Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2024070801384199613" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Deutschland  Dienstleistungen des Sozialwesens  Alltagsbetreuung in der Außenstelle Christian-Griesbach-Haus der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe - DEU-Karlsruhe
Dienstleistungen des Sozialwesens
Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
Dokument Nr...: 406923-2024 (ID: 2024070801384199613)
Veröffentlicht: 08.07.2024
*
  DEU-Karlsruhe: Deutschland  Dienstleistungen des Sozialwesens 
Alltagsbetreuung in der Außenstelle Christian-Griesbach-Haus der
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe
   2024/S 131/2024 406923
   Deutschland  Dienstleistungen des Sozialwesens  Alltagsbetreuung in der Außenstelle
    Christian-Griesbach-Haus  der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe
   OJ S 131/2024 08/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
	    E-Mail: Vergabestelle.Abteilung9@rpk.bwl.de
            Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Alltagsbetreuung in der Außenstelle  Christian-Griesbach-Haus  der
            Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe
            Beschreibung: Unterbringung und Alltagsbetreuung in der Außenstelle  Christian-Griesbach-
            Haus  der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Sophienstraße 193, 76185
	    Karlsruhe
	    Kennung des Verfahrens: 9180456c-78df-4102-b0f8-4af2aa6dcc94
	    Interne Kennung: 0230.0/8-24
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 85311000
	    Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193
	    Stadt Karlsruhe
	    Postleitzahl 76185
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6Y5L9
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
              nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
              nach §§ 123 bis 126 GWB
              Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
              fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
              §§ 123 bis 126 GWB
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	      123 bis 126 GWB
              Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	      GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Alltagsbetreuung in der Außenstelle  Christian-Griesbach-Haus  der
            Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe
              Beschreibung: Unterbringung und Alltagsbetreuung in der Außenstelle  Christian-Griesbach-
              Haus  der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Sophienstraße 193, 76185
	      Karlsruhe
	      Interne Kennung: 0230.0/8-24
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 85311000
	    Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: Preisgleitklausel: Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich
            gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) betreffend die vor Ort
            eingesetzten Mitarbeitenden der Alltagsbetreuung kann eine Erhöhung oder Verminderung der
            Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige
            Kosten aller vor Ort Beschäftigten des Auftragnehmers erfolgen (neben der Alltagsbetreuung
	    insbes. Kinder- und Jugendbetreuung, medizinisches Fachpersonal und Haustechnik). Der
            Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die
            entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die
            Änderung des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre
	    schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber
            maßgeblich ist. Im Falle der Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung
            entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und
            nachweist. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im
            Preisblatt jeweils angegebene Netto-Tagespauschale zu 75 % um die Lohnänderung
            angepasst wird. Dass bei anderen Mitarbeitergruppen eine stärkere oder schwächere
            Änderung der Vergütung eintritt, bleibt unberücksichtigt. Eine Anpassung der Vergütung
	    entsprechend dem Vorstehenden erfolgt maximal einmal im Kalenderjahr. Optionaler
	    Leistungsschein 19 - Auszahlungen von Geldleistungen: 19.1 Abruf der Option a) Nach dem
            gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern vom 06.11.2023 zur Flüchtlingspolitik soll
            eine bundesweite Bezahlkarte die bisherigen Geldleistungen ablösen. Es soll den Bewohnern
	    der Erstaufnahmeeinrichtungen sowohl eine physische als auch eine digitale Form der
            Bezahlkarte zur Verfügung gestellt werden, mit der die Geldabhebung im Einzelhandel und an
            Geldautomaten ermöglicht werden soll. Jede in der Einrichtung untergebrachte volljährige
	    Person soll eine Bezahlkarte erhalten. Der hoheitliche Akt des Aufladens der Bezahlkarte
	    erfolgt durch den Auftraggeber. b) Option 1 Derzeit wird davon ausgegangen, dass zum
            Beginn der Leistungserbringung am 26.02.2025 die Bezahlkarte zur Verfügung stehen wird,
            sodass die Leistungen nach Ziff. 19.2.1 mit Leistungsbeginn nicht benötigt werden. Sollte doch
	    weiterhin eine Auszahlung der Geldleistungen noch physisch erfolgen, wird der Auftraggeber
            diese Option spätestens am 31.12.2024 auslösen. Der Auftraggeber kann bei Bedarf die
