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Ausschreibung: Deutschland  Arzneimittel  Arzneimittel-Rabattverträge zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens - DEU-Hagen
Arzneimittel
Dokument Nr...: 404524-2024 (ID: 2024070801214397190)
Veröffentlicht: 08.07.2024
*
  DEU-Hagen: Deutschland  Arzneimittel  Arzneimittel-Rabattverträge zu
diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens
   2024/S 131/2024 404524
   Deutschland  Arzneimittel  Arzneimittel-Rabattverträge zu diversen Wirkstoffen im Rahmen
   eines Open-House-Verfahrens
   OJ S 131/2024 08/07/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest
	    E-Mail: openhouse@nw.aok.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Arzneimittel-Rabattverträge zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-
	    Verfahrens
            Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach §
            130a Abs. 8 SGB V für mehrere Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-
	    Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen
	    Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen
            oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen
            nach § 130a Abs. 8 SGB V für folgende Wirkstoffe angeboten: Acitretin (D05BB02)
	    Botulinumtoxin Typ A (M03AX21) Brinzolamid-Timolol (S01ED67) Clomipramin (N06AA04)
	    Hydrocortison (C05AA01, D07AA02, D07XA01, H02AB09, S01BA02) Pomalidomid (L04AX06)
            Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.09.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit
	    maximal 24 Monate.
	    Kennung des Verfahrens: 5a231b61-c619-41e2-8db8-a1e7e4f0bd77
	    Interne Kennung: 2024-07-04-NW 69.Welle
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift AOK NordWest Die Gesundheitskasse.
	    Stadt Hagen
	    Postleitzahl 58079
	    Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     2.1.4. Allgemeine Informationen
              Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6LH3G2 1) Bei der vorliegenden
              Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
              Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß
              an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
              Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
              eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt.
	      Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung
	       offenes Verfahren , sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
              Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine
              Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
	      verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. 2) Interessierte pharmazeutische Unternehmen
              können über die E-Mailadresse openhouse@nw.aok.de die Rabattvereinbarung anfordern.
              Jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Eignungskriterien erfüllt, wird ein
              Rabattvertrag angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann
	      jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen
              werden nicht durchgeführt. 3) Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.09.2024. Davon
              ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Die AOK NordWest - Die
              Gesundheitskasse behält sich vor, während der Vertragslaufzeit der Open-House-Verträge,
              exklusive Rabattvereinbarungen über den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination im Wege des
              offenen Verfahrens abzuschließen. Sollte die AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
              während der Vertragslaufzeit einen solchen exklusiven Zuschlag erteilen, ruhen die im
              Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen
              Regelungen. Den Erfahrungen der AOK NordWest nach treten exklusive Rabattverträge in der
              Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden
              Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in
              Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser
              Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der
              Europäischen Union zu informieren. 4) Der Termin  Datum der Angebotsöffnung  am
              01.07.2026, 17:01 Uhr kann aus technischen Gründen nur nach dem Ablauf der Angebotsfrist
	      01.07.2026, 17:00 Uhr liegen. Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am
              01.07.2026 jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist abweichend von dieser
              Angabe der 06.08.2024, 16:00 Uhr Bedingung für die Öffnung der zeitlich erst möglichen
	      Angebote.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
              nach §§ 123 bis 126 GWB
              Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
              fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
              §§ 123 bis 126 GWB
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	      123 bis 126 GWB
              Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	      GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Arzneimittel-Rabattverträge zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-
	    Verfahrens
	    Beschreibung: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen
	    Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen
            oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen
            nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen angeboten.
            Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.09.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit
	    maximal 24 Monate.
	    Interne Kennung: 2024-07-04-NW 69.Welle
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	      Postanschrift: AOK NordWest Die Gesundheitskasse.
	      Stadt: Hagen
	      Postleitzahl: 58079
	      Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
	      Land: Deutschland
	      Ort im betreffenden Land
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/09/2024
	    Enddatum der Laufzeit: 31/08/2026
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Sonstiges
            Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
            pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich
	    die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils
            angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/06/2026 00:00:00 (UTC+2)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LH3G2
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LH3G2
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LH3G2
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2026 17:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: s.o.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 01/07/2026 17:01:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
            Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
	      abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische
              Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte
	      Vertragslaufzeit bestehen muss.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016,
              Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne
	      der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-
              Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das
              Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende
              Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1)
              Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
              über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
              Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
              Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
              Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
              gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
	      ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
	      Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
              versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
	      Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim
              betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag
              ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat
              oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
              Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser
              Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach
              Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
	      Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
              öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
	      Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
              Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
              Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
              Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1)
              Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
              jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
              und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
	      Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
	      behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
              droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
              Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
              gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
              der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	      zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2
              bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in
              seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu
              beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die
              Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des
	      Vergabeverfahrens einwirken.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    NordWest
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest
	    Registrierungsnummer: DE124159739
	    Postanschrift: Die Gesundheitskasse.
	    Stadt: Hagen
	    Postleitzahl: 58079
	    Land, Gliederung (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: FB Arzneimittel Kiel
	    E-Mail: openhouse@nw.aok.de
	    Telefon: 0800 2655 505664
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
	    Registrierungsnummer: T:022894990
	    Postanschrift: Villemombler Str. 76
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53123
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: +4922894990
	    Fax: +492289499163
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: da54d281-5769-4113-9635-61b48123c272 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/07/2024 11:18:51 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 131/2024
            Datum der Veröffentlichung: 08/07/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LH3G2
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6LH3G2/documents
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