	      Auftragswertes).
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Beschreibung: Der Auftraggeber behält sich vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein
            Angebot zu erteilen. Für den Fall, dass auf Grundlage des jeweils bezuschlagten Angebots
            aufgrund von etwaigen Einschränkungen bezüglich der für die Verwertung einzuhaltenden
            Grenzwerte für einzelne Analyseparameter der vor Anlieferung vorzulegenden
	    Charakterisierungen nach der Deponieverordnung bzw. der Ersatzbaustoffverordnung ein
            nennenswertes verwertbares Abfallmengenpotential nicht verwertet werden kann, behält sich
	    der Auftraggeber vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein Angebot zu erteilen. In einem
            solchen Fall wird innerhalb eines Loses das zunächst wirtschaftlich schlechter bewertete
            Angebot ergänzend für diejenigen Abfälle bezuschlagt, die der Auftragnehmer aufgrund der
            gegebenen Einschränkungen hinsichtlich der Charakterisierungen nicht übernehmen kann,
            aber der Bieter mit dem zunächst schlechter bewerteten Angebot. Ein Zuschlag auf mehr als
            ein Angebot kommt insoweit nur in Betracht, wenn sich für den bzw. die Auftraggeber die
              Chance eröffnet, einen relevanten größeren Mengenanteil einer weiterhin wirtschaftlichen
              Verwertung zuzuführen. Ein Anspruch auf den Zuschlag auf mehr als ein Angebot je Los
	      besteht seitens der Bieter jedoch nicht. Auf Ziffer 3.4 des Verfahrensleitfadens wird verwiesen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
            vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
            unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
            Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
            korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
            oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 19/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
	    Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
	    einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
            unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
            Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft von
            einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer
	    zu stellen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
	    von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
            wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
            Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
            Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
              Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
	      Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	      Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
              unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
              Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
              Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
	      gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
              berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
              deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
              Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
              Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
              Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
	      darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
              geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
	      Frist 10 Kalendertage.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0006
            Titel: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und Bauschutt)
	    von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Rems-Murr-Kreises (ca. 2.900
	    Mg p.a.)
            Beschreibung: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und
	    Bauschutt) von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet des Rems-Murr-Kreises
	    (ca. 2.900 Mg p.a.)
	    Interne Kennung: Los 5
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90500000
            Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und
            Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2031, es sei denn der
	    Vertrag wird bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer
            gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der
            Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2033, es sei denn der Vertrag wird bis zum
            31.12.2030 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
	    gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher
	    alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter
            kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
	    rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
            Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur
	    der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
	    diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die
            erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
            entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann
            im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
            und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche
            Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
            die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die
            Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die
	    Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
            erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem
            sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das
            Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
            Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern
            geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als
              Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen
              Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog.  Know-how-Leihe  möglich. 2) Vorzulegende
              Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug
              auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
              (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und
              Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung
	      (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: -
	      Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
              Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
              Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
              bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
	      Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben,
	      Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und
              Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je
              Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden
              jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. -
              Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
              von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio.
              Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im
              Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
              Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für
              versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf
	      Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
              einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn-
              und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem
              Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, -
	      Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und
	      Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die
              Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz
              in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union
              zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft
              übernommen wird.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die
              Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): - Los 1: Eigenerklärung über eine Referenz über
              die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit
	      einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
              Angebots. - Los 2: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer
              Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6
              Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 3: Eigenerklärung
              über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von
	      1.250 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten
              vor Abgabe des Angebots. - Los 4: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung
              mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 40.000 Mg pro Jahr mit einer
	      Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. -
              Los 5: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer
	      Leistungsmenge von 1.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der
              letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 6: Eigenerklärung über eine Referenz
              über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 12.000 Mg pro Jahr
	      mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
	      Angebots. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Die
              Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des
              Angebotes enthalten sein. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 6 geforderten
              Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere
	      Referenzen angegeben werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen
	      entsprechen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
              Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit
	      Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des
	      Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des
	      Auftragswertes).