	    Option nach Leistungsbeginn jederzeit und nach einem Widerruf der Leistung zu einem
            späteren Zeitpunkt jederzeit erneut abrufen. Der Abruf wird dem Auftragnehmer mindestens
	    zwei Wochen vor der Auszahlung der Geldleistungen am Leistungsort, also der
            Inanspruchnahme der Leistungen nach Ziff. 19.2.1, in Textform angekündigt. c) Option 2 Die
	    Inanspruchnahme der Leistung nach Ziff. 19.2.2 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in
	    Textform abgerufen werden. Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach Ziff. 19.2.2
	    kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform erfolgen. Nach einem Widerruf der
            Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Leistung jederzeit erneut
	    abrufen. d) Option 2 und 3 Die Inanspruchnahme der Leistung nach Ziff. 19.2.2 und 19.2.3
	    wird mit Zuschlagserteilung abgerufen. Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach
	      Nr. 19.2.3 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform erfolgen. Nach einem
              Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Leistung
	      jederzeit erneut abrufen. Der Abruf erfolgt entweder zusammen oder nach bereits erfolgtem
	      Abruf der Leistung nach Ziff. 19.2.2. 19.2 Pflichten des Auftragnehmers 19.2.1 Option 1
              Taschengeld a) Auszahlung des  Taschengeldes  (Geldleistungen nach § 3 AsylbLG) und
	      sonstiger Bargeldleistungen (z.B. im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten, freiwilliger Ausreise,
	      Leistungen der Bildung und Teilhabe etc.) in Absprache mit der Standortleitung des
              Auftraggebers (hinsichtlich Art und Turnus) und in Zusammenarbeit mit dem vor Ort tätigen
              Sicherheitsdienst. Der Auftragnehmer ist für die Beschaffung und Abholung des Bargelds bei
              der Bank in geeigneter Stückelung zuständig und sorgt für die sichere Aufbewahrung des
              Bargelds auf dem Gelände der Einrichtung. Der Auftragnehmer trägt das Risiko eines
              möglichen Verlustes des Bargelds auf dem Transportweg sowie bei der Aufbewahrung bis
              einschließlich zum Zeitpunkt der Auszahlung an die Bewohner. Etwaige Kosten für die
              Beauftragung eines Geldtransportes trägt der Auftragnehmer. Aktuell erfolgt die Auszahlung
              wöchentlich. b) Dokumentation der Auszahlung nach den Vorgaben des Auftraggebers sowie
              unverzügliche Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber nach Auszahlung der
              Bargeldbeträge. Zur Abrechnung von Auszahlungen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten s.
	      Leistungsschein 10. 19.2.1.1 Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers a)
              Zurverfügungstellung der sog. Taschengeldliste, auf dem die leistungsberechtigten Bewohner
              und der jeweils auszuzahlende Betrag eingetragen sind, spätestens fünf Werktage vor dem
              Auszahlungstermin. b) Erstattung der ausgezahlten Taschengeldbeträge und sonstigen
	      Bargeldleistungen nach Vorlage der entsprechenden Nachweise und Rechnungsstellung
	      innerhalb von 30 Tagen. 19.2.1.2 Vertragsstrafen 500,00 EUR je Tag, um den sich die
	      Auszahlung des Taschengeldes entgegen des durch den Auftraggeber angeordneten
              Auszahlungstag für mindestens 10 Bewohner verschiebt, sofern der Auftragnehmer die
	      Verschiebung zu verantworten hat. 19.2.1.3 Sonstige Abreden Der Auftraggeber ist berechtigt,
	      bei der Auszahlung anwesend zu sein und hat ferner ein jederzeitiges volles Einsichtsrecht in
              sämtliche relevanten Unterlagen. Fortsetzung der Option im Feld  Zusätzliche Angaben
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193
	    Stadt: Karlsruhe
	    Postleitzahl: 76185
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 26/02/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 29/02/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung
            zweimal um 12 Monate verlängern; bei der ersten Verlängerung verlängert sich die
            Vertragslaufzeit längstens bis zum 28.02.2029 um 14:00 Uhr, bei der zweiten Verlängerung
            bis längstens zum 28.02.2030 um 14:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem
            Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraums
            zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Verlängerung innerhalb von zwei Wochen
            nach Zugang der Verlängerungserklärung schriftlich zu widersprechen.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Zusätzliche Informationen: Fortsetzung der Option Leistungsschein 19: 19.2.2 Option 2
	    Bezahlkarte; Hilfestellung und Bereitstellung eines PC-Arbeitsplatzes Der Auftragnehmer
            übernimmt die Hilfestellung bei jeglichen Anliegen der Bewohner zur Aktivierung und dem
	    Umgang mit der Bezahlkarte (Erstnutzung der Karte, Aktivierung PIN, Hilfestellung bei
	    Kartenverlust/-sperrung, Fragen zur Geldabhebung und Kontostand, Funktionsweise der App
            etc.) und stellt hierfür nach Bedarf Ansprechpartner zur Verfügung. Hierfür stellt der
	    Auftragnehmer einen PC-Arbeitsplatz samt technischer Ausstattung bereit, an welchem die
            Bewohner bei Bedarf den digitalen Kundendienst des Kartenbetreibers nutzen können.
