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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Karlsruhe - Deutschland Dienstleistungen des Sozialwesens Alltagsbetreuung in der Außenstelle Christian-Griesbach-Haus der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024070801384199613 / 406923-2024
Veröffentlicht :
08.07.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
29.02.2028
Angebotsabgabe bis :
03.09.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
85310000 - Dienstleistungen des Sozialwesens
85311000 - Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
DEU-Karlsruhe: Deutschland Dienstleistungen des Sozialwesens
Alltagsbetreuung in der Außenstelle Christian-Griesbach-Haus der
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe

2024/S 131/2024 406923

Deutschland Dienstleistungen des Sozialwesens Alltagsbetreuung in der Außenstelle
Christian-Griesbach-Haus der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe
OJ S 131/2024 08/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
E-Mail: Vergabestelle.Abteilung9@rpk.bwl.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Alltagsbetreuung in der Außenstelle Christian-Griesbach-Haus der
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe
Beschreibung: Unterbringung und Alltagsbetreuung in der Außenstelle Christian-Griesbach-
Haus der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Sophienstraße 193, 76185
Karlsruhe
Kennung des Verfahrens: 9180456c-78df-4102-b0f8-4af2aa6dcc94
Interne Kennung: 0230.0/8-24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85311000
Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193
Stadt Karlsruhe
Postleitzahl 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6Y5L9
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Alltagsbetreuung in der Außenstelle Christian-Griesbach-Haus der
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe

Beschreibung: Unterbringung und Alltagsbetreuung in der Außenstelle Christian-Griesbach-
Haus der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Sophienstraße 193, 76185
Karlsruhe
Interne Kennung: 0230.0/8-24

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85311000
Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Preisgleitklausel: Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich
gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) betreffend die vor Ort
eingesetzten Mitarbeitenden der Alltagsbetreuung kann eine Erhöhung oder Verminderung der
Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige
Kosten aller vor Ort Beschäftigten des Auftragnehmers erfolgen (neben der Alltagsbetreuung
insbes. Kinder- und Jugendbetreuung, medizinisches Fachpersonal und Haustechnik). Der
Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die
entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die
Änderung des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre
schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber
maßgeblich ist. Im Falle der Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung
entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und
nachweist. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im
Preisblatt jeweils angegebene Netto-Tagespauschale zu 75 % um die Lohnänderung
angepasst wird. Dass bei anderen Mitarbeitergruppen eine stärkere oder schwächere
Änderung der Vergütung eintritt, bleibt unberücksichtigt. Eine Anpassung der Vergütung
entsprechend dem Vorstehenden erfolgt maximal einmal im Kalenderjahr. Optionaler
Leistungsschein 19 - Auszahlungen von Geldleistungen: 19.1 Abruf der Option a) Nach dem
gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern vom 06.11.2023 zur Flüchtlingspolitik soll
eine bundesweite Bezahlkarte die bisherigen Geldleistungen ablösen. Es soll den Bewohnern
der Erstaufnahmeeinrichtungen sowohl eine physische als auch eine digitale Form der
Bezahlkarte zur Verfügung gestellt werden, mit der die Geldabhebung im Einzelhandel und an
Geldautomaten ermöglicht werden soll. Jede in der Einrichtung untergebrachte volljährige
Person soll eine Bezahlkarte erhalten. Der hoheitliche Akt des Aufladens der Bezahlkarte
erfolgt durch den Auftraggeber. b) Option 1 Derzeit wird davon ausgegangen, dass zum
Beginn der Leistungserbringung am 26.02.2025 die Bezahlkarte zur Verfügung stehen wird,
sodass die Leistungen nach Ziff. 19.2.1 mit Leistungsbeginn nicht benötigt werden. Sollte doch
weiterhin eine Auszahlung der Geldleistungen noch physisch erfolgen, wird der Auftraggeber
diese Option spätestens am 31.12.2024 auslösen. Der Auftraggeber kann bei Bedarf die
Option nach Leistungsbeginn jederzeit und nach einem Widerruf der Leistung zu einem
späteren Zeitpunkt jederzeit erneut abrufen. Der Abruf wird dem Auftragnehmer mindestens
zwei Wochen vor der Auszahlung der Geldleistungen am Leistungsort, also der
Inanspruchnahme der Leistungen nach Ziff. 19.2.1, in Textform angekündigt. c) Option 2 Die
Inanspruchnahme der Leistung nach Ziff. 19.2.2 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in
Textform abgerufen werden. Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach Ziff. 19.2.2
kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform erfolgen. Nach einem Widerruf der
Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Leistung jederzeit erneut
abrufen. d) Option 2 und 3 Die Inanspruchnahme der Leistung nach Ziff. 19.2.2 und 19.2.3
wird mit Zuschlagserteilung abgerufen. Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach

Nr. 19.2.3 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform erfolgen. Nach einem
Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Leistung
jederzeit erneut abrufen. Der Abruf erfolgt entweder zusammen oder nach bereits erfolgtem
Abruf der Leistung nach Ziff. 19.2.2. 19.2 Pflichten des Auftragnehmers 19.2.1 Option 1
Taschengeld a) Auszahlung des Taschengeldes (Geldleistungen nach § 3 AsylbLG) und
sonstiger Bargeldleistungen (z.B. im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten, freiwilliger Ausreise,
Leistungen der Bildung und Teilhabe etc.) in Absprache mit der Standortleitung des
Auftraggebers (hinsichtlich Art und Turnus) und in Zusammenarbeit mit dem vor Ort tätigen
Sicherheitsdienst. Der Auftragnehmer ist für die Beschaffung und Abholung des Bargelds bei
der Bank in geeigneter Stückelung zuständig und sorgt für die sichere Aufbewahrung des
Bargelds auf dem Gelände der Einrichtung. Der Auftragnehmer trägt das Risiko eines
möglichen Verlustes des Bargelds auf dem Transportweg sowie bei der Aufbewahrung bis
einschließlich zum Zeitpunkt der Auszahlung an die Bewohner. Etwaige Kosten für die
Beauftragung eines Geldtransportes trägt der Auftragnehmer. Aktuell erfolgt die Auszahlung
wöchentlich. b) Dokumentation der Auszahlung nach den Vorgaben des Auftraggebers sowie
unverzügliche Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber nach Auszahlung der
Bargeldbeträge. Zur Abrechnung von Auszahlungen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten s.
Leistungsschein 10. 19.2.1.1 Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers a)
Zurverfügungstellung der sog. Taschengeldliste, auf dem die leistungsberechtigten Bewohner
und der jeweils auszuzahlende Betrag eingetragen sind, spätestens fünf Werktage vor dem
Auszahlungstermin. b) Erstattung der ausgezahlten Taschengeldbeträge und sonstigen
Bargeldleistungen nach Vorlage der entsprechenden Nachweise und Rechnungsstellung
innerhalb von 30 Tagen. 19.2.1.2 Vertragsstrafen 500,00 EUR je Tag, um den sich die
Auszahlung des Taschengeldes entgegen des durch den Auftraggeber angeordneten
Auszahlungstag für mindestens 10 Bewohner verschiebt, sofern der Auftragnehmer die
Verschiebung zu verantworten hat. 19.2.1.3 Sonstige Abreden Der Auftraggeber ist berechtigt,
bei der Auszahlung anwesend zu sein und hat ferner ein jederzeitiges volles Einsichtsrecht in
sämtliche relevanten Unterlagen. Fortsetzung der Option im Feld Zusätzliche Angaben

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 26/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 29/02/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung
zweimal um 12 Monate verlängern; bei der ersten Verlängerung verlängert sich die
Vertragslaufzeit längstens bis zum 28.02.2029 um 14:00 Uhr, bei der zweiten Verlängerung
bis längstens zum 28.02.2030 um 14:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem
Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraums
zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Verlängerung innerhalb von zwei Wochen
nach Zugang der Verlängerungserklärung schriftlich zu widersprechen.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Fortsetzung der Option Leistungsschein 19: 19.2.2 Option 2
Bezahlkarte; Hilfestellung und Bereitstellung eines PC-Arbeitsplatzes Der Auftragnehmer
übernimmt die Hilfestellung bei jeglichen Anliegen der Bewohner zur Aktivierung und dem
Umgang mit der Bezahlkarte (Erstnutzung der Karte, Aktivierung PIN, Hilfestellung bei
Kartenverlust/-sperrung, Fragen zur Geldabhebung und Kontostand, Funktionsweise der App
etc.) und stellt hierfür nach Bedarf Ansprechpartner zur Verfügung. Hierfür stellt der
Auftragnehmer einen PC-Arbeitsplatz samt technischer Ausstattung bereit, an welchem die
Bewohner bei Bedarf den digitalen Kundendienst des Kartenbetreibers nutzen können.
Außerdem unterstützt der Auftragnehmer die Bewohner bei der Kontaktaufnahme mit dem
Kundensupport des Kartenbetreibers. Die Kundenbetreuung des Kartenbetreibers wird in
verschiedenen Sprachen sichergestellt, insbesondere denen der Hauptherkunftsländer. Der
PC-Arbeitsplatz ist zu warten und ggf. notwendige Reparaturen und Anpassungen an der
Technik durchzuführen. 19.2.3 Option 3 Bezahlkarte; Ausgabe Nach Aufladen der Bezahlkarte
durch den Auftraggeber gibt der Auftragnehmer die einsatzbereite Bezahlkarte an die
Bewohner der Einrichtung aus, unterstützt ggf. bei der Aktivierung und dokumentiert die
Ausgabe im Bewohnerverzeichnis. 19.2.3.1 Vertragsstrafe 500,00 EUR je Tag, um den sich
die Ausgabe und ggf. Aktivierung der Bezahlkarte entgegen des durch den Auftraggeber
angeordneten Ausgabetags für mindestens 10 Bewohner verschiebt, sofern der
Auftragnehmer die Verschiebung zu verantworten hat.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und
Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den
Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und
Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu
erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu
unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die
wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur
Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen,
ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer
beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den
Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben
(Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der
Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen
beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation
müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b -
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die

Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf
Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag
vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen
Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur
Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der
Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das
Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der
Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw.
Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-
ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz
und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft.
2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124
GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass
Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der
Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf.
Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung
Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b -
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag
vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim
Bundeskartellamt einholen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder
einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende
Dienstleistungen (Unterbringung und Alltagsbetreuung sowie Betrieb einer Krankenstation mit
nicht-ärztlichem Fachpersonal entsprechend den Leistungsscheinen 20 und 21 der
Leistungsbeschreibung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) in den letzten dreix
abgeschlossenen Geschäftsjahren. x für den seit Unternehmensgründung bestehenden
Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2)
Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen
Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem
Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10,0
Mio. Euro für Personenschäden b) 5,0 Mio. Euro für Sachschäden c) 5,0 Mio. Euro für
Umweltschäden d) 2,5 Mio. Euro für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden e) 0,5 Mio. Euro für
Schlüsselverlustschäden f) 5,0 Mio. Euro für Feuerhaftpflichtschäden g) 2,5 Mio. Euro für
Obhutsschäden h) 2,5 Mio. Euro für Allmählichkeitsschäden Zur Absicherung etwaiger
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall
unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer
hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus
auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der
Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen.
Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte
Mindeststandards: zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: 1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft
über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten dreix
abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten dreix
Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Unterbringung und Alltagsbetreuung
sowie Betrieb einer Krankenstation mit nicht-ärztlichem Fachpersonal entsprechend den
Leistungsscheinen 20 und 21 der Leistungsbeschreibung im Bereich der
Flüchtlingsunterbringung) eingesetzt worden sind. x für den seit Unternehmensgründung
bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
2) Referenzen; Mindestens ein vergleichbares Referenzobjekt (Unterbringung und
Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) und mindestens ein vergleichbares
Referenzobjekt (Betrieb einer Krankenstation mit nicht-ärztlichem Fachpersonal entsprechend
den Leistungsscheinen 20 und 21 der Leistungsbeschreibung im Bereich der
Flüchtlingsunterbringung)) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl.
des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und
Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur
sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung je geforderter Referenz, der gesamten
Vertragslaufzeit inkl. laufender Verträge, Angabe des direkten Auftraggebers mit
Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail und Nennung der Anzahl der im
Regelbetrieb nutzbaren Betten im Referenzobjekt (Bettenkapazität). Bei dem Referenzobjekt
(Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) muss es sich
um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln. Zusätzlich
müssen beide geforderten Referenzobjekte über mindestens 200 im Regelbetrieb nutzbare
Betten (Bettenkapazität) verfügen. Die Dienstleistung beider geforderten Referenzobjekte
muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen
Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein.
Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 (Frist für
den Eingang der Angebote) maßgeblich. Geforderte Mindeststandards: Zu 2) Nennung von
mindestens zwei entsprechenden Referenzen. Bei dem Referenzobjekt (Unterbringung und
Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) muss es sich um eine
Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln. Beide geforderten
Referenzobjeket müssen über mindestens 200 im Regelbetrieb nutzbare Betten
(Bettenkapazität) verfügen. Die Dienstleistung beider geforderten Referenzobjekte muss
innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen
Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein.
Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12
maßgeblich.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022
/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für
die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k)
Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die
russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in
Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die
eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im
Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf

Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder
b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch
während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in
Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als
10 % des Auftragswerts entfällt. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass
weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine
Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002
und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen
Terrorlisten erscheint; 3) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: wertungsrelevanter Angebotspreis
Beschreibung: Gewichtung 40 %

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personal- und Realisierungskonzept
Beschreibung: Gewichtung 15 %

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Tagesstrukturierungskonzept
Beschreibung: Gewichtung 20 %

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur medizinischen Versorgung
Beschreibung: Gewichtung 25 %

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YY6Y5L9/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y5L9

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YY6Y5L9
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu
verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl.
5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und
Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.
landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach
dem 26.08.2024 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist
darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen
Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig
beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig
auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des
Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und
Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden.
Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig
zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren
Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind
fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool
der Vergabeplattform einzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch
haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung
einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende
Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein
Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach
Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB
bleiben unberührt.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Felsstraße 2-4
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 91 - Vergabestelle
E-Mail: Vergabestelle.Abteilung9@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721824829-387
Fax: +49 72193340225
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-4049
Fax: +49 721-9263985
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974

Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-4049
Fax: +49 721-9263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1f65668c-9f6d-45b1-a025-dd1bb4f11562 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/07/2024 16:09:48 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 131/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/07/2024

Referenzen:
https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y5L9
https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y5L9/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-406923-2024-DEU.txt

 
 
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