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Beschreibung: Der Auftraggeber behält sich vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein
            Angebot zu erteilen. Für den Fall, dass auf Grundlage des jeweils bezuschlagten Angebots
            aufgrund von etwaigen Einschränkungen bezüglich der für die Verwertung einzuhaltenden
            Grenzwerte für einzelne Analyseparameter der vor Anlieferung vorzulegenden
	    Charakterisierungen nach der Deponieverordnung bzw. der Ersatzbaustoffverordnung ein
            nennenswertes verwertbares Abfallmengenpotential nicht verwertet werden kann, behält sich
	    der Auftraggeber vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein Angebot zu erteilen. In einem
            solchen Fall wird innerhalb eines Loses das zunächst wirtschaftlich schlechter bewertete
            Angebot ergänzend für diejenigen Abfälle bezuschlagt, die der Auftragnehmer aufgrund der
            gegebenen Einschränkungen hinsichtlich der Charakterisierungen nicht übernehmen kann,
            aber der Bieter mit dem zunächst schlechter bewerteten Angebot. Ein Zuschlag auf mehr als
            ein Angebot kommt insoweit nur in Betracht, wenn sich für den bzw. die Auftraggeber die
            Chance eröffnet, einen relevanten größeren Mengenanteil einer weiterhin wirtschaftlichen
            Verwertung zuzuführen. Ein Anspruch auf den Zuschlag auf mehr als ein Angebot je Los
	    besteht seitens der Bieter jedoch nicht. Auf Ziffer 3.4 des Verfahrensleitfadens wird verwiesen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
              vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
              unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
              Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
              korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
              oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 19/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
	      Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
	      einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
              unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
              Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft von
              einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer
	      zu stellen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
	      von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
              wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
              Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
              Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
              Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
	      Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	      Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
              unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
              Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
              Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
	      gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
              berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
              deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
              Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
              Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
              Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
	      darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
              geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
	      Frist 10 Kalendertage.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0007
            Titel: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und Bauschutt)
	    von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart (ca.
	    20.000 Mg p.a.)
            Beschreibung: Übernahme und Verwertung von mineralischen Abfällen (Bodenaushub und
	    Bauschutt) von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern aus dem Gebiet der Landeshauptstadt
	    Stuttgart (ca. 20.000 Mg p.a.)
	    Interne Kennung: Los 6
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90500000
            Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
     5.1.4. Verlängerung
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: 1. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und
            Auftragnehmer): Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2031, es sei denn der
	    Vertrag wird bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer
            gekündigt. 2. Verlängerungsoption (beidseitig für den Auftraggeber und Auftragnehmer): Der
              Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2033, es sei denn der Vertrag wird bis zum
              31.12.2030 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
	    gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher
	    alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter
            kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
	    rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
            Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur
	    der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
	    diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die
            erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
            entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Ein Bieter kann
            im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
            und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche
            Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
            die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die
            Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die
	    Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien
            erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem
            sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das
            Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
            Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 entsprechend. Die von den Bietern
            geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als
            Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen
            Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog.  Know-how-Leihe  möglich. 2) Vorzulegende
            Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug
            auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
            Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
            Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
            (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und
            Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung
	    (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen: -
	    Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
            Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
            Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
            bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
	    Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung über Umsatzangaben,
	      Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und
              Fremdleistung für die Jahre 2021, 2022, 2023, - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je
              Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden
              jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. -
              Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
              von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio.
              Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im
              Auftragsfalle abzuschließen. - Eigenerklärung zum Vorliegen einer
              Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro für
              versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen. Auf
	      Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
              einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn-
              und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, falls Veröffentlichungen nach dem
              Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind, -
	      Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und
	      Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die
              Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz
              in der geforderten Höhe zu stellen. - Bestätigung von einem in der Europäischen Union
              zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft
              übernommen wird.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eigenerklärung über eine Referenz und geforderte Mindeststandards an die
              Eigenerklärung über eine Referenz (je Los): - Los 1: Eigenerklärung über eine Referenz über
              die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit
	      einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
              Angebots. - Los 2: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer
              Abfälle mit einer Leistungsmenge von 8.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6
              Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 3: Eigenerklärung
              über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von
	      1.250 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten
              vor Abgabe des Angebots. - Los 4: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung
              mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 40.000 Mg pro Jahr mit einer
	      Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. -
              Los 5: Eigenerklärung über eine Referenz über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer
	      Leistungsmenge von 1.500 Mg pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der
              letzten 36 Monaten vor Abgabe des Angebots. - Los 6: Eigenerklärung über eine Referenz
              über die Verwertung mineralischer Abfälle mit einer Leistungsmenge von 12.000 Mg pro Jahr
	      mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 36 Monaten vor Abgabe des
	      Angebots. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen. Die
              Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten vor Abgabe des
              Angebotes enthalten sein. Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 6 geforderten
              Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen. Es können auch mehrere
	      Referenzen angegeben werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen
	      entsprechen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
              Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: - Benennung der Referenz(en) (mindestens mit
	      Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des
	      Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des
	      Auftragswertes).
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Beschreibung: Der Auftraggeber behält sich vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein
            Angebot zu erteilen. Für den Fall, dass auf Grundlage des jeweils bezuschlagten Angebots
            aufgrund von etwaigen Einschränkungen bezüglich der für die Verwertung einzuhaltenden
            Grenzwerte für einzelne Analyseparameter der vor Anlieferung vorzulegenden
	    Charakterisierungen nach der Deponieverordnung bzw. der Ersatzbaustoffverordnung ein
            nennenswertes verwertbares Abfallmengenpotential nicht verwertet werden kann, behält sich
	    der Auftraggeber vor, je Los den Zuschlag auf mehr als ein Angebot zu erteilen. In einem
            solchen Fall wird innerhalb eines Loses das zunächst wirtschaftlich schlechter bewertete
            Angebot ergänzend für diejenigen Abfälle bezuschlagt, die der Auftragnehmer aufgrund der
            gegebenen Einschränkungen hinsichtlich der Charakterisierungen nicht übernehmen kann,
            aber der Bieter mit dem zunächst schlechter bewerteten Angebot. Ein Zuschlag auf mehr als
            ein Angebot kommt insoweit nur in Betracht, wenn sich für den bzw. die Auftraggeber die
            Chance eröffnet, einen relevanten größeren Mengenanteil einer weiterhin wirtschaftlichen
            Verwertung zuzuführen. Ein Anspruch auf den Zuschlag auf mehr als ein Angebot je Los
	    besteht seitens der Bieter jedoch nicht. Auf Ziffer 3.4 des Verfahrensleitfadens wird verwiesen.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
            vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
            unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
              Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
              korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
              oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 19/08/2024 12:01:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
	      Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
	      einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
              unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
              Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft von
              einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer
	      zu stellen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
	      von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
              wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
              Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
              Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
              Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
	      Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	      Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
              unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
              Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
              Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
	      gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
              berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
              deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
              Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
              Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
              Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
	      darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
              geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
	      Frist 10 Kalendertage.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL)
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH
	    (AVL)
	    Registrierungsnummer: DE 144 993 420
	    Postanschrift: Hindenburgstrasse 30
	    Stadt: Luswigsburg
	    Postleitzahl: 71638
	    Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: ausschreibungen@avl-lb.de
	    Telefon: +49714114449200
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
	    Registrierungsnummer: DE811469974
	    Stadt: Karlsruhe
	    Postleitzahl: 76137
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
	    Telefon: 0721 926-8730
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
	    Registrierungsnummer: DE811469974
	    Stadt: Karlsruhe
	    Postleitzahl: 76137
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
	      Telefon: 0721 926-8730
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8335a616-1b48-4df6-b2d5-d904be74b218 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/07/2024 16:11:39 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 132/2024
            Datum der Veröffentlichung: 09/07/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJHXSQ/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-408459-2024-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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