            Außerdem unterstützt der Auftragnehmer die Bewohner bei der Kontaktaufnahme mit dem
	    Kundensupport des Kartenbetreibers. Die Kundenbetreuung des Kartenbetreibers wird in
            verschiedenen Sprachen sichergestellt, insbesondere denen der Hauptherkunftsländer. Der
	    PC-Arbeitsplatz ist zu warten und ggf. notwendige Reparaturen und Anpassungen an der
            Technik durchzuführen. 19.2.3 Option 3 Bezahlkarte; Ausgabe Nach Aufladen der Bezahlkarte
	    durch den Auftraggeber gibt der Auftragnehmer die einsatzbereite Bezahlkarte an die
            Bewohner der Einrichtung aus, unterstützt ggf. bei der Aktivierung und dokumentiert die
	    Ausgabe im Bewohnerverzeichnis. 19.2.3.1 Vertragsstrafe 500,00 EUR je Tag, um den sich
	    die Ausgabe und ggf. Aktivierung der Bezahlkarte entgegen des durch den Auftraggeber
            angeordneten Ausgabetags für mindestens 10 Bewohner verschiebt, sofern der
	    Auftragnehmer die Verschiebung zu verantworten hat.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und
            Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den
            Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und
            Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu
            erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer
	    Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu
            unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die
            wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur
            Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen,
	    ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer
            beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den
            Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben
            (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der
            Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen
	    beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation
            müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b -
            Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die
              Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf
              Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag
              vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen
              Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur
              Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der
              Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das
              Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der
	      Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw.
              Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-
              ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
              Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz
	      und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft.
              2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach
              §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124
              GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass
              Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der
              Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf.
              Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung
              Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b -
              Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag
	      vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim
	      Bundeskartellamt einholen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: 1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder
              einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende
	      Dienstleistungen (Unterbringung und Alltagsbetreuung sowie Betrieb einer Krankenstation mit
              nicht-ärztlichem Fachpersonal entsprechend den Leistungsscheinen 20 und 21 der
              Leistungsbeschreibung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) in den letzten dreix
              abgeschlossenen Geschäftsjahren. x für den seit Unternehmensgründung bestehenden
              Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2)
              Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen
	      Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem
	      Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10,0
              Mio. Euro für Personenschäden b) 5,0 Mio. Euro für Sachschäden c) 5,0 Mio. Euro für
              Umweltschäden d) 2,5 Mio. Euro für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden e) 0,5 Mio. Euro für
              Schlüsselverlustschäden f) 5,0 Mio. Euro für Feuerhaftpflichtschäden g) 2,5 Mio. Euro für
              Obhutsschäden h) 2,5 Mio. Euro für Allmählichkeitsschäden Zur Absicherung etwaiger
              Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall
              unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer
              hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus
              auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen.
              Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte
	      Mindeststandards: zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: 1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft
              über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten dreix
              abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten dreix
              Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Unterbringung und Alltagsbetreuung
              sowie Betrieb einer Krankenstation mit nicht-ärztlichem Fachpersonal entsprechend den
	      Leistungsscheinen 20 und 21 der Leistungsbeschreibung im Bereich der
              Flüchtlingsunterbringung) eingesetzt worden sind. x für den seit Unternehmensgründung
              bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
	      2) Referenzen; Mindestens ein vergleichbares Referenzobjekt (Unterbringung und
              Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) und mindestens ein vergleichbares
              Referenzobjekt (Betrieb einer Krankenstation mit nicht-ärztlichem Fachpersonal entsprechend
	      den Leistungsscheinen 20 und 21 der Leistungsbeschreibung im Bereich der
              Flüchtlingsunterbringung)) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl.
              des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und
	      Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur
              sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung je geforderter Referenz, der gesamten
              Vertragslaufzeit inkl. laufender Verträge, Angabe des direkten Auftraggebers mit
	      Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail und Nennung der Anzahl der im
              Regelbetrieb nutzbaren Betten im Referenzobjekt (Bettenkapazität). Bei dem Referenzobjekt
              (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) muss es sich
              um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln. Zusätzlich
              müssen beide geforderten Referenzobjekte über mindestens 200 im Regelbetrieb nutzbare
              Betten (Bettenkapazität) verfügen. Die Dienstleistung beider geforderten Referenzobjekte
              muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen
              Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein.
              Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 (Frist für
              den Eingang der Angebote) maßgeblich. Geforderte Mindeststandards: Zu 2) Nennung von
	      mindestens zwei entsprechenden Referenzen. Bei dem Referenzobjekt (Unterbringung und
              Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) muss es sich um eine
              Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln. Beide geforderten
              Referenzobjeket müssen über mindestens 200 im Regelbetrieb nutzbare Betten
              (Bettenkapazität) verfügen. Die Dienstleistung beider geforderten Referenzobjekte muss
              innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen
              Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein.
              Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12
              maßgeblich.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
              Beschreibung: 1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022
              /576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für
              die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k)
	      Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung
              (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der
	      Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
	      Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die
              russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in
              Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die
              eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im
	      Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf
	      Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder
	      b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
              Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
	      genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
              entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem
              Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch
              während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
              deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in
	      Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als
              10 % des Auftragswerts entfällt. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass
	      weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine
	      Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002
	      und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen
              Terrorlisten erscheint; 3) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: wertungsrelevanter Angebotspreis
	    Beschreibung: Gewichtung 40 %
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Personal- und Realisierungskonzept
	      Beschreibung: Gewichtung 15 %
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Tagesstrukturierungskonzept
	      Beschreibung: Gewichtung 20 %
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Konzept zur medizinischen Versorgung
	      Beschreibung: Gewichtung 25 %
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
	    /CXR6YY6Y5L9/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y5L9
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
	    /CXR6YY6Y5L9
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 03/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 74 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu
              verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl.
              5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und
              Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.
              landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach
              dem 26.08.2024 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist
	      darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen
              Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig
	      beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig
              auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des
	      Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und
              Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden.
              Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig
              zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren
              Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind
              fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool
	      der Vergabeplattform einzureichen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 03/09/2024 10:01:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
	      Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch
              haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung
              einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende
              Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist
              unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein
              Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach
              Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB
              bleiben unberührt.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Regierungspräsidium Karlsruhe
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
	    Registrierungsnummer: DE811469974
            Postanschrift: Felsstraße 2-4
	    Stadt: Karlsruhe
	    Postleitzahl: 76185
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Referat 91 - Vergabestelle
	    E-Mail: Vergabestelle.Abteilung9@rpk.bwl.de
	    Telefon: +49 721824829-387
	    Fax: +49 72193340225
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
	    Registrierungsnummer: DE811469974
	    Postanschrift: Durlacher Allee 100
	    Stadt: Karlsruhe
	    Postleitzahl: 76137
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
	    Telefon: +49 721926-4049
	    Fax: +49 721-9263985
	    Rollen dieser Organisation:
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
	    Registrierungsnummer: DE811469974
	      Postanschrift: Durlacher Allee 100
	      Stadt: Karlsruhe
	      Postleitzahl: 76137
	      Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
	      Telefon: +49 721926-4049
	      Fax: +49 721-9263985
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1f65668c-9f6d-45b1-a025-dd1bb4f11562 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/07/2024 16:09:48 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 131/2024
            Datum der Veröffentlichung: 08/07/2024
Referenzen:
https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y5L9
https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y5L9/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-406923-2024-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau